Vom 6. April 2006
Bericht der Abgeordneten Roland Claus, Norbert Königshofen, Carsten Schneider (Erfurt),
Dr. Claudia Winterstein und Anna Lührmann
Durch vier am 20. April 2004 in Kraft getretene Rechtsvor-
schriften der Europäischen Gemeinschaft ist der rechtliche
Rahmen zur Verwirklichung eines einheitlichen europäi-
schen Luftraums (Single European Sky – SES) geschaffen
worden.
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Flugsicherung
in der Bundesrepublik Deutschland den sich ändernden
Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene anzupassen
und zugleich die Voraussetzungen für eine Kapitalpriva-
tisierung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) zu
schaffen.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs stellen
sich wie folgt dar:
Soweit ein Vollzugsaufwand durch die Notwendigkeit von
Zertifizierung und Beleihung entsteht, resultiert er letztlich
aus dem bereits unmittelbar geltenden EG- Recht. Dabei ist
jedoch zu berücksichtigen, dass in der Vergangenheit von
und in diesem Ausmaß nicht gegeben hat. Insgesamt ergibt
sich daher unmittelbar und mittelbar ein zusätzlicher Perso-
nal- und Sachaufwand für die künftige Wahrnehmung der
Aufsichtsaufgaben durch das Bundesaufsichtsamt für Flug-
sicherung.
Die Personal- und Sachkosten für die Errichtung und den
Betrieb des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung sowie
die dazu erforderlichen Planstellen/Stellen sind grundsätz-
lich im jeweiligen Einzelplan einzusparen. Soweit diese
Kosten durch Flugsicherungsgebühren gedeckt sind, wird
auf eine Gegenfinanzierung in den jeweiligen Einzelplänen
verzichtet. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel
können damit Planstellen/Stellen ohne Ausgleich im jewei-
ligen Einzelplan ausgebracht werden.
Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Einrichtungen
und Personal der beliehenen Flugsicherungsorganisation ist
das Bundesministerium der Verteidigung verpflichtet, der
Organisation die entstandenen Kosten zu erstatten. Hierfür
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1178
16. Wahlperiode 06. 04. 2006
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/240 –
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung
der DFS selbst ein Teil der Regulierungs- und Aufsichtsauf-
gaben gegenüber Flugplatzkontrollstellen an nicht von ihr
kontrollierten Flugplätzen wahrgenommen worden ist. Die-
ser Aufgabenbereich wird nunmehr auf das Bundesauf-
sichtsamt für Flugsicherung verlagert und stellt auf Behör-
denseite einen Mehraufwand dar. Darüber hinaus erfordern
die SES-Verordnungen weiteren Aufsichts- und Regulie-
rungsaufwand, den es in der Vergangenheit in dieser Form
ergibt sich ein voraussichtlicher Haushaltsmittelbedarf von
105 Mio. Euro jährlich.
Die in dem Gesetz vorgesehene Einrichtung eines neuen
Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung beim Luftfahrt-
Bundesamt dürfte wegen der bereits bislang ohnehin be-
stehenden Kostenpflicht für alle Maßnahmen der Flugsiche-
rung und die durch die Kapitalprivatisierung der DFS
Drucksache 16/1178 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
erwarteten Effizienzsteigerungen ohne nennenswerte kos-
tenmäßige Auswirkungen auf die Luftfahrt sein. Unmittel-
bare Auswirkungen auf Einzelpreise, Preisniveau, insbeson-
dere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des
Bundes vereinbar
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegten
Beschlussempfehlung.
Berlin, den 6. April 2006
Der Haushaltsausschuss
Otto Fricke
Vorsitzender
Roland Claus
Berichterstatter
Norbert Königshofen
Berichterstatter
Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter
Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin
Anna Lührmann
Berichterstatterin