BT-Drucksache 16/11263

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/10811- Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 3. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11263
16. Wahlperiode 03. 12. 2008

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/10811 –

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch

Bericht der Abgeordneten Carsten Schneider (Erfurt), Hans-Joachim Fuchtel,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Gesine Lötzsch und Alexander Bonde

Der Bund beteiligt sich nach § 46 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB II) zweckgebunden an den nach § 22 Abs. 1 SGB II erbrachten Leistun-
gen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung. Dadurch soll sicher-
gestellt werden, dass die Kommunen in ihrer Gesamtheit durch das Vierte Ge-
setz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – unter Berücksichtigung
der sich aus diesem ergebenden Einsparungen der Länder – um jährlich
2,5 Mrd. Euro entlastet werden.

Der Anteil des Bundes für das Jahr 2009 muss gemäß der Anpassungsformel in
§ 46 Abs. 7 SGB II berechnet und durch Bundesgesetz gemäß § 46 Abs. 8
SGB II festgelegt werden. Die Umsetzung soll mit dem vorliegenden Gesetzent-
wurf erfolgen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haus-
halte stellen sich wie folgt dar:

Eine Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in
Höhe von bundesdurchschnittlich 26 Prozent für das Jahr 2009 gewährleistet,

dass die Kommunen entsprechend § 46 Abs. 5 SGB II um jährlich 2,5 Mrd.
Euro entlastet werden. Für den Bund führt diese Beteiligung für das Jahr 2009
zu einer finanziellen Belastung in Höhe von rd. 3,2 Mrd. Euro. Gegenüber dem
Haushaltssoll 2008 von 3,9 Mrd. Euro wird der Bund damit um 0,7 Mrd. Euro
entlastet. Die finanziellen Auswirkungen der Folgejahre sind abhängig von der
Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften in der Grundsicherung für Ar-
beitsuchende.

Drucksache 16/11263 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Sonstige Kosten

Keine

Bürokratiekosten

Durch die Neufestsetzung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unter-
kunft und Heizung werden Informationspflichten der Wirtschaft, der Verwal-
tung sowie der Bürgerinnen und Bürger nicht berührt.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haus-
haltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschrei-
ben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Arbeit und
Soziales vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 3. Dezember 2008

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Hans-Joachim Fuchtel
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Alexander Bonde
Berichterstatter

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