BT-Drucksache 16/11712

Senkung des Krankenversicherungsbeitrags durch die Anhebung des Bundeszuschusses

Vom 22. Januar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11712
16. Wahlperiode 22. 01. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgitt Bender, Alexander Bonde, Dr. Harald Terpe, Elisabeth
Scharfenberg, Kerstin Andreae, Dr. Thea Dückert, Markus Kurth, Christine Scheel,
Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Senkung des Krankenversicherungsbeitrags durch die Anhebung
des Bundeszuschusses

Im Rahmen ihres Konjunkturpakets beabsichtigt die Bundesregierung den pari-
tätisch finanzierten Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
mit Wirkung ab dem 1. Juli 2009 um 0,6 Prozentpunkte zu senken. Dazu will sie
den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds für das Jahr 2009 um 3 Mrd. Euro
und für das Jahr 2010 um 6 Mrd. Euro erhöhen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Findet die Anhebung des Bundeszuschusses zusätzlich zu der für die nächs-
ten Jahre ohnehin vorgesehenen Steigerung des Zuschusses statt oder ist die
Anhebung auf die Jahre 2009 und 2010 beschränkt, so dass der Bundes-
zuschuss im Jahr 2011 wieder entsprechend der Regelungen im GKV-Wett-
bewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) abgesenkt werden müsste?

2. Wann beabsichtigt die Bundesregierung die Rechtsverordnung über den
neuen Beitragssatz zu erlassen?

3. Wird bei der Vorbereitung der Rechtsverordnung über den neuen Beitragssatz
der Schätzerkreis der GKV beteiligt?

Falls nein, weshalb nicht?

4. Wird bei der Festsetzung des neuen Beitragssatzes berücksichtigt, dass der
Schätzerkreis bei seiner Sitzung im Dezember 2008 seine ursprüngliche Ein-
nahmenprognose für den Gesundheitsfonds für das Jahr 2009 aufgrund der
Auswirkungen des Konjunktureinbruchs auf den Arbeitsmarkt um 440 Mio.
Euro gesenkt hat?

Falls nein, weshalb nicht?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass die Entlastung der Versi-
cherten durch die Beitragssatzabsenkung dadurch wieder aufgehoben wird,
dass sich Krankenkassen bereits im laufenden Jahr gezwungen sehen könn-

ten, Zusatzbeiträge zu verlangen?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass die Entlastung der Versi-
cherten durch die Beitragssatzabsenkung dadurch wieder aufgehoben wird,
dass ab dem Jahr 2010 durch die Absenkung der Deckungsquote des Gesund-

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heitsfonds für die Ausgaben der Krankenkassen bis auf 95 Prozent flächen-
deckend Zusatzbeiträge erforderlich werden könnten?

Berlin, den 22. Januar 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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