BT-Drucksache 16/11825

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/11740- Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland

Vom 12. Februar 2009


Bericht der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Dr. Gesine Lötzsch, Alexander Bonde, Steffen
Kampeter und Carsten Schneider (Erfurt)

I. Verfahrensablauf

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 203. Sitzung am
30. Januar 2009 den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/11740 – Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Be-
schäftigung und Stabilität in Deutschland – in erster Lesung
beraten und zur federführenden Beratung an den Haushalts-
ausschuss überwiesen sowie zur Mitberatung an den Innen-
ausschuss, den Sportausschuss, den Rechtsausschuss, den
Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Verteidi-
gungsausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit, den Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, den Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, den
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung. In seiner 204. Sitzung am

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetzentwurf wird das von der Bundesregierung
am 14. Januar 2009 beschlossene Maßnahmenpaket „Pakt
für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Siche-
rung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und
Modernisierung des Landes“ umgesetzt, mit Ausnahme der
Änderungen des Grundgesetzes, der daran anknüpfenden
Neuordnung der Kraftfahrzeugsteuer sowie des Nachtrags-
haushaltes. Ziel ist es, die Leistungsbereitschaft und Zuver-
sicht der Menschen zu stärken und bereits im Abschwung
die Grundlagen für neue Arbeitsplätze, Innovationen und
für eine bessere soziale Infrastruktur zu legen.

Im Einzelnen werden folgende gesetzliche Regelungen ge-
troffen:

– Zur gezielten Entlastung unterer Einkommen wird der
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11825
16. Wahlperiode 12. 02. 2009
Bericht*
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/11740 –

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität
in Deutschland
* Die Beschlussempfehlung wurde als Drucksache 16/11801 gesondert verteilt.

11. Februar 2009 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzent-
wurf nachträglich auch dem Ausschuss für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwie-
sen.

Grundfreibetrag rückwirkend ab 1. Januar 2009 um
170 Euro auf 7 834 Euro angehoben. Die übrigen Tarif-
eckwerte werden ebenfalls zum 1. Januar 2009 um
400 Euro angehoben.

Drucksache 16/11825 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

– Ab 1. Januar 2010 wird der Grundfreibetrag erneut um
170 Euro auf dann 8 004 Euro angehoben und eine wei-
tere Anhebung der Tarifeckwerte um 330 Euro vorge-
nommen.

– Eine weitere steuerliche Entlastung wird durch Absen-
kung des Eingangssteuersatzes ab dem 1. Januar 2009
von 15 Prozent auf 14 Prozent erreicht.

– Alle Kindergeldberechtigten erhalten für das Jahr 2009
eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro je Kind (Kin-
derbonus).

– Für Investitionen der Öffentlichen Hand und zur Stär-
kung von Forschung und Konjunktur stellt der Bund
insgesamt 16,9 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon sind
4 Mrd. Euro für zusätzliche Bundesinvestitionen vorge-
sehen. Mit 10 Mrd. Euro unterstützt der Bund zusätz-
liche Investitionen der Kommunen und der Länder.
Hinzu treten das Programm zur Stärkung der Pkw-Nach-
frage (1,5 Mrd. Euro), das zentrale Innovationspro-
gramm Mittelstand (900 Mio. Euro) und die Förderung
der Forschung im Bereich Mobilität (500 Mio. Euro).
Diese befristeten Maßnahmen werden in einem Sonder-
vermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ zusammen-
gefasst, das eine eigene Kreditermächtigung und eine
wirksame Tilgungsregelung erhält.

– Die Einführung von Kurzarbeit wird für alle Unterneh-
men und Beschäftigten attraktiver und unbürokratischer
ausgestaltet durch Erleichterung der Voraussetzungen
und Vereinfachung der Antragstellung.

– Bei der Kurzarbeit werden den Arbeitgebern in den Jah-
ren 2009 und 2010 die Sozialversicherungsbeiträge
durch die Bundesagentur für Arbeit hälftig erstattet.

– Die Kosten der Qualifizierung von Beschäftigten in
Kurzarbeit werden bezuschusst. Qualifiziert der Arbeit-
geber seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wäh-
rend der Zeit der Kurzarbeit, werden in den Jahren 2009
und 2010 dem Arbeitgeber die vollen Sozialversiche-
rungsbeiträge erstattet.

– Für die Wiedereinstellung von Leiharbeitnehmerinnen
und -arbeitnehmern werden in den Jahren 2009 und
2010 Zuschüsse zur Qualifizierung aus dem Haushalt
der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt.

– Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt in den Jahren
2009 und 2010 bei neu geförderten Umschulungen zu
Alten- und Krankenpflegern die vollständige Finanzie-
rung.

– Die Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäf-
tigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher
auf von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
ohne Berufsabschluss (§ 77 des Dritten Buches Sozial-
gesetzbuch – SGB III) und ältere Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen
begrenzt war (§ 417 SGB III), wird auf alle Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer erweitert, deren Berufsaus-
bildung und letzte Weiterbildung schon längere Zeit zu-
rückliegt. Damit wird auch der Anwendungsbereich des
Programms der Bundesagentur für Arbeit zur „Weiter-

– Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung wird über den
30. Juni 2010 bis Ende des Jahres 2010 stabil bei 2,8 Pro-
zent gehalten und eine Stundung der darlehensweisen
Ausgleichsverpflichtung des Bundes eingeführt.

– Erhöhung der Regelsätze für Kinder in der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe durch Ein-
führung einer dritten Altersstufe für 6- bis 13-Jährige in
Höhe von 70 Prozent der maßgebenden Regelleistung in
der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2011.

– Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetz-
lichen Krankenversicherung wird zum 1. Juli 2009 um
0,6 Beitragssatzpunkte gesenkt. Zum Ausgleich steigt
der bislang vorgesehene Bundeszuschuss an die gesetz-
liche Krankenversicherung im Jahr 2009 um 3,2 Mrd.
Euro und in den Jahren 2010 und 2011 um jeweils
6,3 Mrd. Euro. Im Jahr 2012 erreicht der Bundeszu-
schuss den bislang für 2016 vorgesehenen Endwert von
14 Mrd. Euro.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/11740 in seiner 85. Sitzung am 11. Februar 2009
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Sportausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/11740 in seiner 67. Sitzung am 11. Februar 2009
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP und DIE LINKE. bei Abwesenheit des Mitglieds der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf
anzunehmen. Einstimmig zugestimmt (bei Abwesenheit des
Mitglieds der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat
der Sportausschuss folgendem Antrag der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(5)186:

Förderung von Sportstätten im Rahmen des Gesetzes zur
Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
Die Bundesregierung wird aufgefordert sicherzustellen,
dass im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Sicherung
von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Bundes-
tagsdrucksache 16/11740), insbesondere durch das Gesetz
zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen
und Länder (ZuInvG), der Neubau, die Erweiterung und der
Umbau von Sportstätten gefördert werden können. Zu den
Sportstätten sollen u. a. zählen: Sportplätze (Groß- und
Kleinspielfelder, Leichtathletik-Einzelanlagen u. ä.), Sport-
hallen, Hallen- und Freibäder, spezielle Anlagen für ein-
zelne Sportarten, Funktionsgebäude und -räume (Technik,
Sanitäranlagen, Umkleiden u. ä.), Gymnastik-, Konditions-
und Krafttrainingsräume, Sozialräume (z. B. Räume für
Aufenthalt und Kommunikation). Förderfähig sollen auch
Umbaumaßnahmen auf Flächen oder in Räumen sein, die
bisher für andere als sportliche Zwecke genutzt wurden,
zum Zwecke der Umwandlung in eine Sportstätte.
Begründung:
bildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer
Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)“ erweitert.

In Deutschland besteht im Bereich der Sportstätten ein um-
fassender Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Der

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11825

Deutsche Olympische Sportbund geht von einem sportstät-
tenbezogenen Investitionsbedarf von mindestens 42 Mrd.
Euro aus. Die Förderung von Neu-, Umbau und Erweite-
rung von Sportstätten im Rahmen des o. g. Gesetzes führt
neben den erwünschten konjunkturellen Effekten zu einer
langfristigen Verbesserung der Situation der Sportstätten
und damit zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lebens-
bedingungen der Bevölkerung.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/11740 in seiner 126. Sitzung am 11. Februar 2009
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Gesetzentwurf anzunehmen und Artikel 5 („Gesetz zur
Nichtanrechnung des Kinderbonus“) Satz 2 dahingehend zu
ergänzen, dass die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro je
Kind für alle Kindergeldberechtigten für das Jahr 2009
weder die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvor-
schussgesetz noch die des jeweils Barunterhaltspflichtigen
mindert.

Der Finanzausschuss hat zu dem Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/11740 in seiner 116. Sitzung am 9. Februar 2009
eine öffentliche Anhörung durchgeführt und den Entwurf in
seiner 117. Sitzung am 11. Februar 2009 beraten. Er emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf an-
zunehmen. Die von der Fraktion der FDP eingebrachten
Änderungsanträge fanden allesamt keine Mehrheit.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat zu dem
Gesetzentwurf auf Drucksache 16/11740 in seiner 85. Sit-
zung am 9. Februar 2009 eine öffentliche Anhörung durch-
geführt und den Entwurf in seiner 86. Sitzung am 11. Februar
2009 beraten. Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/11740 in seiner 97. Sitzung am 11. Februar 2009 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Ge-
setzentwurf anzunehmen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat zu dem Gesetz-
entwurf auf Drucksache 16/11740 in seiner 115. Sitzung
am 9. Februar 2009 eine öffentliche Anhörung durchge-
führt und den Entwurf in seiner 116. Sitzung am 11. Februar
2009 beraten. Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Änderungsanträge,
die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Arbeit
und Soziales fallen, anzunehmen (Ausschussdrucksache
16(11)1309). Im Übrigen empfiehlt er mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf in der Fassung der Be-
schlussempfehlung des Haushaltsausschusses anzunehmen.

2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 16/11740 in sei-
ner 78. Sitzung am 9. Februar 2009 eine öffentliche An-
hörung durchgeführt und den Entwurf in seiner 79. Sitzung
am 11. Februar 2009 beraten. Der Ausschuss empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf mit einer
Änderung anzunehmen. Die einstimmig empfohlene Ände-
rung bezieht sich auf Artikel 5 des Gesetzentwurfs: Das Ge-
setz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus soll dahingehend
ergänzt werden, dass der Einmalbetrag auch die Unterhalts-
leistung des jeweils Barunterhaltspflichtigen nicht mindert.

Der Ausschuss für Gesundheit hat zu dem Gesetzentwurf
auf Drucksache 16/11740 in seiner 109. Sitzung am 9. Feb-
ruar 2009 eine öffentliche Anhörung durchgeführt und den
Entwurf in seiner 110. Sitzung am 11. Februar 2009 be-
raten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/11740 in seiner
81. Sitzung am 11. Februar 2009 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf anzuneh-
men. Den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. auf
Ausschussdrucksache 16(15)1347 lehnte der Ausschuss mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/11740
in seiner 82. Sitzung am 11. Februar 2009 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf an-
zunehmen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat zu dem Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/11740 in seiner 76. Sitzung am 11. Februar 2009
eine öffentliche Anhörung durchgeführt und den Entwurf
am gleichen Tag in seiner 77. Sitzung beraten. Er empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf anzuneh-
men.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/11740 in seiner 83. Sitzung am 11. Februar 2009 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
Der Verteidigungsausschuss hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/11740 in seiner 100. Sitzung am 11. Februar

LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzent-
wurf anzunehmen.

Drucksache 16/11825 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im Haushaltsausschuss

A. Allgemeiner Teil
Der Haushaltsausschuss hat zu dem Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/11740 in seiner 92. Sitzung am 9. Februar
2009 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, bei der der
Gesetzentwurf mit folgenden Sachverständigen erörtert
wurde:

– Dr. Alfred Boss, Institut für Weltwirtschaft, Kiel

– Dr. Heiner Flassbeck, Director, Division on Globaliza-
tion and Development Strategies, United Nations Confe-
rence on Trade and Development (UNCTAD), Genf

– Monika Kuban, Ständige Stellvertreterin des Hauptge-
schäftsführers des Deutschen Städtetags, Köln

– Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe (DUH),
Berlin

– Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerk-
schaftsbundes (DGB), Berlin

– Dr. Frank-Jürgen Weise, Vorstandsvorsitzender der Bun-
desagentur für Arbeit, Nürnberg

– Prof. Dr. Klaus F. Zimmermann, Präsident des Deut-
schen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind
in den Ausschussdrucksachen 16(8)5801 und 16(8)zu5801
zusammengestellt. Weitere Einzelheiten sind dem steno-
grafischen Protokoll der Anhörung zu entnehmen (Proto-
koll Nr. 16/92).

Der Haushaltsausschuss hat dann in seiner 93. Sitzung am
11. Februar 2009 den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/11740 abschließend beraten. Ihm lagen dabei neben den
Voten der mitberatenden Ausschüsse unter der Sammel-
drucksache 16(8)5802 weitere Stellungnahmen von Sach-
verständigen, Verbänden und Institutionen vor, die entweder
unaufgefordert oder auf Aufforderung eines mitberatenden
Ausschusses eingereicht worden waren.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD legten dar, die
wirtschaftliche Lage habe sich seit der Verabschiedung des
Bundeshaushalts 2009 und den im Herbst beschlossenen
konjunkturstützenden Maßnahmen derart verschlechtert,
dass das Bundeskabinett am 27. Januar 2009 zusätzlich ei-
nen „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstums-
kräfte und Modernisierung des Landes“ und den dazu
notwendigen Nachtragshaushalt 2009 verabschiedet habe.
Kernstück sei der hier zu behandelnde „Gesetzentwurf zur
Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutsch-
land“, der im Zusammenhang mit dem parallel zu beraten-
den Nachtragshaushalt für 2009 zu sehen sei. Im Mittel-
punkt stünden der Erhalt der Arbeitsplätze und die Investiti-
onsfähigkeit der Betriebe. Mit den Maßnahmen würden die
Investitionen in Zukunftsbereiche – allen voran in die Bil-
dungsinfrastruktur – deutlich verstärkt, die Qualifizierung
von Arbeitnehmern noch stärker gefördert, Privathaushalte
und Betriebe nachhaltig entlastet.

Die Koalitionsfraktionen betonten, man müsse den Gesetz-
entwurf im Zusammenhang mit den bereits getroffenen

90 Mrd. Euro beliefen. Dies seien jahresdurchschnittlich
ca. 1 3/4 Prozent des BIP jeweils 2009 und 2010. Damit
leiste Deutschland einen überdurchschnittlichen Beitrag
zur Umsetzung des Beschlusses des Europäischen Rates
vom Dezember 2008, Konjunkturmaßnahmen in Höhe von
1,5 Prozent des BIP umzusetzen.

Die Koalitionsfraktionen stellten fest, in der Anhörung hät-
ten die Sachverständigen ganz überwiegend das Konzept
begrüßt, mit dem Maßnahmenpaket einerseits der tiefen
Rezession und der drohenden Abwärtsspirale entgegenzu-
wirken, andererseits die langfristigen Wachstumskräfte und
damit das Wachstumspotential zu stärken. Nach Auffassung
der Sachverständigen könne man über einzelne Maßnahmen
sicher diskutieren, aber die Grundrichtung sei stimmig. Ins-
besondere habe das „Herzstück“ des Konzepts, die Finanz-
hilfen für zusätzliche Zukunftsinvestitionen der Kommunen
und Länder, die uneingeschränkte Zustimmung der kommu-
nalen Spitzenverbände gefunden. Sie hätten dargelegt, die
mit den Finanzhilfen verfolgten Ziele würden nach ihrer
Auffassung erreicht werden.

Die Koalitionsfraktionen stellten in der Debatte klar, es
könnten auch Kommunalinvestitionen aus Aufgabenberei-
chen gefördert werden, die nicht explizit in § 3 des Zu-
kunftsinvestitionsgesetzes aufgeführt seien, soweit dabei
die energetische Sanierung im Vordergrund stehe. Sie rich-
teten in dem Zusammenhang den Appell an die Länder, da-
für Sorge zu tragen, dass möglichst bald der Verteilmodus
im jeweiligen Land geregelt werde und die Gemeinden bzw.
die Maßnahmenträger dann umgehend beschieden würden.
Es liege jetzt in der Verantwortung von Ländern und Ge-
meinden, die schnellstmögliche Wirkung des Programms
am Arbeitsmarkt sicherzustellen.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD vertraten hinsicht-
lich der Umsetzung der Zukunftsinvestitionen der Kommu-
nen und Länder die Auffassung, es sei notwendig, dass der
Bundesrechnungshof die zweckentsprechende Verwendung
der Finanzhilfen bei Ländern und Kommunen gemeinsam
mit den jeweiligen Landesrechnungshof prüfen könne und
fügten eine entsprechende gesetzliche Ergänzung ein.

Die Koalitionsfraktionen stellten fest, nach dem Gesetz-
entwurf solle die Bundesagentur für Arbeit Eintritte in
Alten- und Krankenpflegeumschulungen, die in den Jahren
2009 und 2010 erfolgen, wieder über die volle Umschu-
lungszeit von drei Jahren fördern. Es sei nicht Ziel, die Län-
der und die Pflegeeinrichtungen durch die Wiederaufnahme
der Förderung des dritten Umschulungsjahres dauerhaft
finanziell zu entlasten. Die befristete Übernahme der Voll-
finanzierung durch die Bundesagentur solle für die Bun-
desagentur, die Einrichtungen und die Länder Anreiz sein,
ihre Anstrengungen zu verstärken und zusätzliche Ausbil-
dungen und Umschulungen zu ermöglichen. Hier bestehe
Handlungsbedarf, da in den letzten Jahren sowohl die Zahl
der von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Um-
schlungen, als auch die Zahl der Altenpflegeschüler insge-
samt deutlich zurückgegangen sei.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD hoben hervor, es sei
ihnen außerordentlich wichtig, die jetzt notwendige erheb-
liche Neuverschuldung mit einer klaren Perspektive auf eine
spätere Rückführung zu verbinden. Zum einen sei deshalb
konjunkturstützenden impulsgebenden Maßnahmen für die
Jahre 2009 und 2010 sehen, die sich insgesamt auf fast

ein wesentlicher Teil der Maßnahmen in das Sonderver-
mögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ eingebracht wor-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/11825

den, das eine klare und wirksame Tilgungsregel beinhalte.
Zum anderen solle die Sicherung des grundsätzlichen Kon-
solidierungskurses durch eine neue Regelung der verfas-
sungsrechtlichen Begrenzung der Nettokreditaufnahme ge-
währleistet werden. Die Koalitionsfraktionen begrüßten
deshalb die Beschlüsse der Föderalismuskommission II
vom 5. Februar 2009 als einen entscheidenden Schritt in
diese Richtung und drückten die Erwartung aus, die neue
Regelung werde noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Die Fraktion der FDP kritisierte, das Konjunkturpaket II
mit einem Volumen von 50 Mrd. Euro sei ein über Schulden
finanziertes Maßnahmenpaket, das die strukturellen Pro-
bleme – etwa in den Bereichen Steuer und Gesundheit –
nicht löse und ordnungspolitisch falsche Weichen stelle. Es
sei geprägt von steuerpolitischer Verzagtheit, zum Teil öko-
nomisch zweifelhaften Ausgabenprogrammen und einer
unzureichenden Beschäftigungswirkung. Die Störung des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts könne hiermit nicht
abgewehrt werden. Zudem verhindere das Konjunktur-
paket II durch Subventionen für einzelne Branchen die dort
notwendigen Anpassungsprozesse, führe zu Wettbewerbs-
verzerrungen und letztlich zu möglichen Preissteigerungen
in den finanziell unterstützten Branchen. Ein weiterer nega-
tiver Aspekt sei die sich verschärfende Verschuldungspro-
blematik und die Schaffung eines Schattenhaushalts mit der
Bildung des Sondervermögens „ Investitions- und Tilgungs-
fonds“ in Höhe von 21 Mrd. Euro.

Das auf Parteienwünsche und Verteilungseffekte ausgerich-
tete Konjunkturpaket II der Bundesregierung könne mög-
licherweise eine geringfügige konjunkturelle Wirkung ent-
falten. Größer aber sei die Gefahr, dass die steigende Staats-
verschuldung die zukünftigen Handlungsspielräume ein-
schränke und mittelfristig zu einer Wachstumsbremse
werde. Solide Staatsfinanzen gerieten aus dem Blick, und
der Generationenaspekt werde negiert. Zugleich erfolge
eine den gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen zuwider
laufende Prioritätensetzung: Statt den finanziellen Spiel-
raum von Bürgern und Unternehmen durch Steuersenkun-
gen und den Abbau bürokratischer Hemmnisse deutlich aus-
zuweiten, werde mit staatlichen Ausgaben der Weg in die
Staatswirtschaft verstärkt beschritten. Im Ergebnis würden
die Wachstumskräfte nicht gestärkt, sondern geschwächt.
Die aktuelle Lage erfordere aber Konzentration auf Wachs-
tumsziele. Deshalb müssten jetzt Maßnahmen ergriffen wer-
den, die sowohl konjunkturell als auch strukturell wirkten.
Ausdrücklich kontraproduktiv sei die geplante Ausweitung
der staatlichen Investitionskontrolle.

Zur Steuerpolitik merkte die Fraktion der FDP an, der akti-
ven Finanzpolitik komme in der jetzigen Situation eine ele-
mentare Bedeutung zu. Eine wesentliche Komponente sei
dabei eine breit angelegte Steuerentlastung über eine struk-
turelle Vereinfachung und Modernisierung des Steuerrechts.
Der Einwand, die Menschen würden die Entlastungen nicht
zum Konsum einsetzen, sei ökonomisch nicht haltbar. Stu-
dien belegten, dass zwei Drittel des zusätzlichen Einkom-
mens in den Konsum flössen. Einmalige Zahlungen wie der
Kinderbonus in Höhe von 100 Euro hülfen in der von der
Bundesregierung konzipierten Form nicht weiter. Wenn
diese Sonderzahlung am Jahresende mit dem Kinderfreibe-
trag verrechnet werde und bei bestimmten Einkommen

kung nutze zudem wenig, wenn sie sich als Zuschuss von
ein paar Euro darstelle, keine Anreizperspektive für alle
Steuerzahler darstelle und wenn für Investoren nicht er-
kennbar sei, dass sie mit ihren Investitionswagnissen in
einen Bereich spürbar niedriger Besteuerung vorstoßen
könnten. Völlig unverständlich sei, dass die leistungsfeind-
lichen Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Unternehmen-
steuerreform wie Zinsschranke, Verlustverrechnung, die Be-
steuerung von Funktionsverlagerungen und die Gewerbe-
steuerpflicht von Mieten, Zinsen und Leasingraten beibe-
halten würden.

Im Vergleich zu Steuerentlastungen lägen die Nachteile von
Ausgabenprogrammen auch dann auf der Hand, wenn sie
wachstumsfördernd seien. Dies sei der Tatsache geschuldet,
dass die Wirksamkeit von Investitionsprogrammen verzö-
gert einsetze. Die Programme seien entweder nicht startbe-
reit oder falls sie es doch seien, erforderten sie die Mitwir-
kung verschiedener Gebietskörperschaften mit entsprechen-
den Abstimmungs- und Finanzierungsproblemen. Zudem
beinhalten sie eine implizierte Förderung bestimmter Bran-
chen. Es sei zu befürchten, dass Preissteigerungen ausge-
löst, durch Vorzieheffekte später entsprechende Einbrüche
hervorrufen und somit zyklische Ausschläge verschärft
anstatt gedämpft würden. Das kommunale Investitionspro-
gramm werde jedenfalls mittelfristig keine nennenswerte
ökonomische Wirkung entfalten.

Mit dem Konjunkturpaket II würden zudem notwendige
Anpassungsprozesse in der Wirtschaft verzögert. Sektor-
spezifische beziehungsweise unternehmensspezifische kre-
ditfinanzierte Programme seien ökonomisch wie finanzpoli-
tisch nicht zielführend. Mit derartigen Programmen würden
Kapazitäten aufrechterhalten oder sogar ausgeweitet, die in
der mittelfristigen Perspektive gesamtwirtschaftlich mög-
licherweise nicht bedarfsgerecht seien. Es sei zudem erwart-
bar, dass ein einzelner staatlicher Ersteingriff in den Wirt-
schaftsprozess immer weiter ausdehnende Folgeeingriffe in
das Wirtschaftssystem und letztlich eine Interventions-
spirale nach sich ziehe. Beispielsweise seien durch die Um-
weltprämie, die einen Anreiz zur Vernichtung von volks-
wirtschaftlichem Vermögen schaffe, bereits Marktverwer-
fungen im Automobilhandel- und Werkstättenmarkt zu
beobachten. Das Konjunkturpaket verbessere – wenn über-
haupt – nur kurzfristig die Wachstumsaussichten, langfristig
verschlechterten sich jedoch die Zukunftschancen Deutsch-
lands.

Dies, so die Fraktion der FDP, zeige sich unter anderem in
einem immer höheren staatlichen Transfer in die Sozialver-
sicherungen, ohne strukturelle Verbesserungen in den Sys-
temen zu erzielen. Die Grenze zwischen Staatsausgaben
und ursprünglich rein beitragsfinanzierten Leistungen der
Sozialversicherung verschiebe sich immer stärker zu Lasten
des Bundes und damit letztendlich auch zu Lasten des Steu-
erzahlers. So sollten in den Jahren 2009 und 2010 kredit-
finanziert zusätzlich insgesamt 9,5 Mrd. Euro aus dem
Bundeshaushalt für den Gesundheitsfonds zur Verfügung
gestellt werden. Ab dem Jahr 2012 flössen dann jährlich
14 Mrd. Euro. Auf diese Weise würden pauschal Bundes-
mittel in ein weiterhin reformbedürftiges Gesundheitswesen
gegeben. Wohin dies führe, zeigten die jährlichen Zahlun-
gen von rund 80 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt an die
komplett wieder an den Staat falle, dann werde sich der un-
terstellte Nachfrageimpuls nicht einstellen. Eine Steuersen-

Rentenversicherung. Auch bei der Arbeitslosenversiche-
rung werde durch die vorgesehene Stundung von Darlehen

Drucksache 16/11825 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

des Bundes im Fall von Liquiditätsengpässen die Grenze
zwischen Sozialversicherung und Staatshaushalt verwischt.
Steuergelder ersetzten keine Strukturreform.

Die Fraktion DIE LINKE. bemängelte, das Konjunktur-
programm II komme zu spät und falle zu gering aus. Es sei
außerdem sozial unausgewogen. Die vorgesehene Einkom-
mensteuerentlastung begünstige einseitig Gutverdienerin-
nen und Gutverdiener. Die Ursachen für die Finanz- und
Wirtschaftskrise lägen in der bewusst und systematisch
durch Schwarz-Rot und vor ihr durch Rot-Grün betriebenen
Deregulierung der Finanzmärkte sowie in der Umverteilung
von unten nach oben. Diese Umverteilung habe das Spiel-
geld bereitgestellt, das im Casino-Kapitalismus verzockt
worden sei. Die Krise könne nach Auffassung der Fraktion
DIE LINKE. nur durch ein wirksames, in sich schlüssiges
Konjunkturprogramm, die Vergesellschaftung von Banken
und die Re-Regulierung der Finanzmärkte überwunden wer-
den. Der Staat dürfe jetzt nicht kleckern, er müsse klotzen.
Das von Bundesregierung und Koalition vorgesehene Volu-
men für das Konjunkturprogramm II von 50 Mrd. Euro ver-
teilt auf 2009 und 2010 müsse deshalb verdoppelt und am
sozialen und kommunalen Bedarf ausgerichtet werden. Ins-
besondere müsse sichergestellt werden, dass auch arme
Kommunen am Konjunkturprogramm teilhaben könnten.
Wer jetzt nicht entschlossen gegensteuere, lasse zu, dass
nach dem Finanzmarkt nun auch die Wirtschaft zusammen-
breche – mit insgesamt vielfach höheren gesellschaftlichen
und staatlichen Kosten. DIE LINKE. fordere erstens kräf-
tige Zukunftsinvestitionen der öffentlichen Hand vor allem
in den Bereichen Bildung, Energiewende, öffentlicher Per-
sonenverkehr und Gesundheit. Zweitens fordere sie einen
gesetzlichen Mindestlohn von 8,71 Euro pro Stunde sowie
höhere Renten und Sozialleistungen, um die Lebenslage
von Millionen Menschen deutlich zu verbessern und gleich-
zeitig mit der so erreichten höheren Kaufkraft die Inlands-
nachfrage zu stärken. Die Absicht von Bundesregierung und
Koalition, im Rahmen des Konjunkturprogramms II ein
Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ zu bil-
den und mit 21 Mrd. Euro auszustatten, wurde von der
Fraktion DIE LINKE. kritisiert. Dieses Sondervermögen
stelle einen Schattenhaushalt dar, mit dessen Hilfe die
Grundsätze von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit
unterlaufen würden. Dies lehne DIE LINKE. ab. Besonders
skandalös sei, dass über den Schattenhaushalt militärische
Beschaffungen und Anlagen im Gesamtwert von einer
halben Milliarde Euro finanziert werden sollten.

Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
stellt sich das Konjunkturpaket II mit 50 Mrd. Euro für zwei
Jahre als ein Sammelsurium dar, mit dem die Klientel der
drei Regierungsparteien bedient werde. Ungefähr ein Drittel
fließe in Investitionen, was zu begrüßen sei, ein Drittel
fließe in Abgaben- und Steuersenkungen, wovon vor allem
Letztere konjunkturpolitisch fraglich und sozial unausgewo-
gen seien, und ein Drittel sei für Beschäftigung sowie Qua-
lifizierung vorgesehen. Mit dem Konjunkturpaket II werde
die Neuverschuldung in ungeahnte Höhen getrieben und
spätestens 2010 der europäische Stabilitätspakt gerissen.
Bislang gebe es von der Bundesregierung keine Vorgaben,
wie die Schulden wieder abgebaut werden sollten. Erst ab
2015 solle eine Schuldenbremse eingebaut werden. Die

0,5 bis 0,8 Prozent. Das sei angesichts der Summe, die aus-
gegeben werde, ein Tropfen auf den heißen Stein. Da hätte
man das Geld wirkungsvoller einsetzen sollen. Weil die
Koalition mit ihren Maßnahmen nachfolgenden Generatio-
nen drastisch höhere Belastungen aufbürde, ohne dass für
diese gleichzeitig ein Nutzen etwa durch ökologische Fort-
schritte oder verbesserte Bildung entstehe, lehne die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Konjunkturpaket II
ab. Stattdessen werbe sie für das „Grüne Paket“ mit dem
Titel „Nachhaltig investieren in Klima, Bildung, soziale Ge-
rechtigkeit“. Eine in dieser Wirtschaftssituation notwendige
nachhaltige Investitionspolitik müsse an den Problemen un-
seres Landes ansetzen. Die ökologische Modernisierung im
Kampf gegen die Klimakatastrophe senke die Folgekosten
einer falschen Energie- und Verkehrspolitik. Investitionen in
Bildung seien sozial gerecht und machten Deutschland als
Innovationsland fit. Die Unterstützung der Ärmsten in der
Gesellschaft sei ein moralisches Gebot und wirke in Bezug
auf die Konjunktur. Es sei möglich, einen Großteil der vor-
gezogenen Investitionen aus Einsparungen bzw. durch Sub-
ventionsabbau zu finanzieren. Zudem könnten Mittel aus
dem Emissionshandel verwendet werden und die überschüs-
sigen Mittel aus dem Solidaritätszuschlag sollten in einen
Bildungssoli umgewandelt werden.

Der Haushaltsausschuss stimmte dem nachstehend wieder-
gegebenen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
auf Ausschussdrucksache 16(8)5818 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu:

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages for-
dert die Bundesregierung zur Vermeidung von Missbrauch
bei der Umweltprämie auf, unverzüglich die Initiative zur
Novellierung der Fahrzeugzulassungsverordnung und der
Altfahrzeugverordnung zu ergreifen und dabei nachste-
hende Änderungen zu berücksichtigen, die rückwirkend zum
Inkrafttreten der Richtlinie zur Umweltprämie gelten sollen.
1. Fahrzeugzulassungsverordnung
In § 15 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom
25. April 2006 (BGBl. I S. 988), die zuletzt durch Artikel …
des Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und
Änderung anderer Gesetze vom … Februar 2009 (BGBl. I
S. …) geändert worden ist, wird nach Satz 2 folgender
Satz 3 eingefügt:
„Wird der Verwertungsnachweis zur Vorlage beim Bundes-
amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen
eines Antrages nach der Richtlinie zur Förderung des Ab-
satzes von Personenkraftwagen vom … Februar 2009
(BAnz…..) benötigt, ist darüber hinaus ein Stempelaufdruck
„Verwertungsnachweis lag vor“ auf der Zulassungsbe-
scheinigung Teil II anzubringen und die Zulassungsbeschei-
nigung Teil II durch Abschneiden der unteren linken Ecke zu
entwerten.“

2. Altfahrzeugverordnung
§ 3 Abs. 4 Nr. 5 der AltfahrzeugV in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2214), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I
S. 2407) erhält folgenden Wortlaut:
„eine Kopie des Fahrzeugbriefes oder eines vergleichbaren
Bundesregierung selbst rechne mit einer abmildernden Wir-
kung der beiden Konjunkturpakete auf die Rezession von

Zulassungsdokumentes nach der Richtlinie 1999/37/EG
(ABl. EG Nr. L 138 S. 57) nicht übergeben wird.“

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/11825

Sodann stimmte der Haushaltsausschuss dem nachstehend
wiedergegebenen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Ausschussdrucksache 16(8)5819-neu mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN zu:

Im Rahmen des Gesetzes zur Errichtung eines Sonderver-
mögens „Investitions- und Tilgungsfond“ (Artikel 6 des Ge-
setzentwurfs) sind unter der Titelgruppe 55 des Wirtschafts-
plans Maßnahmen im Bereich IuK-Technik vorgesehen.
Die Bundesregierung wird gebeten, vor Beginn dieser Maß-
nahmen bzw. Projekte dem Haushaltsausschuss bis zum
15. März 2009 einen konkretisierenden Bericht vorzulegen.
Den auf Ausschussdrucksache 16(8)5795 vorliegenden Ent-
wurf der Bundesregierung für die in Artikel 7 § 8 des Ge-
setzentwurfs vorgesehene Verwaltungsvereinbarung zur
Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunfts-
investitionen der Kommunen und Länder nahm der Haus-
haltsausschuss einstimmig zur Kenntnis.

Dem als Synopse vorgelegten Änderungsantrag der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache
16(8)5816-neu stimmte der Haushaltsausschuss mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu.

Abschließend beschloss der Haushaltsausschuss mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag
die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung zu
empfehlen.

B. Besonderer Teil

Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird – soweit
sie im Verlauf der Ausschussberatungen nicht geändert wur-
den – auf den Gesetzentwurf verwiesen. Die vom Haus-
haltsausschuss empfohlenen wesentlichen Änderungen des
Gesetzentwurfs werden wie folgt begründet:

Zu Artikel 6 (Gesetz zur Errichtung eines Sonder-
vermögens „Investitions- und Tilgungs-
fonds“)

Zu § 3 Absatz 3 Satz 1

Die Einfügung der Worte „oder Leasing und Zulassung“
dient der Bereinigung eines Redaktionsversehens: Der Ent-
wurf der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Perso-
nenkraftwagen sieht vor, dass neue Fahrzeuge käuflich er-
worben und zugelassen oder durch den Antragsteller geleast
und zugelassen werden dürfen. Der Richtlinienentwurf zur
Förderung des Absatzes von Pkw enthält den inhaltlich kor-
rekten Wortlaut. Lediglich in der für die Förderrichtlinie
vorgesehenen gesetzlichen Grundlage steht versehentlich
„Kauf und Zulassung des Pkw“; Leasing wird nicht er-
wähnt. Auch Leasing soll jedoch gefördert werden, sofern
der Leasingnehmer als Halter zugelassen ist. Insofern be-
darf es einer Änderung in dem vorliegenden Gesetz zur Er-

Zu der Anlage zu § 3 Absatz 2 (Wirtschaftsplan des Sonder-
vermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“)

Die Begründung für die Änderung und Einfügung neuer
Haushaltsvermerke ergibt sich aus dem Wortlaut der Ver-
merke.

Zu Artikel 7 (Gesetz zur Umsetzung von Zukunfts-
investitionen der Kommunen und
Länder)

Zu § 3a – neu –

Zur Stärkung der konjunkturellen Entwicklung ist es ent-
scheidend, dass die geförderten Maßnahmen zusätzlich er-
folgen. Dies muss vorhabenbezogen gelten, d. h. die Finan-
zierung eines Vorhabens darf nicht bereits durch einen be-
schlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert
sein. Gleichzeitig muss die Zusätzlichkeit auch in Bezug auf
die Summe der Investitionsausgaben gewährleistet sein, die
das jeweilige Land einschließlich der Kommunen in einem
Referenzzeitraum verausgabt hat.

Zu § 6a – neu –

Die Regelung ermöglicht eine Überprüfung der Verwendung
der Finanzhilfen durch den Bundesrechnungshof zusammen
mit dem jeweiligen Landesrechnungshof und dient dem Ziel,
etwaige Zweckverfehlungen zu verhindern. Sie dient auch
der Einhaltung der Regelung in Artikel 104b Absatz 2 Satz 2
des Grundgesetzes, nach der die Verwendung der Finanzhil-
fen in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen ist.

Zu Artikel 9 – neu – (Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch zum 1. August
2009)

Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 11
Nummer 3. Die Änderung durch § 421n SGB III soll auch
im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende Anwen-
dung finden können.

Zu Artikel 10 – neu – (Änderung des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch)

Zu § 421t – neu – Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

Mit diesen Regelungen wird die im Gesetz als Vorausset-
zung für eine volle Erstattung der Sozialversicherungsbei-
träge bei Kurzarbeit verlangte Berücksichtigungsfähigkeit
von Qualifizierungsmaßnahmen im Gesetz selbst näher defi-
niert. Berücksichtigungsfähig sind damit zunächst alle Qua-
lifizierungsmaßnahmen, die mit öffentlichen Mitteln (z. B.
Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, Mittel der Bun-
desagentur für Arbeit) gefördert werden. Auch nicht öffent-
lich geförderte Qualifizierungsmaßnahmen sind grundsätz-
lich berücksichtigungsfähig. Dies gilt ausnahmsweise nicht,
wenn der Arbeitgeber die berufliche Qualifizierungsmaß-
nahme auch ohne Kurzarbeit hätte durchführen müssen. Be-
rücksichtigungsfähig sind demnach grundsätzlich alle Maß-
nahmen, die berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-
keiten erweitern, der technischen Entwicklung anpassen
oder das Ziel haben, einen beruflichen Aufstieg zu ermög-
richtung eines Sondervermögens „Investitions- und Til-
gungsfonds“ (ITFG).

lichen, einen beruflichen Abschluss zu vermitteln oder zu
einer anderen beruflichen Tätigkeit zu befähigen. Ausdrück-

nahme und des Trägers nach der Anerkennungs- und Zulas-
sungsverordnung – Weiterbildung (AZWV) ist nicht erfor-
derlich, wenn die Weiterbildung im eigenen Betrieb mit
eigenem Personal stattfindet. In diesen Fällen sind die Qua-
lifizierungsmaßnahmen in einem konkreten Qualifizierungs-
plan darzulegen. Dies umfasst auch Fälle, in denen mehrere
Betriebe gemeinsam mit eigenem Personal innerbetriebliche
Qualifizierung anbieten.

Zu § 421t – neu – Absatz 4 Satz 1 Nummer 1

Förderleistungen zur beruflichen Weiterbildung sollen nach
§ 421t Absatz 4 Nummer 1 des Gesetzentwurfs solche Ar-
beitnehmer erhalten können, deren Berufsabschluss mindes-
tens vier Jahre zurückliegt. Mit der Änderung in Nummer 1
wird klargestellt, dass es sich wie in § 77 Absatz 2
Nummer 2 des SGB III um solche Berufsabschlüsse han-
delt, bei denen nach bundes- oder landesrechtlichen Vor-
schriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
festgelegt ist. Die Änderung in § 421t Absatz 4 Nummer 2
dient ebenfalls der Klarstellung. Die Förderbeschränkung,
dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in den letz-
ten vier Jahren an keiner beruflichen Weiterbildung teilge-
nommen haben darf, wird dahingehend konkretisiert, dass
nur eine bereits öffentlich geförderte berufliche Weiterbil-
dung innerhalb der letzten vier Jahre eine berufliche Weiter-
bildungsförderung nach § 421t Absatz 4 ausschließt. Damit
wird auch gewährleistet, dass Arbeitnehmer und Arbeitge-
ber, die in der Vergangenheit selbst für die Weiterbildung
Sorge getragen haben, keine förderrechtlichen Nachteile er-
fahren.

Zu § 421t – neu – Absatz 7 – neu –

Die Neuregelung gewährleistet, dass Arbeitnehmer, die
trotz einer Arbeitszeitverkürzung zur Beschäftigungssiche-
rung arbeitslos werden, keine Nachteile bei der Bemessung
des Arbeitslosengeldes erfahren. Die geltende Rechtslage
sieht bereits vor, dass Arbeitnehmer, die nach dem Bezug
von Kurzarbeitergeld arbeitslos werden, Arbeitslosengeld
auf der Grundlage des Einkommens erhalten, das sie ohne
Kurzarbeit erzielt hätten (§ 131 Absatz 3 Nummer 1
SGB III). Gleichermaßen stellt die Neuregelung sicher, dass
auch Arbeitnehmer, die arbeitslos werden, nachdem sie ihre

Neuregelung wird insoweit § 130 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
SGB III ersetzt, der nicht in allen denkbaren Fallkonstella-
tionen einen vergleichbaren sozialen Schutz bietet. Die
Neuregelung gilt für solche Beschäftigungssicherungsver-
einbarungen, die ab dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wur-
den. Sie gilt ferner für solche Vereinbarungen, die bereits
vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden, aber erst ab
diesem Tag wirksam oder erneut wirksam werden.

Zu Artikel 11 – neu – (Änderung des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch zum
1. August 2009)

Die Regelung erleichtert in begründeten Einzelfällen die
Förderung der außerbetrieblichen Berufsausbildung zuguns-
ten von sozial benachteiligten Jugendlichen. Die Bundes-
agentur für Arbeit geht davon aus, dass es im Rahmen
der bis zum 31. Dezember 2007 befristeten Regelung in
§ 421n a. F. in Einzelfällen gelungen ist, sozial benach-
teiligte junge Menschen auch ohne eine Vorförderung er-
folgreich in eine außerbetriebliche Berufsausbildung zu
integrieren. Im Regelfall können junge Menschen durch
eine Vorförderung zur Ausbildungsreife geführt und damit
ihre Chancen auf Aufnahme einer betrieblichen Berufs-
ausbildung erhöht werden. Dadurch wird in diesen Fällen
eine außerbetriebliche Berufsausbildung, die mit einem
hohen finanziellen Aufwand verbunden ist und deutlich
schlechtere Übergangsaussichten in Arbeit bietet, vermie-
den. An diesem Grundsatz wird festgehalten. Lediglich in
begründeten Ausnahmefällen soll, beschränkt auf den Per-
sonenkreis der sozial benachteiligten Jugendlichen, auf das
Erfordernis einer zwingenden Vorförderung, befristet bis
31. Dezember 2010, verzichtet werden können.

Zu Artikel 19 – neu – (Inkrafttreten/Außerkraft-
treten )

Da die neugefassten Vorschriften der Benachteiligtenförde-
rung durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarkt-
politischen Instrumente vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I
S. 2917) erst am 1. August 2009 in Kraft treten, sollen
die Regelungen zu § 421n SGB III ebenfalls erst am
1. August 2009 in Kraft treten.

Berlin, den 11. Februar 2009

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Alexander Bonde
Berichterstatter

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter
Drucksache 16/11825 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

lich nicht berücksichtigungsfähig sind Maßnahmen, zu
denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist (z. B. Schu-
lungen im Bereich des Arbeitsschutzes) sowie Qualifizie-
rungen, die im ausschließlichen oder erkennbar überwiegen-
den Interesse des Unternehmens sind und zu deren Durch-
führung der Arbeitgeber auch ohne die Kurzarbeit gezwun-
gen wäre (z. B. Schulungen zur Einführung einer neuen
Produktreihe). Eine Zulassung der Qualifizierungsmaß-

Arbeitszeit zur Beschäftigungssicherung verkürzt hatten,
Arbeitslosengeld auf der Grundlage des Entgelts erhalten,
das sie ohne die mit der Arbeitszeitverkürzung einhergehen-
den Lohneinbußen gehabt hätten. Die Regelung greift auch
ein, wenn Arbeitnehmer während der Maßnahme zur Be-
schäftigungssicherung Kurzarbeitergeld beziehen. Dies gilt
für Zeiten der Beschäftigungssicherung, die Arbeitnehmer
bis zum 31. Dezember 2010 zurückgelegt haben. Mit der

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.