BT-Drucksache 16/10624

zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/9444- Schutz für Flüchtlinge aus Myanmar

Vom 16. Oktober 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10624
16. Wahlperiode 16. 10. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln),
Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/9444 –

Schutz für Flüchtlinge aus Myanmar

A. Problem

Die Antragsteller verweisen darauf, dass die Menschenrechte in Myanmar (Birma)
seit Jahren nicht respektiert würden. Indem die Bundesregierung durch eine
Änderung der Aufenthaltsverordnung für Staatsangehörige aus Myanmar künf-
tig die Flughafentransitvisumpflicht einführe, werde politisch verfolgten Flücht-
lingen aus diesem Land der Zugang zum Asylverfahren in Deutschland verwehrt.

Die Bundesregierung soll daher mit dem Antrag aufgefordert werden, die be-
schlossene Änderung der Aufenthaltsverordnung (Bundesratsdrucksache 164/08)
zurückzunehmen, soweit sie die Einführung der Flughafentransitvisumpflicht
für Staatsangehörige aus Myanmar betrifft.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/10624 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/9444 abzulehnen.

Berlin, den 24. September 2008

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Hans-Werner Kammer
Berichterstatter

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Josef Philip Winkler
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10624

Bericht der Abgeordneten Hans-Werner Kammer, Rüdiger Veit, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Ulla Jelpke und Josef Philip Winkler

I. Verfahren

1. Überweisung

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 16/9444 wurde in der 169. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 19. Juni 2008 an den Innenausschuss
federführend sowie an den Auswärtigen Ausschuss und den
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur
Mitberatung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 70. Sitzung am
24. September 2008 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP die Ablehnung des Antrags
empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 67. Sitzung am 24. September 2008 mit
den Stimmen der Fraktion der CDU/CSU und der Mehrheit
der Stimmen der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie eines Mit-
glieds der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der FDP und in Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 75. Sitzung am
24. September 2008 abschließend beraten. Als Ergebnis der
Beratungen wurde mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen,
den Antrag abzulehnen.

II. Begründung

Die Fraktion der CDU/CSU erklärt, dass das eingeführte
Verfahren zur Verhinderung missbräuchlicher Asylantrag-
stellungen unabdingbar und der Antrag daher abzulehnen
sei. Man wolle den Verfolgten aus Myanmar helfen. Die
überwiegende Zahl der „Transitabspringer“, die man auf-
grund einer generösen Praxis anerkannt habe, sei aber ohne
Papiere in Deutschland angekommen, was auf Schlepperak-
tivitäten hinweise. Ein solches Vorgehen wolle man nicht
prämieren. Solange es eine Visumpflicht für Myanmar gebe,
sei auch die Transitvisumpflicht logisch und erforderlich, um
insoweit nicht zu Umgehungen einzuladen.

Die Fraktion der SPD räumt ein, dass es nicht unproblema-
tisch sei, angesichts der katastrophalen Lage in Myanmar,
die sich auch deutlich in der hohen Anerkennungsquote für
Flüchtlinge widerspiegele, den Zugang nach Deutschland
für die wenigen Flüchtlinge, die noch den Weg aus dem Land
fänden, weiter zu erschweren. Soweit aber gewährleistet sei,
dass es eine gründliche Evaluation der Praxis und der Aus-
wirkungen für den Zugang politisch Verfolgter geben werde,
die im Innenausschuss vor der nächsten Sommerpause zu de-
battieren sei, werde man die Bedenken allerdings zurückstel-
len und den Antrag ablehnen.

Die Fraktion der FDP schließt sich den Forderungen der
Antragsteller an. Diese besäßen starke Plausibilität. Die
Situation in Myanmar sei fatal und habe sich keineswegs
verbessert, die Zahl der Antragsteller sei in absoluten Zahlen
stets sehr klein gewesen und es habe zudem eine ungewöhn-
lich hohe Anerkennungsquote gegeben. Warum die Bundes-
regierung vor diesem Hintergrund gerade im Mai dieses Jah-
res plötzlich auf das schon lange existierende Mittel der
Transitvisumpflicht zurückgegriffen habe, sei nicht nachzu-
vollziehen. Sie habe damit ein sehr negatives Zeichen in
Richtung Myanmar gesetzt.

Auch die Fraktion DIE LINKE. stimmt dem Antrag zu. Es
sei zynisch, gerade im Hinblick auf die in Rede stehende
Verfahrensänderung auf die Vorbildlichkeit des deutschen
Asylrechts zu verweisen. Die Bundesregierung sei unglaub-
würdig, wenn sie auf der einen Seite die Situation in Myan-
mar immer wieder scharf kritisiere und auf die schwierige
Lage der Menschen im Lande hinweise und auf der anderen
Seite durch die Einführung der Flughafentransitvisumpflicht
den Zugang für Flüchtlinge nach Deutschland erschwere und
deren Situation durch eigenes Handeln praktisch noch ver-
schlimmere.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist auf
die Begründung ihres Antrags und hebt nochmals hervor,
dass angesichts der sehr hohen Anerkennungsquote von
Flüchtlingen aus Myanmar von „missbräuchlicher Antrag-
stellung“ durch Transitreisende keinesfalls die Rede sein
könne. Während die Bundesregierung sich international für
Sanktionen gegen das Regime in Myanmar einsetze und eine
Unterstützung der Demokratie im Lande fordere, schließe
sie mit dem Flughafentransitverfahren faktisch eine der letz-
ten Zugangsmöglichkeiten für politisch Verfolgte zum Asyl-
verfahren in Deutschland.

Berlin, den 24. September 2008

Hans-Werner Kammer
Berichterstatter

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Josef Philip Winkler
Berichterstatter

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