Vom 11. Februar 2009
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11902
16. Wahlperiode 11. 02. 2009
Bericht der Abgeordneten Otto Fricke, Dr. Gesine Lötzsch, Alexander Bonde,
Jochen-Konrad Fromme und Carsten Schneider (Erfurt)
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Bemessungs-
grundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schad-
stoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoff-
dioxid (CO2) umzustellen.
Hierzu ist die Neufassung bzw. Änderung folgender Gesetze
vorgesehen:
Artikel 1 Gesetz zur Regelung der finanziellen Kompen-
sation zugunsten der Länder in Folge der Über-
tragung der Ertragshoheit der Kraftfahrzeug-
steuer auf den Bund
Artikel 2 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchfüh-
rungsverordnung
Artikel 4 Auftrag zur Neuregelung des Kraftfahrzeug-
steuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Autobahnmautgesetzes für
schwere Nutzfahrzeuge
Artikel 7 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Maßstäbegesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:
anderer Gesetze
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/11742 –
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung
Drucksache 16/11902 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11902
Drucksache 16/11902 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. Vollzugsaufwand
In 2009 ergeben sich durch die Verwaltung der Kraftfahr-
zeugsteuer im Wege der Organleihe Aufwendungen für den
Bund in Höhe von 85 Mio. Euro, für die Jahre 2010 bis 2013
170 Mio. Euro p. a. und für 2014 ebenfalls 85 Mio. Euro.
Zusätzlich entsteht kurzfristig noch nicht abschließend quan-
tifizierbarer Mehrbedarf infolge der im Rahmen der Organ-
leihe notwendigen Fachaufsicht über die Länderbehörden.
Zum Aufbau eigener Verwaltungsstrukturen zur Verwaltung
der Kraftfahrzeugsteuer werden außerdem bereits vor der
Aufgabenwahrnehmung durch den Bund entsprechende zu-
sätzliche Haushaltsmittel erforderlich.
Sonstige Kosten
Der Gesetzentwurf führt insgesamt nicht zu zusätzlichen
Kosten für die Wirtschaft, einschließlich der mittelständi-
schen Unternehmen. Durch die vorgesehenen Maßnahmen
sind Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau,
insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, nicht zu er-
warten.
Genaue Angaben zur Struktur der Be- und Entlastungen für
einzelne Sektoren der Volkswirtschaft sind nicht bekannt.
Deren Größenordnung wird insgesamt jedoch als zu gering
eingeschätzt, um in Einzelfällen oder im Allgemeinen volks-
wirtschaftliche Effekte auszulösen, die sich in den Einzel-
preisen, dem allgemeinen Preisniveau oder dem Verbrau-
cherpreisniveau niederschlagen könnten. Belastungen für
mittelständische Unternehmen werden nicht erwartet.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanz-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 11. Februar 2009
Der Haushaltsausschuss
Otto Fricke
Vorsitzender und Berichterstatter
Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin
Alexander Bonde
Berichterstatter
Jochen-Konrad Fromme
Berichterstatter
Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter
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