BT-Drucksache 16/11237

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/10810, 16/11196- Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Vom 3. Dezember 2008


Bericht der Abgeordneten Carsten Schneider (Erfurt), Hans-Joachim Fuchtel,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Gesine Lötzsch und Alexander Bonde

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die in den letzten
Jahren und besonders im Jahr 2007 durchgeführten Refor-
men am Arbeitsmarkt und an den arbeitsmarktpolitischen
Instrumenten fortzusetzen. Dabei soll das Instrumentarium
der Arbeitsmarktpolitik entsprechend den Anforderungen
aus einer gewandelten Arbeitswelt so weiterentwickelt wer-
den, dass Menschen schneller in Erwerbstätigkeit integriert
werden können als bisher.

Hierzu ist die Änderung folgernder Gesetze vorgesehen:

Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5 Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Der seit dem 1. Januar 2008 maßgebliche Beitragssatz zur
Bundesagentur für Arbeit liegt mit 3,3 Prozent etwa bei der
Hälfte des bis Ende 2006 geltenden Beitragssatzes von
6,5 Prozent. Dies signalisiert die erheblichen Anstrengun-
gen der letzten Jahre, die Arbeitsförderung des Bundes ef-
fektiv und effizient zu erbringen.

Der Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpo-
litischen Instrumente knüpft an die Strukturreformen am
Arbeitsmarkt an. Er zielt darauf, in der Arbeitsförderung des
Bundes die Mittel der Beitrags- und Steuerzahler noch ef-
fektiver und effizienter einzusetzen. Dies wird mittelfristig
zu Effizienzgewinnen führen, bedeutet aber keine Ein-
schränkung der arbeitsmarktpolitischen Handlungsmöglich-
keiten.

Die gesetzlichen Änderungen führen teils zu Mehr-, teils zu
Minderausgaben, die in ihrer jeweiligen Höhe sowie im
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11237
16. Wahlperiode 03. 12. 2008

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/10810, 16/11196 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen
Instrumente
Artikel 6 Änderung der Handwerksordnung

Artikel 7 Änderung von Verordnungen

Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs stellen
sich wie folgt dar:

Saldo nicht konkret bezifferbar sind. Dies liegt daran, dass
sich die Änderungen im Wesentlichen auf Ermessensleis-
tungen im Rahmen des festgelegten Eingliederungsbudgets
mit dezentralen Entscheidungskompetenzen für den konkre-
ten Mitteleinsatz beziehen. Die Steigerung der Effizienz
zeigt sich insbesondere in dem deutlich unbürokratischeren
Mitteleinsatz.

Berlin, den 3. Dezember 20

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

C
B

htel

D
B

A
B

fehlung.

08

arsten Schneider (Erfurt)
erichterstatter

Hans-Joachim Fuc
Berichterstatter

r. Claudia Winterstein
erichterstatterin

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

lexander Bonde
erichterstatter
Drucksache 16/11237 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Sonstige Kosten

Der Wirtschaft und insbesondere den mittelständischen Un-
ternehmen entstehen durch dieses Gesetz keine unmittelba-
ren Kosten.

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbe-
sondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu er-
warten.

Bürokratiekosten

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zwei Informa-
tionspflichten für die Wirtschaft aufgehoben, eine geändert
sowie eine eingeführt. Es entsteht eine Nettobelastung an
Bürokratiekosten in Höhe von geschätzt 259 000 Euro pro
Jahr.

Für Bürgerinnen und Bürger wird eine Informationspflicht
eingeführt. Für die Verwaltung werden zwei Informations-
pflichten aufgehoben, eine geändert und eine eingeführt.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP für mit der Haushaltslage des Bundes
vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussemp-

x

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