BT-Drucksache 16/11921

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/11700- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009)

Vom 12. Februar 2009


Bericht der Abgeordneten Steffen Kampeter, Carsten Schneider (Erfurt),
Otto Fricke, Dr. Gesine Lötzsch und Alexander Bonde

A. Allgemeine Bemerkungen

1. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zum Nach-
tragshaushalt 2009 in seiner 203. Sitzung am 30. Januar
2009 nach erster Lesung dem Haushaltsausschuss gemäß
§ 95 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
überwiesen.

2. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Im Entwurf zum Nachtragshaushalt 2009 ist eine Nettokre-
ditaufnahme in Höhe von 36,8 Mrd. Euro ausgewiesen, die
die Summe der im Haushaltsplan 2009 veranschlagten In-
vestitionen um 8,1 Mrd. Euro übersteigt. Dies ist zur Über-
windung der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichge-

erforderlichen Mehrausgaben durch massive Eingriffe auf
der Ausgaben- oder Einnahmenseite herbeizuführen. Dies
würde die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichge-
wichts noch verstärken. Die unvermeidbaren Mehrbelastun-
gen sollen deshalb durch eine Erhöhung der Nettokreditauf-
nahme ausgeglichen werden. Mit dem Wirkenlassen der
automatischen Stabilisatoren wird eine prozyklische Finanz-
politik vermieden.

Die Bundesregierung hat am 14. Januar 2009 Eckpunkte für
ein Maßnahmepaket zur Bekämpfung der aktuellen Wirt-
schafts- und Finanzkrise beschlossen. Dieser „Pakt für Be-
schäftigung und Stabilität in Deutschland“ umfasst – ge-
samtstaatlich – Maßnahmen mit einem Volumen von rd.
50 Mrd. Euro in den Jahren 2009 und 2010.

Mit dem Nachtragshaushalt 2009 werden für das laufende
für das Haushaltsjahr 2009
(Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11921
16. Wahlperiode 12. 02. 2009

Bericht*
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/11700 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan
wichts erforderlich und damit nach Artikel 115 Absatz 1
Grundgesetz zulässig. In der gegenwärtigen Situation wäre
es aus Sicht der Bundesregierung verfehlt, die Deckung der

Haushaltsjahr die haushaltsmäßigen Voraussetzungen zur
Umsetzung dieses Maßnahmepakets auf Bundesebene ge-
schaffen, soweit die Maßnahmen nicht unmittelbar aus dem
durch Bundesgesetz errichteten Sondervermögen „Investi-
tions- und Tilgungsfonds“ finanziert werden. Im Wesent-
lichen handelt es sich hierbei zum einen um den zusätzlichen
Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung in
Höhe von 3,2 Mrd. Euro, dem aufgrund der sich hierdurch

* Die Beschlussempfehlung wurde als Drucksache 16/11800 gesondert
verteilt.

Drucksache 16/11921 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

ergebenden Senkung des GKV-Beitragssatzes (GKV: ge-
setzliche Krankenversicherung) Minderausgaben beim Ar-
beitslosengeld II (ALG II) sowie Steuermehreinnahmen in
einer Größenordnung von insgesamt 0,2 Mrd. Euro gegen-
überstehen. Zum anderen schlagen sich auch die Erhöhung
des Kinderregelsatzes beim Arbeitslosengeld II, die als Kin-
derbonus bezeichnete Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro
sowie die von der Bundesregierung beschlossene Entlastung
bei der Einkommensteuer nieder. Zugleich wird zur Siche-
rung der Kreditversorgung deutscher Unternehmen der Ge-
währleistungsrahmen im Haushaltsgesetz 2009 um 100 Mrd.
Euro erhöht.

Der Nachtragshaushalt 2009 bildet darüber hinaus bereits
feststehende Belastungen bei den Steuern und beim Arbeits-
markt ab. Einen weiteren Impuls soll die Umsetzung des
Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale
bringen, die im Jahr 2009 zu Mindereinnahmen von rd.
2,5 Mrd. Euro führen wird. Konjunkturbedingte Einnah-
meausfälle und Mehrausgaben sollen nicht durch Einsparun-
gen aufgefangen, sondern mit zusätzlicher Kreditaufnahme
ausgeglichen und damit eine mögliche Verschärfung der bin-
nenkonjunkturellen Schwäche vermieden werden.

B. Besonderer Teil

Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haus-
haltsausschuss

Der Haushaltsausschuss hat den Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushalts-
plan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz
2009) nebst Gesamtplan auf Drucksache 16/11700 in seiner
93. Sitzung vom 11. Februar 2009 abschließend beraten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD betonten die Not-
wendigkeit für ein Maßnahmenpaket zur Sicherung von Be-
schäftigung und Stabilität in Deutschland mit dem Ziel der
Bekämpfung der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise. Mit
dem dazu vorgelegten Nachtragshaushalt werde die Netto-
kreditaufnahme gegenüber dem verabschiedeten Haushalt
2009 auf 36,8 Mrd. Euro erhöht. Die Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und SPD schlössen sich der Einschätzung der
Bundesregierung an, es liege eine ernsthafte und nachhaltige
Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vor, so
dass es gerechtfertigt sei, die Ausnahmeregelung des Arti-
kels 115 des Grundgesetzes (GG) in Anspruch zu nehmen
und mit der nunmehr in 2009 geplanten Nettokreditaufnah-
me die Höhe der veranschlagten Investitionen zu überstei-
gen. Die Koalitionsfraktionen wiesen darauf hin, dass mit
dem parallel zu beratenden „Gesetz zur Sicherung von Be-
schäftigung und Stabilität in Deutschland“ ein Sonderver-
mögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ eingerichtet wer-
de, für das eine weitere Kreditermächtigung in Höhe von
21 Mrd. Euro vorgesehen sei, verbunden mit einer von den
Koalitionsfraktionen begrüßten Tilgungsregelung.

Die Koalitionsfraktionen betonten den bisherigen Erfolg
ihrer Konsolidierungspolitik, der in einen gesamtstaatlichen
Ausgleich gemündet habe. Dies habe im Rahmen des Euro-
päischen Stabilitäts- und Wachstumspakts zu einem beacht-
lichen Erfolg geführt, so dass trotz des Maßnahmenpakets
für das Jahr 2009 ein gesamtstaatliches Defizit von 3 Prozent

einen stabilisierenden Faktor dar. An diesen Erfolg werde
man in Zukunft anknüpfen.

Mit dem Nachtragshaushalt würden zentrale Elemente des
„Pakts für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ um-
gesetzt, die sowohl Entlastungen für Bürger enthalten – zum
Beispiel durch eine Erhöhung der pauschalen Abgeltung in
den Gesundheitsfonds und der damit verbundenen Senkung
der Beiträge – als auch eine beachtliche Ausdehnung des Ge-
währleistungsrahmens für betroffene Unternehmen. In die-
sem Zusammenhang habe die Koalition jetzt gesetzlich fest-
gelegt, dass der Haushaltsausschuss zu unterrichten sei,
bevor der Binnenwirtschaft Kredite oder Bürgschaften in
einem Volumen von mehr als 300 Mio. Euro gewährt wür-
den. Weitere Maßnahmen würden durch das parallel zu bera-
tende „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabi-
lität in Deutschland“ umgesetzt.

Die Koalitionsfraktionen betonten die Notwendigkeit, zeit-
gleich mit dem Maßnahmenpaket auch eine wirksame Neu-
regelung der verfassungsrechtlichen Begrenzung der Netto-
kreditaufnahme für Bund und Länder grundgesetzlich zu
verankern. Sie begrüßten daher die Beschlüsse der Födera-
lismuskommission II vom 5. Februar 2009 als einen ent-
scheidenden Schritt in diese Richtung. Die Koalitionsfrak-
tionen begrüßten die Festlegung auf eine Begrenzung der
Nettokreditaufnahme bis spätestens 2020 mit stufenweisen
Übergangsregelungen für den Bund und für die Länder und
auf die Einführung eines Kontrollkontos mit mehrjähriger
Betrachtung, falls in einer Notsituation eine Ausnahmeklau-
sel greifen müsse. Auch wurde hervorgehoben, dass befris-
tete Konsolidierungshilfen für Länder nur möglich sein sol-
len, wenn Konsolidierungsvereinbarungen – verbunden mit
der Festlegung von Konsolidierungspfaden – abgeschlossen
würden. Ausdrücklich wurde begrüßt, dass das Gesetzge-
bungsverfahren noch im Sommer 2009 abgeschlossen wer-
den solle.

Die Fraktion der FDP vertrat im Ausschuss die Auffas-
sung, der Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines
Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2009 bilde mit einer
Nettokreditaufnahme in Höhe von 36,8 Mrd. Euro nicht die
tatsächliche Verschuldungssituation des Bundes ab. Die
Bundesregierung selbst gehe in ihrer Kabinettvorlage von
einer Neuverschuldung des Bundes von 45 bis 50 Mrd. Euro
im Jahr 2009 aus. Weder das Sondervermögen „Finanz-
marktstabilisierungsfonds“ mit einer Kreditermächtigung in
Höhe von 100 Mrd. Euro noch das Sondervermögen „Inves-
titions- und Tilgungsfonds“ mit einer Kreditermächtigung in
Höhe von 21 Mrd. Euro seien Bestandteile des Nachtrags
und damit des Bundeshaushalts. Damit werde die eigentliche
Haushaltssituation des Bundes verschleiert und die Ver-
schuldungsproblematik nicht transparent dargestellt. Mit
dem Nachtragshaushalt 2009 und einer etatisierten Netto-
kreditaufnahme in Höhe von 36,8 Mrd. Euro werde das
Scheitern der Bundesregierung in der Haushaltspolitik doku-
mentiert. Die bisher mit 18,5 Mrd. Euro etatisierte Netto-
kreditaufnahme werde nahezu verdoppelt. Sie liege auch
deutlich über der von der Vorgängerregierung mit 31,2 Mrd.
Euro zu verantwortenden Neuverschuldung. Damit sei die
haushaltspolitische Bilanz nach vier Jahren negativ. Ins-
gesamt über 90 Mrd. Euro an neuen Schulden habe die Bun-
des Bruttoinlandsprodukts nicht überschritten werde.
Deutschland stelle damit innerhalb der Europäischen Union

desregierung inklusive des Nachtragshaushalts bisher im
Zeitraum 2006 bis 2009 aufgenommen. Das zentrale finanz-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11921

politische Ziel, den Bundeshaushalt und damit die Staats-
finanzen nachhaltig zu konsolidieren, sei nicht umgesetzt
worden. Dies werde nicht ohne Folgen für die Handlungs-
fähigkeit des Bundes und die Spielräume im Bundeshaushalt
in zukünftigen Jahren sein. Der Anteil der Zinsausgaben am
Bundeshaushalt (Zinsquote) werde weiter steigen.

Die mit dem Nachtragshaushalt erfolgte Überschreitung der
Kreditfinanzierungsgrenze nach Artikel 115 Grundgesetz
mit einer Nettokreditaufnahme von 36,8 Mrd. Euro und einer
Investitionssumme von 28,7 Mrd. Euro sei weniger auf die
Wirtschafts- und Finanzkrise zurückzuführen als vielmehr
darauf, dass die Bundesregierung ihre bisherige Haushalts-
und Finanzplanung nicht vorausschauend und zukunftsori-
entiert gestaltet habe. So habe die Bundesregierung die sehr
guten konjunkturellen Phasen der Jahre 2006 bis 2008 auf
Grund ihrer „gestaltenden Finanzpolitik“ ungenutzt verstrei-
chen lassen. Statt die Neuverschuldung auf Null zu reduzie-
ren und Haushaltsüberschüsse zu erwirtschaften, seien die
Ausgaben um rd. 38 Mrd. Euro ausgeweitet worden. Dabei
habe die Bundesregierung seit Regierungsantritt insgesamt
über rund 150 Mrd. Euro an Steuermehreinnahmen verfügen
können.

Zudem, so die Fraktion der FDP, würden mit dem Nachtrags-
haushalt 2009 falsche politische Weichenstellungen – etwa
beim GKV-Bundeszuschuss bzw. dem Gesundheitsfonds –
vorgenommen. Diese würden den Bundeshaushalt in höchs-
tem Maße belasten. So sollten allein in den Jahren 2009 und
2010 kreditfinanziert zusätzlich insgesamt 9,5 Mrd. Euro aus
dem Bundeshalt für den Gesundheitsfonds zur Verfügung
gestellt werden. Ab dem Jahr 2012 flössen dann jährlich
14 Mrd. Euro. Konkrete Angaben, für welche versicherungs-
fremden Leistungen im Einzelnen aus dem Bundeshaushalt
wie viel Geld zur Verfügung gestellt wird, gebe es nicht. Auf
diese Weise würden pauschal Bundesmittel in ein weiterhin
reformbedürftiges Gesundheitswesen gegeben, ohne struk-
turelle Verbesserungen zu erzielen. Wohin dies führe, zeig-
ten die jährlichen Zahlungen von rd. 80 Mrd. Euro aus dem
Bundeshaushalt an die Rentenversicherung. Steuergelder er-
setzten keine Strukturreformen.

Die Fraktion der FDP führte weiter aus, mit dem Nachtrags-
haushalt 2009 und dem schuldenfinanzierten Konjunkturpa-
ket II verschärfe sich die Situation der öffentlichen Haushal-
te. Es sei schon in diesem Jahr eine Verletzung beider
relevanter Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu
befürchten. Wenn auch nicht im Haushaltsplan, so doch spä-
testens im Haushaltsvollzug bestehe die Gefahr, erstmalig
nach drei Jahren das Staatsdefizit von 3 Prozent zu über-
schreiten. Die Grenze von 60 Prozent bei der Schulden-
standsquote werde wie in den letzten Jahren auch in diesem
Jahr nicht eingehalten. Diese Verletzung der so genannten
Maastricht-Kriterien sei ein Rückfall in schlechte Zeiten und
könne schwerwiegende Folgen haben. Deutschland selbst
habe die dauerhafte Einhaltung dieses Kriteriums zur Vor-
aussetzung für die Teilnahme an der Währungsunion ge-
macht und schade somit der eigenen Glaubwürdigkeit ein
weiteres Mal.

Die Fraktion DIE LINKE. wies darauf hin, der Nachtrags-
haushalt sei sozial unausgewogen. Die vorgesehene Einkom-
mensteuerentlastung begünstige einseitig Gutverdienerinnen

schaftung von Banken und die Re-Regulierung der Finanz-
märkte überwunden werden. Der Staat dürfe jetzt nicht kle-
ckern, er müsse klotzen. Das von Bundesregierung und
Koalition vorgesehene Volumen für das Konjunkturpro-
gramm II von 50 Mrd. Euro verteilt auf 2009 und 2010 müs-
se deshalb verdoppelt und am sozialen und kommunalen Be-
darf ausgerichtet werden. Insbesondere müsse sichergestellt
werden, dass auch arme Kommunen am Konjunkturpro-
gramm teilhaben könnten. Wer jetzt nicht entschlossen ge-
gensteuere, lasse zu, dass nach dem Finanzmarkt nun auch
die Wirtschaft zusammenbreche – mit insgesamt vielfach
höheren gesellschaftlichen und staatlichen Kosten. Die Frak-
tion DIE LINKE. fordere für den Nachtragshaushalt erstens
kräftige Zukunftsinvestitionen der öffentlichen Hand vor
allem in den Bereichen Bildung, Energiewende, öffentlicher
Personenverkehr, Gesundheit. Zweitens fordere sie einen
gesetzlichen Mindestlohn von 8,71 Euro pro Stunde sowie
höhere Renten und Sozialleistungen, um die Lebenslage von
Millionen Menschen deutlich zu verbessern und gleichzeitig
mit der so erreichten höheren Kaufkraft die Inlandsnachfra-
ge zu stärken. Im Rahmen des Konjunkturprogramms II
wollten Bundesregierung und Koalition ein Sondervermö-
gen „Investitions- und Tilgungsfonds“ bilden und mit
21 Mrd. Euro ausstatten. Dieses Sondervermögen stelle ei-
nen Schattenhaushalt dar, mit dessen Hilfe die Grundsätze
von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit unterlaufen
werden sollen. Dies lehne die Fraktion DIE LINKE. ab. Be-
sonders skandalös sei, dass über den Schattenhaushalt mili-
tärische Beschaffungen und Anlagen im Gesamtwert von ei-
ner halben Milliarde Euro finanziert werden sollten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, die
Bundesregierung reagiere mit der Einbringung des Nach-
tragshaushalts 2009 zwangsläufig auf die völlige Makulatur
des erst im Dezember 2008 beschlossenen (ersten) Haushalts
2009. Schon in den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2009
habe die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN scharf kriti-
siert, dass das zu beschließende Zahlenwerk unehrlich, unse-
riös und intransparent sei. Die Warnungen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seien seinerzeit – vor gerade
einmal zwei Monaten – vom Bundesminister der Finanzen,
Peer Steinbrück, als Schwarzseherei und fehlender Realis-
mus abgekanzelt worden. Nun müsse die Fraktion feststel-
len, dass sich ihre sämtlichen Kritikpunkte im nun vorgeleg-
ten Nachtragshaushalt wiederfänden:

Die Kritik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei al-
so in allen drei angeführten Kernbereichen des Haushalts be-
rechtigt gewesen. Peer Steinbrücks Stern als Haushalts- und
Finanzprophet sinke, die Verlässlichkeit seiner Aussagen
und Standpunkte habe eine Halbwertzeit von noch nicht ein-

Haushalt 2009 Nachtrags-
haushalt 2009

1) Wirtschafts-
wachstum: +0,2 Prozent –2,25 Prozent

2) Kosten
ALG II: 20,25 Mrd. Euro 22,1 Mrd. Euro

3) Steuer-
einnahmen: 244,107 Mrd. Euro 233,18 Mrd. Euro
und Gutverdiener. Die Krise könne nur durch ein wirksames,
in sich schlüssiges Konjunkturprogramm, die Vergesell-

mal zwei Monaten. Der vorgelegte Nachtragshaushalt 2009
sei allerdings trotz nun notwendig gewordener gewaltiger

Drucksache 16/11921 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Korrektur immer noch unehrliches, intransparentes und un-
seriöses Stückwerk:

1. Die Ansätze für das ALG II seien immer noch mindestens
1,8 Mrd. Euro zu gering angesetzt.

2. Die Ansätze für die Steuereinnahmen beruhten auf inter-
nen Berechnungen des Bundesministeriums der Finan-
zen. Anders als sonst üblich sei der Steuerschätzerkreis
nicht in die Veranschlagung mit einbezogen worden. Da-
her dürfe die Höhe der veranschlagten (erhofften) Steuer-
einnahmen als politische Zahl bewertet werden. Die tat-
sächlichen Steuereinnahmen des Bundes im Jahr 2009
würden mindestens 3 Mrd. Euro unter dem Ansatz zu-
rückbleiben.

3. Das in das Sondervermögen „Investitions- und Tilgungs-
fonds“ überführte Maßnahmenpaket betrage 16,9 Mrd.
Euro. Zuzüglich der Zinsleistungen belaufe sich die Be-
lastung des Sondervermögens auf rd. 21 Mrd. Euro. Das
Sondervermögen sei verschuldungsfähig. Dies bedeute,
dass neben dem Kernhaushalt ein typischer Schatten-
haushalt gebildet werde. Ein solcher sei intransparent,
unseriös und völlig überflüssig. Mit dem Schuldenmit-
übernahmegesetz 1999 habe die rot-grüne Bundesregie-
rung seinerzeit bewusst die Sondervermögen Erblasten-
tilgungsfonds, das Bundeseisenbahnvermögen und den
Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes
in den Bundeshaushalt zurück überführt, um den gesam-
ten Schuldenstand des Bundes und dessen Finanzierung
ehrlich im Überblick zu behalten.

4. Die Medien berichteten landauf landab über die neue
Neuverschuldung im Nachtragshaushalt 2009 in Höhe
von 36,8 Mrd. Euro und schrieben damit, dass die Neu-
verschuldung 2009 im Vergleich zum Haushalt 2009 um
18,3 Mrd. Euro ansteigen werde. Damit seien die Medien
der Regierung auf den Leim gegangen, denn die zusätz-
liche und weitere Verschuldung durch das Sonderver-
mögen werde nur noch selten in den Berichten erwähnt.
Zu den 36,8 Mrd. Euro müssten selbstverständlich die
16,9 Mrd. Euro Kreditaufnahme des Sondervermögens
addiert werden. Hinzutrete die Verschuldung über den
Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (besonders die
Bürgschaftsausfälle), über deren konkrete Höhe selbst
die Bundesregierung nur spekulieren könne. Ebenso
addiert werden müssten die nach wie vor gerade im
Bereich des ALG II und der Steuereinnahmen immer
noch zu positiv veranschlagten Positionen. Zu diesen
rd. 73 Mrd. Euro Neuverschuldung könnten darüber hin-
aus noch die in die Bundesagentur für Arbeit (BA) ver-
schobenen Defizite hinzu gerechnet werden. Die BA
„verbrauche“ ihr Finanzpolster in Höhe von rd. 16,7 Mrd.
Euro spätestens bis Mitte des Jahres 2010. Der Vorstands-
vorsitzende der BA, Dr. Frank-Jürgen Weise, habe in der
Anhörung des Haushaltsausschusses am 9. Februar 2009
gesagt, die BA könne nur hoffen, dass die Krise in andert-
halb Jahren vorüber sei. Hierzu passe auch die Verände-
rung im Haushaltsgesetz 2009 § 11 Absatz 1, durch die der
Darlehensrahmen der BA beim Bund von 3 Mrd. Euro auf
7 Mrd. Euro aufgestockt werde. Dies bedeute im Klartext,
dass die Verschuldung im Jahr 2009 bei rd. 73 Mrd. Euro

5. Das Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“
widerspreche dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der
Einheit des Haushalts (Artikel 110 Absatz 1 Satz 1 GG)
und den Transparenzgebot der Bundeshaushaltsordnung
(BHO). Der Bundesrechnungshof komme in seinem Gut-
achten vom 6. Februar 2009 zu dem Ergebnis, dass es
keinen zwingenden Grund gebe, den Vollzug für das
Konjunkturpaket II über das Sondervermögen und nicht
wie üblich über den Haushalt abzuwickeln. Mittels der
Instrumente der Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln mit
kassenmäßiger Deckung (§ 19 Absatz 2 BHO) und der
Einräumung von Deckungsfähigkeiten könne dem An-
sinnen der Bundesregierung nach kurzfristiger flexibler
Umsetzung und Planungssicherheit für die Zuwendungs-
empfänger genauso gut Rechnung getragen werden.
Selbst der originäre Tilgungsplan (Bundesbankgewinne
über 3,5 Mrd. Euro hinaus) könnte über eine separate Dar-
stellung in der Finanzierungsrechnung erfolgen.

Der Haushaltsausschuss stimmte folgendem Antrag der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdruck-
sache 16(8)5820 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu:

Bei der Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sons-
tigen Gewährleistungen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5
im Verbindung mit Nr. 5.14 der verbindlichen Erläuterungen
zu Kapitel 3208 des Bundeshaushalts sind zu unterscheiden
ein Kreditprogramm auch für große Unternehmen bei der
KfW i. H. v. 25 Mrd. Euro und ein „Bürgschaftsprogramm“
i. H. v. 75 Mrd. Euro.
Der Haushaltsausschuss fordert die Bundesregierung auf,
die Konkretisierung dieser Programme an folgenden Maß-
gaben auszurichten:
1. Grundsätzlich sollen die Unternehmen, die einen eigenen

Zugang zum Kapitalmarkt besitzen, als Antragsteller
ausgeschlossen werden, sofern nicht aus zwingenden
Gründen eine Ausnahme geboten ist.

2. Unzulässig sind Gewährleistungsmaßnahmen, die Ge-
währleistungen oder Bürgschaften oder Garantien für
Kapitalmarktinstrumente des Antragstellers, insbesonde-
re dessen Anleihen, umfassen.

3. Kreditanträge sind von der Kreditanstalt für Wiederauf-
bau vorzuprüfen und in Fällen grundsätzlicher Bedeu-
tung bzw. ab einer bestimmten Höhe zur Entscheidung
einem „Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung“
vorzulegen.

4. Bürgschaften sind nach dem bewährten Verfahren durch
einen Mandatar des Bundes vorzuprüfen und dem Bürg-
schaftsausschuss von Bund und Ländern vorzulegen. In
Fällen grundsätzlicher Bedeutung sind sie dem Len-
kungsausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

5. Der Lenkungsausschuss hat abschließend zu bestehen
aus jeweils einem Staatssekretär des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums
der Finanzen, des Bundesministeriums der Justiz und ei-
ner Vertreterin/einem Vertreter des Bundeskanzleramts.
Den Vorsitz führt das Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie. Der Lenkungsausschuss kann sich nach
eigenem Ermessen zur Entscheidungsfindung externer
liegen werde, zuzüglich des Substanzverzehrs bei der BA
bei mindestens 81 Mrd. Euro.

Expertise bedienen. Die Kosten hierfür trägt der Antrag-
steller.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/11921

Sodann stimmte der Haushaltsausschuss dem auf Aus-
schussdrucksache 16(8)5821 vorgelegten Antrag der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD auf Ergänzung der Ziffer
5.14 der verbindlichen Erläuterungen zu Kapitel 32 08 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
zu.

Dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf
Ausschussdrucksache 16(8)5825 auf Ausbringung eines
neuen Titels 863 01 in Kapitel 60 02 mit einem Titelansatz
von 76 Mio. Euro und auf gleichzeitige Ausbringung einer
qualifizierten Sperre dieses Titels stimmte der Haushaltsaus-
schuss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP zu.

Sodann stimmte der Haushaltsausschuss dem nachstehend
wiedergegebenem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD auf Ausschussdrucksache 16(8)5826 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP zu:

In Kapitel 6002 Titel 863 01 wird die Bundesregierung er-
mächtigt, Darlehen an die Entschädigungseinrichtung der

2. alsbald einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundes-
tag einzubringen, der eine Neufassung insbesondere der
Vorschriften des Einlagensicherungs- und Anlegerent-
schädigungsgesetzes enthält, die die Erhebung von Bei-
trägen und Sonderbeiträgen durch die Entschädigungs-
einrichtungen betreffen. Dabei ist sicherzustellen, dass
den gerichtlichen Bedenken insoweit Rechnung getragen
wird, dass die EdW noch in dieser Legislaturperiode mit
der Erhebung von Sonderbeiträgen zur Finanzierung vor
allem des Entschädigungsfalls „Phoenix“ bei deren Mit-
gliedsunternehmen beginnen kann.

Dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Ausschussdrucksache 16(8)5822 – neu – zweite
Neufassung, mit dem die Folgeänderungen zu dem ange-
nommenen Antrag auf Ausschussdrucksache 16(8)5825 um-
gesetzt werden und eine Stärkung der parlamentarischen
Kontrollrechte für den Bereich des 100-Mrd.-Euro-Bürg-
schaftsrahmens aus dem Konjunkturpaket II bezweckt wird,
stimmte der Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu.

Abschließend hat der Haushaltsausschuss dem Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum
Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zur Finanzierung

von Teilansprüchen im Entschädigungsfall „Phoenix“ zu
gewähren. Der Ausgabetitel wird qualifiziert gesperrt. Vor
Aufhebung der Sperre fordert der Haushaltsausschuss die
Bundesregierung auf,

1. zeitnah über den Stand der Entschädigungsabwicklung
durch die EdW zu berichten und dabei den voraussicht-
lichen Mittelabfluss auch zeitlich darzustellen,

Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 – Nach-
tragshaushaltsgesetz 2009 – in der geänderten Fassung mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt.

Im Übrigen wird auf die Anlage zu diesem Bericht ver-
wiesen.

Berlin, den 11. Februar 2009

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Alexander Bonde
Berichterstatter

Drucksache 16/11921 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Nachtrag zum

Haushalt 2009
Ergebnis der Beratung

im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Gesamtübersicht
Mio. `

I. Ausgaben

Bisheriges Soll 2009 ....................................................... 290.000

Steigerung (in Prozent gegenüber Soll 2008) +2,4

Nachtrag ....................................................................... +7.617

Neues Soll 2009 ............................................................ 297.617

Steigerung (in Prozent gegenüber Soll 2008) +5,1

Investitionen

s�"ISHERIGES�3OLL����� ................................................ 27.222

s�.ACHTRAG� ................................................................ +1.576

Neues Soll 2009 ........................................................ 28.798

II. Einnahmen

1. Steuereinnahmen

s�"ISHERIGES�3OLL����� ................................................ 244.107

s�.ACHTRAG� ................................................................ -10.927

Neues Soll 2009 ........................................................ 233.180

2. Sonstige Einnahmen

s�"ISHERIGES�3OLL����� ................................................ 27.393

s�.ACHTRAG� ................................................................ +166

Neues Soll 2009 ........................................................ 27.559

3. Nettokreditaufnahme

s�"ISHERIGES�3OLL����� ................................................ 18.500

s�.ACHTRAG� ................................................................ +18.378

Neues Soll 2009 ........................................................ 36.878

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/11921

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Nachtrags 2009
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Einnahmen
Einzelplan
Ressort

Bisheriges
Soll 2009

Nachtrag
Regierungs-

entwurf

Ergebnis Haushaltsausschuss
Neuer
Ansatz Erhö-

hungen
Herab-

setzungen
Mehr (+)

Weniger (-)
(Saldo)

in Tausend `
1 2 3 4 5 6 7

01 Bundespräsident und
Bundespräsidialamt

93 - - - - 93

02 Deutscher Bundestag 1.511 - - - - 1.511
03 Bundesrat 80 - - - - 80
04 Bundeskanzlerin und

Bundeskanzleramt
3.166 - - - - 3.166

05 Auswärtiges Amt 124.672 - - - - 124.672
06 Bundesministerium des Innern 384.084 - - - - 384.084
07 Bundesministerium der Justiz 383.407 - - - - 383.407
08 Bundesministerium der Finanzen 890.457 - - - - 890.457
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie
414.179 - - - - 414.179

10 Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

128.664 - - - - 128.664

11 Bundesministerium für Arbeit und
Soziales

6.415.330 +166.260 - - - 6.581.590

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

6.703.797 - - - - 6.703.797

14 Bundesministerium der Verteidigung 300.814 - - - - 300.814
15 Bundesministerium für Gesundheit 66.164 - - - - 66.164
16 Bundesministerium für Umwelt,

Naturschutz und Reaktorsicherheit
1.027.672 - - - - 1.027.672

17 Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

62.691 - - - - 62.691

19 Bundesverfassungsgericht 36 - - - - 36
20 Bundesrechnungshof 714 - - - - 714
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung
725.901 - - - - 725.901

30 Bundesministerium für Bildung und
Forschung

175.896 - - - - 175.896

32 Bundesschuld 19.988.696 +18.301.740 76.000 - +76.000 38.366.436
60 Allgemeine Finanzverwaltung 252.201.976 -10.927.000 - - - 241.274.976
Summe 290.000.000 +7.541.000 76.000 - +76.000 297.617.000

Im Epl. 32 (Spalte 7) Nettokreditaufnahme = 36.877.740

Im Epl. 60 (Spalte 6) Steuermehreinnahmen = 0

Im Epl. 60 (Spalte 7) Münzeinnahmen = 400.000

Drucksache 16/11921 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Nachtrags 2009
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Ausgaben
Einzelplan
Ressort

Bisheriges
Soll 2009

Nachtrag
Regierungs-

entwurf

Ergebnis Haushaltsausschuss
Neuer
Ansatz Erhö-

hungen
Herab-

setzungen
Mehr (+)

Weniger (-)
(Saldo)

in Tausend `
1 2 3 4 5 6 7

01 Bundespräsident und
Bundespräsidialamt

27.626 - - - - 27.626

02 Deutscher Bundestag 677.086 - - - - 677.086
03 Bundesrat 21.283 - - - - 21.283
04 Bundeskanzlerin und

Bundeskanzleramt
1.805.625 - - - - 1.805.625

05 Auswärtiges Amt 3.027.998 - - - - 3.027.998
06 Bundesministerium des Innern 5.620.446 - - - - 5.620.446
07 Bundesministerium der Justiz 500.501 - - - - 500.501
08 Bundesministerium der Finanzen 4.868.303 - - - - 4.868.303
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie
6.133.352 - - - - 6.133.352

10 Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

5.290.893 - - - - 5.290.893

11 Bundesministerium für Arbeit und
Soziales

123.599.560 +2.750.000 - - - 126.349.560

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

26.690.242 - - - - 26.690.242

14 Bundesministerium der Verteidigung 31.179.477 - - - - 31.179.477
15 Bundesministerium für Gesundheit 4.426.357 +3.200.000 - - - 7.626.357
16 Bundesministerium für Umwelt,

Naturschutz und Reaktorsicherheit
1.418.451 - - - - 1.418.451

17 Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

6.383.226 +6.000 - - - 6.389.226

19 Bundesverfassungsgericht 22.934 - - - - 22.934
20 Bundesrechnungshof 116.641 - - - - 116.641
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung
5.813.779 - - - - 5.813.779

30 Bundesministerium für Bildung und
Forschung

10.204.214 - - - - 10.204.214

32 Bundesschuld 42.402.499 +1.500.000 - - - 43.902.499
60 Allgemeine Finanzverwaltung 9.769.507 +85.000 76.000 - +76.000 9.930.507
Summe 290.000.000 +7.541.000 76.000 - +76.000 297.617.000

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/11921

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Nachtrags 2009
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Verpflichtungsermächtigungen
Einzelplan
Ressort

Bisheriges
Soll 2009

Nachtrag
Regierungs-

entwurf

Ergebnis Haushaltsausschuss
Neuer
Ansatz Erhö-

hungen
Herab-

setzungen
Mehr (+)

Weniger (-)
(Saldo)

in Tausend `
1 2 3 4 5 6 7

02 Deutscher Bundestag 39.829 - - - - 39.829
04 Bundeskanzlerin und

Bundeskanzleramt
248.203 - - - - 248.203

05 Auswärtiges Amt 1.120.731 - - - - 1.120.731
06 Bundesministerium des Innern 2.623.015 - - - - 2.623.015
07 Bundesministerium der Justiz 1.896 - - - - 1.896
08 Bundesministerium der Finanzen 620.181 - - - - 620.181
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie
2.507.122 - - - - 2.507.122

10 Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

1.089.689 - - - - 1.089.689

11 Bundesministerium für Arbeit und
Soziales

4.121.948 +600.000 - - - 4.721.948

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

23.472.334 +76.000 - - - 23.548.334

14 Bundesministerium der Verteidigung 10.284.925 - - - - 10.284.925
15 Bundesministerium für Gesundheit 118.810 - - - - 118.810
16 Bundesministerium für Umwelt,

Naturschutz und Reaktorsicherheit
1.047.543 - - - - 1.047.543

17 Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

229.984 - - - - 229.984

19 Bundesverfassungsgericht 300 - - - - 300
20 Bundesrechnungshof 12.821 - - - - 12.821
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung
4.166.440 - - - - 4.166.440

30 Bundesministerium für Bildung und
Forschung

5.737.552 - - - - 5.737.552

60 Allgemeine Finanzverwaltung 89.000 - - - - 89.000
Summe 57.532.323 +676.000 - - - 58.208.323
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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