BT-Drucksache 16/11887

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/11569- Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa-Informationssystem (VIS-Zugangsgesetz - VISZG)

Vom 11. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11887
16. Wahlperiode 11. 02. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/11569 –

Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungs-
behörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa-Informationssystem
(VIS-Zugangsgesetz – VISZG)

A. Problem

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Beschluss 2008/633/JI des Rates vom
23. Juni 2008 über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und
von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum
Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonsti-
ger schwerwiegender Straftaten (VIS-Zugangsbeschluss; ABl. EU Nr. L 218
S. 129) in das deutsche Recht umzusetzen.

B. Lösung

Die Regelungen des VIS-Zugangsbeschlusses werden für national anwendbar
erklärt; Zuständigkeiten werden im Gesetz klargestellt.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

2. Vollzugsaufwand

Der Aufbau der technischen Infrastruktur für den Zugang der Polizei- und Straf-
verfolgungsbehörden sowie der Nachrichtendienste zum VIS und dessen Nut-
zung einschließlich der Prüfung der Zugangsbedingungen durch zu diesem

Drucksache 16/11887 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zweck einzurichtende zentrale Zugangsstellen werden beim Bund und bei den
Ländern finanziellen und personellen Mehraufwand verursachen, dessen Höhe
derzeit noch nicht abschließend bezifferbar ist. Es ist jedoch davon auszugehen,
dass die anfallenden Belastungen aus den zur Verfügung stehenden Haushalts-
mitteln gedeckt werden können.

Für die beim Bundesverwaltungsamt einzurichtende nationale Schnittstelle für
den VIS-Zugangsbeschluss ist 2009 ein Finanzaufwand in Höhe von 1 204 000
Euro, 2010 in Höhe von 244 000 Euro sowie 2011 und 2012 jeweils in Höhe von
144 000 Euro erforderlich. In den Folgejahren fallen laufende Kosten in Höhe
von jährlich 94 000 Euro an.

Der Finanzbedarf in 2009 wird vom Bundesverwaltungsamt im Rahmen der
Haushaltsdurchführung erwirtschaftet. Sofern sich beim Bundesverwaltungs-
amt oder anderen Bundesbehörden ab 2010 zusätzlicher Finanzbedarf ergibt,
wird auch dieser bei den betroffenen Einzelplänen aus den zur Verfügung ste-
henden Haushaltsmitteln gedeckt.

E. Sonstige Kosten

Durch dieses Gesetz entstehen keine Kosten für die Wirtschaft. Dieses Gesetz
wird keine Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesonde-
re das Verbraucherpreisniveau, und die Kosten für soziale Sicherungssysteme
haben.

F. Bürokratiekosten

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden weder für die Wirtschaft noch für
die Bürgerinnen und Bürger Informationspflichten neu eingeführt, geändert oder
aufgehoben; es ist keine bürokratische Nettobe- oder -entlastung zu erwarten.
Für die Verwaltung werden drei neue Informationspflichten geschaffen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11887

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/11569 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 11. Februar 2009

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Michael Hartmann (Wackernheim)
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

Drucksache 16/11887 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Reinhard Grindel, Michael Hartmann (Wackernheim),
Gisela Piltz, Ulla Jelpke und Wolfgang Wieland

1. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/11569 wurde in der
200. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. Januar 2009
an den Innenausschuss federführend sowie an den Rechts-
ausschuss und den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner 126. Sitzung am 11. Fe-
bruar 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 77. Sitzung am 28. Januar 2009 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
85. Sitzung am 11. Februar 2009 abschließend beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, ihn anzunehmen.

Berlin, den 11. Februar 2009

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Michael Hartmann (Wackernheim)
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

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