BT-Drucksache 16/11405

zu der Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Heinz Riesenhuber, Veronika Bellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rainer Wend, Ute Berg, Reinhard Schultz (Everswinkel), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -16/8950, 16/10209- Effizienz der Fördermaßnahmen und Querschnittsaktivitäten für den innovativen Mittelstand

Vom 17. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11405
16. Wahlperiode 17. 12. 2008

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Heinz Riesenhuber, Veronika
Bellmann, Cajus Caesar, Alexander Dobrindt, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land),
Erich G. Fritz, Dr. Michael Fuchs, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Klaus
Hofbauer, Hartmut Koschyk, Dr. Martina Krogmann, Andreas G. Lämmel,
Wolfgang Meckelburg, Dr. h. c. Hans Michelbach, Philipp Mißfelder, Dr. Georg
Nüßlein, Franz Obermeier, Rita Pawelski, Ulrich Petzold, Dr. Joachim Pfeiffer,
Ronald Pofalla, Eckhardt Rehberg, Dr. Norbert Röttgen, Christian Freiherr von
Stetten, Lena Strothmann, Andrea Astrid Voßhoff, Kai Wegner und der Fraktion
der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Ute Berg, Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Rainer
Wend, Doris Barnett, Klaus Barthel, Dr. Axel Berg, Edelgard Bulmahn, Martin
Dörmann, Garrelt Duin, Rolf Hempelmann, Dr. Uwe Küster, Ute Kumpf, Thomas
Oppermann, Dr. Ditmar Staffelt, Ludwig Stiegler, Dr. Rainer Tabillion, Andrea
Wicklein, Engelbert Wistuba, Manfred Zöllmer, Dr. Peter Struck und der Fraktion
der SPD

zu der Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Laurenz Meyer (Hamm),
Dr. Heinz Riesenhuber, Veronika Bellmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Rainer Wend, Ute Berg, Reinhard Schultz
(Everswinkel), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksachen 16/8950, 16/10209 –

Effizienz der Fördermaßnahmen und Querschnittsaktivitäten für den innovativen
Mittelstand

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und SPD zur „Effizienz der Fördermaßnahmen und
Querschnittsaktivitäten für den innovativen Mittelstand“ (Bundestagsdruck-

sache 16/10209 vom 19. September 2008) einmal mehr die große Bedeutung
junger Technologieunternehmen und des forschenden Mittelstands für Inno-
vation, Wachstum und Beschäftigung in Deutschland betont.

Sie hat gleichzeitig bestätigt, dass innovative kleinere und mittlere Unternehmen
(KMU) in Deutschland trotz allgemein guter Standortbedingungen heute vor
besonderen Herausforderungen stehen und deshalb besonderer staatlicher
Unterstützung bedürfen. Zu nennen sind hier vor allem die Anforderungen der

Drucksache 16/11405 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Globalisierung und der alternden Gesellschaft, der Fachkräftemangel, die im
internationalen Vergleich verbesserungswürdigen Rahmenbedingungen für
Beteiligungs- und Wagniskapital, die ausbaufähige Stellung der Spitzentechno-
logien im Innovationsgeschehen und die strukturelle Innovationsschwäche in
Ostdeutschland.

Mittelständische Unternehmen bringen dank ihrer Flexibilität und Marktnähe
besonders viele innovative Produkte und Dienstleistungen hervor. Sie haben je-
doch geringeren finanziellen Spielraum für ihre Innovationstätigkeit als Groß-
unternehmen. Gerade in einer Zeit der Konjunkturschwäche ist es deshalb be-
sonders wichtig, dass die Innovationstätigkeit des Mittelstandes, der in einem in-
tensiven globalen Wettbewerb steht, durch geeignete Fördermaßnahmen und
ausreichende Mittelausstattung auch künftig gesichert wird. Daher müssen zu-
sätzliche Finanzierungsinstrumente zur Kreditversorgung des Mittelstandes wie
beispielsweise das im Kabinettsbeschluss „Beschäftigungssicherung durch
Wachstumsstärkung“ vom 5. November 2008 erwähnte Finanzierungsinstru-
ment der KfW Bankengruppe geschaffen werden. Von besonderer Bedeutung ist
das neue Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ZIM, das die Programme
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Förderung
des innovativen Mittelstandes unter einem Dach zusammenfasst, vereinfacht
und effizienter gestaltet. Der Erfolg gibt dieser Neustrukturierung recht: Das
neue ZIM wird sehr gut angenommen und infolge der hohen Nachfrage liegt der
Antragseingang zurzeit um ca. 20 Prozent über den Erwartungen, mit weiter
steigender Tendenz. Aus diesem Grund wurde das Programm für das Jahr 2009
mit zusätzlichen 10 Mio. Euro aufgestockt.

In Rahmen der Verpflichtung zur Haushaltskonsolidierung ist auch die im
Rahmen von ZIM geplante Ausweitung der einzelbetrieblichen Förderung auf
die alten Bundesländer zu prüfen, denn auch im Westen besteht erheblicher Be-
darf nach einem Förderangebot, das nicht an eine Kooperation gebunden ist. Ein
solches Förderangebot rundet das ZIM ab, denn so könnten alle Module:
Kooperations-, Netzwerk- und einzelbetriebliche Förderung in ganz Deutsch-
land angeboten werden (siehe hierzu auch den Antrag der Koalitionsfraktionen
vom 23. April 2008 und den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 5. Juni
2008, Bundestagsdrucksachen 16/8905, 16/9471).

Um die strukturellen Defizite in der ostdeutschen Forschungslandschaft zu be-
seitigen und den daraus folgenden Finanzierungsbedarf forschender ostdeut-
scher Industrieunternehmen angemessen zu berücksichtigen, muss bei der Aus-
weitung dieses Förderangebots jedoch sichergestellt werden, dass die höheren
Förderquoten für ostdeutsche Unternehmen bestehen bleiben. Gleichzeitig sollte
die Förderung der gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen
in den ostdeutschen Ländern auf dem erreichten Niveau verstetigt und im Rah-
men des 3-Prozent-Zieles konsolidierungskonform gesteigert werden, insbeson-
dere im Hinblick auf die Finanzierung von größeren Investitionen in Anlagen,
Geräte oder Gebäude.

Insgesamt ist Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit in hohem Maße davon abhän-
gig, wie erfolgreich deutsche Unternehmen auf den zukünftigen Märkten und
bei den Spitzentechnologien sind. Die fachbezogene Projektförderung sollte
sich deshalb verstärkt auf solche Märkte und auf Spitzentechnologien konzen-
trieren, in denen deutsche Unternehmen besonders gute Zukunftschancen haben
(z. B. Umwelt-, Gesundheits- und Energietechnologien). Darüber hinaus stellt
die fachbezogene Projektförderung einen wichtigen Beitrag zur Lösung der glo-
balen Herausforderungen dar: Alternde Gesellschaft, Umwelt, knappe Energie-
ressourcen. Wichtig ist, darauf zu achten, dass die wirtschaftlichen Rahmenbe-
dingungen und das Förderangebot im Einklang stehen, und dass z. B. die klima-

politischen Ziele ohne übermäßige Belastung von Wirtschaft und Verbrauchern
erreicht werden.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11405

Von den neuen Märkten profitieren insbesondere auch viele KMU – wenn sie
richtig aufgestellt sind. Deshalb sollte der Zugang von KMU zur fachbezogenen
Projektförderung weiter verbessert und die Antragstellung vereinfacht werden.
So sollten KMU die Möglichkeit erhalten, ihre Förderanträge fachübergreifend
einzureichen, denn KMU verfügen nicht über die personellen Kapazitäten, um
komplexe Anträge zu bestimmten Terminen auszuarbeiten. Da die Fachpro-
gramme auf verschiedene Ressorts verteilt sind, ist auch eine enge Zusammen-
arbeit der Ressorts erforderlich. Durch diese Vereinfachung können mehr KMU
für eine Antragstellung in den technologiespezifischen Fachprogrammen ge-
wonnen werden. Das zeigen auch erste positive Erfahrungen mit dem fach-
übergreifenden Programm KMU-innovativ des Bundesministeriums für Bil-
dung und Forschung (BMBF).

Zusätzlich zu den vorhandenen Förderprogrammen sollte auch die Einführung
neuer Instrumente geprüft werden, um die Innovationsbeteiligung von KMU
weiter zu verbessern.

Entscheidend ist darüber hinaus, dass die KMU sowie Hochschulen und For-
schungseinrichtungen noch stärker als bisher zusammenarbeiten und Innova-
tionsstrategien entwickeln und sich damit in ihren Forschungs- und Koopera-
tionstätigkeiten weiter an Kunden und Marktbedürfnissen orientieren.

Neben effizienten Förderprogrammen spielen auch die Förderung von Quer-
schnittsaktivitäten und die Verbesserung der innovationsfreundlichen Rahmen-
bedingungen eine überragende Rolle bei dem Ziel, die Innovationsfähigkeit von
KMU weiter zu verbessern. So sollte die Technologie- und Innovationspolitik
neben der ständigen Weiterentwicklung des Bürokratieabbaus im Rahmen der
Mittelstandsentlastungsprogramme und der weiteren Verbesserung der steuer-
lichen und rechtlichen Rahmenbedingungen verstärkt die staatliche Nachfrage
nach technologisch anspruchsvollen Produkten in den Blick nehmen. Staatliche
Instanzen (Bund, Länder und Gemeinden) haben einen Einkaufsbedarf von ca.
12 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Je mehr staatliche Instanzen innovative Produkte und Dienstleistungen nach-
fragen, desto besser sind die Absatzchancen gerade der kleineren Unternehmen.
Innovationen modernisieren zudem die Verwaltung und führen zu verbesserten
öffentlichen Dienstleistungen. Zugleich sind für den Staat mit dem Einkauf von
innovativen Produkten und Dienstleistungen über den ganzen Lebenszyklus be-
trachtet vielfach Kosteneinsparungen verbunden. Deshalb sollten die vorhan-
denen Möglichkeiten für innovative Beschaffung im Vergaberecht besser ausge-
schöpft werden. Die Verabredung von bisher sechs Bundesministerien ein-
schließlich des BMWi, beim Einkauf verstärkt auf innovative und ressourcen-
schonende Produkte und Leistungen zu setzen, sollten auch für andere Ressorts
in Bund und Ländern Vorbild sein. Die Ergebnisse des TAB-Politikbench-
marking zur Nachfrageorientierten Innovationspolitik (Bundestagsdrucksache
16/5064 vom 20. April 2007) können hierzu weitere Impulse geben.

Auch die Rahmenbedingungen für wissensintensive Dienstleistungen (z. B. Zu-
lassungsbarrieren, Anteil weiblicher Fachkräfte) sollten verbessert werden,
denn die Arbeitsproduktivität der wissensintensiven Dienstleistungen in
Deutschland entwickelt sich im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich.
Deutschland muss hier seine Chancen besser nutzen, denn wissensintensive
Dienstleistungen spielen eine immer größere Rolle in der arbeitsteiligen Wirt-
schaft und haben hinsichtlich der darin liegenden Beschäftigungschancen im
globalen Wettbewerb besondere Bedeutung. Wissensintensive Dienstleistungen
sind auch zunehmend mit der Industrieproduktion verknüpft und gelten bei der
Vermarktung von Industrieprodukten als unverzichtbar. Als Einzelleistung wer-
den sie deshalb allerdings oft statistisch nicht ausreichend wahrgenommen.

Drucksache 16/11405 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Nach wie vor verbesserungswürdig in Deutschland sind auch das Hightech-
Gründungsklima, die Finanzierung junger Technologieunternehmen durch Wag-
niskapital, die im Vergleich zu anderen Ländern noch zu gering ist und der
Frauenanteil bei der Gründung von Hightechunternehmen. Die Wagniskapital-
investitionen in Deutschland sollten wenigstens verdoppelt werden, um das
Wachstum junger Hightechunternehmen zu sichern und um mehr potenzielle
Technologiegründerinnen und -gründer zu ermuntern, den Schritt in die Selbst-
ständigkeit zu wagen. Mit der Verabschiedung des Wagniskapitalbeteiligungs-
gesetzes (MoRaKG) in diesem Jahr haben wir bereits einige Verbesserungen er-
reicht, wie z. B. die steuerlichen Vergünstigungen für Business Angels und bes-
sere Verlustverrechnungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen, in die
Wagniskapital fließt. Nach erfolgter EU-beihilferechtlicher Genehmigung und
ersten Erfahrungen mit dem Gesetz wird zu beurteilen sein, ob weitere Verbes-
serungen geboten sind, insbesondere vor dem Hintergrund der weltweiten
Finanzmarktkrise, die sich mittelfristig auch auf das Fundraising im Wagnis-
kapitalmarkt auswirken kann. Parallel ist zu prüfen, welche Anpassungen des
ergänzenden förderpolitischen Instrumentariums der Bundesregierung zur För-
derung des Gründungsklimas, z. B. bei den EXIST-Programmen zur Förderung
von Gründungen aus der Wissenschaft und beim Hightechgründerfonds, sinn-
voll sind. Außerdem ist das Potenzial von Gründerinnen noch nicht genügend
ausgeschöpft. Der Frauenanteil bei der Gründung von Hightech-Unternehmen
ist daher gezielt zu steigern. Eine 2007 durchgeführte Befragung des Zentrums
für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH zeigt, dass die Gründungsquote
bei Frauen insgesamt drastisch niedriger als bei Männern liegt (nur 16 Prozent
in 2007) und der Anteil von Frauengründungen im Hightechsektor mit 8 Prozent
noch geringer ist. Geschlechtsspezifische Unterschiede in Risikobereitschaft,
Gründungsverhalten und den genutzten Finanzierungsquellen (z. B. Frauen
gründen häufiger allein, wählen oft Märkte mit niedrigen Eintrittsbarrieren und
geringeren Wachstumschancen, nutzen seltener Eigenmittel) müssen daher bei
der Entwicklung von Förderprogrammen stärker berücksichtigt werden.

Für die Wettbewerbsfähigkeit aller Branchen und insbesondere für KMU hat die
Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) aufgrund
ihres Querschnittscharakters eine zentrale Bedeutung. Die Bundesregierung hat
im Rahmen der Hightechstrategie verschiedene Leuchtturmprojekte angesto-
ßen, um die IKT-Kapazitäten in Wissenschaft und Wirtschaft zu bündeln und bei
Zukunftsthemen in vielversprechenden Anwendungsfeldern eine Vorreiterrolle
einzunehmen. Neue, auch für KMU besonders attraktive Themen sind z. B.
Green IT, IKT-basierte Energiesysteme und Elektromobilität sowie Autonome
Systeme.

Durch die stärkere Öffnung der Leuchtturmprojekte für KMU können technische
Entwicklungen zudem rascher ausdifferenziert und verbreitet werden. Bei den
Leuchtturmprojekten sollte deshalb darauf hingewirkt werden, dass KMU früh-
zeitig bei der Umsetzung und Verwertung von FuE-Ergebnissen (FuE: For-
schung und Entwicklung) einbezogen werden. Ein positives Beispiel hierfür ist
die Ausschreibung von THESEUS Mittelstand, bei dem KMU aufbauend auf
den Zwischenergebnissen des Leuchtturmprojektes eigene anwendungsorien-
tierte Vorhaben durchführen können.

Auch beim E-Government besteht Handlungsbedarf, denn hier liegt Deutsch-
land im Vergleich zu anderen Ländern immer noch zurück. Die Vorteile eines
verstärkten Einsatzes von E-Government liegen auf der Hand: IKT-Einsatz,
z. B. durch eine einheitliche Behördenrufnummer, hilft beim Bürokratieabbau
und kann den Kontakt zwischen Bürger, Unternehmen und Staat verbessern.
E- Justice trägt schon heute dazu bei, dass Bürger und Unternehmen schneller zu
ihrem Recht kommen. Das elektronische Handelsregister beschleunigt Unter-

nehmensgründungen. Innerstaatliche und innereuropäische Prozesse können
transparenter und effizienter gemacht werden. Und wenn es um die Förderung

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/11405

sicherer Kommunikationsformen geht (Stichworte: elektronisches Gerichts- und
Verwaltungspostfach, elektronische Identität und Signatur sowie Bürgerpor-
tale), können Standards gesetzt werden, die weltweit als vorbildlich gelten und
damit auch dem Export dienen.

Schon beim IT-Gipfel 2007 haben sich Wirtschaft und Regierung deshalb das
Ziel gesetzt, Deutschland hinsichtlich IKT-gestützter Verwaltung und Justiz bis
2010 unter die TOP 3 in Europa zu bringen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte
die Bundesregierung die Entwicklung und den Einsatz neuer richtungweisender
Anwendungen unterstützen und ihrer Vorreiterrolle vor allem da gerecht wer-
den, wo es um die Realisierung von Energieeinsparungen und Umweltschonung
oder um die Verbesserung von Barrierefreiheit durch IKT-Einsatz geht. Hier
sind viele technische Lösungen vorhanden, die weiterentwickelt und breiten-
wirksam genutzt werden sollten. Auch die Zusammenarbeit zwischen Bund,
Ländern und Gemeinden muss verstärkt und koordiniert werden, insbesondere
durch Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Standards, die auch für
Mittelständler wiederum neue Absatzchancen eröffnen. Weitere wichtige Ziele
sind die Einrichtung von „one stop agencies“ für Bürger und Unternehmen, die
Kompatibilität der elektronischen Verwaltungs- und Geschäftsprozesse und eine
bessere Werbung für die Nutzung vorhandener E-Government- und E-Justice-
Angebote.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt:

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort zur Großen Anfrage ihre umfang-
reichen und erfolgreichen Aktivitäten zur Förderung des innovativen Mittel-
standes im Rahmen ihrer Hightechstrategie eindrucksvoll dargestellt – vom Zen-
tralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und KMU-innovativ über die
Programme zur Förderung von Technologiegründungen, Netzwerken und Clus-
tern, von marktnahen Dienstleistungen und Patentverwertungen bis hin zur Ver-
besserung der Förderberatung, zur besonderen Förderung der ostdeutschen In-
novationslandschaft, zum neuen Wagniskapitalbeteiligungsgesetz und zur
GmbH-Reform.

Positiv hervorzuheben ist insbesondere der immer passgenauere Zuschnitt und
die Vereinfachung der Förderprogramme, die wachsende Zahl teilnehmender
KMU, die positive Evaluierung und die stetig wachsende Mittelausstattung der
Förderprogramme. So sind die Ausgaben von BMWi und BMBF für innovative
KMU von 2005 bis 2007 um fast 20 Prozent auf rund 725 Mio. Euro gestiegen.

Wichtig für den langfristigen Erfolg unseres Innovationsstandorts ist es, die För-
derung des innovativen Mittelstandes auch künftig so effizient wie möglich zu
gestalten, damit unsere Technologieunternehmen auf lange Sicht hin global
wettbewerbsfähig bleiben.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. an der Strategie, die Förderpolitik gezielt auf die kontinuierliche Stärkung
des Innovationspotenzials von KMU und auf die Kooperation von Wirtschaft
und Wissenschaft zu konzentrieren, festzuhalten;

2. die FuE-Fördermittel für den innovativen Mittelstand im Rahmen des 3-Pro-
zent-Zieles der Bundesregierung weiter kontinuierlich zu steigern. Dies sollte
sich möglichst auch in der mittelfristigen Finanzplanung widerspiegeln;

3. den Schwerpunkt des Mittelaufwuchses für KMU im Verantwortungsbereich
des BMWi auf das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zu
legen;
4. zur besseren Innovationsbeteiligung von KMU beizutragen und dazu z. B.
die Ausweitung der einzelbetrieblichen ZIM-Förderung auf die alten Bun-

Drucksache 16/11405 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

desländer im Rahmen der Verpflichtung zur Haushaltskonsolidierung wegen
des hohen Bedarfs zu prüfen. Dabei sollten die höheren Förderquoten für ost-
deutsche Unternehmen bestehen bleiben;

5. die Förderung der gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtun-
gen in den ostdeutschen Ländern auf dem erreichten Niveau zu verstetigen
und im Rahmen des 3-Prozent-Zieles konsolidierungskonform zu steigern,
insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung von größeren Investitionen
in Anlagen, Geräte oder Gebäude;

6. die Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regiona-
len Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in den nächsten Jahren auf hohem Niveau
zu verstetigen;

7. die fachbezogene Projektförderung in Unternehmen und in Kooperation mit
Unternehmen, insbesondere KMU, verstärkt auf solche Märkte zu konzen-
trieren, auf denen deutsche Unternehmen besonders gute Zukunftschancen
haben, z. B. auf die Märkte für Umwelt-, Gesundheits- und Energietechno-
logien. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die wirtschaftlichen und
rechtlichen Rahmenbedingungen und das Förderangebot im Einklang
stehen und die klima- und umweltpolitischen Ziele ohne übermäßige Belas-
tung von Wirtschaft und Verbrauchern erreicht werden;

8. den Zugang von KMU zur fachbezogenen Projektförderung weiter zu ver-
bessern, z. B. durch vereinfachte Antragstellung und die Möglichkeit der
Antragseinreichung, auch fachübergreifend. Dabei ist eine enge Zusam-
menarbeit der Ressorts erforderlich;

9. zusätzlich zu den vorhandenen Förderprogrammen auch die Einführung
neuer Instrumente wie der international verbreiteten steuerlichen For-
schungsförderung zu prüfen, um die Innovationsbeteiligung von KMU wei-
ter zu verbessern. Bei dieser Prüfung sollte auf den Ergebnissen der ressort-
übergreifenden Arbeitsgruppe zu diesem Thema aufgebaut werden;

10. die Technologie- und Innovationspolitik verstärkt bei der staatlichen Nach-
frage nach technologisch anspruchsvollen Produkten in den Blick zu neh-
men, um die Absatzchancen von KMU zu verbessern und die Effizienz der
Verwaltung zu steigern. Deshalb sollten die vorhandenen Möglichkeiten im
Vergaberecht besser ausgeschöpft werden;

11. zu prüfen, inwieweit die Rahmenbedingungen für wissensintensive Dienst-
leistungen (z. B. Zulassungsbarrieren, Anteil weiblicher Fachkräfte) weiter
verbessert werden können;

12. wie den Bundesländern zugesagt, zwei Jahre nach Inkrafttreten das neue
Wagniskapitalbeteiligungsgesetz zu evaluieren und zu prüfen, ob weitere
Verbesserungen für die Finanzierung junger Technologieunternehmen ge-
boten sind;

13. zu prüfen, welche Anpassungen des ergänzenden förderpolitischen Instru-
mentariums zur Unterstützung von Hightechgründungen und zur Wachs-
tumsfinanzierung junger Technologieunternehmen sinnvoll sind;

14. Frauen bei der Gründung von Hightechunternehmen z. B. durch frauen-
spezifische Gründerwettbewerbe, Informations- und Coachingmaßnahmen
gezielt zu unterstützen;

15. KMU im Rahmen des Aktionsprogramms iD 2010 und des IT-Gipfelprozes-
ses bei der Entwicklung und Nutzung von IKT gezielt zu unterstützen und
bei IKT-Leuchtturmprojekten nach dem Beispiel THESEUS Mittelstand
frühzeitig einzubeziehen. Dies gilt insbesondere für neue, zukunftsweisende

Themen wie Green IT, IKT-basierte Energiesysteme und Elektromobilität
sowie Autonome Systeme;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/11405

16. Entwicklung und Einsatz neuer richtungweisender IT-Anwendungen z. B.
im Hinblick auf Barrierefreiheit, Energieeinsparungen und Umwelt-
schonung noch gezielter als bisher zu unterstützen, um Deutschland bei
E- Government bis 2010 unter die TOP 3 in Europa zu bringen. Dazu sind
vor allem die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Standards für
Bund, Länder und Kommunen, die Einrichtung von „one stop agencies“ für
Bürger und Unternehmen und die Kompatibilität der elektronischen Ver-
waltungs- und Geschäftsprozesse voranzutreiben.

Berlin, den 17. Dezember 2008

Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion

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