BT-Drucksache 16/12055

Nationaler Engagementplan der Bundesregierung

Vom 25. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12055
16. Wahlperiode 25. 02. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Britta Haßelmann, Kai Gehring, Ekin Deligöz,
Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Grietje Staffelt
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nationaler Engagementplan der Bundesregierung

Mit dem Bericht „Bürgerschaftliches Engagement: auf dem Weg in eine zu-
kunftsfähige Bürgergesellschaft“ (Bundestagsdrucksache 14/8900) der Enquete-
Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ und insbesondere
durch die anschließende Arbeit des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Enga-
gement“ haben die Themenkomplexe „Bürgergesellschaft“ und „Bürgerschaft-
liches Engagement“, parlamentarisch deutlich an Gewicht gewonnen. Neben der
von der Kommission geforderten Einsetzung eines Ausschusses für Bürger-
schaftliches Engagement, wurden auch andere Empfehlungen der Enquete-
Kommission, wie zum Beispiel bei der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts auf-
gegriffen und umgesetzt. Ein weiterer Hinweis der Enquete-Kommission, dass
sich „auf der konzeptionell-programmatischen Ebene […] hier die Frage nach
der Abstimmung ressortspezifischer Maßnahmen und Programme und der Ent-
wicklung einer ressortübergreifenden Gesamtstrategien [stellt]“ (Bundestags-
drucksache 14/8900, S.178) blieb jedoch bislang unberücksichtigt. Bei der
Öffentlichen Sitzung des Unterausschusses „Bürgerschaftlichen Engagements“
am 17. Dezember 2008 berichtete der Beauftragte des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für Zivilengagement, Dr. Hans
Fleisch, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr plant „eine ressortüber-
greifende Gesamtstrategie für die Engagementpolitik [in Form eines nationalen
Engagementplans] zu erarbeiten“ (vgl. Kurzprotokoll 16/29 der 29. Öffentlichen
Sitzung des Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Welches Leitbild der Zivilgesellschaft und der Bürgergesellschaft sollte
nach Auffassung der Bundesregierung dem nationalen Engagementplan zu-
grunde liegen?

2. Inwieweit soll sich der nationale Engagementplan nach Auffassung der Bun-
desregierung an den Leitlinien der Enquete-Kommission „Zukunft des Bür-
gerschaftlichen Engagements“ (Bundestagsdrucksache 14/8900, S. 6 und 7)
orientieren?
Werden die Leitlinien übernommen?

Wenn ja, in welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?

3. Welche Themenschwerpunkte sollten im nationalen Engagementplan nach
Auffassung der Bundesregierung gebildet werden?

Drucksache 16/12055 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4. Wo soll der Engagementplan federführend umgesetzt, koordiniert und be-
gleitet werden?

Im Falle der Federführung des BMFSFJ, warum meint die Bundesregie-
rung, dass das Querschnittsthema „Bürgerschaftliches Engagement“ am
besten in diesem Fachministerium umgesetzt und begleitet wird?

5. Wird sich der nationale Engagementplan von der bisherigen „Initiative
ZivilEngagement“ des BMFSFJ unterscheiden?

Wenn ja, in welcher Form, und wie werden die anderen Fachministerien
berücksichtigt?

Wenn nein, warum nicht?

6. Wird der nationale Engagementplan in den Kompetenz- und Verantwor-
tungsbereich des Beauftragten des BMFSFJ für ZivilEngagement fallen?

Wenn ja, plant die Bundesregierung die Kompetenz des Beauftragten des
BMFSFJ für ZivilEngagement dahingehend zu erweitern, dass dieser zu-
künftig Beauftragter der Bundesregierung für ZivilEngagement wird?

Wenn nein, warum nicht?

7. Sollen an der Entwicklung des nationalen Engagementplans die Länder
und die Kommunen beteiligt werden?

Wenn ja, in welcher Form, in welchem Umfang, und mit welcher Kompe-
tenz und Verantwortung?

Wenn nein, warum nicht?

8. Soll der Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ an der Entwick-
lung des nationalen Engagementplans beteiligt werden?

Wenn ja, in welcher Form, in welchem Umfang, und mit welcher Kompe-
tenz und Verantwortung?

Wenn nein, warum nicht?

9. Sollen an der nationalen Engagementstrategie der Dritte Sektor, die Zivil-
gesellschaft und die Wirtschaft beteiligt werden?

Wenn ja, in welcher Form, in welchem Umfang, und mit welcher Kompe-
tenz und Verantwortung?

Wenn nein, warum nicht?

10. Inwieweit kann sich nach Auffassung der Bundesregierung die Umsetzung
des nationalen Engagementplans an dem nationalen Integrationsplan und
der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie orientieren?

Welche Instrumente und Elemente innerhalb dieser Strategien hält die Bun-
desregierung für sinnvoll, um sie auch im nationalen Engagementplan ein-
zusetzen?

Wie erfolgt die Abstimmung des nationalen Engagementplans mit diesen
beiden Strategien?

11. Inwieweit plant die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger direkt an
der Entwicklung des nationalen Engagementplanes zu beteiligen?

12. Plant die Bundesregierung im Rahmen des nationalen Engagementplans
auch das Zuwendungsrecht, entsprechend den Vorschlägen des Rechtsgut-
achtens „Rechtliche Rahmenbedingungen bürgerschaftlichen Engagement“
von Gerhard Igl, das von der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürger-
schaftlichen Engagements“ in Auftrag gegeben wurde, zu vereinfachen?

Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12055

13. Plant die Bundesregierung im Rahmen des nationalen Engagementplans
den Förderzeitraum für Infrastrukturen des bürgerschaftlichen Engage-
ments, die beraten, vernetzen, qualifizieren und beteiligen, auf fünf Jahre
zu verlängern?

Wenn ja, wann soll dies umgesetzt werden?

Wenn nein, warum nicht?

14. Inwieweit plant die Bundesregierung im Rahmen des nationalen Engage-
mentplans, wie in dem Bericht der Enquete-Kommission „Bürgerschaft-
liches Engagement: auf dem Weg in eine zukunftsfähige Bürgergesell-
schaft“ (Bundestagsdrucksache 14/8900), vorgeschlagen wurde,

a) aufzuzeigen, „ob und in welcher Weise sich der Bund durch Bereit-
stellung eigener Mittel zur Finanzierung […] lokal angesiedelten Infra-
struktureinrichtungen beitragen könnte und sollte“ (Bundestagsdruck-
sache 14/8900, S. 295)?

Wenn ja, in welcher Form, und in welchem Umfang sollte sich der Bund
an den Infrastruktureinrichtungen des bürgerschaftlichen Engagements
beteiligen, um diese nachhaltig und langfristig abzusichern?

Wenn nein, warum nicht?

b) eine Basisfinanzierung oder „ein Modellprogramm zur Förderung von
Freiwilligenagenturen durch den Bund aufzulegen“ (Bundestagsdruck-
sache 14/8900, S. 150)?

Wenn ja, wann, und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

c) „eine systematische Sichtung der einzelnen Programme und Haushalts-
titel“ (Bundestagsdrucksache 14/8900, S. 295), die bürgerschaftliches
Engagement fördern, durchzuführen, um größere Transparenz zu schaf-
fen und Anhaltspunkte für zukünftigen Förderbedarf zu geben?

Wenn ja, wann, und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

d) einen „virtuellen Haushalt“ für bürgerschaftliches Engagement einzu-
führen, „dessen Mittel nicht an einer einzigen Stelle zentral verwaltet
werden, sondern in transparenter und reflektierter Form überall dort ein-
gesetzt werden, wo die Bürgergesellschaft durch öffentliche Zuschüsse
gestärkt werden kann – in welchem Politikfeld und Zusammenhang
auch immer“ (Bundestagsdrucksache 14/8900, S. 295)?

Wenn ja, wann, und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

e) einen bestimmten „Prozentsatz jedes Förderprogramms explizit für die
Förderung bürgerschaftlichen Engagements“ (Bundestagsdrucksache
14/8900, S. 295) zu reservieren?

Wenn ja, wann, und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 25. Februar 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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