BT-Drucksache 16/1167

Statistikpflichten zurückführen - Bürokratiekosten senken

Vom 5. April 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1167
16. Wahlperiode 05. 04. 2006

Antrag
der Abgeordneten Martin Zeil, Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, Gudrun Kopp,
Birgit Homburger, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe
Barth, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van
Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter
Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer,
Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Ina
Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Horst Meierhofer, Patrick
Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer
Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker
Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Statistikpflichten zurückführen – Bürokratiekosten senken

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die deutsche Wirtschaft wird jährlich mit Bürokratiekosten in Höhe von rund
45 Mrd. Euro belastet. 80 Prozent dieser anfallenden Kosten muss der deutsche
Mittelstand tragen. Hinzu kommt, dass kleine Unternehmen oftmals nicht die
Ressourcen besitzen, um den vielfältigen Erhebungen der amtlichen Statistik
selbst nachzukommen. Die Pflicht, jährlich zu mehreren statistischen Erhebun-
gen Bericht zu erstatten, belastet kleine Unternehmen daher besonders schwer.
Die Teilnahme an zehn oder mehr statistischen Pflichterhebungen ist keine
Seltenheit. Im Bereich der kleinen Unternehmen muss es daher das Ziel sein,
diese Unternehmen pro Kalenderjahr nur zu maximal drei Stichproben-
erhebungen heranzuziehen. Da ein erheblicher Teil der statistischen Erhebun-
gen Stichprobenerhebungen sind, sollten vorhandene technische Möglichkeiten
(z. B. Unternehmensregister) genutzt werden, um für kleine Unternehmen (bis
zu 49 Beschäftigte) die Teilnahme an solchen Stichprobenerhebungen zu be-
grenzen.

Darüber hinaus können mit dem so genannten Stoppuhrmodell die administra-
tiven Kosten einer statistischen Erhebung exakt errechnet werden. Auf diese

Weise lassen sich auch die individuellen Kosten, die einem Unternehmen bei
der Durchführung einer für den Staat erbrachten Leistung entstehen, bestim-
men. Die Ergebnisse dieses Modells zeigen, dass der Aufwand für die Erhebun-
gen sowie das Sammeln und Verwalten der Daten bei statistischen Erhebungen
oft in keinem Verhältnis zum Nutzen der so gewonnenen Erkenntnisse steht.
Dazu kann eine massive Entlastung des Mittelstands von überflüssiger Büro-
kratie ein entscheidender Beitrag für mehr Wachstum und Beschäftigung sein.

Drucksache 16/1167 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● durch eine entsprechende Ergänzung des Bundesstatistikgesetzes (BStatG)
sicherzustellen, dass Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten pro Kalen-
derjahr nur für maximal drei Stichprobenerhebungen im Zusammenhang mit
Bundesstatistiken herangezogen werden dürfen, wobei die Statistischen
Ämter des Bundes und der Länder dabei eine entsprechende technische
Selektion bei der Zusammenstellung der Stichproben sicherzustellen haben;

● Existenzgründer in den ersten fünf Jahren von allen Auskunftspflichten zu
befreien;

● die Erhebungen nach dem Lohnstatistikgesetz zu vereinfachen und die Ver-
dienst- und Arbeitszeiterhebungen in allen Branchen nur noch jährlich
durchzuführen;

● in den ca. 20 Verordnungen und Gesetzen des Bundes zur Regelung von
Einzelgebieten der Wirtschaftsstatistik die Erhebungszeiträume und Er-
hebungsmerkmale zu überprüfen;

● die Erhebungen nach dem Umweltstatistikgesetz zu straffen und die Zahl
der Erhebungsmerkmale und die Erhebungszeiträume zu überprüfen sowie
die Erhebung für alle nicht sicherheitsrelevanten Bereiche auf Stichproben
umzustellen;

● die Erhebungen für Unternehmensstatistiken grundsätzlich online zu ermög-
lichen;

● Betriebe und Unternehmen, die stellvertretend für ihre Branche zu einer
Stichprobenerhebung herangezogen werden, für diese Leistungen mit einem
pauschalen Kostenersatz zu entschädigen.

Berlin, den 4. April 2006

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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