BT-Drucksache 16/11416

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/11337- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008

Vom 17. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11416
16. Wahlperiode 17. 12. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/11337 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation
Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf
Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und
der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008,
1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008 und
nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in
Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates
der Europäischen Union vom 10. November 2008

A. Problem

Die Operation Atalanta soll die vor der Küste von Somalia operierenden Piraten
abschrecken und bekämpfen. Dabei soll zum einen die durch Piratenüberfälle
gefährdete humanitäre Hilfe für die notleidende somalische Bevölkerung sicher-
gestellt werden. Zum anderen soll die Operation den zivilen Schiffsverkehr auf
den dortigen Handelswegen sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen
unterbinden und das Völkerrecht durchsetzen.

Durch das Seegebiet vor Somalia und vor allem den Golf von Aden führt die
wichtigste Handelsroute zwischen Europa, der arabischen Halbinsel und Asien.
Deutschland hat als Exportnation an sicheren Handelswegen ein besonders
großes Interesse, zumal es gleichzeitig auf den Import von Rohstoffen angewie-
sen ist, die zu einem großen Teil auf dem Seeweg ins Land gelangen. Darüber
hinaus haben zahlreiche Kreuzfahrtveranstalter diese Route in ihren Katalogen.

Vor dem Hintergrund der eigenen Machtlosigkeit bei der Bekämpfung der Pira-
terie hat die somalische Übergangsregierung im Februar dieses Jahres den
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) um Unterstützung bei der Bekämp-
fung der Piraterie gebeten. Der Sicherheitsrat beschloss daraufhin einstimmig
die Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008 und 1816 (2008) vom 2. Juni

2008. Die internationale Gemeinschaft wurde darin aufgefordert und ermäch-
tigt, Maßnahmen zur Piraterieabwehr auch in den Hoheitsgewässern Somalias
zu ergreifen. Die Resolution 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008 bekräftigt diese
Forderungen. Am 2. Dezember hat der VN-Sicherheitsrat die Ermächtigung
zum Vorgehen gegen Piraterie in somalischen Hoheitsgewässern durch Annah-
me der Resolution 1846 (2008) um zwölf Monate bis zum 2. Dezember 2009
verlängert.

Drucksache 16/11416 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Der Rat der Europäischen Union hat zur Umsetzung dieses Auftrags am 10. No-
vember 2008 die Operation Atalanta beschlossen. Dieser Einsatz soll am 8. De-
zember 2008 beginnen und zwölf Monate dauern.

Mit dem vorliegenden Antrag beantragt die Bundesregierung die Zustimmung
des Deutschen Bundestages zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der
Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten
Nationen von 1982, der oben benannten Resolutionen und nachfolgender Reso-
lutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Ge-
meinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom
10. November 2008.

Mit diesem Mandat können bis zu 1 400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt
werden, solange ein Mandat des VN-Sicherheitsrates, ein entsprechender Be-
schluss des Rates der Europäischen Union und die konstitutive Zustimmung des
Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 15. Dezember
2009.

Völkerrechtliche Grundlage ist, dass auf hoher See Kriegsschiffe aller Staaten
ein Piratenschiff oder ein durch Piraterie erbeutetes und in der Gewalt von Pira-
ten stehendes Schiff aufbringen, die Personen an Bord des Schiffes festnehmen
und die dort befindlichen Vermögenswerte beschlagnahmen dürfen. Dies ergibt
sich sowohl aus Artikel 105 des VN-Seerechtsübereinkommens von 1982 als
auch aus dem Völkergewohnheitsrecht. Mit seiner Resolution 1816 (2008) vom
2. Juni 2008 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen diese Befugnis auf die
Küstengewässer von Somalia ausgedehnt. Neben den aufgeführten völkerrecht-
lichen Grundlagen basiert die Operation auf den Regeln eines Systems gegensei-
tiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Abs. 2 des Grundgesetzes.

Zum Auftrag gehören insbesondere

● der Schutz für die Schiffe des Welternährungsprogramms,

● im Einzelfall und bei Bedarf der Schutz von zivilen Schiffen,

● die Überwachung der Gebiete vor der Küste Somalias einschließlich der so-
malischen Hoheitsgewässer,

● die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, einschließlich des Einsat-
zes von Gewalt, zur Abschreckung, Verhütung und Beendigung von seeräu-
berischen Handlungen oder bewaffneten Raubüberfällen,

● das Aufgreifen, Festhalten und Überstellen von Personen, die in Verdacht
stehen, seeräuberische Handlungen oder bewaffnete Raubüberfälle begangen
zu haben sowie die Beschlagnahme der Seeräuberschiffe, der Ausrüstung und
der erbeuteten Güter und

● die Herstellung einer Verbindung zu den Organisationen und Einrichtungen
sowie zu den Staaten, die in der Region zur Bekämpfung von seeräuberischen
Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias tätig
sind, sowie zu der im Rahmen der Operation Enduring Freedom agierenden
Seestreitkraft Combined Task Force 150.

Die EU-geführte Operation Atalanta ist ermächtigt, alle erforderlichen Maßnah-
men einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt zu ergreifen, um den
Auftrag gemäß der oben aufgeführten Grundlagen zu erfüllen.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,

FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11416

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten
Bericht zu den Kosten Stellung.

Drucksache 16/11416 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/11337 anzunehmen.

Berlin, den 17. Dezember 2008

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
97. Sitzung am 17. Dezember 2008 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

zung am 17. Dezember 2008 im Wege der Selbstbefassung
beraten und empfiehlt in seiner 78. Sitzung am 17. Dezember
2008 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Berlin, den 17. Dezember 2008

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/11416

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Dr. Rolf Mützenich,
Dr. Werner Hoyer, Dr. Norman Paech und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/11337 in seiner 195. Sitzung am 17. Dezember 2008 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsaus-
schuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
sowie gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss über-
wiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 121. Sitzung
am 17. Dezember 2008 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 74. Sitzung am 17. Dezember
2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 77. Sitzung am
17. Dezember 2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei einer Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag in seiner 75. Sitzung am 17. Dezember
2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

III. Beratungen im Auswärtigen Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 77. Sit-

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