BT-Drucksache 16/11914

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -Drucksachen 16/10996, 16/11904- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Vom 11. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11914
16. Wahlperiode 11. 02. 2009

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, Jens
Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-
Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Ina Lenke, Horst Meierhofer,
Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/10996, 16/11904 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) hat sich als Instrument der
Aufstiegsfortbildung bewährt. Es ist dem Anspruch weitestgehend gerecht ge-
worden, Aufstiegskarrieren im System der beruflichen Weiterbildung zu unter-
stützen. Gerade die Fokussierung des AFBG auf den Aufstieg im beruflichen
Bildungssystem hat dies ermöglicht. Denn nur durch die Eingrenzung der Ziel-
gruppe konnten die angebotenen Leistungen effektiv eingesetzt werden.

Gerade weil die Beschränkung des Personenkreises die Wirksamkeit des Instru-
mentariums erhöht hat, ist nicht damit zu rechnen, dass eine Ausweitung der
Maßnahmen im Rahmen eines diffusen, allumfassenden Erwachsenenförde-
rungsgesetzes zu einer verbesserten Situation im Bereich der Weiterbildung füh-

ren würde. Zudem würden eine Verquickung und Zusammenführung der unter-
schiedlichsten Weiterbildungsanlässe in ein allgemeines Weiterbildungsförder-
gesetz die notwendige Differenzierung zwischen beitragsfinanzierten Förder-
instrumenten der Bundesagentur für Arbeit (BA) und steuerfinanzierten
Bundes- und Landesmitteln für die Weiterbildung konterkarieren.

Drucksache 16/11914 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Anstelle der Überstrapazierung des AFBG bedarf es des Ausbaus und der
Verstärkung vorhandener Instrumentarien, um die Qualifizierungsbereitschaft
und die Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen. Diese Notwendigkeit ergibt sich
aus dem Umstand, dass die Weiterbildungsbeteiligung seit 1997 dramatisch ge-
sunken ist und in den letzten Jahren nur auf vergleichsweise geringem Niveau
stabilisiert werden konnte. Die von der Bundesregierung initiierten Maß-
nahmen waren nicht geeignet, unzureichend oder bislang nicht in der Lage, die
erwünschte Wirkung in vollem Umfang zu entfalten.

Die in der Gesetzesnovellierung beabsichtigten Änderungen weisen in die rich-
tige Richtung. Es ist zu erwarten, dass die Attraktivität der Aufstiegsfortbildun-
gen durch die beabsichtigten Änderungen gesteigert werden kann und das Inte-
resse innerhalb der Bevölkerung wachsen wird. Zudem ist die Ausdehnung des
Anwendungsbereichs des AFBG auf den Bereich der Altenpflege und die Er-
zieherberufe folgerichtig. Gesellschaftliche Anforderungen erfordern Ausbau,
Qualifizierung und Qualitätssicherung in diesen Tätigkeitsfeldern. Es ist daher
unerlässlich, dass dieser Prozess durch adäquate Unterstützungsmaßnahmen
flankiert wird.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● an der Ausrichtung der Förder- und Unterstützungsinstrumentarien im
Bereich der Fort- und Weiterbildung und somit auch dem AFBG, entschie-
den festzuhalten und davon abzusehen, ein bürokratisches Erwachsenenbil-
dungsförderungsgesetz anzustreben;

● sich gegenüber den Ländern dafür einzusetzen, dass die notwendigen landes-
rechtlichen Regelungen geschaffen werden, damit die Förderung durch das
AFBG, gerade im Bereich der Altenpflege und der Erzieherberufe, bundes-
weit Wirksamkeit entfalten kann;

● sich dafür einzusetzen, langfristig die Förderung mehrerer Aufstiegsfort-
bildungen zu ermöglichen;

● sich dafür einzusetzen, dass die Förderfähigkeit des AFBG perspektivisch
auch auf den Bereich der Gesundheitsfachberufe (Ergotherapeuten, Physio-
therapeuten, Logopäden etc.) ausgeweitet wird;

● sich dafür einzusetzen, dass die Förderfähigkeit von Maßnahmen nach
AFBG sich nicht über Kriterien der Quantität, sondern Kriterien der Qualität
bestimmt;

● Maßnahmen des Fernunterrichts in der Weiterbildung verstärkt zu fördern;

● jetzt mit einer umfassenden Qualitätsoffensive Weiterbildung einen klaren
bildungspolitischen Akzent zu setzen;

● den Aufbau eines Systems des Bildungssparens voranzutreiben, um die
finanzielle Grundlage für private Bildungsinvestitionen zu verbessern.

Berlin, den 10. Februar 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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