BT-Drucksache 16/11427

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/11337- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008

Vom 17. Dezember 2008


Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation
Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage
des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und der
Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008,

1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008 und
nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in
Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der
Europäischen Union vom 10. November 2008

Bericht der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Herbert Frankenhauser, Lothar Mark, Roland
Claus und Omid Nouripour

Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Antrag
das Ziel, dass der Deutsche Bundestag der von der Bundes-
regierung am 10. Dezember 2008 beschlossenen Beteili-
gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführ-
ten Operation Atalanta zustimmen solle.

Im Beschluss der Bundesregierung wird u. a. ausgeführt,
dass die deutschen Streitkräfte bei ihrer Beteiligung an der
EU-geführten Operation auf der Grundlage des Seerechts-
übereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und der
Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008)

Es können bis zu 1 400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt
werden, solange ein Mandat des VN-Sicherheitsrates, ein
entsprechender Beschluss des Rates der Europäischen
Union und die konstitutive Zustimmung des Deutschen
Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 15. De-
zember 2009.

Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Aus-
landsverwendung im Sinne § 58a des Bundesbesoldungsge-
setzes und § 63c des Soldatenversorgungsgesetzes.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung
– Drucksache 16/11337 –
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11427
16. Wahlperiode 17. 12. 2008

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
vom 2. Juli 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846
(2008) vom 2. Dezember 2008 und nachfolgender Resolu-
tionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Ver-
bindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des
Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008 im
Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger
kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Abs. 2 des
Grundgesetzes handeln.

bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten
Operation „Atalanta“ (EU NAVFOR) für die Dauer von
12 Monaten mit bis zu 1 400 Soldatinnen und Soldaten be-
tragen im Haushaltsjahr 2008 bis zu 1,9 Mio. Euro und im
Haushaltsjahr 2009 bis zu 43,1 Mio. Euro. Die Finanzie-
rung der einsatzbedingten Zusatzausgaben im Einzelplan 14
wird sowohl im Haushaltsjahr 2008 als auch im Haushalts-
jahr 2009 im Haushaltsvollzug sichergestellt.

Drucksache 16/11427 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Der Haushaltsausschuss hält den Antrag der Bundes-
regierung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. für mit der Haus-
haltslage des Bundes vereinbar.

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der fe-
derführende Auswärtige Ausschuss keine Änderungen mit
erheblichen finanziellen Auswirkungen empfiehlt.

Berlin, den 17. Dezember 2008

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Herbert Frankenhauser
Berichterstatter

Lothar Mark
Berichterstatter

Roland Claus
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

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