BT-Drucksache 16/11731

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dagdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/9007- V-Leute in der NPD abschalten

Vom 27. Januar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11731
16. Wahlperiode 27. 01. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dag˘delen, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/9007 –

V-Leute in der NPD abschalten

A. Problem

Die Antragsteller wenden sich in ihrem Antrag gegen den Einsatz von V-Leuten
in der NPD. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Einstellungsbe-
schluss im ersten Verbotsverfahren gegen die NPD ausgeführt, dass Vorausset-
zung für ein solches Verfahren die Abschaltung der Quellen der Verfassungs-
schutzbehörden in den Vorständen der Partei sei. Die vorliegenden Erfahrungen
und Erkenntnisse in der Vergangenheit hätten zudem deutlich gemacht, dass der
Einsatz von V-Leuten in der NPD nicht zielführend sei. Vielmehr hätten V-Leute
in mehreren Fällen zur ideologischen und organisatorischen Verfestigung der
Szene beigetragen.

Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung insbesondere aufgefordert
werden, sich gegenüber den Bundesländern für eine Abschaltung aller V-Leute
in der NPD einzusetzen und auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz eine
entsprechende Weisung zu erteilen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme des Antrags.
D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/11731 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/9007 abzulehnen.

Berlin, den 21. Januar 2009

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Ingo Wellenreuther
Berichterstatter

Dr. Michael Bürsch
Berichterstatter

Gabriele Fograscher
Berichterstatterin

Christian Ahrendt
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 16/9007
in seiner 83. Sitzung am 21. Januar 2009 abschließend
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihn abzulehnen.

Die Fraktion DIE LINKE. verweist auf ihren umfassend
begründeten Antrag. Es müsse konstatiert werden, dass der
Einsatz von V-Leuten zu keinem zusätzlichen Erkenntnisge-
winn gegenüber öffentlich zugänglichen Materialien führe.
Es sei daher eine grundlegende Debatte über den Einsatz und
das Wirken der V-Leute in der NPD erforderlich. Das Bun-
desverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung zur Ein-
stellung des ersten Verbotsverfahrens deutlich gemacht, dass
anhand des in dem Verfahren vorgelegten Materials nicht
mehr zu erkennen gewesen sei, wer vom Verfassungsschutz
geführt und wer verführt worden sei.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalte sich
der Stimme. Der Antrag verkenne, dass für die Durchfüh-
rung eines Verbotsverfahrens die Abschaltung aller V-Leute

rungsbedarf insbesondere im Umfeld der NPD bestehe. Zu-
dem dränge ein Parteiverbot die entsprechenden Gruppie-
rungen lediglich in die Illegalität, führe hingegen eine
Änderung der Geisteshaltung bei den betroffenen Personen
nicht herbei. Dies sei aber entscheidend.

Die Fraktion der SPD kritisiert, dass einerseits argumen-
tiert werde, die NPD sei zu gefährlich, um die V-Leute ab-
zuschalten, andererseits aber durch die Beibehaltung der
V-Leute ein Verbotsverfahren eben dieser Partei verhindert
werde. Gleichzeitig sei zu berücksichtigen, dass eine Ab-
schaltung der V-Leute nur ein Teil der Strategie gegen die
NPD sein könne. Unterschiedliche Positionen in Bezug auf
eine wirksame Strategie stächen hervor. Ohne eine Gesamt-
strategie sei die Abschaltung der V- Leute dagegen sinnlos.

Die Fraktion der CDU/CSU hebt hervor, dass ein Verbot
der NPD als verfassungswidrige Partei wünschenswert sei.
Für die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrages seien aber
neben den inhaltlichen Anforderungen auch die vom Bun-
desverfassungsgericht geforderten hohen verfahrensrecht-
lichen Voraussetzungen zu berücksichtigen. Die Abschal-
tung der V-Leute sei dabei schwer zu verantworten, da nur
auf diesem Wege wichtige Erkenntnisse über die NPD, Neo-
nazis und andere gewaltbereite rechte Gruppen gewonnen
werden könnten.

Berlin, den 21. Januar 2009

Ingo Wellenreuther
Berichterstatter

Dr. Michael Bürsch
Berichterstatter

Gabriele Fograscher
Berichterstatterin

Christian Ahrendt
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11731

Bericht der Abgeordneten Ingo Wellenreuther, Dr. Michael Bürsch, Gabriele
Fograscher, Christian Ahrendt, Ulla Jelpke und Wolfgang Wieland

1. Überweisung

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
16/9007 wurde in der 166. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 5. Juni 2008 an den Innenausschuss federführend
sowie an den Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

2. Votum des mitberatenden Ausschusses

Der Rechtsausschuss hat in seiner 123. Sitzung am 21. Ja-
nuar 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

auf Bundes- und Landesebene erforderlich sei. Dies bedeute,
dass zunächst zwischen dem Bund und allen Bundesländern
politische Einigkeit über das weitere Vorgehen bestehen
müsse. Erst dann könnten alle V-Leute abgezogen werden
und ein neues Verbotsverfahren durchgeführt werden. Zu-
dem enthalte der Antrag wüste polemische Äußerungen über
den Verfassungsschutz, die in dieser Form nicht zutreffend
seien.

Die Fraktion der FDP erklärt, der Verfassungsschutz dürfe
nicht gleichsam zu einem Schutzmantel der NPD werden; es
sei jedoch festzustellen, dass noch ein erheblicher Aufklä-

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