Vom 21. Oktober 2008
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10690
16. Wahlperiode 21. 10. 2008
Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 16/7252 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätze-
gesetzes (HGrGÄndG)
A. Problem
Die Abwicklung von Zuwendungen des Staates an Dritte (insbesondere an Kom-
munen) ist sehr verwaltungsaufwändig. Das Haushaltsgrundsätzegesetz fordert
in § 26 Abs. 1 Satz 2, dass in den Haushaltsordnungen des Bundes und der Län-
der zu bestimmen ist, wie die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendun-
gen nachzuweisen ist. Der Nachweis besteht in der Regel in einem Sachbericht
und einem zahlenmäßigen Nachweis (Darstellung der Einnahmen und Ausgaben
in zeitlicher Folge und getrennt voneinander entsprechend der Gliederung des
Finanzierungsplans, bei einfachem Verwendungsnachweis – ohne Vorlage von
Belegen – summarisch). Zur Verwaltungsvereinfachung und zur Verringerung
des Verwaltungsaufwands bei den Zuwendungsempfängern soll die Einführung
einer Bestätigung des Zuwendungsempfängers, dass die Zuwendung zweckent-
sprechend verwendet wurde, ergänzt um die Angabe der Gesamteinnahmen und
der Gesamtausgaben, ermöglicht werden.
B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.
C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs.
D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.
Drucksache 16/10690 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7252 abzulehnen.
Berlin, den 16. Oktober 2008
Der Haushaltsausschuss
Otto Fricke
Vorsitzender und Berichterstatter
Steffen Kampeter
Berichterstatter
Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter
Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin
Alexander Bonde
Berichterstatter
Berlin, den 16. Oktober 20
Steffen Kampeter
Berichterstatter
Dr. Gesine Lötzsch Alexander Bonde
Berichterstatterin Berichterstatter
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Durch das Gesetz soll das Haushaltsgrundsätzegesetz vom
19. August 1969 (BGBl. I S. 1273), zuletzt geändert durch
Artikel 16 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I
S. 1911), wie folgt geändert werden:
In § 26 Abs. 1 Satz 2 sollen nach dem Wort „nachzuweisen“
die Wörter „oder zu bestätigen“ eingefügt werden.
III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/7252 in seiner 113. Sitzung am 15. Oktober 2008
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., den Gesetz-
entwurf abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im Haushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/7252 in seiner 81. Sitzung am 16. Oktober 2008 ab-
schließend beraten.
Er beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen Bun-
destag zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
08
Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter
Otto Fricke
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10690
Bericht der Abgeordneten Steffen Kampeter, Carsten Schneider (Erfurt),
Otto Fricke, Dr. Gesine Lötzsch und Alexander Bonde
I. Verfahrensablauf
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 148. Sitzung am 6. März
2008 den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7252 – Ent-
wurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätze-
gesetzes (HGrGÄndG) – zur federführenden Beratung an den
Haushaltsausschuss und zur Mitberatung an den Rechts-
ausschuss überwiesen.