BT-Drucksache 16/11085

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/7918, 16/8547, 16/8814 Nr. 3- Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG)

Vom 26. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11085
16. Wahlperiode 26. 11. 2008

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/7918, 16/8547, 16/8814 Nr. 3 –

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und
Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz – ErbStRG)

Bericht der Abgeordneten Steffen Kampeter, Carsten Schneider (Erfurt),
Otto Fricke, Dr. Gesine Lötzsch und Alexander Bonde

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die nach dem Beschluss des Bundes-
verfassungsgerichts vom 7. November 2006 notwendige Neuordnung des Erb-
schaft- und Schenkungssteuergesetzes herbeizuführen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der
von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD bereits in den federfüh-
renden Finanzausschuss eingebrachten Änderungsvorschläge auf die öffent-
lichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Drucksache 16/11085 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) in Mio. Euro

lfd.
Nr. Maßnahme

Steuer-
art /

Gebiets-
körper-
schaft

Volle
Jahres-
wirkung¹

Kassenjahr

2009 2010 2011 2012 2013

1 BewG Insg. + 1.707 + 450 + 1.820 + 1.915 + 2.015 + 2.095
Neubewertung der Vermögen mit dem
gemeinen Wert (Verkehrswert)

ErbSt + 1.707 + 450 + 1.820 + 1.915 + 2.015 + 2.095

Bund - - - - - -

Länder + 1.707 + 450 + 1.820 + 1.915 + 2.015 + 2.095
ErbSt + 1.707 + 450 + 1.820 + 1.915 + 2.015 + 2.095

Gem. - - - - - -

2 § 13a ErbStG Insg. + 820 + 200 + 820 + 865 + 915 + 955
Abschaffung des bisherigen Freibetrags von
225.000 Euro und des bisherigen
Bewertungsabschlags von 35 % für
Betriebsvermögen, land- und
forstwirtschaftliches Vermögen und
bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften

ErbSt + 820 + 200 + 820 + 865 + 915 + 955

Bund - - - - - -

Länder + 820 + 200 + 820 + 865 + 915 + 955
ErbSt + 820 + 200 + 820 + 865 + 915 + 955

Gem. - - - - - -

3 § 13a Abs. 1 i.V.m. § 13b Abs. 5 ErbStG -
neu- Insg. - 2.141 - 565 - 2.290 - 2.415 - 2.545 - 2.685

Freistellung des begünstigten
Betriebsvermögens, land- und
forstwirtschaftliches Vermögens und von
bestimmten Anteilen an Kapitalgesellschaften
zu einem Anteil von 85 % durch einen
Verschonungsabschlag
sowie Option zur vollständigen Freistellung
durch einen Verschonungsabschlag von 100
% bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen

ErbSt - 2.141 - 565 - 2.290 - 2.415 - 2.545 - 2.685

Bund - - - - - -

Länder - 2.141 - 565 - 2.290 - 2.415 - 2.545 - 2.685
ErbSt - 2.141 - 565 - 2.290 - 2.415 - 2.545 - 2.685

Gem. - - - - - -

4 § 13a Abs. 2 ErbStG -neu- Insg. - 210 - 55 - 220 - 235 - 245 - 260
Einführung eines gleitenden Abzugsbetrags
von 150.000 Euro für Betriebsvermögen,
land- und forstwirtschaftliches Vermögen und
bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften

ErbSt - 210 - 55 - 220 - 235 - 245 - 260

Bund - - - - - -

Länder - 210 - 55 - 220 - 235 - 245 - 260
ErbSt - 210 - 55 - 220 - 235 - 245 - 260

Gem. - - - - - -

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11085

lfd.
Nr. Maßnahme

Steuer-
art /

Gebiets-
körper-
schaft

Volle
Jahres-
wirkung¹

Kassenjahr

2009 2010 2011 2012 2013

5 § 19a ErbStG Insg. - 1 . . . . .
Erhöhung der Tarifbegünstigung für Erwerber
der Steuerklassen II und III beim Erwerb von
Betriebsvermögen, land- und
forstwirtschaftlichem Vermögen und
bestimmten Anteilen an Kapitalgesellschaften
von bisher 88 % auf 100 %

ErbSt - 1 . . . . .

Bund - - - - - -

Länder - 1 . . . . .
ErbSt - 1 . . . . .

Gem. - - - - - -

6 § 13c Abs. 1 ErbStG -neu- Insg. - 195 - 50 - 210 - 220 - 230 - 245
Einführung eines Verschonungsabschlags
von 10 % für vermietete Wohnimmobilien

ErbSt - 195 - 50 - 210 - 220 - 230 - 245

Bund - - - - - -

Länder - 195 - 50 - 210 - 220 - 230 - 245
ErbSt - 195 - 50 - 210 - 220 - 230 - 245

Gem. - - - - - -

7 § 13 Nr. 9 ErbStG Insg. - 40 - 10 - 40 - 40 - 40 - 40
Erhöhung des Pflegefreibetrags von 5.200
Euro auf 20.000 Euro

ErbSt - 40 - 10 - 40 - 40 - 40 - 40

Bund - - - - - -

Länder - 40 - 10 - 40 - 40 - 40 - 40
ErbSt - 40 - 10 - 40 - 40 - 40 - 40

Gem. - - - - - -

8 § 13 Abs. 1 ErbStG Insg. . . . . . .
Erhöhung der sachlichen Freibeträge von
10.300 Euro um 1.700 Euro auf 12.000 Euro

ErbSt . . . . . .

Bund - - - - - -

Länder . . . . . .
ErbSt . . . . . .

Gem. - - - - - -

Drucksache 16/11085 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

lfd.
Nr. Maßnahme

Steuer-
art /

Gebiets-
körper-
schaft

Volle
Jahres-
wirkung¹

Kassenjahr

2009 2010 2011 2012 2013

9 § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ErbStG Insg. - - - - - -
Erhöhung der Steuerbefreiung für
Kulturgüter, die in Grundbesitz oder Teilen
von Grundbesitz bestehen von 60 auf 85 %
ihres Wertes

ErbSt - - - - - -

Bund - - - - - -

Länder - - - - - -
ErbSt - - - - - -

Gem. - - - - - -

10 §§ 13 Abs. 1 Nrn. 4b und 4c ErbStG - neu Insg. - 55 - 15 - 55 - 55 - 55 - 55
Freistellung des selbstgenutzten
Wohneigentums in Fallen des Erwerbs von
Todes wegen durch den überlebenden
Ehegatten oder Kinder

ErbSt - 55 - 15 - 55 - 55 - 55 - 55

Bund - - - - - -

Länder - 55 - 15 - 55 - 55 - 55 - 55
ErbSt - 55 - 15 - 55 - 55 - 55 - 55

Gem. - - - - - -

11 § 16 Abs. 1 ErbStG Insg. - 800 - 205 - 825 - 875 - 920 - 970
Erhöhung der persönlichen Freibeträge für
Ehegatten auf 500.000 Euro, für Kinder auf
400.000 Euro, für Enkel auf 200.000 Euro, für
sonstige Personen der Steuerklasse I auf
100.000 Euro sowie für Erwerber der
Steuerklassen II und III auf jeweils 20.000
Euro

ErbSt - 800 - 205 - 825 - 875 - 920 - 970

Bund - - - - - -

Länder - 800 - 205 - 825 - 875 - 920 - 970
ErbSt - 800 - 205 - 825 - 875 - 920 - 970

Gem. - - - - - -

12 § 16 Abs 1 Nr. 6 ErbStG Insg. . - . . . .
Einführung eines persönlichen Freibetrags für
Lebenspartner von 500.000 Euro

ErbSt . - . . . .

Bund - - - - - -

Länder . - . . . .
ErbSt . - . . . .

Gem. - - - - - -

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/11085

lfd.
Nr. Maßnahme

Steuer-
art /

Gebiets-
körper-
schaft

Volle
Jahres-
wirkung¹

Kassenjahr

2009 2010 2011 2012 2013

13 § 19 Abs. 1 ErbStG Insg. + 610 + 155 + 620 + 655 + 690 + 730
Glättung der Tarifstufenbeträge und
Einführung eines zweistufigen Tarifs mit
Steuersätzen von 30% bzw. 50% in den
Steuerklassen II und III

ErbSt + 610 + 155 + 620 + 655 + 690 + 730

Bund - - - - - -

Länder + 610 + 155 + 620 + 655 + 690 + 730
ErbSt + 610 + 155 + 620 + 655 + 690 + 730

Gem. - - - - - -

14 § 13b Abs. 2 ErbStG Insg. + 270 + 65 + 255 + 270 + 280 + 295
Versagung der Begünstigungen nach § 13a
Abs. 1 und 2 ErbStG für Betriebsvermögen,
land- und forstwirtschaftliches Vermögen und
bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften,
wenn der vermögensverwaltende Anteil des
Vermögens mehr als 50 % beträgt;
Ausnahme für Wohnungsunternehmen nach
§ 13 Abs. 2 Buchst. d ErbStG.

ErbSt + 270 + 65 + 255 + 270 + 280 + 295

Bund - - - - - -

Länder + 270 + 65 + 255 + 270 + 280 + 295
ErbSt + 270 + 65 + 255 + 270 + 280 + 295

Gem. - - - - - -

15 § 13a Abs. 1 i.V.m § 13a Abs. 4 und § 13a
Abs. 5 ErbStG Insg. + 50 . + 5 + 20 + 25 + 35

Rückwirkender Wegfall der Verschonungen
nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG für
Betriebsvermögen, land- und
forstwirtschaftliches Vermögen und
bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften
bei Nichteinhaltung des
Lohnsummenkriteriums sowie bei vorzeitiger
Veräußerung des begünstigten Vermögens;
zeitanteilige Nachversteuerung

ErbSt + 50 . + 5 + 20 + 25 + 35

Bund - - - - - -

Länder + 50 . + 5 + 20 + 25 + 35
ErbSt + 50 . + 5 + 20 + 25 + 35

Gem. - - - - - -

16 Artikel 3 des ErbStRG Insg. . - 380 - 165 - - -
Einführung einer Option zur Anwendung des
neuen Rechts für Erwerbe von Todes wegen
unter Anwendung der bisher geltenden
persönlichen Freibeträge ab dem 01. Januar
2007 bis zum Inkrafttreten des ErbStRG
01.01.2009

ErbSt . - 380 - 165 - - -

Bund - - - - - -

Länder . - 380 - 165 - - -
ErbSt . - 380 - 165 - - -

Gem. - - - - - -

Drucksache 16/11085 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

lfd.
Nr. Maßnahme

Steuer-
art /

Gebiets-
körper-
schaft

Volle
Jahres-
wirkung¹

Kassenjahr

2009 2010 2011 2012 2013

17 Finanzielle Auswirkungen Insg. + 15 - 410 - 285 - 115 - 110 - 145
Erbschaft- und Schenkungsteuer ErbSt + 15 - 410 - 285 - 115 - 110 - 145

Bund - - - - - -

Länder + 15 - 410 - 285 - 115 - 110 - 145
ErbSt + 15 - 410 - 285 - 115 - 110 - 145

Gem. - - - - - -

18 § 35b EStG Insg. - 40 . . - 10 - 20 - 40
Einkommensteuerermäßigung bei Belastung
mit Erbschaftsteuer

ESt - 40 . . - 10 - 20 - 40
SolZ . . . . . .

Bund - 17 . . - 4 - 9 - 17
ESt - 17 . . - 4 - 9 - 17
SolZ . . . . . .

Länder - 17 . . - 4 - 8 - 17
ESt - 17 . . - 4 - 8 - 17

Gem. - 6 . . - 2 - 3 - 6
ESt - 6 . . - 2 - 3 - 6

19 Finanzielle Auswirkungen (Erbschaft- und
Schenkungsteuer, Einkommensteuer)
insgesamt

Insg. - 25 - 410 - 285 - 125 - 130 - 185
ESt - 40 . . - 10 - 20 - 40
SolZ . . . . . .
ErbSt + 15 - 410 - 285 - 115 - 110 - 145

Bund - 17 . . - 4 - 9 - 17
ESt - 17 . . - 4 - 9 - 17
SolZ . . . . . .

Länder - 2 - 410 - 285 - 119 - 118 - 162
ESt - 17 . . - 4 - 8 - 17
ErbSt + 15 - 410 - 285 - 115 - 110 - 145

Gem. - 6 . . - 2 - 3 - 6
ESt - 6 . . - 2 - 3 - 6

Anmerkungen:
1)

Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/11085

2. Vollzugsaufwand

Durch die Neuregelung der Bewertung und der Überwachungsfristen wird sich
der Vollzugsaufwand geringfügig erhöhen.

Sonstige Kosten

Über die gesondert ausgewiesenen Bürokratiekosten hinaus werden keine zu-
sätzlichen Kosten für die Wirtschaft, einschließlich der mittelständischen Unter-
nehmen, eingeschätzt.

Die Wirtschaft wird durch diesen Gesetzentwurf tendenziell entlastet, da vor al-
lem im Bereich der mittelständischen Wirtschaft vereinfachte Verfahren bei der
Unternehmensnachfolge eingeführt werden. Durch die vorgesehenen Maßnah-
men sind Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf
das Verbraucherpreisniveau, nicht zu erwarten. Der Verwaltungs- und Voll-
zugsaufwand wird erhöht.

Durch die mit dem Gesetzentwurf eintretenden Maßnahmen wird die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt. Genaue Angaben zur Struktur
der Be- und Entlastungen für einzelne Sektoren der Volkswirtschaft sind nicht
bekannt. Deren Größenordnung wird insgesamt jedoch als zu gering einge-
schätzt, um in Einzelfällen oder im Allgemeinen volkswirtschaftliche Effekte
auszulösen, die sich in den Einzelpreisen, dem allgemeinen Preisniveau oder
dem Verbraucherpreisniveau niederschlagen könnten.

Bürokratiekosten

Es werden Informationspflichten für

a) Unternehmen eingeführt:

Anzahl: 10

betroffene Unternehmen: bis zu 90 000

Häufigkeit/Periodizität: 1

erwartete Mehrkosten: 2,9 Mio. Euro

erwartete Kostenreduzierung: 0,

b) Bürgerinnen und Bürger eingeführt:

Anzahl: 4,

c) die Verwaltung eingeführt:

Anzahl: 0.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haus-
haltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschrei-
ben.

Drucksache 16/11085 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der federführende Finanz-
ausschuss keine weitergehenden Änderungen mit wesentlichen haushalts-
mäßigen Auswirkungen empfiehlt.

Berlin, den 20. November 2008

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender und Berichterstatter

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Alexander Bonde
Berichterstatter

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