BT-Drucksache 16/12050

Tatsächliche Entlastungswirkungen der Konjunkturpakete

Vom 25. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12050
16. Wahlperiode 25. 02. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Tatsächliche Entlastungswirkungen der Konjunkturpakete

Zum 1. Juli 2009 senkt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Konjunktur-
pakete den Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherungen auf 14,9 Pro-
zent, nachdem sie zum 1. Januar 2009 einen einheitlichen Beitragssatz in Höhe
von 15,5 Prozent für alle Versicherten eingeführt – und damit z. T. erhebliche
Beitragserhöhungen zu verantworten – hat.

Unter der Überschrift „Das Richtige tun“ zeigt das Bundesministerium der Fi-
nanzen (BMF) auf seiner Internetseite Entlastungen aus der Senkung der Bei-
träge für die Krankenversicherungen auf. Laut den Berechnungen zahlen Bürge-
rinnen und Bürger in Abhängigkeit von ihrem Einkommen und Familienstand
im Jahr 2009 15 bis 66 Euro jährlich weniger Krankenversicherungsbeiträge
– für die Bundesregierung Beleg für ihr aktives Handeln in der Wirtschaftskrise.

Allerdings vergleicht die Bundesregierung die Jahreswirkung der Beitragssatz-
senkungen nicht mit dem Jahr 2008 – wie z. B. bei den Steuersenkungen. Bei
der Beantwortung Schriftlicher Fragen nach den Entlastungen im Vergleich
zum Jahr 2008 sah sich die Bundesregierung mehrmals nicht in der Lage diese
aufzuzeigen. Sie verwies dabei darauf, dass „die unterschiedlichen Beitrags-
sätze der einzelnen Krankenkassen […] von 11,3 Prozent bis 16,5 Prozent
(jeweils zuzüglich 0,9 Prozent als vom Mitglied allein zu tragender Zusatz-
beitragssatz)“ reichten und eine „generelle Aussage zu Entlastungen und Mehr-
belastungen im Vergleich zum Jahr 2008 nicht möglich“ ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch sind in 2009 die Entlastungswirkungen aus der Senkung der Kran-
kenversicherungsbeiträge im Rahmen des Konjunkturpakets II, wenn ihre
Ermittlung im Vergleich zum Jahr 2008 und unter Zugrundelegung des
durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes aller Kassen in Höhe von
14 Prozent für einen Jahresbruttolohn in Höhe von 10 000 bis 80 000 Euro
(in Schritten von jeweils 10 000 Euro) durchgeführt wird?

2. Wie hoch sind in 2009 die Entlastungswirkungen aus der Senkung der Kran-
kenversicherungsbeiträge im Rahmen des Konjunkturpakets II, wenn ihre
Ermittlung im Vergleich zum Jahr 2008 und unter Zugrundelegung eines
Beitragssatzes in Höhe von 11,3 Prozent für einen Jahresbruttolohn in Höhe
von 10 000 Euro bis 80 000 Euro (in Schritten von jeweils 10 000 Euro)

durchgeführt wird?

3. Wie hoch sind in 2009 die Entlastungswirkungen aus der Senkung der Kran-
kenversicherungsbeiträge im Rahmen des Konjunkturpakets II, wenn ihre
Ermittlung im Vergleich zum Jahr 2008 und unter Zugrundelegung eines
Beitragssatzes in Höhe von 12 Prozent für einen Jahresbruttolohn in Höhe
von 10 000 Euro bis 80 000 Euro (in Schritten von jeweils 10 000 Euro)
durchgeführt wird?

Drucksache 16/12050 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Wie viele Versicherte waren in 2008 von Beitragssätzen von 11,3 Prozent
bis 12 Prozent betroffen?

5. Wie hoch sind in 2009 die Entlastungswirkungen aus der Senkung der Kran-
kenversicherungsbeiträge im Rahmen des Konjunkturpakets II, wenn ihre
Ermittlung im Vergleich zum Jahr 2008 und unter Zugrundelegung eines
Beitragssatzes in Höhe von 13 Prozent für einen Jahresbruttolohn in Höhe
von 10 000 Euro bis 80 000 Euro (in Schritten von jeweils 10 000 Euro)
durchgeführt wird?

6. Wie viele Versicherte waren in 2008 von Beitragssätzen von mehr als
12 Prozent bis 13 Prozent betroffen?

7. Wie hoch sind in 2009 die Entlastungswirkungen aus der Senkung der Kran-
kenversicherungsbeiträge im Rahmen des Konjunkturpakets II, wenn ihre
Ermittlung im Vergleich zum Jahr 2008 und unter Zugrundelegung eines
Beitragssatzes in Höhe von 14 Prozent für einen Jahresbruttolohn in Höhe
von 10 000 Euro bis 80 000 Euro (in Schritten von jeweils 10 000 Euro)
durchgeführt wird?

8. Wie viele Versicherte waren in 2008 von Beitragssätzen von mehr als
13 Prozent bis 14 Prozent betroffen?

9. Wie hoch sind in 2009 die Entlastungswirkungen aus der Senkung der Kran-
kenversicherungsbeiträge im Rahmen des Konjunkturpakets II, wenn ihre
Ermittlung im Vergleich zum Jahr 2008 und unter Zugrundelegung eines
Beitragssatzes in Höhe von 15 Prozent für einen Jahresbruttolohn in Höhe
von 10 000 Euro bis 80 000 Euro (in Schritten von jeweils 10 000 Euro)
durchgeführt wird?

10. Wie viele Versicherte waren in 2008 von Beitragssätzen von mehr als
14 Prozent bis 15 Prozent betroffen?

11. Wie hoch sind in 2009 die Entlastungswirkungen aus der Senkung der Kran-
kenversicherungsbeiträge im Rahmen des Konjunkturpakets II, wenn ihre
Ermittlung im Vergleich zum Jahr 2008 und unter Zugrundelegung eines
Beitragssatzes in Höhe von 16,5 Prozent für einen Jahresbruttolohn in Höhe
von 10 000 Euro bis 80 000 Euro (in Schritten von jeweils 10 000 Euro)
durchgeführt wird?

12. Wie viele Versicherte waren in 2008 von Beitragssätzen von mehr als
15 Prozent bis 16,5 Prozent betroffen?

Berlin, den 18. Februar 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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