BT-Drucksache 16/1166

Hochschulbaumittel gerecht verteilen

Vom 5. April 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1166
16. Wahlperiode 05. 04. 2006

Antrag
der Abgeordneten Dr. Konrad Schily, Cornelia Pieper, Uwe Barth, Jens
Ackermann, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick
Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund
Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer,
Dr. Heinrich L. Kolb, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann,
Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Horst
Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Jörg Rohde, Marina Schuster, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker
Wissing, Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Hochschulbaumittel gerecht verteilen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Bundesregierung will sich bis 2013 aus der Baufinanzierung von Hoch-
schulen zurückziehen. Dadurch stehen Hochschulen vor besonders gravieren-
den Einschnitten. Für die Übergangszeit werden die bisherigen Haushaltsmittel
des Bundes für Hochschulbauprojekte zu Grunde gelegt. Das sind ca. 1 Mrd.
Euro pro Jahr. Im Rahmen der Föderalismusreform sollen diese zu 70 Prozent
(entspricht 695,3 Mio. Euro) auf die Bundesländer übertragen werden. 30 Pro-
zent (rund 300 Mio. Euro) will der Bund behalten und sie für überregionale
Forschungsförderung (Forschungsbauten und Großgeräte) nach dem neu ge-
planten Artikel 91b Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verwenden. Die jeweiligen
Anteile an die Länder, die der Bund aus der Gesamtsumme an sie bis zum
31. Dezember 2013 als zweckgebundene Finanzhilfe weiterleitet, sollen sich
dabei aus dem Durchschnitt der Mittel errechnen, die die Länder von 2000 bis
2003 für Bauprojekte erhalten haben.

Dieser Vergabeschlüssel würde die Bundesländer besonders hart treffen, die im
Referenzzeitraum nur wenige Projekte realisieren konnten. Denn bisher gab es
keinen Vergabeschlüssel. Die Verwirklichung der Projekte hing maßgeblich
davon ab, ob das Bundesland die benötigte Finanzierung komplementär erbrin-
gen konnte. Dadurch wurden in finanzstarken Bundesländern wie Bayern und
Baden-Württemberg überproportional viele Bauprojekte unter Mithilfe des

Bundes realisiert. Um den Entwicklungsmöglichkeiten der Hochschulen auch
in Zukunft Rechnung zu tragen, erscheint es daher sinnvoller, die Vergabe der
Bundesmittel statt an den realisierten Projekten 2000 bis 2003 an den jeweils
tatsächlichen Studierendenzahlen zu orientieren. Danach würden im Vergleich
Länder wie Nordrhein-Westfalen 80,6 Mio., Hessen 29 Mio., Berlin 15,5 Mio.,
Niedersachsen 7,1 Mio. und Hamburg 4,2 Mio. Euro mehr zustehen.

Drucksache 16/1166 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Angesichts der Tatsache, dass die Hochschulen sich auf den stetig steigenden
Andrang von derzeit knapp 2 Millionen Studierenden auf 2,3 bis 2,5 Millionen
in 2020 vorbereiten müssen und einige Hochschulen dringend sanierungsbe-
dürftig sind, erscheint die Verteilung gemessen an den Studierendenzahlen die
gerechteste Lösung. Zugleich würde der Wettbewerb der Hochschulen um
mehr Anziehungskraft in Bezug auf die Studierenden und damit um ein besse-
res Lehrangebot gefördert.

Hochschulen sind darüber hinaus von zentraler Bedeutung für die Entwicklung
und die Stärkung von Regionen. Sie haben wesentlichen Anteil am wirtschaft-
lichen Standortwettbewerb und der Wohlstandsentwicklung der Bundesländer.
Finanzschwache Bundesländer dürfen hier nicht benachteiligt werden. Ein
milliardenschweres Nord-Süd-Gefälle bei den Hochschulinvestitionen ist nicht
gerechtfertigt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. Bundesmittel für den Aus- und Neubau von Hochschulen nach Maßgabe der
Studierendenzahlen als Vergabeschlüssel zu verteilen;

2. die in Artikel 91b Abs. 1 Satz 2 neu vorgesehene Bindung der Bundesmittel
nicht auf Forschungsbauten zu reduzieren, sondern die Einheit von For-
schung und Lehre auch im investiven Bereich weiterhin zu ermöglichen und
so den Aus- und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschul-
kliniken weiter zu ermöglichen;

3. sicherzustellen, dass in Bezug auf die Länderquoten keine starre Fixierung
an bisher geleisteten Investitionen eintritt und auch in den nächsten Jahren
bei Bundesmitteln entwicklungs- und leistungsbezogene Kriterien berück-
sichtigt werden können;

4. dafür Sorge zu tragen, dass finanzschwächere Länder eine realistische
Chance für die Förderung von Hochschulbauprojekten durch Bundesmittel
haben und ihnen bei den geplanten Übergangsregelungen keine zusätzlichen
Nachteile entstehen;

5. für die Bewertung der Projekte in den neuen Bundesländern einen differen-
zierten Vergabeschlüssel heranzuziehen, um den Nachholbedarf gerecht zu
kompensieren.

Berlin, den 5. April 2006

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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