BT-Drucksache 16/10620

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/10473- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1833 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 16. Oktober 2008


Resolution 1833 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Bericht der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Herbert Frankenhauser, Lothar Mark,
Roland Claus und Omid Nouripour

Mit dem Antrag bittet die Bundesregierung den Deutschen
Bundestag, der von der Bundesregierung am 7. Oktober
2008 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Internationa-
len Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF)
über den 13. Oktober 2008 hinaus zuzustimmen.

Die Fortsetzung des Einsatzes soll im Rahmen der Imple-
mentierung

a) der „Vereinbarung über provisorische Regelungen in Af-
ghanistan bis zum Wiederaufbau dauerhafter Regie-
rungsinstitutionen (Bonner Vereinbarung)“ vom 5. De-
zember 2001,

b) der „Berliner Erklärung“ der Internationalen Afghanis-
tan-Konferenz vom 1. April 2004,

sowie auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom
20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444
(2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Ok-
tober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623
(2005) vom 13. September 2005, 1707 (2006) vom 12. Sep-
tember 2006, 1776 (2007) vom 19. September 2007 und
1833 (2008) vom 22. September 2008 des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen im Rahmen und nach den Regeln
eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne
des Artikels 24 Abs. 2 des Grundgesetzes erfolgen.

Für die Beteiligung an der Internationalen Sicherheitsunter-
stützungstruppe in Afghanistan werden bis zu 4 500 Solda-
tinnen und Soldaten mit entsprechender Ausrüstung ein-
gesetzt.

Der Einsatz ist bis zum 13. Dezember 2009 befristet.
der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan
(International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf
Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10620
16. Wahlperiode 16. 10. 2008

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/10473 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz
c) des auf der Afghanistan-Konferenz in London am
31. Januar 2006 verabschiedeten „Afghanistan Com-
pact“,

d) der Beschlüsse des NATO-Gipfels zu Afghanistan vom
4. April 2008,

e) des Abschlusskommuniqués der Afghanistan-Konfe-
renz von Paris am 12. Juni 2008

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung
der deutschen Beteiligung an ISAF werden für den Zeit-
raum von 14 Monaten insgesamt rund 688,1 Mio. Euro be-
tragen. Hinsichtlich der Verlängerung der deutschen Beteili-
gung an ISAF ist für die einsatzbedingten Zusatzausgaben,
die im Haushaltsjahr 2008 entstehen (rund 117,5 Mio.
Euro), im Bundeshaushalt 2008 im Einzelplan 14 und für

Drucksache 16/10620 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

einsatzbedingte Zusatzausgaben, die im Haushaltsjahr 2009
entstehen (rund 570,6 Mio. Euro) im Regierungsentwurf
zum Bundeshaushalt 2009 im Einzelplan 14 Vorsorge ge-
troffen.

Der Haushaltsausschuss hält den Antrag der Bundes-
regierung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. für mit der Haus-
haltslage des Bundes vereinbar.

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der fe-
derführende Auswärtige Ausschuss keine Änderungen mit
erheblichen finanziellen Auswirkungen empfiehlt.

Berlin, den 15. Oktober 2008

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Herbert Frankenhauser
Berichterstatter

Lothar Mark
Berichterstatter

Roland Claus
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

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