BT-Drucksache 16/12034

Altengerechte Wohnungen

Vom 23. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12034
16. Wahlperiode 23. 02. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Britta Haßelmann, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Katrin Göring-
Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Grietje Staffelt, Bettina Herlitzius,
Peter Hettlich, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Altengerechte Wohnungen

Der demografische Wandel hat einen bedeutenden Einfluss auf alle Bereiche
des Lebens. Die Alterung der Gesellschaft, eine schrumpfende Bevölkerung bei
einer wachsenden Zahl von Haushalten, wird und hat die Anforderungen an das
Wohnen verändert. So hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, im „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom
21. Dezember 2008 direkte Hilfen für die Verbesserung der Wohnsituation älte-
rer Menschen innerhalb des zweiten Konjunkturpaketes angekündigt.

Über 90 Prozent der über 65-Jährigen wohnen in ihrer eigenen Wohnung. Ein
überwiegender Teil möchte so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden
leben, ein selbst bestimmtes Leben führen und nur bei Bedarf in ihrer häus-
lichen Umgebung Begleitung und Hilfe in Anspruch nehmen. Derzeit ist eine
Unterversorgung mit altengerechten Wohnungen zu verzeichnen. Nach Schät-
zungen von Expertinnen und Experten sind von den 39 Millionen deutschen
Wohnungen heute nicht einmal ein Prozent altengerecht gestaltet. Zudem gehen
nach einem Bericht der Onlineausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ vom
16. Januar 2009 Vorstände von Wohnungsunternehmen, Architektinnen und
Architekten sowie Bauingenieurinnen und Bauingenieure davon aus, dass bei
20 Prozent der Wohnungen der 50er bis 70er Jahre Modernisierungs- bzw. Sa-
nierungsmaßnahmen nicht zweckmäßig wären.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer altengerechten
Anpassung des bestehenden Wohnungsbestandes und des Wohnumfeldes?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer altengerechten
Anpassung der bestehenden öffentlichen und privaten Infrastruktur?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit von Anreizen für eine
altengerechte Neubauförderung?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung den Finanzbedarf für eine altengerechte
Anpassung des Wohnbestandes?

5. Inwieweit sind der Bundesregierung Vorhabenplanungen und Programme
der Länder zu altengerechtem Wohnen bekannt?

Drucksache 16/12034 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

6. Gibt es Projekt- und/oder Forschungsvorhaben der Bundesregierung be-
züglich der Sicherstellung der Nahversorgung insbesondere in Gemeinden
im ländlichen Raum und/oder Stadtquartieren?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

7. Gibt es Überlegungen den altengerechten Quartiersumbau in das Städte-
bauförderprogramm Soziale Stadt aufzunehmen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Ergänzung der KfW-
Förderprogramme für den Ersatz nicht altengerechter Wohnungen eine
zweckmäßige Maßnahme darstellen kann, um der Unterversorgung mit
altengerechten Wohnungen zu begegnen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn, ja, warum ist dies bisher nicht erfolgt?

9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Ergänzung der KfW-
Förderprogramme für den Neubau altengerechter Wohnungen eine zweck-
mäßige Maßnahme darstellen kann, um der Unterversorgung mit alten-
gerechten Wohnungen zu begegnen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, warum ist dies bisher nicht erfolgt?

10. Inwieweit sollen Mittel des Konjunkturpaketes II für eine altengerechte
Anpassung des Wohnraums verwendet werden?

Wenn ja, in welchem Umfang und nach welchen Kriterien?

Wenn nein, warum nicht?

11. Inwieweit sollen Mittel des Konjunkturpaketes II konkret für einen alten-
gerechten Neubau von Wohnraum verwendet werden?

Wenn ja, in welchem Umfang und nach welchen Kriterien?

Wenn nein, warum nicht?

12. Warum hat die Bundesregierung die altengerechte Anpassung bzw. Neubau
des Wohnungsbestandes nicht zu einem Förderschwerpunkt im Zukunfts-
investitionsgesetz gemacht?

13. Welche Kriterien für die Vergabe der Investitionshilfen aus dem Zukunfts-
investitionsgesetz (Konjunkturpaket II) sollten aus Sicht der Bundessregie-
rung vorgegeben werden, damit die Mittelverwendung zielgerichtet in eine
altersgerechte Neubauförderung erfolgt?

14. In welchem Umfang sollen die Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz
insgesamt für einen altengerechten Wohnungsbau verwendet werden?

15. Für den Fall, dass das Durchgriffsverbot vom Bund auf die Kommunen der
Auflage eines Investitionsschwerpunktes für die altengerechte Anpassung
des Wohnraums im Zukunftsinvestitionsgesetz entgegensteht, warum legt
die Bundesregierung nicht ein Investitionsprogramm nach dem Vorbild des
„Investitionspakt zur energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur“
auf?

16. Wie ist der Sachstand der Überarbeitung der Richtlinie zum barrierefreien

Bauen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12034

17. Werden in dieser Richtlinie auch die Bedürfnisse älterer Menschen berück-
sichtigt?

Berlin, den 23. Februar 2009

Renate Künast Fritz Kuhn und Fraktion

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