BT-Drucksache 16/11901

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/11741- Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108)

Vom 11. Februar 2009


Bericht der Abgeordneten Otto Fricke, Dr. Gesine Lötzsch, Alexander Bonde, Jochen-Konrad
Fromme und Carsten Schneider (Erfurt)

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Ertragshoheit
für die Kraftfahrzeugsteuer, deren Aufkommen zurzeit den
Ländern zusteht, auf den Bund zu übertragen. Die Länder
sollen für den Verlust der Ertragshoheit über die Kraftfahr-
zeugsteuer eine Kompensation erhalten. Schließlich ist be-
absichtigt, die Verwaltungskompetenz für die Kraftfahr-
zeugsteuer auf den Bund zu übertragen. Mit dem Gesetzent-
wurf sollen die damit verbundenen Verfassungsänderungen
umgesetzt werden.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Die Übertragung der Ertragskompetenz für die Kraftfahr-

der Länder aufgrund des Gesetzes nach Artikel 106 b ge-
genüber.

2. Vollzugsaufwand

In den Ländern führt die Übernahme der Verwaltung der
Kfz-Steuer durch den Bund zu einem Wegfall des entspre-
chenden Vollzugsaufwandes. Für die Verwaltung der Kfz-
Steuer muss der Bund eigene Verwaltungsstrukturen auf-
bauen. Der hierzu erforderliche Gesamtaufwand lässt sich
derzeit unter anderem auch deswegen nicht verlässlich
quantifizieren, weil der Vollzugsaufwand auch von der
rechtlichen Ausgestaltung der Kfz-Steuer (CO2-Besteue-
rung) abhängig sein wird.

Sonstige Kosten
(Artikel 106, 106b, 107, 108)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11901
16. Wahlperiode 11. 02. 2009

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/11741 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
zeugsteuer auf den Bund führt zu Einnahmeänderungen bei
Bund (Mehreinnahmen ungeachtet der finanziellen Aus-
wirkungen aufgrund der CO2-orientierten Umgestaltung
der Kfz-Steuer) und Ländern (Mindereinnahmen) in Höhe
von 4,445 Mrd. Euro für das Jahr 2009 und in Höhe von
jeweils 8,89 Mrd. Euro in den Jahren 2010 bis 2014. Die-
sen Mehreinnahmen des Bundes bzw. Mindereinnahmen
der Länder stehen Ausgaben des Bundes bzw. Einnahmen

Keine

Bürokratiekosten

Es werden keine Informationspflichten neu eingeführt, ge-
ändert oder aufgehoben.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und

Drucksache 16/11901 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des
Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanz-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 11. Februar 2009

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender und Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Alexander Bonde
Berichterstatter

Jochen-Konrad Fromme
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

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