BT-Drucksache 16/12019

1. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - 16/474 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz 2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Hans-Christian Ströbele, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/680- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid) 3. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Petra Pau, Dr. Gregor Gysi, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/1411- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz

Vom 18. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12019
16. Wahlperiode 18. 02. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

1. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Gisela Piltz,
Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/474 –

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren
und Volksentscheid in das Grundgesetz

2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Hans-Christian
Ströbele, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/680 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Einführung von
Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid)

3. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Petra Pau, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/1411 –

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung
in das Grundgesetz

A. Problem
Die Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. fordern in
ihren Gesetzentwürfen die Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und
Volksentscheid in das Grundgesetz. Den Bürgerinnen und Bürgern werde durch
diese Elemente direkter Demokratie, die das parlamentarisch-repräsentative
System des Grundgesetzes ergänzten, die Möglichkeit gegeben, mehr Verant-
wortung zu übernehmen und sich unmittelbar an politischen Entscheidungen zu
beteiligen. Die in ihren Grundanliegen übereinstimmenden Vorlagen unterschei-

Drucksache 16/12019 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

den sich dabei insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Beteiligung, der ein-
zuhaltenden Fristen und weiterer Modalitäten des Verfahrensablaufs.

B. Lösung

1. Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/474 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

2. Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/680 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der FDP

3. Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/1411 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP

C. Alternativen

Annahme der Gesetzentwürfe.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12019

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/474 abzulehnen,

2. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/680 abzulehnen,

3. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1411 abzulehnen.

Berlin, den 11. Februar 2009

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Ingo Wellenreuther
Berichterstatter

Michael Hartmann (Wackernheim)
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Petra Pau
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

Abwesenheit der Fraktion der FDP die Ablehnung des Ge- gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE.

setzentwurfs empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 126. Sitzung am 11. Fe-
bruar 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE

bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf
Drucksache 16/474 abzulehnen;

– mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Drucksache 16/12019 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ingo Wellenreuther, Michael Hartmann (Wackernheim),
Gisela Piltz, Petra Pau und Wolfgang Wieland

I. Zum Verfahren

1. Überweisung

Die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 16/474, 16/680 und
16/1411 wurden in der 35. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 11. Mai 2006 an den Innenausschuss federführend
sowie an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung, den Rechtsausschuss, den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitbe-
ratung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Zu Nummer 1

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/474

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung hat in seiner 45. Sitzung am 12. Februar
2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Abwesenheit der Fraktion
der FDP die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 126. Sitzung am 11. Fe-
bruar 2009 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP und DIE LINKE. empfohlen, den Ge-
setzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 79. Sitzung am 11. Februar 2009 mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
DIE LINKE. die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 78. Sitzung am 12. Februar 2009 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen FDP
und DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf abzuleh-
nen.

Zu Nummer 2

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 16/680

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung hat in seiner 45. Sitzung am 12. Februar
2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. in

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 79. Sitzung am 11. Februar 2009 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfoh-
len.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 78. Sitzung am 12. Februar 2009 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzent-
wurf abzulehnen.

Zu Nummer 3

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
16/1411

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung hat in seiner 45. Sitzung am 12. Februar
2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in Abwesenheit der Fraktion der FDP die Ableh-
nung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 126. Sitzung am 11. Fe-
bruar 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 79. Sitzung am 11. Februar 2009 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfoh-
len.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 78. Sitzung am 12. Februar 2009 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzent-
wurf abzulehnen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner
85. Sitzung am 11. Februar 2009 abschließend beraten.

Der Ausschuss empfiehlt,

– mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Gesetzentwurf abzulehnen.

gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der

eine Einführung von mehr direkter Demokratie sei, wie dies
das Grundgesetz auch prinzipiell zulasse. Man müsse aller-
dings vorsichtig vorgehen, damit dies nicht dem Populismus
und der Demagogie Vorschub leiste. Einem solchen Risiko
müsse man sich aber stellen. Das Volk sei schließlich nicht
dümmer als die Parlamentarier. Es gebe Elemente der direk-
ten Demokratie in 16 Landesverfassungen und auch im
neuen Vertrag von Lissabon – warum dann nicht auch auf
Bundesebene? Es wäre dann aber auch zu überlegen, als
Gegengewicht die Legislaturperiode auf fünf Jahre zu ver-
längern.

Die Fraktion der FDP bedauert, dass keine gemeinsame
Initiative für mehr direkte Demokratie zustande gekommen
sei. Man sei gesprächs- und kompromissbereit gewesen.
Die Fraktion der FDP teile das Grundanliegen der beiden

nehme und keineswegs ablehne. Man werde den anderen
Gesetzentwürfen zustimmen, um deutlich zu machen, dass
es einen dringenden Handlungsbedarf in der Sache gebe.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es un-
verständlich, warum die Fraktion der CDU/CSU die Einfüh-
rung von Elementen direkter Demokratie auf Bundesebene
bekämpfe, obwohl sie auf Kommunal- und Landesebene ak-
tiv davon Gebrauch mache. Man könne nicht nur auf den
„Geist von Weimar“ verweisen und die positiven Erfahrun-
gen der vergangenen Jahrzehnte verschweigen. Es gebe aber
eine Legitimationskrise der repräsentativen Demokratie, die
sich beispielsweise in extrem niedrigen Wahlbeteiligungen
manifestiere. Hier müsse gegengesteuert werden. Wenn es
kein demokratisches Leben mehr gebe, dann sei dies „Wei-
mar“.

Berlin, den 11. Februar 2009

Ingo Wellenreuther
Berichterstatter

Michael Hartmann (Wackernheim)
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Petra Pau
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12019

Fraktion der FDP den Gesetzentwurf der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/680
abzulehnen;

– mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP den Gesetzentwurf der Fraktion DIE
LINKE. auf Drucksache 16/1411 abzulehnen.

II. Zur Begründung
Die Fraktion der CDU/CSU macht deutlich, dass sie gro-
ßes Vertrauen in das repräsentativ-demokratische System ha-
be. Man werde sich in einer solchen Entscheidung auch nicht
von der Politik in einzelnen Bundesländern leiten lassen. Auf
Bundesebene sei es durchaus weiter legitim, die negativen
Erfahrungen aus der Weimarer Zeit nicht zu vergessen. Die
Frage von Referenden auf europäischer Ebene schließlich
sei ein von den vorliegenden Fragen zu trennender Themen-
komplex. Man werde die Gesetzentwürfe daher ablehnen.

Die Fraktion der SPD erklärt, dass sie grundsätzlich für

anderen Gesetzentwürfe, werde diesen aber nicht zustim-
men, da die Schwellen zum Teil zu niedrig angesetzt seien.
So wäre ein Volksbegehren nach dem Gesetzentwurf von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon dann erfolgreich, wenn
ihm 5 Prozent der Wahlberechtigten beigetreten seien; die
Fraktion der FDP fordere 10 Prozent. Der Gesetzentwurf
der Fraktion DIE LINKE. ermögliche eine Volksinitiative
schon für 100 000 Wahlberechtigte, die Fraktion der FDP
spreche sich für 400 000 aus. Des Weiteren fehle in den Ge-
setzentwürfen der beiden anderen Fraktionen die Verpflich-
tung, finanzwirksame Investitionen mit einem Finanzie-
rungsmodell zu unterlegen.

Auch die Fraktion DIE LINKE. ist enttäuscht, dass es in
dieser Legislaturperiode wieder nicht zu einer Einführung
von Elementen direkter Demokratie in das Grundgesetz
kommen werde. Man wäre bereit gewesen, auf eigene Forde-
rungen zu verzichten, wenn dadurch ein Einstieg in die di-
rekte Demokratie ermöglicht worden wäre. Insoweit bleibe
die Bundesrepublik Deutschland ein europäisches Entwick-
lungsland. Die Fraktion der CDU/CSU solle sich einmal vor
Ort umhören, wo die eigene Partei die Referenden sehr ernst

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