BT-Drucksache 16/12184

zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/11205- Verbraucherschutz auf den Finanzmärkten stärken

Vom 6. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12184
16. Wahlperiode 06. 03. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Cornelia
Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/11205 –

Verbraucherschutz auf den Finanzmärkten stärken

A. Problem

Durch die derzeitige Finanzmarktkrise ist das Vertrauen der Verbraucher in den
Finanzmarkt eingeschränkt. Die Finanzmarktkrise birgt erhebliche Risiken, u. a.
für die Sicherheit der Einlagen von Verbrauchern.

B. Lösung

Mit dem Antrag wird angestrebt, die Bundesregierung zur Verbesserung des
Verbraucherschutzes aufzufordern, indem sie Maßnahmen zum Einlagensiche-
rungssystem, zur besseren rechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen, zur Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), zur Prospektpflicht und
der Anlageberatung, zur Regulierung des grauen Kapitalmarkts, zur Aus- und
Weiterbildung von Verbrauchern, zum „Girokonto für Jedermann“ sowie zur
Schuldnerberatung und der Privatinsolvenz ergreift.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten
Die Höhe der finanziellen Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte des Bun-
des und der Länder wird im Antrag nicht beziffert.

E. Bürokratiekosten

Auf Informationspflichten für Unternehmen, Bürger und Verwaltung wird in der
Vorlage nicht eingegangen.

Drucksache 16/12184 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/11205 abzulehnen.

Berlin, den 5. März 2009

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald
Vorsitzender

Leo Dautzenberg
Berichterstatter

Ortwin Runde
Berichterstatter

Dr. Gerhard Schick
Berichterstatter

mentierenden und vom Kunden zu unterschreibenden

– das Recht auf ein Girokonto auf Guthabenbasis für Jeder-

mann gesetzlich festschreibt;

– die Anzahl von Schuldnerberatungen ausweitet sowie
den Zugang zum Entschuldungsverfahren verbessert, die

Beratung über die Risikoadäquanz von Finanzmarktpro-
dukten gebe es keinen Raum für weitere Änderungen der
Beweislastumkehr.

– Zur Verlängerung der Verjährungsfrist liege der Vor-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12184

Bericht der Abgeordneten Leo Dautzenberg, Ortwin Runde
und Dr. Gerhard Schick

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/11205 in
seiner 194. Sitzung am 5. Dezember 2008 dem Finanzaus-
schuss zur federführenden Beratung überwiesen. Zudem
sind der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie sowie der Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz mitberatend beteiligt.

Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 119. Sitzung
am 4. März 2009 beraten und die Beratung umgehend abge-
schlossen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag stellt fest, Verbraucher seien durch die Not-
wendigkeit, Anlageentscheidungen langfristig zu treffen, in
besonderem Maße von der Finanzmarktkrise betroffen.
Daraus leitet der Antrag ein besonderes Schutzbedürfnis ab,
dem der Staat bisher nicht in ausreichendem Maße ent-
sprochen habe. Daher wird angestrebt, die Bundesregierung
zur Verbesserung des Verbraucherschutzes aufzufordern, in-
dem sie

– das Einlagensicherungssystem verändert;

– Sammelklagen erleichtert, Beweislastumkehr einführt
und Verjährungsfristen verlängert;

– Informationsrechte der Verbraucher gegenüber der BaFin
stärkt sowie die BaFin umstrukturiert, auf Verbraucher-
schutz ausrichtet und ihr die alleinige Zuständigkeit für
die Bankenaufsicht überträgt;

– einen Finanz-Watchdog für die Wahrung von Verbrau-
cherinteressen einführt;

– für mehr Vergleichbarkeit der Anlageprodukte und für
deutlichere Warnhinweise bei riskanten Anlagen sorgt;

– den grauen Kapitalmarkt einschließlich seiner Finanz-
dienstleister reguliert sowie Institutionen zu dessen Über-
wachung und zur Sanktionierung von Verstößen schafft;

– die Anlageberatung verbessert, für die Überprüfbarkeit
von Beratungsergebnissen sorgt und Unabhängigkeit von
Finanzberatern schafft;

– dem Verbraucher durch Aus- und Weiterbildungsmaß-
nahmen in und außerhalb von Schulen das für die Teil-
nahme am Finanzmarkt notwendige Wissen vermittelt;

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 4. März 2009 in seiner
127. Sitzung beraten und empfiehlt die Ablehnung mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am
4. März 2009 in seiner 87. Sitzung beraten und empfiehlt die
Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der antragstellenden Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN am 4. März 2009 in seiner 99. Sitzung be-
raten und empfiehlt die Ablehnung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen
der antragstellenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
antragstellenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den
Antrag abzulehnen.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD wider-
sprachen der Behauptung des Antrags, Verbraucherschutz
spiele bei den derzeitigen Maßnahmen zur Überwindung der
Finanzmarktkrise und ihrer Folgen nur eine untergeordnete
Rolle. Vielmehr sei zentrales Ziel aller gesetzlichen und re-
gulatorischen Maßnahmen zur Lösung der Krise sowie zur
Abwendung systemischer Risiken die Sicherung der Einla-
gen der Verbraucher. Über die bereits umgesetzten Maßnah-
men hinaus würden die Koalitionsfraktionen derzeit Aspekte
wie Dokumentationspflichten, Verjährungsfristen und Einla-
gensicherungssysteme überprüfen und hierzu einen gemein-
samen Antrag vorlegen. Zu einzelnen Forderungen des An-
trags führten die Koalitionsfraktionen aus:

– Aufgrund der bereits jetzt bestehenden Dokumentations-
pflichten nach dem Handelsgesetzbuch, Richtlinie über
Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) und anderen
Bestimmungen einschließlich der schriftlich zu doku-
Kosten einer Privatinsolvenz senkt und die Wohlverhal-
tensperiode verkürzt.

schlag des Bundesministeriums der Justiz vor, wonach
zwei Fristen bezüglich des Zeitpunkts des Abschlusses

Drucksache 16/12184 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

und der Feststellung des Schadens von bis zu zehn Jahren
eingeräumt werden.

– Der Forderung des Antrags, den Verbraucherschutz zu ei-
ner Kernaufgabe der BaFin zu machen bzw. einen Fi-
nanz-TÜV einzuführen, fehle es an Vorschlägen zur ope-
rativen Umsetzbarkeit. Die Fraktion der SPD legte in
diesem Zusammenhang dar, sie stünde jedoch der Ein-
richtung eines Finanz-TÜV positiv gegenüber, um die
mit Finanzmarktprodukten verbundenen Risiken transpa-
renter zu machen.

– Würde man der Forderung, die Bankenaufsicht vollstän-
dig auf die BaFin zu übertragen, heute zustimmen, nähme
man das Ergebnis des im Finanzausschusses vereinbarten
Fachgesprächs vorweg. Daher müsse dies aus heutiger
Sicht abgelehnt werden.

– Die geforderte Regulierung des „Grauen Kapitalmarkts“
sowie die Notwendigkeit, die Kompetenz der Anlagebe-
rater sicherzustellen, würde grundsätzlich geteilt werden.
Es sei eine Orientierung an den Regelungen des Versiche-
rungsvertragsgesetzes angedacht, womit Regelungen
über Mindestqualifikationen und über deren Nachweis
festgeschrieben würden.

– Zur Einlagensicherung müsse noch in dieser Legislatur-
periode eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt
werden. Änderungsvorschläge würden in diesem Zusam-
menhang vorgelegt werden.

– Zur Förderung der unabhängigen Beratung über Finanz-
marktprodukte werde zusätzliche Unterstützung von Ver-
braucherschutzzentralen erwogen.

Viele Forderungen des Antrags seien daher obsolet, da sie
bereits von den Koalitionsfraktionen bearbeitet werden, an-
dere würden inhaltlich nicht geteilt. Da es sich bei dem The-
ma Verbraucherschutz um eine Querschnittsaufgabe handelt,
müsse jedoch neben dem Finanzausschuss der Rechtsaus-
schuss und der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz beteiligt werden. Der Koalitionsan-
trag werde daher fachübergreifend abgestimmt, um dann fe-
derführend im Finanzausschuss beraten zu werden.

Die Fraktion der FDP begründete ihre ablehnende Haltung
gegenüber dem Antrag damit, die bestehenden Rechte der
Privatanleger sowie die Dokumentationspflichten der Bera-
ter und Anbieter seien so weitreichend, dass der Verbraucher
bereits heute überfordert ist und die Prospekte nicht mehr
versteht, weshalb der Verbraucherschutz ins Leere läuft.
Würde man diese Aspekte noch weiter ausweiten, ergäbe
sich dadurch kein zusätzlicher Schutz für Verbraucher. Viel-
mehr müsse der Haltung der Koalitionsfraktionen gefolgt
werden, dass Verbraucherschutz der dominante Faktor bei
der Bewältigung der aktuellen Finanzmarktkrise darstellt.
Zu einzelnen Forderungen des Antrags wurde hervorgeho-
ben:

– Eine Stärkung der Informationsrechte der Verbraucher
gegenüber der BaFin würde zu einer Störung des Verhält-
nisses von Aufsicht und Beaufsichtigten führen. Das
würde eine effektive Aufsicht schwer belasten und sei da-
her abzulehnen.

– Die Vorbehalte des Antrags gegen die Rolle der Deut-

– Die Zahl der „Girokonten für Jedermann“ habe aufgrund
der Selbstverpflichtung der Banken weiter zugenommen,
weshalb keine gesetzliche Regelung nötig ist.

– Die Vorschläge zur Privatinsolvenz würden generell auf
Zustimmung der Fraktion der FDP stoßen, allerdings
lägen die Ursachen für Privatinsolvenzen in den aller-
wenigsten Fällen im Bereich der Finanzmärkte, weshalb
die Vorschläge in einem gesonderten Antrag unterbreitet
werden sollten.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte den Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN grundsätzlich, da er in die
richtige Richtung weise. Allerdings gehe der Antrag nicht
weit genug. Hierzu verwies die Fraktion DIE LINKE. auf
ihren eigenen Antrag. Ebenso zu begrüßen sei außerdem,
dass der von der Fraktion DIE LINKE. geprägte Begriff des
Finanzmarkt-TÜV von den Koalitionsfraktionen aufgegrif-
fen wird. Grundsätzlich zu kritisieren sei jedoch die Haltung
der Fraktion der FDP. Man sei offensichtlich immer noch
nicht bereit, Schlüsse aus der Finanzmarktkrise zu ziehen.
Nach wie vor sei keine Situation gegeben, in der Anlage-
berater und Privatanleger als gleichberechtigte Partner über
Finanzanlagen diskutieren. Vielmehr würden sich Anlage-
beratungen an den für den Verbraucher nicht transparenten
Bonuszahlungen des Anlageberaters orientieren.

Die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
betonte, mehrere Punkte des Antrags zur verbraucherschutz-
politischen Regulierung der Finanzmärkte würden sich mit
Positionen der Koalitionsfraktionen und der Bundesregie-
rung decken. Mit dem Antrag werde angestrebt, eine weiter-
führende Diskussion über verbraucherschutzpolitische Fra-
gen des Finanzmarkts anzustoßen. Die Forderung der
Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz nach einer Beweislastumkehr wurde aus-
drücklich begrüßt. Außerdem wurde gefordert, der Finanz-
ausschuss müsse Fragen des Anlegerschutzes als Gesamt-
komplex diskutieren statt die Verteilung dieser Fragen auf
den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz sowie andere Ausschüsse
hinzunehmen. Gesetzlich seien die Fragen derzeit auf das
Schuldverschreibungsgesetz, das Gesetz zur Fortent-
wicklung des Pfandbriefrechts und diverse andere Bereiche
verteilt. Auch der aktuelle verbraucherpolitische Bericht der
Bundesregierung sei im Bereich der Finanzdienstleistungen
nicht zufriedenstellend. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN forderte die Bundesregierung daher auf, diesem
Thema zukünftig mehr Beachtung zu schenken. Darüber
hinaus hob die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch
einmal die mit dem Antrag gestellte Frage hervor, weshalb
es in Deutschland keine Institution mit Zuständigkeit für
den Anlegerschutz gibt. Auf Nachfrage von Verbrauchern
und Unternehmen sei klar geworden, die BaFin ist mit die-
ser Aufgabe nicht betraut und darf nicht entsprechend tätig
werden. In Österreich habe die Finanzmarktaufsicht hin-
gegen eine Task Force „Grauer Kapitalmarkt“ mit entspre-
chendem Auftrag eingerichtet. In Deutschland lägen die In-
formationen bei der BaFin vor, könnten aber nicht verwertet
werden. Daher bestehe das Bedürfnis in Deutschland, die
Informationen über das im Zusammenhang mit der Um-
setzung der Zahlungsdiensterichtlinie diskutierte Informa-
schen Bundesbank bei der Bankenaufsicht seien nicht
nachvollziehbar.

tionsfreiheitsgesetz zu erhalten. Es sei nicht zwingend not-
wendig, den Anlegerschutz über die BaFin zu gewähr-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12184

leisten. Allerdings hätten die Koalitionsfraktionen hierzu
bisher keine anderen Vorschläge vorgelegt. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die von den Koali-
tionsfraktionen in Aussicht gestellte Veränderung der Ver-
jährungsfristen und wies darauf hin, dass ein entsprechender
Vorschlag von ihr im Zusammenhang mit der Umsetzung
der MiFID zunächst abgelehnt wurde. Erst nachdem Ver-
braucher konkret geschädigt worden sind, sei eine Änderung
der Fristen umgesetzt worden. Genauso sei Regelungsbedarf
bezüglich Zertifikate mit Verweis auf EU-rechtliche Hürden

zunächst zurückgewiesen worden. Jetzt gehe man diesen
Problemkomplex im Schuldverschreibungsgesetz an. Auch
wenn die Regelungen im Einzelnen nicht ausreichend sind,
sei es jetzt, nachdem Verbrauchern Schaden entstanden ist,
möglich, gesetzliche Maßnahmen umzusetzen. Dies sei aus
verbraucherschutzpolitischer Sicht nicht hinnehmbar. Daher
dürfe jetzt nicht nur als Reaktion auf Einzelfälle gesetz-
geberisch reagiert werden, sondern es sollten die systemati-
schen Fehler vor Eintreten einer weiteren Krise überwunden
werden.

Berlin, den 5. März 2009

Leo Dautzenberg
Berichterstatter

Ortwin Runde
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Dr. Gerhard Schick
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