BT-Drucksache 16/10425

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/9900, 16/9902- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009)

Vom 24. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10425
16. Wahlperiode 24. 11. 2008
Bericht der Abgeordneten Steffen Kampeter, Carsten Schneider (Erfurt), Otto Fricke,
Dr. Gesine Lötzsch und Alexander Bonde

A. Allgemeine Bemerkungen

Die Bundesregierung hat am 8. August 2008 den Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009)
dem Deutschen Bundestag vorgelegt.

Nach der Einbringungsrede des Bundesministers der Finan-
zen debattierte der Deutsche Bundestag den Regierungs-
entwurf in erster Lesung in seiner 174. und 175. Sitzung
am 16. und 17. September 2008 sowie in seiner 176. und
177. Sitzung am 17. und 18. September 2008. Der Gesetz-
entwurf wurde zur weiteren Beratung an den Haushalts-
ausschuss überwiesen.

Zur Vorbereitung seiner Beratungen hatte der Haushaltsaus-
schuss, wie in den vorangegangenen Jahren, einen Zeitplan

auf, um ihr Beratungsergebnis bereits in die vor den Bera-
tungen des Haushaltsausschusses stattfindenden sogenann-
ten Berichterstattergespräche einfließen zu lassen. Das Er-
gebnis der Berichterstattergespräche zu den Einzelplänen
war Grundlage für die Beratungen im Haushaltsausschuss.

Der Haushaltsausschuss nahm in seiner 77. Sitzung am
24. September 2008 die Beratungen zu dem Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2009 auf und schloss diese nach acht
überwiegend ganztägigen Sitzungen am 20./21. November
2008 mit der sogenannten Bereinigungssitzung ab.

Der Umfang der zu beratenden Positionen des Bundeshaus-
halts und die nach dem Sitzungsplan des Deutschen Bun-
destages zur Verfügung stehende Beratungszeit erforderten
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009
(Haushaltsgesetz 2009)
Bericht*
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/9900, 16/9902 –

Entwurf eines Gesetzes
aufgestellt, der auch den Fachausschüssen des Deutschen
Bundestages bekannt gegeben worden war. Zum Teil nah-
men die gutachtlich beteiligten Ausschüsse mit den vom
Haushaltsausschuss benannten Berichterstattern für die je-
weiligen Einzelpläne des Bundeshaushaltsplans Verbindung

eine am engen Zeitrahmen orientierte, straffe Erörterung im
Ausschuss. Hierzu wurde dem Haushaltsausschuss vom
Präsidenten des Deutschen Bundestages die Genehmigung
zur Durchführung von Ausschusssitzungen auch an Plenar-
sitzungstagen erteilt. In Anbetracht des Erfordernisses einer

* Die Beschlussempfehlung wurde mit Drucksache 16/10424 gesondert verteilt.

Drucksache 16/10425 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

möglichst baldigen Verabschiedung des Etats konnte dem
Beratungsbedürfnis des Haushaltsausschusses auch bei die-
sen Etatberatungen so in angemessener und ausreichender
Weise Rechnung getragen werden.

B. Stellungnahmen gutachtlich beteiligter
Ausschüsse

Die nachfolgenden Stellungnahmen der gutachtlich beteilig-
ten Ausschüsse wurden entsprechend der Regelung nach
§ 95 Abs. 1 GO-BT beim Aufruf der jeweiligen Einzelpläne
in die Beratung einbezogen:

3. Ausschuss (Auswärtiger Ausschuss)

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 73. Sitzung am
14. Oktober 2008 den Entwurf eines Gesetzes über die Fest-
stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2009 (Haushaltsgesetz 2009) – Einzelplan 05 – Auswärtiges
Amt – gutachtlich beraten und empfiehlt einstimmig, im
Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen den Titelansatz
687 07 – Gesellschaftspolitische Maßnahmen der politi-
schen Stiftungen – um 2 Mio. Euro auf 14,166 Mio. Euro
aufzustocken und den Gesetzentwurf im Übrigen unverän-
dert anzunehmen.

4. Ausschuss (Innenausschuss)

Der Innenausschuss hat in seiner 77. Sitzung am 15. Okto-
ber 2008 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009
(Haushaltsgesetz 2009) – gutachtlich beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine Annahme.

5. Ausschuss (Sportausschuss)

Der Sportausschuss hat in seiner 58. Sitzung am
24. September 2008 die Sportförderungsmittel für das
Haushaltsjahr 2009 gutachtlich beraten und über die nach-
folgend aufgeführten Einzelpläne abgestimmt:

● Einzelplan 08 – Bundesministerium der Finanzen

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Abwesenheit der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

● Einzelplan 11 – Bundesministerium für Arbeit und So-
ziales

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Abwesenheit der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

● Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP bei Abwesenheit der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

● Einzelplan 16 – Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/

● Einzelplan 17 – Bundesministerium für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP bei Abwesenheit der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

● Einzelplan 30 – Bundesministerium für Bildung und
Forschung

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP bei Abwesenheit der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Darüber hinaus hat der Sportausschuss in seiner 59. Sitzung
am 15. Oktober 2008 erneut die Sportförderungsmittel für
das Haushaltsjahr 2009 beraten und den folgenden Be-
schluss zum Einzelplan 05 gefasst:

● Einzelplan 05 – Auswärtiges Amt

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

In der gleichen Sitzung hat der Sportausschuss auch die
Sportförderungsmittel für das Haushaltsjahr 2009 im Ein-
zelplan 06 erörtert und dazu wie folgt abgestimmt:

● Einzelplan 06 – Bundesministerium des Innern

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP und Abwesenheit der Fraktion DIE
LINKE.

6. Ausschuss (Rechtsausschuss)

Der Rechtsausschuss hat in seiner 113. Sitzung am
15. Oktober 2008 den Entwurf eines Gesetzes über die Fest-
stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2009 (Haushaltsgesetz 2009) gutachtlich beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine Annahme.

9. Ausschuss (Ausschuss für Wirtschaft und Technologie)

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in seiner
72. Sitzung am 15. Oktober 2008 den Entwurf eines Geset-
zes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) – Einzelplan 09
– Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie – gut-
achtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs mit den
sich aus dem nachfolgend aufgeführten Änderungsantrag
ergebenden Abweichungen:

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie
CSU, SPD und FDP bei Abwesenheit der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Kapitel 09 02 Allgemeine Bewilligungen

Titelgruppe 12 Regionalförderung

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10425

Titel 882 81 Zuweisungen für betriebliche Investitio-
nen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaß-
nahmen

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie wolle be-
schließen:
Im Kapitel 09 02 – Allgemeine Bewilligungen – ist in der
Titelgruppe 12 – Regionalförderung – der Titel 882 81 – Zu-
weisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe
Infrastrukturmaßnahmen – unter Wahrung des Konsolidie-
rungsziels für den Bundeshaushalt um 20 Mio. Euro auf
644 076 TEuro zu erhöhen.
Die bei dem Titel ausgebrachte Verpflichtungsermächtigung
mit Fälligkeit 2010 wird um ebenfalls 20 Mio. Euro auf
140 100 TEuro erhöht.

10. Ausschuss (Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz)

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat in seiner 87. Sitzung am 15. Oktober 2008
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsge-
setz 2009) – Einzelplan 10 – Bundesministerium für Ernäh-
rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – gutachtlich
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Gesetzentwurfs.

Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss die Annahme des
nachfolgenden Entschließungsantrages der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN:

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz
1. Der Ausschuss bittet das Bundesministerium für Ernäh-

rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – BMELV –
für den Bundesverband der Regionalbewegung e. V. ab
dem Jahr 2009 eine auf drei Jahre befristete Projekt-
förderung mit jährlich 150 000 Euro aus dem Ein-
zelplan 10 bereit zu stellen. Damit verbindet der Aus-
schuss die Erwartung, dass der Bundesverband seine
erfolgreich angelaufenen Aktivitäten auf dem Gebiet der
ländlichen Entwicklung und der Verbesserung der Zu-
sammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Naturschutz
sowie einer Vernetzung der Aktivitäten der Akteure im
ländlichen Raum noch wirksamer ausbauen kann. Durch
den Bundesverband sollen alle Verbände und Gruppie-
rungen sowie Einzelpersonen, die sich mit der Thematik
Regionalentwicklung beschäftigen, an einen Tisch ge-
bracht werden, um ihnen eine gemeinsame Stimme zu
verleihen. Die Ziele des Bundesverbandes sind: Gemein-
sam getragene Lobbyarbeit, Verbraucherinnen und Ver-
braucher für den regionalen Einkauf zu gewinnen, Da-
ten zu erarbeiten, um die Bedeutung regionaler Wirt-
schaftskreisläufe konkret benennen zu können, Organi-
sation des Erfahrungsaustausches und gegenseitiger

2. Im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes hat
das BMELV in den Jahren 2004 bis 2008 Maßnahmen
der Verbraucherzentralen mit Zuschüssen in Höhe von
jährlich 2,5 Mio. Euro gefördert. Aus Sicht des Aus-
schusses sollte diese Förderung auch im Jahr 2009 fort-
geführt werden.
Diese Förderung setzt – einem Beschluss des Haushalts-
ausschusses des Deutschen Bundestages folgend – aller-
dings voraus, dass auch die Länder die Maßnahmen in
mindestens derselben Höhe finanzieren. Grundsätzlich
ist es nämlich Sache der Länder, die Arbeit der Verbrau-
cherzentralen finanziell zu unterstützen. Obwohl – wie es
in der Entschließung des Ausschusses für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen
Bundestages vom 24. Oktober 2007 heißt – eine nomi-
nelle Erhöhung der vorliegenden Projektmittel durch die
Länder „effektiv und tatsächlich um den vom Bund be-
reit gestellten Betrag“ nur teilweise festgestellt werden
kann, erkennt der Ausschuss die Bereitschaft der Länder
an, ihrem Engagement bei der Förderung der Verbrau-
cherzentralen verstärkt Rechnung zu tragen. So beab-
sichtigen die Länder insgesamt, ab 2009 im Vergleich zu
2007 rund 0,8 Mio. Euro mehr Mittel zur Verfügung zu
stellen, wobei die Entwicklung zwischen den Ländern
eher uneinheitlich ist. Der Ausschuss fordert deshalb die
Bundesregierung auf, weiterhin an die Länder zu appel-
lieren, ihre Anstrengungen fortzusetzen, damit die Län-
der zukünftig in vollem Umfang ihrer Verantwortung der
Förderung der Verbraucherzentralen gerecht werden.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzmarktkrise
und der damit verbundenen Verunsicherung in der Be-
völkerung sollte der Bereich der Finanzdienstleistungen
ein Förderschwerpunkt im Jahr 2009 sein.
Daneben sollte dem Bereich der Pflegeleistungen für
pflegebedürftige Menschen besondere Beachtung ge-
schenkt werden.

3. Im Bereich der Ernährungsinformation und -forschung
hat der Ausschuss folgende Erwartungen:


Der Ausschuss bittet das BMELV vor dem Hinter-
grund der vielfältigen Aktivitäten im Bereich der Er-
nährungsinformation, einen umfassenden Bericht
über alle mit Bundesmitteln geförderte Projekte im
Ernährungsbereich vorzulegen.


Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der „aid-Ernäh-
rungsführerschein“, auch unter Einbeziehung der
deutschen Landfrauen, als ein Bestandteil der Ernäh-
rungsbildung in den dritten Grundschulklassen mög-
lichst flächendeckend eingesetzt wird. Hierzu sollen
in dem Titel „Information der Verbraucherinnen und
Verbraucher“ bis zu 1 Mio. Euro eingeplant werden.


Er bittet dafür Sorge zu tragen, für Projekte der
Plattform „Ernährung und Bewegung“ (peb) – wie
bereits in den Vorjahren – erneut bis zu 1 Mio. Euro
bereit zu stellen.


Der Ausschuss bittet das BMELV dafür Sorge zu tra-
gen, dass die Auswertung des im Rahmen der Natio-
nalen Verzehrsstudie II erhobenen Daten und Er-
Information unter den Regionalinitiativen, Vernetzung
der in einer Region aktiven Initiativen.

kenntnisse zügig vorangetrieben wird. Über die ab-
geschlossene Auswertung der deskriptiven Daten

Drucksache 16/10425 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

hinaus ist eine Auswertung der Daten und Korrela-
tionen im Hinblick auf die Verhaltens- und Verhält-
nispräventionsforschung erforderlich. Das für die
wissenschaftliche Auswertung der Studie zuständige
Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für
Ernährung und Lebensmittel wird beauftragt, ent-
sprechende Personal- und Sachmittel durch Prioritä-
tensetzung in seinem Verwaltungshaushalt bereitzu-
stellen, ohne dass dies zu Lasten des Ernährungsmo-
nitorings geht.

4. Der Ausschuss bittet das BMELV, darüber zu berichten,
welche Forschung seitens des Bundes in den Bereichen
Tierschutz und der Erhaltung tiergenetischer Ressourcen
betrieben wird oder geplant ist mit dem Ziel, die hierfür
zur Verfügung stehenden Ressourcen optimiert einzuset-
zen.

Der Ausschuss verkennt hierbei nicht, dass die Bundes-
regierung bereits eine Reihe von Aktivitäten im Bereich
der Tierschutzforschung initiiert hat. Hierzu soll eine
bundesweit operierende Koordinierungsstelle zur Opti-
mierung und Bündelung der Tierschutzforschung in
Deutschland eingerichtet werden. Hierbei sind die Akti-
vitäten der Ressortforschung des BMELV (z. B. beim
Friedrich Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für
Tiergesundheit und beim Bundesinstitut für Risikobewer-
tung), die Forschungsvorhaben im Rahmen der
Titelgruppe 03 „Forschung und Innovation“ sowie die
Forschung außerhalb des BMELV mit einzubeziehen
und ggf. durch weitere Forschungsmittel zu ergänzen.
Der Ausschuss spricht sich für eine Gesamtkonzeption
zum Erhalt der tiergenetischen Ressourcen aus und bittet
das BMELV, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.
Hierbei sind alle bisherigen Aktivitäten in diesem Be-
reich mit einzubeziehen, insbesondere derzeit laufende


Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie


Erhebungen zur Feststellung vorhandener geneti-
scher Ressourcen bei bestimmten Tierarten.

Außerdem sollte auch auf die seit dem Jahr 2008 eröff-
nete Möglichkeit, den Erhalt genetischer Ressourcen in
der Landwirtschaft im Rahmen der Bund-Länder-Ge-
meinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ (GAK) zu fördern, und mög-
licherweise gegebenen Anpassungsbedarf dieser För-
dermöglichkeiten eingegangen werden.
Das BMELV wird gebeten zu prüfen, ob in der GAK be-
stimmte Mittel für den Erhalt tiergenetischer Ressourcen
reserviert werden sollten.

5. Die Förderung der energetischen und stofflichen Ver-
wertung nachwachsender Rohstoffe als auch die Förde-
rung von Innovationen im Bereich Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz sind wichtige Förder-
bereiche des Einzelplans 10. Der Ausschuss begrüßt
daher, dass mit der Gründung der Deutsches Biomasse-
forschungszentrum GmbH – DBFZ – die Forschung zur
energetischen Verwendung von Biomasse gestärkt und
die Aktivitäten der Ressorts gebündelt werden können.
Um besser eine den jeweiligen Erfordernissen ange-

wachsende Rohstoffe und den Titeln zur Innovationsför-
derung eine gegenseitige Deckungsfähigkeit hergestellt
werden. Der Ausschuss bittet den Haushaltsausschuss,
die hierfür erforderlichen haushaltsseitigen Vorkehrun-
gen zu treffen.

6. Mit den gesetzlichen Regelungen zur „ohne-Gentechnik-
Kennzeichnung“, die zum 01.05.2008 in Kraft getreten
sind, soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine
echte Wahlentscheidung zwischen Produkten mit und
ohne Gentechnik eingeräumt werden. Der Ausschuss bit-
tet die Bundesregierung, hierzu alsbald entsprechende
öffentlichkeitswirksame Informationsmaßnahmen zur
„ohne-Gentechnik-Kennzeichnung“ vorzunehmen.

11. Ausschuss (Ausschuss für Arbeit und Soziales)

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
100. Sitzung am 5. November 2008 den Entwurf eines Ge-
setzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) gutachtlich
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine
Annahme.

12. Ausschuss (Verteidigungsausschuss)

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 90. Sitzung am
15. Oktober 2008 den Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushalts-
jahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) – Einzelplan 02 – Deut-
scher Bundestag – Kapitel 02 03 – Der Wehrbeauftragte des
Deutschen Bundestages – gutachtlich beraten und empfiehlt
einvernehmlich seine Annahme.

Darüber hinaus hat der Verteidigungsausschuss in der glei-
chen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über die Feststel-
lung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009
(Haushaltsgesetz 2009) – Einzelplan 08 – Bundesminis-
terium der Finanzen – Kapitel 08 14 – Lasten im Zusam-
menhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug ausländischer
Streitkräfte – ebenfalls gutachtlich beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. seine Annahme.

Des Weiteren hat der Verteidigungsausschuss in dieser Sit-
zung den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haus-
haltsgesetz 2009) – Einzelplan 14 – Bundesministerium der
Verteidigung – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme mit den sich
aus den nachfolgend aufgeführten Änderungsanträgen erge-
benden Abweichungen:

I. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages
Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung
Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen, Sozial-

versicherungsbeiträge und Fürsorge-

passte Förderpolitik zu verfolgen, sollte zwischen den
Titeln für Forschung und Entwicklung im Bereich nach-

maßnahmen für Soldatinnen und Solda-
ten

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/10425

Titel 423 01 Bezüge und Nebenleistungen der Be-
rufssoldatinnen und Berufssoldaten, der
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit so-
wie Ausbildungsgeld für Anwärterinnen
und Anwärter der Sanitätsoffizierslauf-
bahn

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Im Verteidigungshaushalt 2009 wird die Planstellenaus-
stattung in den Besoldungsgruppen
– A 8+Z um 180 Planstellen
– A 9 (SFw) um 84 Planstellen und
– A 9+Z um 36 Planstellen für Unteroffiziere erhöht.
Zur Kompensation können 300 Planstellen der Besol-
dungsgruppe A 5 (Uffz) entfallen.
B e g r ü n d u n g

Im Rahmen des Attraktivitätsprogramms der Bundes-
wehr ist in der Feldwebellaufbahn eine erweiterte
Dienstpostenbündelung von BesGr. A 7 bis A 9 vorge-
nommen worden und durch Änderung der Soldatenlauf-
bahnverordnung (SLV) eine Verkürzung der zeitlichen
Mindestvoraussetzungen für Beförderungen in verschie-
denen Laufbahnen erfolgt. Dadurch können Unteroffi-
ziere mit Portepée, insbesondere in den Dienstgraden
Oberstabs-, Stabs- und Hauptfeldwebel, trotz erfüllter
Voraussetzungen nach der SLV nicht immer zeitnah be-
fördert werden, weil die entsprechenden Planstellen feh-
len.
Mit der Realisierung der vorstehenden Forderungen
wäre es möglich, die derzeit bestehenden Wartezeiten für
Beförderungen zum nächsten Dienstgrad zu verkürzen.
Kosten: rund 3,5 Mio. Euro.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. angenommen.

II. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages
Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung
Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen, Sozial-

versicherungsbeiträge und Fürsorge-
maßnahmen für Soldatinnen und Solda-
ten

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefordert,
einen Bericht über das Konzept der Bundeswehr zur At-
traktivitätssteigerung in den Streitkräften vorzulegen.
B e g r ü n d u n g

In den Grundsatzdokumenten zur Weiterentwicklung der
Transformation der Bundeswehr wird der Attraktivitäts-
steigerung des Soldatenberufes hohe Priorität einge-
räumt. Der Bundesminister der Verteidigung hat bereits
zahlreiche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung –
angefangen von finanziellen Verbesserungen bis hin zur

Deutschen Bundestages ausdrücklich begrüßt und unter-
stützt.

Attraktivitätssteigerung in der Transformation ist ein dy-
namischer Prozess, der unvermindert fortgeschrieben
werden muss. Dieser Prozess muss parlamentarisch be-
gleitet werden. Deshalb ist es sinnvoll, das Parlament in
das Konzept zur Weiterentwicklung der Attraktivität ein-
zubinden.
Kosten: keine.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. angenommen.

III. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages
Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung
Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen, Sozial-

versicherungsbeiträge und Fürsorge-
maßnahmen für Soldatinnen und Solda-
ten

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefordert,
einen Bericht vorzulegen, der die Umsetzung des Kon-
zepts zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der
Bundeswehr verdeutlicht.
B e g r ü n d u n g

Im Wettbewerb um den Nachwuchs tritt die Bundeswehr
zukünftig aufgrund der positiven Entwicklung auf dem
Arbeitsmarkt und des demographischen Faktors zu-
nehmend mit der Wirtschaft in Konkurrenz. Sind Be-
triebskindergärten, individuelle auf die Lebenssituation
angepasste Arbeitszeitkonzepte weitere Betreuungsmög-
lichkeiten in der Wirtschaft zum Teil bereits weit gereift,
fehlt es in der Bundeswehr noch an der konkreten Aus-
planung.
Nachteile durch einsatzbedingte Trennungen und dienst-
lich angeordnete Versetzungen müssen Familiengerecht
abgemildert werden. Der Fürsorgebegriff muss umfas-
sender umgesetzt werden.
Deshalb soll berichtet werden, wie die konkreten
Schritte zur Umsetzung des Konzepts aussehen, wann
mit einer Umsetzung zu rechnen ist und wie die erfor-
derlichen Kosten im EPL 14 abgebildet werden sollen.
Kosten: keine.

Der Antrag wurde einvernehmlich angenommen.

IV. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages
Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung
Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen, Sozial-

versicherungsbeiträge und Fürsorge-
maßnahmen für Soldatinnen und Solda-
ten

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
1. Der Verteidigungsausschuss begrüßt das am 30. Mai
beruflichen Fort- und Weiterbildung – auf den Weg ge-
bracht. Dies wird von dem Verteidigungsausschuss des

2008 von 107 Staaten in Dublin vereinbarte umfas-
sende und ausnahmslose Verbot von Streumunition

Drucksache 16/10425 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

(„Convention on Cluster Munition“) sowie die in
diesem Zusammenhang von den Bundesministern
Steinmeier und Jung abgegebene Erklärung, dass
Deutschland das Übereinkommen am 3. Dezember
2008 unterzeichnen, zügig ratifizieren und umsetzen
wird. Der Verteidigungsausschuss nimmt zur Kennt-
nis, dass das Bundesministerium der Verteidigung
infolgedessen alle Streumunitionsmodelle aus den
Einsatzbeständen der Bundeswehr herausgenommen
hat.

2. Der Verteidigungsausschuss fordert das Bundes-
ministerium für Verteidigung dazu auf, ihm bis zum
31. Mai 2009 einen detaillierten Arbeits-, Zeit- und
Kostenplan für die einzelnen Entsorgungsschritte der
außer Dienst gestellten Streumunition vorzulegen.

3. Der Verteidigungsausschuss nimmt zur Kenntnis,
dass das Bundesministerium der Verteidigung beab-
sichtigt, die Vernichtung der in ihren Beständen
befindlichen Streumunition mit Priorität durchzu-
führen. Er fordert das Ministerium dazu auf, die
Entsorgung in Abhängigkeit von den industriellen
Ressourcen möglichst rasch nach Inkrafttreten des
Oslo-Übereinkommens innerhalb des im Überein-
kommens vorgegeben Zeitrahmens abzuschließen
und die dazu notwendigen Finanzmittel im Bundes-
haushalt entsprechend bereitzustellen. Über die Fort-
schritte bei der Entsorgung der Streumunition der
Bundeswehr ist in einem gesonderten Teil des Jahres-
abrüstungsberichts zu berichten.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

V. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages
Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung
Kapitel 14 12 Unterbringung
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
1. Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefor-

dert, einen Bericht zum aktuellen Sachstand der Neu-
und Umbaumaßnahmen zur Einnahme der neuen
Streitkräftestrukturen vorzulegen.

2. In dem Bericht sollen auch die Baumaßnahmen zur
Verbesserung der Lebensbedingungen der Solda-
ten – insbesondere in den alten Bundesländern im
Rahmen des priorisierten Sonderprogramms „Sanie-
rung der Kasernen West“ – aufgenommen werden.

B e g r ü n d u n g

Mit dem laufenden Programm „Sanierung der Kasernen
West“ soll der Zustand der Kasernen in Westdeutschland
den Ansprüchen an ein zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten
in Bundeswehreinrichtungen angepasst werden. Einem
umfassenden Sanierungsprogramm können jedoch nicht
nur wirtschaftliche Erwägungen zugrunde gelegt werden.
Vielmehr sollte sich eine Renovierung an modernen
Wohnanforderungen ausrichten und dadurch wesentlich
zur Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften beitra-

Der Antrag wurde einvernehmlich angenommen.

VI. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages
Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung
Kapitel 14 16 Militärische Beschaffungen
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefor-
dert, einen Bericht zum aktuellen Sachstand der Neu-
und Umbaumaßnahmen zur Einnahme der neuen
Streitkräftestrukturen vorzulegen.
B e g r ü n d u n g

Das Vorhaben wurde wegen der Entwicklungspro-
bleme beim NH 90 zunächst zurückgestellt, um Alter-
nativen zur ursprünglichen Planung zu prüfen mit dem
Ziel einer schnelleren Verfügbarkeit des künftigen
CSAR-Systems.
Die Streichung des Vorhabens aus dem Haushalt be-
wirkt indirekt eine Verschiebung der Lösung des Pro-
blems. Weitere Verzögerungen des Programms können
kaum mehr hingenommen werden.
Aus diesem Grunde sollte das Vorhaben CSAR-Hub-
schrauber wieder in den Einzelplan 14 eingestellt wer-
den, um nach Prüfung der Alternativen gegebenenfalls
zeitnah mögliche Anpass-Entwicklungen durchführen
zu können.
Kosten: keine.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. angenommen.

VII. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages
Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung
Kapitel 14 16 Militärische Beschaffungen
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefor-
dert, einen Bericht vorzulegen, der das Feldlagerkon-
zept der Bundeswehr und den notwendigen Material-
zulauf vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheits-
lage in Afghanistan bewertet.
B e g r ü n d u n g

Gerade im ersten Halbjahr 2008 häuften sich die An-
griffe auf das Feldlager in KUNDUZ. Durch den Ein-
satz einer Truppenverstärkung konnten diese Angriffe
auf ein geringes Maß reduziert werden.
Dennoch ist jederzeit damit zu rechnen, dass es zu wei-
teren Übergriffen mit Raketen oder Mörsern auf deut-
sche Feldlager in Afghanistan kommen kann.
Auch, wenn im Rahmen der Beschaffung die Weichen
sichtbar richtig gestellt wurden, entsteht der Eindruck,
dass Entwicklung und Zulauf von notwendigem Gerät
nicht zeitgerecht erfolgen.
Deshalb soll berichtet werden, wann die Komponenten
der entsprechenden Schutzsysteme im Einsatz verfüg-
gen.
Kosten: keine.

bar sind, bzw. wie weit deren Entwicklung gediehen ist.
Kosten: keine.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/10425

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. angenommen.

VIII. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages
Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung
Kapitel 14 20 Wehrforschung, wehrtechnische und

sonstige militärische Entwicklung und
Erprobung

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefor-
dert zu prüfen, ob das Entwicklungsvorhaben Integra-
tion des Luft/Luft-Lenkflugkörpers mittlerer Reich-
weite METEOR – zusammen mit den Partnerländern –
schneller als vom BMVg geplant verwirklicht werden
kann.
B e g r ü n d u n g

Die Partnerländer wollen die Integration des Flug-
körpers METEOR in das Waffensystem EUROFIGH-
TER voranbringen, was zwingend auch die Teilnahme
der deutschen Amtsseite an dem Integrationsvorhaben
voraussetzt.

Kosten: keine.
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an-
genommen.

IX. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages
Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung
Kapitel 14 20 Wehrforschung, wehrtechnische und

sonstige militärische Entwicklung und
Erprobung

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefor-
dert zu prüfen, ob das Vorhaben eines europäischen
UAV („Advanced UAV“) in Kooperation mit europäi-
schen Partnerländern zeitnah verwirklicht werden
kann.
B e g r ü n d u n g

Die von den Streitkräften zurzeit in Planung befindli-
chen UAV-Projekte sollen auf der Basis außereuro-
päischer Technologie verwirklicht werden. Im Hinblick
auf den künftigen gemeinsamen europäischen Rüs-
tungsmarkt und einer künftig möglichen europäischen
Rüstungsplanung sowie unter Berücksichtigung der
Erhaltung rüstungstechnischer Kernfähigkeiten im ei-
genen Land ist die Zielstellung zu verfolgen, solche
rüstungstechnischen Großprojekte im europäischen
Rahmen und unter Beteiligung auch der deutschen In-
dustrie zu verwirklichen.
Einen mehrnationalen Ansatz gibt es in dem Projekt
des Advanced UAV, das von Deutschland, Frankreich

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

X. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Kapitel 14 20 Wehrforschung, wehrtechnische und
sonstige militärische Entwicklung und
Erprobung

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefordert
zu prüfen, ob die Entwicklung eines konvoifähigen Ro-
botikfahrzeugs (UGV – Unmanned Ground Vehicle) im
Hinblick auf eine Verwendung in Krisenreaktionseinsät-
zen wie in Afghanistan forciert und rasch zur Einsatz-
reife gebracht werden kann.
B e g r ü n d u n g

Der technische Fortschritt ermöglicht es, unbemannte,
fern- bzw. satellitengesteuerte Landfahrzeuge (UGV)
als Konvoi-Begleitfahrzeuge einzusetzen.
Angesichts der z. B. in Afghanistan vorliegenden erheb-
lichen Gefährdungen für unsere Soldatinnen/Soldaten
bei Patrouillen- und sonstigen Konvoi-Fahrten bietet es
sich an, ein UGV oder mehrere im Rahmen eines Kon-
vois einzusetzen und so die Gefährdung unserer Solda-
ten durch IEDs – unabhängig von deren Zündtechnik –
bedeutend zu reduzieren.

Kosten: keine.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und DIE LINKE. angenommen.

13. Ausschuss (Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend)

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 65. Sitzung am 15. Oktober 2008 den Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009)
gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN seine Annahme.

14. Ausschuss (Ausschuss für Gesundheit)

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 96. Sitzung am
15. Oktober 2008 den Entwurf eines Gesetzes über die Fest-
stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2009 (Haushaltsgesetz 2009) gutachtlich beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
und Spanien verwirklicht werden könnte.
Kosten: keine.

SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine Annahme.

Drucksache 16/10425 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

15. Ausschuss (Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung)

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsge-
setz 2009) in seiner 70. Sitzung am 15. Oktober 2008 gut-
achtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme mit den sich aus den nachfolgend
aufgeführten Änderungsanträgen ergebenden Abweichun-
gen:

I. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
wolle beschließen:
Kap. 1225 Wohnungswesen und Städtebau
Antrag: Aufstockung in 2009 um insgesamt

300 Mio. Euro (Verpflichtungsrahmen)
– davon 250 Mio. Euro im Zinstitel

(661 07)
– und weitere 50 Mio. Euro im Zu-

schusstitel (891 01) zur Verstärkung
des Investitionspaktes auf insge-
samt 150 Mio. Euro.

B e g r ü n d u n g

Das erfolgreiche CO2-Gebäudesanierungsprogramm
soll in 2009 auf hohem Niveau fortgeführt und inhaltlich
angepasst werden.
Die Programme zum energieeffizienten Bauen und
Sanieren, allen voran das CO2-Gebäudesanierungspro-
gramm, wurden in den ersten acht Monaten des Jahres
2008 überdurchschnittlich gut von den Investoren ange-
nommen. Bereits Ende Juli war das Ergebnis des Vorjah-
res erreicht und in einigen Bereichen sogar übertroffen,
damit war der Verpflichtungsrahmen des Jahres 2008
von insgesamt 900 Mio. Euro vollständig mit Zusagen
für Kredite und Zuschüsse belegt.
Im August 2008 wurde eine überplanmäßige Verpflich-
tungsermächtigung i. H. v. 500 Mio. Euro ausgebracht.
Als Gegenfinanzierung wurden die in der mittelfristigen
Finanzplanung für 2010 und 2011 veranschlagten Mittel
(Verpflichtungsrahmen) i. H. v. jeweils 1 Mrd. Euro um
jeweils 250 Mio. Euro auf jetzt 750 Mio. Euro reduziert.
Bund und Länder haben den Investitionspakt zur energe-
tischen Sanierung von Schulen und Kitas in Kommunen
mit angespannter Haushaltslage ursprünglich für drei
Jahre abgeschlossen. Im ersten Jahr 2008 waren die
Bundesfinanzhilfen i. H. v. 200 Mio. Euro mit Anträgen
je nach Land um das bis zu 11 fache überzeichnet. Die
Bundesfinanzhilfen werden von Ländern und Kommunen
jeweils in gleicher Höhe komplementiert, so dass insge-
samt das dreifache Volumen an Investitionen angestoßen
wird.
Die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen wird in

vereinfacht. z. B. sollen bestimmte Bescheinigungen ent-
fallen. Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung an die höhe-
ren Anforderungen der EnEV 2009. Komplettsanierun-
gen auf Neubau-Niveau (und besser) werden nach wie
vor höher subventioniert als Einzelmaßnahmen. Zukünf-
tig werden Einzelmaßnahmen auch über Zuschüsse ge-
fördert, die technischen Anforderungen überschreiten
regelmäßig die Standardanforderungen der EnEV. Für
die Bildung von Maßnahmenpaketen werden finanzielle
Anreize gegeben.
Zusätzliche Fördertatbestände: Förderung des Aus-
tauschs von Nachtstromspeicherheizungen sowie von
quartiersbezogenen Lösungen der Wärmeversorgung
(Wärmeversorgungskonzepte).
Das Neubauprogramm wird an die höheren technischen
Anforderungen der EnEV angepasst (Unterschreitung in
drei Stufen, wobei die höchste Stufe i. W. Passivhäuser
sind).
In den Infrastrukturprogrammen (Kommunalkredit, So-
zial Investieren) werden ebenso die neuen Anforderun-
gen der EnEV umgesetzt. Zudem übernimmt der Bund
allein die Zinsverbilligung, bisher hatte die KfW zusätz-
lich zum Bund mit Eigenmitteln verbilligt. KfW verbilligt
zukünftig weiterhin alle nichtenergetischen Maßnahmen
im kommunalen Bereich.
Die Qualitätssicherung der geförderten Maßnahmen so-
wie die wissenschaftliche Evaluierung hinsichtlich der
Fördereffizienz werden weiter ausgebaut.
Die Haushaltsmittel zur Aufstockung sollen dem Epl. 12
zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. angenommen.

II. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deut-
schen Bundestages
Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau

und Stadtentwicklung
Kapitel 12 25 Wohnungswesen und Städtebau –

wird folgender Titel neu aufgenom-
men

Antrag:

Titel 661 09 (neu) Förderung von Maßnahmen zur ener-
getischen Sanierung von Großwohn-
siedlungen

Der Verpflichtungsrahmen soll 100 Mio. Euro jährlich
betragen. Die erste Tranche in Höhe von 100 Mio. Euro
soll wie folgt in den Haushalt 2009 eingebracht werden:
Titelansatz 2009: 5 000 TEuro
Verpflichtungsermächtigung: 95 000 TEuro
fällig wie folgt:
2010 4 000 TEuro 2013 27 000 TEuro
einem Programm (Energieeffizient Sanieren) zusammen-
gefasst, transparenter gestaltet und soweit wie möglich

2011 12 000 TEuro 2014 10 000 TEuro
2012 25 500 TEuro 2015 3 000 TEuro

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/10425

2016 2 500 TEuro 2021 1 000 TEuro
2017 2 000 TEuro 2022 1 000 TEuro
2018 2 000 TEuro 2023 750 TEuro
2019 2 000 TEuro 2024 250 TEuro
2020 2 000 TEuro
Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen: Von den Mitteln sollen jährlich bis

zu 2 Mio. Euro für Öffentlichkeitsar-
beit, insbesondere die Durchführung
des Wettbewerbs, für die Evaluie-
rung und Begleitforschung bereitge-
stellt werden.

B e g r ü n d u n g

Bundesweit befinden sich rd. 7,5 Prozent aller Wohnun-
gen in sog. Großwohnsiedlungen der 1950er bis 1980er
Jahre. Ein großer Teil dieser rd. 2,4 Mio. Wohnungen ist
energetisch unsaniert. Dies gilt insbesondere für die al-
ten Länder. Hier liegt ein erhebliches Energieeinspar-
potenzial. Zu dessen beschleunigter Erschließung sollte
ein Programm mit einer Laufzeit von fünf Jahren und
einem Fördermittelbedarf von insgesamt 500 Mio. Euro
aufgelegt werden.
In etwa 100 Großwohnsiedlungen sollen rd. 25 Prozent
des Wohnungsbestandes umfassend saniert und auf mo-
derne Wärmeversorgung auch unter Nutzung erneuerba-
rer Energien und Quartierslösungen umgestellt werden.
Förderfähig sollen Quartiere bzw. Siedlungen sowohl
von Wohnungsgesellschaften wie auch privater Eigentü-
mer einschließlich Wohneigentumsanlagen sein. Syner-
gieeffekte mit anderen Programmen, wie dem Stadtum-
bau und dem Programm soziale Stadt werden ange-
strebt.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung wählt die Großwohnsiedlungen in einem Wett-
bewerbsverfahren aus und fördert diese finanziell. Die
Übereinstimmung mit städtebaulichen Entwicklungskon-
zepten bzw. Wohnraumversorgungskonzepten muss ge-
währleistet sein. Die finanzielle Abwicklung erfolgt über
die KfW-Förderbank.
Das Programm trägt zugleich zu einer Entlastung der
Mieter von den stark steigenden Energiekosten bei.
Die Haushaltsmittel zur Aufstockung sollen dem Epl. 12
zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Der Antrag wurde einvernehmlich angenommen.

III. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des
Deutschen Bundestages
Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau

und Stadtentwicklung
Kapitel 12 25 Wohnungswesen und Städtebau – wird

folgender Titel neu aufgenommen
Titel 686 09 Nationale Kofinanzierung des ESF-

Bundesprogramms ‚Soziale Stadt – Bil-

Antrag: Erhöhung des Kofinanzierungsanteils
des Bundes um 20000 TEuro

Erhöhung des Titelansatzes von 8 000 TEuro um 4 000
TEuro auf 12 000 TEuro
Verpflichtungsermächtigung 16 000 TEuro
davon fällig
im Haushaltsjahr 2010 6 000 TEuro
im Haushaltsjahr 2011 6 000 TEuro
im Haushaltsjahr 2012 4 000 TEuro
B e g r ü n d u n g

Der gesellschaftliche und ökonomische Wandel spiegelt
sich in den Städten wider, vor allem in städtebaulich, so-
zial und wirtschaftlich benachteiligten Stadtquartieren.
Mit dem ESF-Bundesprogramm BIWAQ werden aktive
Arbeitsmarktprojekte sowie die lokale Wirtschaft in den
Programmgebieten des Städtebauförderungsprogramms
Soziale Stadt gefördert. Die Projekte müssen mit den
kommunalen Stadtteilentwicklungskonzepten oder den
städtebaulichen Investitionen verknüpft sein und mit den
relevanten Partnern vor Ort kooperieren. Dadurch sind
sie passgenau auf die benachteiligten Zielgruppen (Ju-
gendliche auch mit Migrationshintergrund und Lang-
zeitarbeitslose) und die Situation im Quartier ausgerich-
tet.

Für die erste Förderrunde wurden 495 Interessenbekun-
dungen eingereicht, von denen in einem objektivierten
Gutachterverfahren 212 als förderwürdig ausgewählt
wurden. Im Rahmen der bis 2012 zur Verfügung stehen-
den Haushaltsmittel können davon lediglich 93 Projekte
gefördert werden. Das neue Förderprogramm ist damit
bereits im ersten Jahr seines Bestehens um mehr als 100
Prozent überzeichnet; viele gute Projektansätze können
nicht verwirklicht werden.
Bei Aufstockung der nationalen Kofinanzierung des
Bundes um 20 Mio. Euro können auch die weiteren för-
derwürdigen Projekte in das Verfahren aufgenommen
werden; 39 Mio. Euro kämen aus dem ESF hinzu.
Die Erhöhung ist zusätzlich erforderlich, weil sich der
wirtschaftliche Aufschwung in den benachteiligten
Stadtquartieren mit ihren überproportional vielen ar-
beitslosen Jugendlichen mit zumeist geringem Bildungs-
niveau, Langzeitarbeitslosen und Bewohnern mit Migra-
tionshintergrund noch nicht hinreichend auswirkt. Zu-
dem schwächt sich das wirtschaftliche Wachstum bereits
wieder ab. Eine Erhöhung der Förderquote in der ersten
Förderrunde bis 2012 würde dem antizyklisch entgegen-
wirken.
Die Haushaltsmittel zur Erhöhung des Kofinanzierungs-
anteils des Bundes sollen dem Epl. 12 zusätzlich zur Ver-
fügung gestellt werden.

Der Antrag wurde einvernehmlich angenommen.

IV. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des
Deutschen Bundestages
dung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier
(BIWAQ)’

Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

Drucksache 16/10425 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Kapitel 12 25 Wohnungswesen und Städtebau – wird
folgender Titel neu aufgenommen

Titelgruppe 01 Förderung des Städtebaus

Titel 882 15 Zuweisung für den Stadtumbau West
Antrag: Aufstockung der Mittel von 76 Mio.

Euro auf 100 Mio. Euro
B e g r ü n d u n g

Das Programm Stadtumbau West wird zunehmend in
Anspruch genommen und ist in vielen Ländern über-
zeichnet. Bei den Programmschwerpunkten spielt ne-
ben der Wieder-/Umnutzung von Brachflächen die An-
passung der Stadtquartiere insbesondere der Groß-
siedlungen der 50-80er Jahre an die aktuellen Wohn-
bedürfnisse zur präventiven Leerstandsvermeidung
eine zentrale Rolle. Dies umfasst nicht nur die Moder-
nisierung der Wohngebäude selbst, sondern insbeson-
dere die Verbesserung des Wohnumfeldes durch nutzer-
freundliche und barrierearme Gestaltung der öffentli-
chen Räume und der Grundstücksfreiflächen sowie die
Anpassung der sozialen Infrastruktur, damit Wohnge-
biete der 50er Jahre und Großwohnsiedlungen sowohl
für junge Familien, als auch für ältere Menschen at-
traktiv werden.

Daher sollten die Bundesfinanzhilfen für den Stadtum-
bau West 2009 auf das Niveau des Programms Stadt-
umbau Ost angehoben werden. Dies würde auch der
mittelständischen Bauwirtschaft zugute kommen.“

Der Antrag wurde einvernehmlich angenommen.

V. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des
Deutschen Bundestages

Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

Kapitel 12 25 Wohnungswesen und Städtebau – wird
folgender Titel neu aufgenommen

Titelgruppe 01 Förderung des Städtebaus

Titel 882 13 Zuweisungen zur Förderung städte-
baulicher Sanierungs- und Entwick-
lungsmaßnahmen in den alten Län-
dern (einschl. ehemaliger Westteil
Berlins)

Förderprogramm 2009 Aufstockung des Programm-
volumens von 45 Mio. Euro
auf 60 Mio. Euro

Der Vermerk „Weniger wegen planmäßiger Programm-
abwicklung“ wird gestrichen.

Kapitel 12 25 Wohnungswesen und Städtebau – wird
folgender Titel neu aufgenommen

Titelgruppe 01 Förderung des Städtebaus

Titel 882 17 Zuweisungen zur Förderung städte-
baulicher Maßnahmen in den neuen

Förderprogramm 2009 Aufstockung des Programmvo-
lumens von 45 Millionen Euro
auf 60 Millionen Euro

B e g r ü n d u n g

Das Programm ist seit 1971 ein wirksames und be-
währtes Instrument der Stadtentwicklung. Es ist her-
vorragend dazu geeignet, städtebauliche Missstände
zu beseitigen und Investitionen in die Stadtentwicklung
zu fördern. Die Studie des BMVBS über den Städtebau-
lichen Investitions- und Förderbedarf 2007 bis 2013
belegt den Bedarf für eine insgesamt höhere Förde-
rung des Bundes für die Städtebauförderung. Das Pro-
gramm zur Förderung städtebauliche Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen umfasst investive Fördertat-
bestände, mit denen Probleme gelöst werden sollen,
die in unterschiedlicher Intensität in den Gemeinden
auftreten. Bei der Beseitigung dieser Probleme mit Fi-
nanzhilfen des Bundes müssen die Vorgaben von
Art. 104b Grundgesetz beachtet werden.

Der Antrag wurde einvernehmlich angenommen.

VI. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des
Deutschen Bundestages
Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau

und Stadtentwicklung
Kapitel 12 22 Eisenbahnen des Bundes
Titel 891 05 Maßnahmen zur Lärmsanierung an

bestehenden Schienenwegen der Ei-
senbahnen des Bundes

Antrag: Erhöhung des Titelansatzes um
50 000 TEuro erhöht

B e g r ü n d u n g

‚Lärmschutz an der Quelle’ ist eine sinnvolle Ergän-
zung der Lärmsanierung. In Folge des ‚Nationalen
Verkehrslärmschutzpakets’ des BMVBS vom Februar
2007 wird neben der Fortsetzung des Lärmsanierungs-
programms auch die Umrüstung des deutschen Güter-
wagenparks mit lärmarmen Brems-Sohlen forciert. Zu-
dem gibt es verschiedene innovative Lärmminderungs-
maßnahmen, deren Entwicklung (Forschung) abge-
schlossen ist, deren lärmmindernde Wirkungen aber in
der Praxis noch zu belegen sind. Mit einer Aufstockung
des Titels auf 150 Mio. Euro sollen deshalb jeweils
25 Mio. Euro


für das Pilot- und Innovationsprogramm zur lärm-
mindernden Umrüstung bestehender Güterwagen
und


für innovative Lärmminderungsmaßnahmen am
Fahrweg

eingesetzt werden.
Der Antrag wurde einvernehmlich angenommen.

VII. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des
Deutschen Bundestages
Ländern (einschl. ehemaliger Ostteil
Berlins)

Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/10425

Kapitel 12 02 Allgemeine Bewilligungen
Antrag:

Titel 683 08 (neu) Förderung zur Modernisierung
der deutschen Binnenschiffsflotte

Ansatz 2009 2 400 TEuro
Verpflichtungsermächtigung: 2 000 TEuro
fällig wie folgt:
im Haushaltsjahr 2010 bis zu 2 000 TEuro
Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen: Mit dem Ansatz wird ein wesent-

licher Beitrag zur Verbesserung
des Umweltschutzes und der
Schiffssicherheit auf den Flüssen
und Kanälen sowie zur Verlage-
rung von Güterverkehren auf die
Binnenschifffahrt geleistet. Damit
wird der umweltfreundliche Ver-
kehrsträger Binnenschifffahrt in
seiner Wettbewerbsfähigkeit ge-
stärkt und auch verkehrs-, wirt-
schafts- und sozialpolitische Ziele
der Bundesregierung erreicht.
Insbesondere die Förderung des
Umstiegs auf Doppelhüllentank-
schiffe anstelle der herkömmlichen
Einhüllentankschiffe trägt zur Ver-
besserung der Sicherheit und des
Umweltschutzes der deutschen
Binnenschiffsflotte bei.
Aus dem Titel können Ausgaben
bis zu 2 000 TEuro an die KfW zur
Finanzierung von Zinszuschüssen
und Kosten für Bürgschaften der
KfW für Investitionen zur Moder-
nisierung der Binnenflotte geleistet
werden.

B e g r ü n d u n g

Nach den bevorstehenden gesetzlichen Regelungen
und den erhöhten Sicherheitsanforderungen der Mine-
ralölwirtschaft ist davon auszugehen, dass die deut-
schen Binnenschifffahrtsunternehmen schrittweise bis
spätestens 2018 ihre Einhüllentankschiffe durch Dop-
pelhüllentankschiffe ersetzen oder aus dem Markt aus-
scheiden müssen, da ab 2018 für die Beförderung von
gefährlichen Gütern grundsätzlich nur noch Doppel-
hüllentankschiffe eingesetzt werden dürfen. Nach Aus-
sage des Binnenschifffahrtsgewerbes müssen in
Deutschland ca. 200 Einhüllentankschiffe durch Dop-
pelhüllentankschiffe ersetzt werden.
Der Neubau eines Doppelhüllentankschiffes kostet
ca. 5 Mio. Euro. Der gesamte Investitionsbedarf wird
auf ca. 1 Mrd. Euro geschätzt. Vor allem kleine Unter-
nehmen (sog. Partikuliere) sind mit der Finanzierung
von Schiffsneubauten finanziell überfordert, wenn

Mit einem Zinszuschussprogramm könnte der Umstieg
auf Doppelhüllentankschiffe gefördert werden. Da-
durch könnte auch ein erheblicher Beitrag zur Verbes-
serung der Schiffssicherheit und des Umweltschutzes
geleistet werden.
Einsparung bei den Investitionen in die Wasserstraße
(Kapitel 1203).

Der Antrag wurde einvernehmlich angenommen.

VIII. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des
Deutschen Bundestages
Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau

und Stadtentwicklung
Kapitel 12 02 Allgemeine Bewilligungen
Antrag:
Tit. 686 03 (neu) Zuschüsse für Aufklärungs- und Er-

ziehungsmaßnahmen zur Erhöhung
der Sicherheit in der Sportschiff-
fahrt.

Titelansatz 2009 1 000 TEuro
Verpflichtungsermächtigung: 1 500 TEuro
fällig wie folgt:
im Haushaltsjahr 2010 bis zu 1 500 TEuro
Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
B e g r ü n d u n g

Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 5. Juli
2007 „Attraktivität des Wassertourismus und des Was-
sersports stärken“ (BT-Drs. 16/5416) fordert die Bun-
desregierung auf, „… gemeinsam mit Vereinen, Sport-
, Wirtschafts- und Ausbildungsverbänden eine öffent-
lichkeitswirksame Kampagne zur Erhöhung des Si-
cherheitsbewusstseins in der Sportschifffahrt zu initi-
ieren …“.
Das Ziel der Kampagne soll darin bestehen, die
Sicherheit in der Sportschifffahrt zu verbessern. Ge-
setzliche Vorschriften helfen hierbei nur bedingt. Es
geht darum, das Bewusstsein jedes einzelnen Ver-
kehrsteilnehmers auf dem Wasser dahingehend zu
schärfen, dass er als Wassersportler für sich und an-
dere eine potentielle, aber in der Regel beherrschbare
Gefahrenquelle darstellt.
Die beim 45. Deutschen Verkehrsgerichtstag durch die
dortige Arbeitsgruppe VIII erarbeiteten Empfehlun-
gen Nr. 2 bis 5 dienen als Anknüpfungspunkte bzw.
Themenschwerpunkte für die Zielerreichung:
Das Ziel Sicherheit verbessern lässt sich danach errei-
chen durch:
– Stärkung der Eigenverantwortung des Wasser-

sportlers,
– Förderung der Guten Seemannschaft.
Einsparung bei den Investitionen in die Wasserstraße
nicht eine zinsgünstige Finanzierung und eine Stellung
von Bürgschaften angeboten werden.

(Kapitel 1203).
Der Antrag wurde einvernehmlich angenommen.

Drucksache 16/10425 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

IX. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deut-
schen Bundestages

Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

Kapitel 12 10 Bundesfernstraßen (Bundesautobah-
nen und Bundesstraßen)

Titel 746 22 Bau von Radwegen einschließlich Er-
haltung (Bundesstraßen)

Reg. ansatz 80 TEuro

Antrag: Anhebung um 10 Mio. Euro auf insge-
samt 90 Mio. Euro.

B e g r ü n d u n g

Zur Stärkung des Radverkehrs und Anpassung an den
voraussichtlichen Bedarf.

Der Antrag wurde einvernehmlich angenommen.

X. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des
Deutschen Bundestages

Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

Kapitel 12 01 Bundesministerium

Antrag:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert sicherzustellen,
dass ausreichend qualifiziertes Personal im Ministerium
zur Verfügung steht (mind. drei zusätzliche Stellen), um
die notwendigen Aufgaben im Bereich der Kontrolle des
privatrechtlich geführten Wirtschaftsunternehmens DB AG
und der damit in Zusammenhang stehenden Leistungs-
und Finanzierungskontrolle zu gewährleisten.“

B e g r ü n d u n g

Die Teilprivatisierung der DB AG und der damit in Zu-
sammenhang stehende Gang an den Kapitalmarkt stellt
vielfältige neue Anforderungen im Hinblick auf die Kon-
trolle durch die Beteiligungsverwaltung. Da es sich hier-
bei nicht um den Bereich der klassischen Staatsverwal-
tung handelt, dürfte hierfür Personal mit anderen Quali-
fikationen als in der klassischen Verwaltung notwendig
sein, um die Kontrolle effektiv auszuüben. Insoweit wird
die Bundesregierung aufgefordert, entsprechend Vor-
sorge zu treffen.

Der Antrag wurde einvernehmlich angenommen.

16. Ausschuss (Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit)

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat in seiner 71. Sitzung am 24. September 2008 den
Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung
des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009
(Haushaltsgesetz 2009) – Einzelplan 16 – Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Re-

17. Ausschuss (Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe)

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat
in seiner 70. Sitzung am 15. Oktober 2008 die menschen-
rechtlich relevanten Titel im Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) – Einzelplan 05
(AA), Einzelplan 06 (BMI), Einzelplan 07 (BMJ),
Einzelplan 14 (BMVg), Einzelplan 17 (BMFSFJ) und
Einzelplan 23 (BMZ) – gutachtlich beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme.

18. Ausschuss (Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung)

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung hat in seiner 67. Sitzung am 5. November 2008
den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststel-
lung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009
(Haushaltsgesetz 2009) – Einzelplan 30 – Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung – gut-
achtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme mit den sich aus den nachfolgend
aufgeführten Änderungsanträgen ergebenden Abweichun-
gen:

I. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung

Kapitel 30 02 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung

Titelgruppe 10 Begabtenförderung
Titel 681 10 Zuschüsse an Begabtenförderungs-

werke

Reg.-ansatz 132 300 TEuro

Antrag: Ersetzung der Worte ‚eine Pauschale’
durch das Wort ‚Pauschalen’ in Satz 2
der Erläuterungen.

B e g r ü n d u n g

Der bisherige Haushaltsvermerk begrenzt die Zuwen-
dungen an die Begabtenförderungswerke auf eine kom-
binierte Pauschale für Verwaltungs-, Auswahl- und Be-
treuungskosten. Dies ist sachlich unnötig und erschwert
die Abwicklung der Förderung durch die Werke. Die
vorgeschlagene Ergänzung sichert hingegen die Trans-
parenz hinsichtlich der Mittelverwendung und eröffnet
eine flexible Handhabung der Zuwendungen.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimm-
aktorsicherheit – gutachtlich beraten und zur Kenntnis ge-
nommen.

enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/10425

II. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Aus-
schuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages
Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung, For-

schung und Technikfolgenabschätzung
Kapitel 30 02 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,

Nachwuchsförderung
Titelgruppe 40 Stärkung des Lernens im Lebenslauf
Titel 685 40 Arbeiten und Kompetenzentwicklung,

Innovative Dienstleistungen
Reg.-ansatz 37 600 TEuro
Antrag: Erhöhung des Ansatzes um 3 000 TEuro

auf 40 600 TEuro.
B e g r ü n d u n g

Der Bundesbericht Forschung und Innovation 2008
empfiehlt die verstärkte Erforschung moderner Metho-
den und Verfahren zur Dienstleistungsentwicklung, zur
Dienstleistungserbringung und zum Kundenmanage-
ment, auch und insbesondere im Bereich moderner
Dienstleistungen in der Beratungs-, Versorgungs- und
Pflegekette. Die Erhöhung des Titelansatzes soll vollum-
fänglich für die Finanzierung zusätzlicher Projekte unter
Erl.-Ziff. 2 (‚Innovative Dienstleistungen’) der Erläute-
rungen genutzt werden.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen aller Fraktio-
nen angenommen.

III. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages
Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung, For-

schung und Technikfolgenabschätzung
Kapitel 30 02 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,

Nachwuchsförderung
Titelgruppe 40 Stärkung des Lernens im Lebenslauf
Titel 685 41 Stärkung der Leistungsfähigkeit des

Bildungswesens
Reg.-ansatz 38 575 TEuro
Antrag: Erhöhung des Ansatzes um 530 TEuro

auf 39 105 TEuro.
B e g r ü n d u n g

Bund und Länder sind sich im Vorfeld des Bildungsgip-
fels einig, dass grundsätzlich ein weiterer qualitativer
Ausbau des Ganztagsschulangebots notwendig ist. Zur
Begleitung des Investitionsprogramms ‚Zukunft Bildung
und Betreuung’ muss aufgrund der anhaltenden Aktua-
lität daher von einem nach wie vor hohen, wenn nicht
höheren Beratungs- und Informationsbedarf ausgegan-
gen werden. Diesem Bedarf sollte durch eine Erhöhung
des Ansatzes unter Erl.-Ziff. 1 für das Begleitprogramm
zum IZBB um 330 TEuro auf 7 829 TEuro Rechnung ge-
tragen werden.
Die kulturelle Bildung bildet eine Schlüsselstelle im Bil-
dungssystem und ist von hoher Bedeutung gerade auch

Der Erhöhung des Ansatzes unter Erl.-Ziff. 5 für kultu-
relle Bildung um 200 TEuro auf 1 500 TEuro zielt auf
eine Erweiterung der Förderung dieses zentralen bil-
dungspolitischen Anliegens.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an-
genommen.

IV. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages
Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung, For-

schung und Technikfolgenabschätzung
Kapitel 30 02 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,

Nachwuchsförderung
Titelgruppe 40 Stärkung des Lernens im Lebenslauf
Titel 685 43 Neue Medien in der Bildung
Reg.-ansatz 10 000 TEuro
Antrag: Erhöhung des Ansatzes um 1 700 TEuro

auf 8 300 TEuro.
B e g r ü n d u n g

Der Abruf der Mittel aus diesem Titel ist deutlich unter
den Erwartungen. Der trotz der neuen und unterstützten
Projekte BIBER und WEB 2.0 absehbare Minderbedarf
ist daher zu berücksichtigen. Zudem fordert der Aus-
schuss einen Bericht des BMBF zur erforderlichen
Neukonzeption dieses Titels. Die Absenkung dient der
Gegenfinanzierung der Erhöhungsanträge im Bildungs-
bereich.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD, und DIE LINKE. gegen die Stimme
der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an-
genommen.

V. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages
Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung, For-

schung und Technikfolgenabschätzung
Kapitel 30 03 Wettbewerbsfähigkeit des Wissen-

schafts- und Innovationssystems
Titel 685 06 Monitoring des Wissenschaftssystems

und Ressortforschung
Reg.-ansatz 23 000 TEuro
Antrag: 1.Absenkung des Ansatzes um

1 000 TEuro auf 22 000 TEuro
2. Streichung der Erl.-Ziff. 7

B e g r ü n d u n g

Die Absenkung dient der Gegenfinanzierung der Erhö-
hungsanträge im Bildungsbereich.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen
für die Verbreitung und Vertiefung eines demokratischen
und freiheitlichen Grundkonsenses in der Gesellschaft.

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

Drucksache 16/10425 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

VI. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages
Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung,

Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Kapitel 30 04 Forschung für Innovationen, High-
tech-Strategie

Titel 541 01 Analysen, Planung, Datenerhebung
Reg.-ansatz 15 250 TEuro
Antrag: Absenkung des Ansatzes um

1 250 TEuro auf 14 000 TEuro
B e g r ü n d u n g

Die Absenkung dient der Gegenfinanzierung der Erhö-
hungsanträge im Bereich Forschung und Entwicklung.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

VII. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages
Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung,

Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Kapitel 30 04 Forschung für Innovationen, High-
tech-Strategie

Titelgruppe 10 Neue Konzepte und regionale För-
derung

Titel 683 10 Instrumente im Wissens- und Tech-
nologietransfer im Rahmen der
Hightech-Strategie (…)

Reg.-ansatz 90 000 TEuro
Antrag: Absenkung des Ansatzes um

13 700 TEuro auf 76 30 TEuro
B e g r ü n d u n g

Der im Regierungsentwurf vorgeschlagene Aufwuchs
dieses Titels wird zur Steigerung der Projektförderung
in den Titeln für Optische Technologien, Nanofor-
schung und für Energietechnologien/-effizienz sowie
zur Gegenfinanzierung anderer Erhöhungsanträge im
Bereich Forschung und Entwicklung genutzt.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

VIII. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages
Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung,

Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Titelgruppe 30 Innovation durch Lebenswissen-
schaften

Titel 685 30 Gesundheit und Medizin
Reg.-ansatz 140 100 TEuro
Antrag: 1. Erhöhung des Ansatzes um

3 000 TEuro auf 143 100 TEuro‘
2. Einfügung im Erläuterungstext

zu Ziff. 1 nach dem Wort ‚Krebs-
forschung.‘ der Worte ‚vernach-
lässigte, sowie seltene Krankhei-
ten,‘

B e g r ü n d u n g

Die zunehmende Bedrohung durch neue oder seltene
Krankheiten sowie durch die steigende Zahl resistenter
Krankheitserreger verlangt nach zusätzlichen For-
schungsanstrengungen des Bundes. So ist gerade in
Osteuropa die Zahl von extrem resistenten Tuber-
kulosestämmen extrem angestiegen. Die zunehmende
internationale Mobilität steigert auch für Deutschland
die Risiken hinsichtlich der Infektion mit vernach-
lässigten oder seltenen Krankheiten sowie mit resis-
tenten Erregern. Die zusätzlichen Mittel sollen voll-
umfänglich zur Finanzierung von zusätzlichen Pro-
jekten unter der entsprechend ergänzten Erl.-Ziff. 1
genutzt werden.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
angenommen.

IX. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages
Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung,

Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Kapitel 30 04 Forschung für Innovationen, High-
tech-Strategie

Titelgruppe 40 Klima, Energie und Umwelt
Titel 685 40 Klimaforschung und Lebensraum

Erde – Forschungs- und Entwick-
lungsvorhaben

Reg.-ansatz 123 970 TEuro
Antrag: Erhöhung des Ansatzes um

2 000 TEuro auf 125 970 TEuro
Die entsprechende Gegenfinanzie-
rung erfolgt aus Kapitel 30 04
Tit. 894 40.

B e g r ü n d u n g

Ende dieses Jahres wird die Begutachtung der Nach-
folge- und Umsetzungskonzeption für die deutschen
Forschungsschiffe vorliegen. Die weltweit anerkannte
deutsche Klimaforschung ist ohne leistungsfähige, mo-
derne Forschungsschiffe nicht denkbar. Sie braucht
Kapitel 30 04 Forschung für Innovationen, High-
tech-Strategie

dringend Planungssicherheit in der Frage der Nach-
folge der erfolgreichen Forschungsflotte. Der bean-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/10425

tragte Aufwuchs soll dazu dienen, auf den absehbaren
neuen Informationsstand Anfang 2009 zeitnah reagie-
ren und weitergehende Maßnahmen einleiten zu kön-
nen (z. B. Ausführungsexpertisen und ergänzende wis-
senschaftliche Erstausstattungen).

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
angenommen.

X. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages
Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung,

Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Kapitel 30 04 Forschung für Innovationen, High-
tech-Strategie

Titelgruppe 20 Innovationen durch neue Technolo-
gien
683 25 Optische Technologien
683 26 Nanotechnologien, Neue

Werkstoffe
Titelgruppe 40 Klima, Energie und Umwelt

685 41 Energietechnologie und
-effizienz

Reg.-ansatz Titel 68325: 79 000 TEuro
Titel 68326: 98 777 TEuro
Titel 68541: 55 000 TEuro

Antrag: Erhöhung der Ansätze
1. Titel 68325 um 6 400 TEuro auf

85 400 TEuro
2. Titel 68326 um 1 920 TEuro auf

100 697 TEuro
3. Titel 68541 um 2 800 TEuro auf

57 800 TEuro
B e g r ü n d u n g

Die konkrete Projektförderung von Optischen Techno-
logien, der Nanoforschung und der Energietechno-
logien/-effizienz soll aus den Absenkungen im Titel In-
strumente im Wissens- und Technologietransfer gestei-
gert werden.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

XI. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages
Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung,

Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Titel 687 03 Wissenschaftliche Zusammenarbeit
mit ausländischen Forschungsein-
richtungen und Unternehmen

Reg.-ansatz 12 300 TEuro
Antrag: 3) Erhöhung des Ansatzes um

2 500 TEuro auf 14 800 TEuro
4) Erhöhung der veranschlagten Ver-

pflichtungsermächtigungen um
5 000 TEuro auf 19 000 TEuro,
dabei jeweils 2 500 TEuro zu-
sätzlich mit Fälligkeit 2010 und
2011.

B e g r ü n d u n g

Die German-Israeli Foundation of Science ist eine
wichtige Institution in der wissenschaftlichen Zusam-
menarbeit beider Länder. Der deutsche Finanzierungs-
anteil für die Projektmittel für 2009 von 2,5 Mio. Euro
sollte unbeschadet der noch ausstehenden Gegenfinan-
zierung der israelischen Partner als Signal für Konti-
nuität und Verlässlichkeit Deutschlands in der Wissen-
schaftszusammenarbeit im Haushalt einschließlich der
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen ausdrück-
lich eingestellt werden. Zur Gegenfinanzierung wird
der Ansatz für Kapitel 30 04 Titelgruppe 50 – Aus-
gewählte Schwerpunkte der naturwissenschaftlichen
Grundlagenforschung – entsprechend abgesenkt.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen aller Fraktio-
nen angenommen.

XII. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages
Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung,

Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Kapitel 30 04 Forschung für Innovationen, High-
tech-Strategie

Titelgruppe 50 Ausgewählte Schwerpunkte der na-
turwissenschaftlichen Grundlagen-
forschung

Reg.-ansatz 200 200 TEuro
Antrag: Absenkung des Ansatzes um

2 500 TEuro auf 198 200 TEuro
B e g r ü n d u n g

Die Absenkung dient zur Gegenfinanzierung der Erhö-
hung der Projektmittel für die German-Israeli Founda-
tion of Science (Kapitel 30 04 Titel 687 03).

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

XIII. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages
Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung,
Kapitel 30 04 Forschung für Innovationen, High-
tech-Strategie

Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Drucksache 16/10425 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Kapitel 30 04 Forschung für Innovationen, High-
tech-Strategie

Titelgruppe 40 Klima, Energie und Umwelt
Titel 685 40 Klimaforschung und Lebensraum

Erde – Forschungs- und Entwick-
lungsvorhaben

Reg.-ansatz 123 970 TEuro
Antrag: Einfügung im Erläuterungstext zu

Ziff. 9: ‚Erhaltung der Artenvielfalt,
ökologische Gesundheit, Biodiversi-
tät (einschließlich einer Verstärkung
von bis zu 1 Mio. Euro für
Datenarchivierung, GBIF)‘, Land-
nutzung und -gestaltung, Tropen-
ökologie, Schutz der Regenwälder,
Umsetzung internationaler Arten-
schutzabkommen.

B e g r ü n d u n g

Um seiner Verantwortung als Vertragsstaat der CBD
gerecht zu werden sollte Deutschland im Rahmen der
Global Biodiversity Information Facility (GBIF), eines
weltweiten Netzwerkes für Biodiversitätsdaten, seine
Aktivitäten verstärken. Dies ist nötig, um die führende
Position im Bereich der Datenarchivierung und -ver-
netzung auszubauen, da diese Daten, die für alle For-
scher frei zugänglich sein sollten, die Grundlage für
eine qualitative hochwertige Biodiversitätsforschung
am Standort Deutschland sind.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen aller Fraktio-
nen angenommen.

19. Ausschuss (Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung)

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner 72. Sitzung am 15. Oktober 2008
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushalts-
gesetz 2009) – Einzelplan 23 – Bundesministerium für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – gutachtlich
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme mit folgenden Maßgaben:

I. Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung

Kapitel 23 01 Bundesministerium
Titel 422 01 Bezüge und Nebenleistungen der plan-

mäßigen Beamtinnen und Beamten
Antrag: Erhöhung der Stellen für Beamtinnen

und Beamte um 20 auf 417 Stellen.
Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP.

Antrag: Erhöhung der Verpflichtungsermäch-
tigung um 4 000 TEuro., Zweck-
bindung für DAAD.

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP.

III. Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel 687 01 Beiträge an die Vereinten Nationen,

ihre Sonderorganisationen sowie
andere internationale Einrichtun-
gen und internationale Nichtregie-
rungsorganisationen

Antrag: Umschichtung innerhalb des Titels
für die Vereinten Nationen von je-
weils 2 000 TEuro zugunsten von
IPPF und UNFPA.

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der FDP.

IV. Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel 687 03 Förderung der Sozialstruktur
Antrag: Erhöhung des Baransatzes und Er-

höhung der Verpflichtungsermächti-
gung zur Förderung der Sozialstruk-
tur um 1 000 TEuro, Zweckbindung
DGB Bildungswerk.

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der FDP.

V. Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel 687 04 Förderung entwicklungswichtiger

Vorhaben der politischen Stiftungen
Antrag: Erhöhung des Baransatzes und der

Verpflichtungsermächtigung für die
Förderung entwicklungspolitischer
Vorhaben der politischen Stiftungen
um jeweils 10 000 TEuro.

Einstimmige Annahme.

VI. Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel 687 11 Entwicklungspartnerschaft mit der

Wirtschaft
Antrag: Erhöhung des Baransatzes um

3 000 TEuro.
Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Titel 687 11 Entwicklungspartnerschaft mit der
Wirtschaft

Antrag: Erhöhung der Verpflichtungser-
mächtigung um 4 000 TEuro.
II. Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel 685 01 Berufliche Aus- und Fortbildung

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/10425

der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
der FDP.

VII. Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel 687 38 Förderung der internationalen

Agrarforschung
Antrag: Erhöhung des Baransatzes um

2 500 TEuro und der Verpflichtungs-
ermächtigung um 2 000 TEuro.

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen FDP und DIE LINKE.

VIII. Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel 836 02 Beteiligung an Einrichtungen der

Weltbankgruppe
Antrag: Absenkung der Verpflichtungser-

mächtigung um 90 000 TEuro bei
der Beteiligung an Einrichtungen
der Weltbankgruppe.

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

IX. Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel 866 01 Bilaterale Finanzielle Zusammenar-

beit
Antrag: Absenkung des Baransatzes um

26 500 TEuro.
Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der FDP.

Titel 866 01 Bilaterale Finanzielle Zusammen-
arbeit

Antrag: Umschichtung innerhalb des Ver-
pflichtungsermächtigungsplafonds,
für Mikrofinanzierung in Afrika sol-
len zusätzlich 40 000 TEuro einge-
setzt werden, Umsetzung durch
Durchführungsorganisationen der
bilateralen Entwicklungszusammen-
arbeit.

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

X. Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel 896 01 Finanzielle Zusammenarbeit mit Re-

gionen

Antrag: Umschichtung innerhalb des Ver-
pflichtungsermächtigungsplafonds,
für Mikrofinanzierung in Afrika
sollen zusätzlich 40 000 TEuro ein-
gesetzt werden, Umsetzung durch
Durchführungsorganisationen der

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

XI. Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel 896 03 Bilaterale Technische Zusammenar-

beit
Antrag: Umschichtung innerhalb des Baran-

satzes in Höhe von 3 000 TEuro für
Sektorvorhaben für vernachlässigte
Krankheiten.

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie zwei Ver-
tretern der Fraktion der CDU/CSU.

XII. Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel 896 04 Förderung entwicklungswichtiger

Vorhaben der Kirchen
Antrag: Erhöhung des Baransatzes und der

Verpflichtungsermächtigung um je-
weils 10 000 TEuro.

Einstimmige Annahme.

20. Ausschuss (Ausschuss für Tourismus)

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 62. Sitzung am
Mittwoch, dem 24. September 2008 den Entwurf eines Ge-
setzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) gutachtlich
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP und DIE LINKE. bei Abwesenheit der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine Annahme.

22. Ausschuss (Ausschuss für Kultur und Medien)

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner
63. Sitzung am 24. September 2008 den Entwurf eines Ge-
setzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) – Einzel-
plan 05 – Auswärtiges Amt – gutachtlich beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP Zustimmung.

Des Weiteren hat der Ausschuss für Kultur und Medien in
der 65. Sitzung am 15. Oktober 2008 den Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) – Ein-
zelplan 04 – Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt – das
Kapitel 04 03 – Presse- und Informationsamt der Bundes-
regierung – sowie das Kapitel 04 05 – Der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien – beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP Zustimmung.

Ergänzend hat der Ausschuss für Kultur und Medien die
Annahme des nachfolgenden Entschließungsantrages der
bilateralen Entwicklungszusammen-
arbeit.

Fraktionen der CDU/CSU und SPD mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die

Drucksache 16/10425 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
angenommen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien stellt fest und be-
grüßt:
Die Bundesregierung steigert den Etat des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bereits zum
vierten Mal in Folge und verdeutlicht damit die Bedeutung
dieses Bereiches für die Politik der Bundesregierung.
Gleichzeitig werden mit der angestrebten Steigerung des
Etats des BKM im Verhältnis zum Haushalt 2008 um
1,51 Prozent wichtige kultur- und medienpolitische Vorha-
ben in 2009 ermöglicht.

Die von der Bundesregierung beschlossene Fortschreibung
der Gedenkstättenkonzeption des Bundes wird mit entspre-
chenden finanziellen Mitteln unterlegt. Nachdem bereits im
Haushalt 2008 eine Steigerung von 10 Millionen Euro er-
folgte, werden die Mittel 2009 noch einmal um 2 Millionen
Euro für ein Sonderinvestitionsprogramm zur Sanierung der
KZ-Gedenkstätten von nationaler Bedeutung gesteigert. Vor
diesem Hintergrund begrüßt der Ausschuss für Kultur und
Medien ausdrücklich die im Rahmen der Fortschreibung
der Gedenkstättenkonzeption verankerte institutionelle För-
derung der Gedenkstätten Neuengamme, Bergen-Belsen,
Flossenbürg, Dachau, Marienborn, Marienfelde und Leisti-
kowstraße.
Die seit dem Jahr 2002 existierende Kulturstiftung des Bun-
des ist ein wichtiger Bestandteil der Kulturförderung des
Bundes. In ihrem Schwerpunkt fördert sie in der Regel als
Projektförderung innovative Programme und Projekte im
internationalen Kontext.

Im Jahr 2010 wird das Ruhrgebiet mit Essen im Mittelpunkt
gemeinsam mit der ungarischen Stadt Pécs und der Haupt-
stadt der Türkei, Istanbul, Kulturhauptstadt Europas sein.
Mit dem Projekt RUHR.2010 wird es die größte und kom-
plexeste Kulturhauptstadt Europas, die es je gab. Der Aus-
schuss für Kultur und Medien begrüßt das Engagement des
Bund für die Kulturhauptstadt 2010 RUHR.2010 mit einer
Verpflichtungsermächtigung für 2010 in Höhe von 13 Mio.
Euro, mit der er seine bundespolitische Verantwortung
wahrnimmt.

Die „Initiative Musik“ wurde als wichtiges Instrument zur
Stärkung der Musikwirtschaft als Teil der Kulturwirtschaft
in Deutschland im Haushalt des BKM verankert. Mit der
Erarbeitung einer umfangreichen Konzeption und der struk-
turellen Verankerung in Form einer gemeinnützigen GmbH
sind die Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung
der drei wesentlichen Aufgaben Nachwuchsförderung,
Exportförderung und Integration gegeben. Der Ausschuss
für Kultur und Medien begrüßt, dass die gezielte kulturwirt-
schaftliche Förderung auf Bundesebene für Rock-, Pop- und
Jazzmusik fortgesetzt wird.
Der Deutsche Filmförderfonds hat sich als neue Finanzie-
rungsmaßnahme und Anreiz zur Stärkung der Filmproduk-
tion in Deutschland bewährt. Der Ausschuss für Kultur und
Medien begrüßt die Fortführung des Filmförderfonds in

Die Deutsche Welle als ein wichtiges Instrument zur Dar-
stellung Deutschlands als europäische gewachsene Kultur-
nation und freiheitlich verfasster Rechtsstaat erfuhr in den
vergangen Jahren eine Stabilisierung der zur Erfüllung
ihrer Aufgaben notwendigen Finanzmittel.
Im Haushalt des BKM für 2009 ist erstmalig der Aufbau
einer für jedermann online zugänglichen Datenbank von
Strukturdaten nationaler und internationaler, in Deutsch-
land wirtschaftlich tätiger Medienunternehmen vorgesehen.
Damit soll Wissenschaftlern, Entscheidern in Wirtschaft und
Politik sowie an Fragen der Medienentwicklung Interessier-
ten ein umfassendes Informationsportal von Daten zu den
wichtigsten nationalen und internationalen Medienunter-
nehmen zur Verfügung gestellt werden.
Der Ausschuss für Kultur und Medien erwartet:
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages zum Antrag
der Fraktionen von CDU/CSU und SPD „Populäre Musik
als wichtigen Bestandteil des kulturellen Lebens stärken“
(Bundestagsdrucksache 16/5111) war die Aufforderung an
die Bundesregierung verbunden „einen Spielstättenpreis für
herausragende Spielstätten im Bereich der populären
Musik, insbesondere der Jazzmusik, aufzulegen“. Der Aus-
schuss für Kultur und Medien begrüßt, dass dieser Forde-
rung nun zügig entsprochen werden soll. Gleichzeitig er-
wartet der Ausschuss für Kultur und Medien, dass die Um-
setzung dieser und weiterer Forderungen des Deutschen
Bundestages sowie die Wirkung und Nachhaltigkeit der
Arbeit der Initiative Musik in der für 2009 anstehenden
Evaluation des Instruments überprüft und wenn nötig nach-
justiert wird.
Die mit dem Deutschen Filmförderfonds angestrebte Stär-
kung der Filmproduktion in Deutschland wird evaluiert
werden, um die mit dieser Maßnahme beabsichtigten
schnellen und unmittelbaren volkswirtschaftlichen Effekte
bei deutschen Produzenten und den Produktionsstudios in
Deutschland genauer beziffern zu können. Auch für die Hin-
terlegung besonders wichtiger und wertvoller Filme sind
ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Kultur und Medien erwartet, dass der
Haushaltsausschuss prüft, wie die Kosten aus der Paralleli-
tät und Kooperation in der Zusammenarbeit von Bundeskul-
turstiftung und Kulturstiftung der Länder unabhängig vom
Etat der Kulturstiftung des Bundes getragen werden kön-
nen, damit diese nicht zu Lasten des Etats der Kulturstiftung
des Bundes erfolgen. Ebenso sollte geprüft werden, wie die
bisher im Rahmen der Kulturstiftung des Bundes vorgese-
hene Finanzierung der Bespielung des Martin-Gropius-
Baus unabhängig vom eigentlichen Etat der Kulturstiftung
des Bundes und damit ebenfalls nicht zu Lasten der Kultur-
stiftung des Bundes gewährleistet werden kann.
Auch wäre zu prüfen, ob die Notwendigkeit zur Vorbe-
reitung des komplexeren Projektes Kulturhauptstadt
Ruhr.2010 besteht, bereits 2009 Mittel dafür zur Verfügung
zu stellen. Sollte diese Annahme zutreffen, ist für eine Zur-
verfügungstellung der notwendigen finanziellen Grundla-
gen zu sorgen.
Weiter sollte geprüft werden, dass die für das Freiheits- und
Einheitsdenkmal in Berlin vorgesehene Finanzierung in vol-
Höhe von 60 Millionen Euro jährlich auch über das Jahr
2009 hinaus.

lem Umfang gewährleistet ist und in Verhandlungen der
Bundesregierung mit dem Land Sachsen und der Stadt Leip-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/10425

zig auch für eine ähnliche Initiative in Leipzig Mittel be-
rücksichtigt werden.
Wir anerkennen mit Nachdruck die im Rahmen der Minder-
heitenpolitik der Bundesregierung stattfindende Förderung
der sorbischen Minderheit in Deutschland. Wir sind der
Auffassung, dass intensiv zu prüfen ist, ob bedingt durch er-
höhte Personalkosten eine Erweiterung der Mittel für die
sorbische Minderheit möglich ist.
Schließlich ist zu prüfen, ob und inwieweit der durch die
Konvergenz der Medien notwendigen Ausweitung der Prüf-
tätigkeit des Presserates auf Online-Inhalte der Presse
durch einer Verbesserung der Finanzierung Rechnung ge-
tragen werden kann.
Für den Aufbau einer Mediendatenbank sollte zunächst ein
umfassendes und überzeugendes Konzept vorgelegt werden.
Ziel einer solchen Mediendatenbank sollte es sein, die be-
stehenden Datendefizite im Medienbereich zu beheben und
verlässliche Grundlagen für medienpolitische Entscheidun-
gen zu schaffen. Dabei gilt es, die Entwicklungen im Be-
reich der alten und neuen Medien fortlaufend zu analysie-
ren und insbesondere die zunehmenden – auch crossmedia-
len – Kooperationen, Verflechtungen und Fusionen aufzu-
zeigen und – möglichst auch graphisch oder kartographisch
auf einer Medienlandkarte – abzubilden. Geprüft werden
sollte, ob ein solches Projekt Mediendatenbank/Medien-
karte ausgeschrieben oder vom vorgesehenen Institut für
Medien- und Kommunikationspolitik innerhalb einer Ko-
operation mit anderen Institutionen, die im Bereich der
Medien- und Medienkonzentrationsforschung Kompetenz
und Erfahrung aufweisen, sowie in Zusammenarbeit mit der
KEK umgesetzt werden kann.
Schließlich hat der Ausschuss für Kultur und Medien in die-
ser Sitzung die kultur- und medienpolitischen Aspekte des
Einzelplans 09 – Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie – gutachtlich beraten und empfiehlt Zustim-
mung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und
DIE LINKE.

Ergänzend hat der Ausschuss für Kultur und Medien die
Annahme des nachfolgenden Entschließungsantrages der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. angenommen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien stellt fest und be-
grüßt:
Erstmalig wurden im Bundeshaushalt 2008 Mittel in Höhe
von 5 Millionen Euro zur „Umsetzung kreativwirtschaft-
licher Konzepte“ eingestellt, die auch im Jahr 2009
(2,5 Millionen Euro) und darüber hinaus fortgeschrieben
werden sollen. Mit diesen Mitteln wurde im Herbst 2007 eine
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und
dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Me-
dien (BKM) gemeinsam verantwortete „Initiative Kultur-
und Kreativwirtschaft der Bundesregierung“ gestartet. Im
Rahmen dieser Initiative sollen die erwerbswirtschaftlichen
Potenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre bes-

tur in Deutschland“, die zu einem großen Teil bereits in ge-
meinsame Erwartungen und Forderungen der Fraktionen
von CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
an die Bundesregierung einflossen (Bundestagsdrucksache
16/6742).
Der Ausschuss für Kultur und Medien begrüßt daher aus-
drücklich, dass auch im Bundeshaushalt 2009 entspre-
chende Mittel für die „Umsetzung kreativwirtschaftlicher
Konzepte“ bereitgestellt werden.
Der Ausschuss für Kultur und Medien erwartet:
Nachdem die „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der
Bundesregierung“ in vielfältigen Kontakten mit den einzel-
nen Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft um-
fangreiche Ergebnisse zu den Potenzialen, Herausforderun-
gen und Entwicklungslinien in diesem Bereich erbringen
konnte, ist es folgerichtig, im Sinne der vom Bundestag
beschlossenen Erwartungen an die Bundesregierung und
den Empfehlungen der Enquete-Kommission „Kultur in
Deutschland“ in einem nächsten Schritt konkrete Maßnah-
men zur Unterstützung und Förderung kreativwirtschaftli-
cher Konzepte durchzuführen.
Der Ausschuss für Kultur und Medien fordert die Vorlage
einer entsprechenden Konzeption durch die Bundesregie-
rung, die in Abstimmung zwischen dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie und dem Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gemeinsam
erarbeitet werden sollte.

C. Besonderer Teil
1. Überblick

Dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsge-
setz 2009) in der Fassung der vorliegenden Beschlussemp-
fehlung hat der Haushaltsausschuss in seiner Sitzung am
20./21. November 2008 mit der Mehrheit der Stimmen der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt.

Die in der Übersicht VII des Entwurfs des Bundeshaushalts
(Sonderabgaben des Bundes) vorgenommenen Änderungen
waren Gegenstand der parlamentarischen Beratung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Haushaltsausschus-
ses steigen die Ausgaben des Bundeshaushalts 2009 gegen-
über dem Soll des Jahres 2008 um rund 1,8 vom Hundert
auf rund 290 Mrd. Euro.

Die Nettokreditaufnahme beträgt rund 18,5 Mrd. Euro und
steigt damit gegenüber dem von der Bundesregierung ver-
anschlagten Betrag um rund 8 Mrd. Euro.

Im Übrigen wird auf die Anlagen zu diesem Bericht verwie-
sen.

2. Beratungen des Haushaltsausschusses

2.1 Einzelplanberatungen und Bereinigungssitzung

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD beton-
ten, die Beratungen des Bundeshaushalts 2009 seien durch
sere Erschließung ermittelt werden. Dabei stützt sich die
Initiative auf die Ergebnisse der Enquete-Kommission „Kul-

das sich in den letzten Monaten stark verändernde wirt-
schaftliche Umfeld mit der Finanzmarktkrise im Zentrum

Drucksache 16/10425 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

geprägt gewesen. Dieser Entwicklung hätte die Koalition
Rechnung getragen und gegengesteuert durch das

– Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte
mit umfangreichen Hilfen von bis zu 480 Mrd. Euro zur
Behebung von Liquiditätsengpässen und zur Stärkung
des Eigenkapitals von Finanzinstitutionen (Finanzmarkt-
stabilisierungsfonds),

– Maßnahmenpaket zur Senkung der steuerlichen Belas-
tung, Stabilisierung der Sozialversicherungsausgaben
und für Investitionen in Familien vom 7. Oktober 2008
mit einem spürbaren Entlastungsvolumen von über
6 Mrd. Euro in 2009 und von jährlich fast 14 Mrd. Euro
für die Jahre ab 2010,

– Maßnahmenpaket zur Beschäftigungssicherung durch
Wachstumsstärkung mit vielfältigen Impulsen für
Schlüsselbereiche der deutschen Wirtschaft.

Diese Maßnahmenbündel würden eine Perspektive für die
Überwindung der Finanzkrise sowie der Konjunkturschwä-
che und für die Sicherung von Arbeitsplätzen schaffen.
Nachhaltige Infrastrukturmaßnahmen würden angestoßen.
Bürger und Unternehmen würden entlastet, der Konsum
werde belebt und so würden die Beschäftigungserfolge der
letzten Jahre gesichert.

Die Koalitionsfraktionen stellten fest, den Bundeshaushalt
müsse diese Situation zwangsläufig verändern. Der notwen-
digen Wirtschaftsstabilisierung müsse zu Lasten des Konso-
lidierungsziels derzeit eindeutig Vorrang gegeben werden.
Denn Konsolidierung könne nur bei prosperierender Wirt-
schaft nachhaltig erfolgreich sein. Folglich müsse das Ziel
zurückgestellt werden, wie bislang vorgesehen für 2011 ei-
nen Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung zu erreichen.
Aber am grundlegenden Ziel eines ausgeglichenen Bundes-
haushaltes halte die Koalition nach wie vor fest. Ein Bun-
deshaushalt ohne Neuverschuldung solle in der nächsten
Legislaturperiode erreicht werden.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD hoben
hervor, sie hätten die Maßnahmenbündel im Zuge der Haus-
haltsberatungen in den Bundeshaushalt 2009 eingearbeitet
und noch zahlreiche Impulse insbesondere im Investitions-
bereich gesetzt. Die Investitionen stiegen dadurch gegen-
über dem Entwurf um 1,35 Mrd. Euro auf 27,22 Mrd. Euro.

Dies alles habe zu einer unvermeidbaren Erhöhung der
Nettokreditaufnahme 2009 gegenüber dem Entwurf von
10,5 Mrd. Euro auf 18,5 Mrd. Euro geführt. Allein rund
4,5 Mrd. Euro der zusätzlichen Ausgaben könnten dabei auf
das sachlich gebotene Wirkenlassen automatischer Stabili-
satoren zurückgeführt werden. So führe die aktuelle Steuer-
schätzung von Anfang November 2008 beim Bund zu
Steuermindereinnahmen von rund 2,2 Mrd. Euro in 2009.
Auch fehlten Mittel wegen notwendig vorsichtigerer Veran-
schlagung der Privatisierungseinnahmen. Außerdem hätten
die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II erhöht werden
müssen.

Die Fraktion der FDP machte deutlich, dass die Haushalts-
konsolidierung als ein integraler Bestandteil der Finanz-
politik mit dem Bundeshaushalt 2009 durch die Bundes-

dokumentiere die ökonomische und haushaltspolitische
Kurzsichtigkeit.

Mit dem Bundeshaushalt 2009 werde der ohnehin bisher we-
nig ambitionierte Konsolidierungskurs verlassen. Das soge-
nannte Herzstück des Regierungsprogramms sei gescheitert.
Damit entfielen die Legitimation und die zentrale Begrün-
dung des Regierungshandelns.

Der Bundeshaushalt 2009 sei gekennzeichnet durch

– ein Wiederansteigen der Neuverschuldung auf 18,5 Mrd.
Euro,

– ein deutlich geringeres Wirtschaftswachstum,

– eine höhere Arbeitslosigkeit.

Der Bundeshaushalt 2009 basiere auf zu positiven Annah-
men und gebe das aktuelle Ausmaß der Finanzmarktkrise
und des Wirtschaftsabschwungs nicht wider. Die haushalts-
relevanten wirtschaftlichen Eckdaten seien überzeichnet.
Damit würden die Risiken für den Bundeshaushalt 2009
verschleiert. Gestützt auf unrealistische Haushaltsansätze
enthalte der Bundeshaushalt 2009 Haushaltsrisiken in Milli-
ardenhöhe. So seien die Risiken bei den Arbeitsmarktausga-
ben und bei den Steuereinnahmen nicht abgebildet.

Gleichzeitig wolle die Bundesregierung mit einem schul-
denfinanzierten Konjunkturprogramm einer Rezession in
Deutschland begegnen. Hier zeige sich die Widersprüch-
lichkeit ihrer Politik. Mit einer Vielzahl von Einzelmaßnah-
men solle die Konjunkturschwäche überwunden werden.
Doch gleichzeitig würden die Bürger und Unternehmen
durch von der Bundesregierung zu verantwortende steuerli-
che und andere gesetzliche Maßnahmen im Jahr 2009 mit
rund 58 Mrd. Euro belastet. Infolgedessen werde der private
Konsum als Konjunkturstütze ausfallen. Ein solches Vorge-
hen entbehre jeder Logik.

Ebenfalls kontraproduktiv im Hinblick auf die Stärkung der
Wachstumskräfte sei die Erhöhung der Lkw-Maut. Das Ein-
nahmeplus von rund 1 Mrd. Euro gehe zu Lasten der Spedi-
teure. Die höhere LKW-Maut werde sich im doppelten
Sinne negativ auf die Konjunktur auswirken. Sie werde die
Spediteure zum Teil in eine Existenz bedrohende Situation
bringen und da, wo dies nicht geschehe, würden diese die
Mauterhöhung in Form von Preiserhöhungen an die Kunden
weitergeben. Die Folge werde ein Kaufkraftentzug sein.

Mit diesem Konjunkturprogramm würden sämtliche ord-
nungspolitischen Prinzipien außer Kraft gesetzt. Der Staats-
haushalt werde mit kurzatmigen Maßnahmen, die wenig
bringen würden und hohe Mitnahmeeffekte hätten, in Mil-
liardenhöhe belastet. Die bessere Alternative zur Stützung
der Konjunktur sei eine Begrenzung der konsumtiven
Staatsausgaben, verbunden mit einer Steuerstrukturreform
und Abgabenentlastungen. Dies wäre ein ökonomisch viel-
versprechender und in der aktuellen Situation angezeigter
marktwirtschaftlicher Weg der Vernunft.

Kurzsichtiges Handeln und eine kurzatmige Politik seien
wesentliche Bestandteile der Haushaltspolitik dieser Bun-
desregierung. Dies zeige sich besonders im ersten Jahr des
konjunkturellen Gegenwindes: die Neuverschuldung steige.

Es müssten mehr Kredite als geplant aufgenommen werden –

regierung aufgegeben werde. Die von der Bundesregierung
propagierte „gestaltende Finanzpolitik“ sei gescheitert und

und dies trotz Steuermehreinnahmen von rund 55 Mrd. Euro
im Vergleich zum Jahr 2005.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/10425

Die Gründe für das Scheitern bei der Haushaltskonsolidie-
rung und das aufgegebene Ziel eines ausgeglichenen Haus-
halts im Jahr 2011 seien nicht ursächlich in der Finanzkrise
zu sehen. Die Gründe seien auszumachen im mangelndem
Sparwillen und in einer falsch angelegten Konzeption in der
Finanz-, Wirtschafts- und Sozialpolitik.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, Einzelplanberatungen
und Bereinigungssitzung seien durch den drohenden Kol-
laps der Finanzmärkte und einen Konjunktureinbruch ge-
prägt. Beides habe die große Koalition mit verursacht.
Schwarz-Rot und davor Rot-Grün setzten mit Unterstützung
der Fraktion der FDP Gesetze durch, die die heutige Krise
erst möglich gemacht hätten. Im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD von 2005 hätten CDU, CSU und SPD
ihre finanzmarktpolitischen Ziele angekündigt: „Produktin-
novationen und neue Vertriebswege müssen nachdrücklich
unterstützt werden“, insbesondere „der Ausbau des Verbrie-
fungsmarktes“. Der von der Koalition vorsätzlich vorange-
triebene Ausbau des Verbriefungsmarktes und die Zulas-
sung von Hedgefonds in Deutschland gehörten zu den wich-
tigsten Auslösern der Finanzkrise und der wirtschaftlichen
Rezession. Hedgefonds würden es ermöglicht, solide Unter-
nehmen zu kapern, auszuweiden und zu Grunde zu richten.
Die Wertlosigkeit von Kreditforderungen könnte durch Ver-
briefungen verschleiert werden. Die entstehenden Milliar-
denverluste würden jetzt vergesellschaftet und den Steuer-
zahlerinnen und Steuerzahlern aufgebürdet.

Durch das offensichtlich gewordene Versagen ihrer Haus-
halts- und Wirtschaftspolitik der vergangenen Jahre seien
die Koalitionsfraktionen und die Regierung in eine Sinn-
krise geraten, die sich im Bundeshaushalt 2009 in einem
Sammelsurium von unzureichenden und teilweise kontra-
produktiven Einzelmaßnahmen zur Stützung der Konjunk-
tur niederschlage. Besonders deutlich werde dies bei der ge-
planten Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, die in erster
Linie reiche Käufer großer Autos mit hohem Schadstoffaus-
stoß begünstige.

Einzelplanberatungen und die Bereinigungssitzung hätten
erneut deutlich gemacht, dass der Haushaltsentwurf der
Bundesregierung dem Prinzip der Umverteilung von unten
nach oben folge. Leistungen für sozial Benachteiligte wür-
den gekürzt, ein wirksames Programm zur Schaffung neuer
Arbeitsplätze gebe es nicht. Stattdessen würden Instrumente
fortgeschrieben, die sich bereits seit vielen Jahren als un-
tauglich erwiesen hätten. Es fehlten Ansätze, die dem Aus-
einanderdriften der wirtschaftlichen und sozialen Entwick-
lung in Ost- und Westdeutschland entgegenwirkten.

Die Fraktion DIE LINKE. setze mit ihren Forderungen für
den Bundeshaushalt 2009 zwei Schwerpunkte: erstens ein
Konjunktur- und Zukunftsinvestitionsprogramm, zweitens
Hartz IV insbesondere durch die Förderung und Schaffung
neuer Arbeitsplätze überwinden. In über 100 Änderungs-
anträgen habe die Fraktion DIE LINKE. gezeigt, wie der
Haushalt sozial verantwortungsbewusst und konjunkturwirk-
sam umgestaltet werden könnte. Beispiele hierfür seien:

● Erhöhung des Arbeitslosengeldes II auf 435 Euro pro
Monat (8,4 Mrd. Euro),

● Ausbau der Kinderbetreuung (4 Mrd. Euro),

● Energiesparfonds und erhöhte Förderung erneuerbarer
Energien (3,6 Mrd. Euro),

● mehr Mittel für den Hochschulpakt (3,5 Mrd. Euro),

● Einführung einer kommunalen Investitionspauschale für
strukturschwache Kommunen (3 Mrd. Euro),

● Beseitigung des Investitionsstaus bei Krankenhäusern
(2,5 Mrd. Euro),

● mehr Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung
(1 Mrd. Euro),

● Förderung von Konversionsmaßnahmen (600 Mio.
Euro),

● Erhöhung des BAföG (510 Mio. Euro),

● mehr Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesse-
rung der regionalen Infrastruktur (500 Mio. Euro),

● mehr Mittel für die energetische Gebäudesanierung
(500 Mio. Euro),

● mehr Mittel für die Erwachsenenbildungsförderung
(500 Mio. Euro).

(Angegeben ist jeweils der Mehrbetrag im Vergleich zum
Regierungsentwurf unter Berücksichtigung der Beratungs-
ergebnisse im Haushaltsausschuss.)

Zur Finanzierung schlage die Fraktion DIE LINKE. die
stärkere Beteiligung der wirtschaftlich Leistungsfähigen an
den Kosten des Gemeinwesens vor: Erhöhung des Spitzen-
steuersatzes der Einkommensteuer, Besteuerung von Ge-
winnen beim Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaf-
ten, Rücknahme der Senkung des Körperschaftsteuersatzes
von 25 Prozent auf 15 Prozent, Wiedereinführung der Bör-
senumsatzsteuer und Ausbau der Steuerfahndung bei Groß-
unternehmen, Banken sowie Einkunftsmillionären. Dies
bringe insgesamt 33,5 Mrd. Euro zusätzlich. Außerdem for-
dere die Fraktion DIE LINKE. die Einführung von zwei
Sondersteuern zur Abschöpfung der leistungslos erzielten
Gewinne der Stromversorger aus dem Emissionshandel
(5,9 Mrd. Euro). Die Beendigung von Auslandseinsätzen,
der Verzicht auf Offensivwaffen wie Eurofighter und Schüt-
zenpanzer Puma sowie weitere Streichungen im Bereich
Verteidigung sparen 3,6 Mrd. Euro ein.

Immer noch arbeite mehr als die Hälfte der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Bundesregierung in Bonn. Die Fraktion
DIE LINKE. strebe die Wiedervereinigung der Bundes-
regierung in Berlin an und fordert den vollständigen Umzug
der Bundesregierung in die Hauptstadt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte ihre
Überzeugung, dass auch in der Haushalts- und Finanzpolitik
das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung gelten müsse.
Dies müsse sich konkret in der Ausgaben- und Einnah-
menstruktur des Bundeshaushalts widerspiegeln. Wichtige
Zukunftsaufgaben müssten finanziert werden, gleichzeitig
aber müssten die Gesamtausgaben maßvoll bleiben. Das
Ziel grüner Politik sei es, genügend finanzielle Mittel zur
Verfügung zu stellen, um die natürliche Lebensgrundlage zu
erhalten, zukünftigen Generationen durch Bildung und For-
schung Perspektiven zu eröffnen, Teilhabegerechtigkeit
sicherzustellen, das Armutsrisiko von Kindern zu verbes-
● Förderung des öffentlichen Personennah- und -fernver-
kehrs (4 Mrd. Euro),

sern und durch eine bessere Entwicklungszusammenarbeit
internationale Ungerechtigkeiten abzubauen.

Drucksache 16/10425 – 22 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Eine nachhaltige Haushaltspolitik bedeute aber auch, dass
wir den kommenden Generationen einen ausreichenden
finanziellen Gestaltungsspielraum vererben würden. Zu kri-
tisieren sei also, dass geplante notwendige Vorhaben der
Bundesregierung nicht solide gegenfinanziert seien, son-
dern einfach nur oben auf den bestehenden Ausgabenberg
aufgesattelt würden. Der Haushalt 2009 leiste kaum etwas
zur Frage des Subventionsabbaus und damit zur ausgaben-
seitigen Konsolidierung. Milliardensummen (mittelfristig
bis zu 15 Mrd. Euro pro Jahr) ließen sich durch Streichung
umweltschädlicher Subventionen erzielen. Der 21. Subven-
tionsbericht mache deutlich, dass es der Bundesregierung
erheblich an Mut mangele, überflüssige und klimaschäd-
liche Subventionen abzubauen. Mit einem konsequenten
Abbau milliardenteurer Ausnahmen bei der Ökosteuer, zu-
meist für die Großindustrie, könne nicht nur der Haushalt-
ausgleich weitaus zügiger erreicht werden, als die Regie-
rung dies plane, sondern es könnten auch wichtige Impulse
für Klimaschutz und Schaffung neuer zukunftsfester
Arbeitsplätze entstehen. Beispielhaft an dieser Stelle seien
die Subventionen im Flugverkehr in Höhe rund 5 Mrd. Euro
pro Jahr zu nennen (Mehrwertsteuerbefreiung für grenz-
überschreitende Flüge 1 560 Mio. Euro und Mineralölsteu-
erbefreiung für Flugbenzin im ersten Jahr bis zu 3 450 Mio.
Euro).

Um den Bundeshaushalt zu konsolidieren und für kom-
mende Generationen zukunftsfest zu gestalten, sei eine kon-
sistente und nachhaltige haushaltspolitische Strategie not-
wendig. Das strukturelle Defizit könne nur durch konse-
quente Ausgabenkürzung und Einnahmeverbesserung ge-
senkt werden.

Eine nachhaltige Haushaltspolitik müsse in wirtschaftlich
guten Zeiten Überschüsse erwirtschaften, um dann in kon-
junkturell schwierigen Zeiten Schulden aufnehmen zu kön-
nen. So könne eine konjunkturgerechte Steuerung der Haus-
halte mit dem Ziel ausgeglichener Haushalte verfolgt wer-
den. Dieser Grundsatz müsse in einem Zukunftshaushalts-
gesetz verbindlich gerade jetzt in der beginnenden Krise
festgelegt werden.

Zur Erreichung des Ziels von Nachhaltigkeit und Zukunfts-
fähigkeit gehöre daneben gleichermaßen, Investitionen in
Klimaschutzmaßnahmen, in Bildung und Forschung, Kin-
derbetreuung, Teilhabegerechtigkeit und in der Entwick-
lungszusammenarbeit zu konzentrieren. Das diffuse und
blinde Konjunkturprogramm der Bundesregierung könne
dies nicht leisten. Nur durch ein nachhaltig wirkendes In-
vestitionsprogramm könnten die drängenden Probleme wie
die Klimakatastrophe, die Bildungsmisere und die soziale
Ungerechtigkeit bekämpft werden. Dies sei politisch zwin-
gend und wenn man es richtig mache, sichere und schaffe es
Arbeitsplätze. Die ökologische Modernisierung im Kampf
gegen die Klimakatastrophe senke die Folgekosten einer
falschen Energie- und Verkehrspolitik. Investitionen in Bil-
dung seien sozial gerecht und machten uns als Innovations-
land attraktiv. Und die Unterstützung der Ärmsten in unse-
rer Gesellschaft sei ein moralisches Gebot und wirke in Be-
zug auf die Konjunktur.

Ein Großteil der vorgezogenen Investitionen könne aus Ein-
sparungen bzw. durch Subventionsabbau finanziert werden.

dungssoli zur Finanzierung von Bildungsausgaben umzu-
wandeln. Nachhaltige Investitionspolitik spare an den rich-
tigen Stellen, schichte klug um und vermeide durch vorge-
zogene Investitionen Folgekosten.

Eine solche auf Konsolidierung und Zukunftsinvestition
ausgerichtete Haushaltspolitik bedeute, Deutschland fit für
morgen zu machen. Der Deutsche Bundestag bekenne sich
zu diesen Zielen und richte das Haushaltsgesetz 2009 an
nachfolgenden Maßnahmenpaketen aus:

Wesentliche Vorschläge zur Konsolidierung und Gestal-
tung des Haushaltes 2009

Einzelplan 01 (Bundespräsident und Bundespräsidialamt)

Im Etatansatz des Regierungsentwurfs waren für den Bun-
despräsidenten und das Bundespräsidialamt Ausgaben von
rund 27,626 Mio. Euro veranschlagt worden. Gegenüber
dem Vorjahr ergab sich ein geringfügiger Aufwuchs in
Höhe von rund 2,746 Mio. Euro. In dem einvernehmlich ge-
führten Berichterstattergespräch war, wie bereits im Vorjahr,
das Thema der Künstlerhilfe Gegenstand der Beratungen.
Eine Änderung gegenüber der Veranschlagung des Regie-
rungsentwurfs wurde jedoch nicht vorgenommen. Ände-
rungsanträge wurden in der Einzelplanberatung nicht vorge-
legt. Der Regierungsansatz wurde unverändert und mit den

Maßnahmen Belastung/Entlastung

Zusätzliche Ausgaben (Auswahl)

Klimaschutz 7 500 Mio. Euro

Erhöhung der Regelsätze ALG II
auf 420 Euro 4 050 Mio. Euro

Anpassung der Kosten der Unter-
kunft 1 010 Mio. Euro

Verstärkte Investitionen im Bil-
dungsbereich
(langfristig teilweise durch über-
schüssige Mittel aus dem Solidari-
tätszuschlag finanziert – „Bildungs-
soli“)

664 Mio. Euro

6 250 Mio. Euro

Erhöhung der Mittel für die Ent-
wicklungshilfezusammenarbeit 361 Mio. Euro

Zusätzliche Einnahmen bzw. Minderausgaben (Auswahl)

Subventionsabbau
davon:

Absenkung der Zuschüsse für die
Steinkohle (615 Mio. Euro)
Abbau Steuervergünstigungen für
den Luftverkehr (5 000 Mio. Euro)
Abbau Ausnahmen von der Öko-
steuer (1 367 Mio. Euro)

9 300 Mio. Euro

Einführung einer Ticket-Tax 450 Mio. Euro

Anhebung des Spitzensteuersatzes
auf 45 Prozent 1 000 Mio. Euro

Kürzung von Rüstungsprojekten,
die nicht zukünftigen Einsatz-
szenarien entsprechen 1 850 Mio. Euro
Zudem könnten Mittel aus dem Emissionshandel verwendet
werden. Überschüssige Beträge des Soli seien in einen Bil-

Stimmen der im Ausschuss vertretenen Fraktionen einver-
nehmlich angenommen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/10425

Auch in der Bereinigungssitzung beließ der Ausschuss den
Regierungsansatz unverändert.

Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan Aus-
gaben in Höhe von rund 667,293 Mio. Euro nach rund
632,504 Mio. Euro im Vorjahr vor. Damit erhöhten sich die
Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um rund 34,789 Mio.
Euro. In der Einzelplanberatung stockte der Haushaltsaus-
schuss den Plafond dieses Einzelplans um 6,588 Mio. Euro
auf.

Zur Beratung dieses Einzelplans lagen dem Haushaltsaus-
schuss ausschließlich einvernehmliche Berichterstattervor-
schläge vor. In der Einzelplanberatung beschloss der Aus-
schuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD gemeinsam mit der Fraktion der FDP notwendige
Anpassungen bei den Personaltiteln sowie bei den Leis-
tungen an internationale Organisationen. Diese Änderungen
wurden mit den Stimmen aller im Ausschuss vertretenen
Fraktionen gefasst. Die Oppositionsfraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten keine
Änderungsanträge in die Beratungen ein.

Der durch die Berichterstattervorschläge und die in der Ein-
zelplanberatung vorgelegten Koalitionsanträge geänderte
Regierungsansatz wurde vom Ausschuss bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Übrigen
einvernehmlich angenommen.

In der Bereinigungssitzung erhöhte der Ausschuss den An-
satz für Baumaßnahmen von mehr als 1 Mio. Euro entspre-
chend den Beschlüssen des Ältestenrates einvernehmlich ge-
gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie die Geldleistungen an die Fraktionen des Deutschen
Bundestages einvernehmlich.

Einzelplan 03 (Bundesrat)

Der Regierungsansatz bezifferte das Ausgabevolumen die-
ses Einzelplans auf 21,283 Mio. Euro; das Ausgabesoll des
Vorjahres betrug 21,697 Mio. Euro. Im Rahmen des einver-
nehmlich geführten Berichterstattergesprächs wurden keine
Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf vorgenom-
men.

In der Einzelplanberatung legten die Oppositionsfraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt neun An-
träge vor; darüber hinaus wurden keine Änderungsanträge
eingebracht. Die von der Fraktion der FDP in die Beratun-
gen eingebrachten Kürzungsanträge zur Verringerung der
Neuverschuldung betrafen u. a. die Titelansätze der Fahrt-
kosten und Reisekosten für Mitglieder des Bundesrates, die
Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten,
die Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den
Geschäftsbedarf, die Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen sowie die Ausgaben für die Informa-
tionstechnik. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
stellte zu dem Mittelansatz der Fahrtkosten und Reisekosten
für Mitglieder des Bundesrates sowie zu dem Vorhaben aus
Anlass des 60-jährigen Bestehens der Bundsrepublik Deutsch-
land einen Kürzungsantrag. Keiner der Anträge der Frak-
tionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konnte sich

Der Regierungsansatz wurde somit unverändert und von
den im Ausschuss vertretenen Fraktionen einvernehmlich
angenommen.

Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und
des Bundeskanzleramtes)

Im Etatansatz des Regierungsentwurfs waren für diesen
Einzelplan Ausgaben in Höhe von rund 1,793 Mrd. Euro
veranschlagt worden gegenüber 1,749 Mrd. Euro im Vor-
jahr. In der Einzelplanberatung stockte der Ausschuss den
Ausgabeansatz um 45 T Euro auf.

Über die getrennt nach den Kapiteln vorgelegten Bericht-
erstattervorschläge hinaus legten die Oppositionsfraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in
der Einzelplanberatung zusammen 19 Änderungsanträge
vor; die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD ver-
zichteten auf die Einbringung von Änderungsanträgen. Das
Ziel einer großen Zahl der von den Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Beratungen einge-
brachten Anträge war es, die jeweiligen Titelansätze zum
Zwecke der Haushaltskonsolidierung und zur Entlastung
der Bürger abzusenken. Diese Anträge fanden ausnahmslos
keine Mehrheit im Ausschuss. Damit machte sich der Aus-
schuss lediglich die Empfehlungen der Berichterstatter zu
Eigen; im Übrigen blieben die Regierungsansätze unverän-
dert erhalten.

Zu Kapitel 04 01 – Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
– und Kapitel 04 02 – Allgemeine Bewilligungen – hatten die
Berichterstatter keine Änderungen gegenüber dem Regie-
rungsentwurf vorgeschlagen. Die Fraktion der FDP forderte
u. a. die Einsparung einer Staatsministerin und beantragte in
Folge die Absenkung des Mittelansatzes bei Titel „Bezüge
der Bundeskanzlerin, des Bundesministers für besondere
Aufgaben und der Staatsministerinnen“. Des Weiteren wur-
den zwei Kürzungsanträge zu den Titeln „Geschäftsbedarf
und Kommunikation“ und „Ausgaben für die Informa-
tionstechnik“ eingebracht. Trotz der Unterstützung der Op-
positionsfraktionen fanden die Anträge keine Mehrheit im
Ausschuss.

Auch im Kapitel des Presse- und Informationsamtes der
Bundesregierung – Kapitel 04 03 – hatten die Berichterstat-
ter keine Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf
beschlossen. Die Oppositionsfraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legten insgesamt sechs
Änderungsanträge vor. Wie bereits in den Vorjahren bean-
tragte die Fraktion der FDP erneut die Auflösung des
Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. Dieser
Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden
Fraktion abgelehnt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN forderte mit dem Ziel der Haushaltskonsolidie-
rung u. a. die Einführung eines neuen Titels „Einnahmen
aus Eigenbeteiligungen der Teilnehmerinnen und Teilneh-
mer von Informationstagungen“ mit einem Titelansatz in
Höhe von 2,315 Mio. Euro. Dieser Antrag wurde bei Unter-
stützung der Fraktion der FDP abgelehnt. Die Fraktion DIE
LINKE. forderte eine Beschränkung der regierungsamt-
lichen Kommunikation im Vorfeld von Wahlen mit Aus-
nahme der Informationsfahrten für politisch interessierte
Personen und damit die Absenkung des Titelansatzes der
gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und SPD durchsetzen.

Öffentlichkeitsarbeit von 18,4 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro.
Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte den

Drucksache 16/10425 – 24 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Mittelansatz der Öffentlichkeitsarbeit um 5,4 Mio. Euro auf
13 Mio. Euro absenken. Die Anträge konnten sich gegen die
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD nicht durchsetzen. In der Bereinigungssitzung er-
höhte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und SPD einvernehmlich den Ansatz für die
Informationstagungen von 16,4 Mio. Euro auf 23,6 Mio.
Euro. Ebenfalls eine Aufstockung erfuhr auf Beschluss des
Ausschusses die Mittelausstattung der Deutschen Atlanti-
schen Gesellschaft e. V. innerhalb des Titels „Informations-
politische Einrichtungen“.

Das Protokoll des Berichterstattergesprächs zu Kapitel 04 05
– Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien – beinhaltete zahlreiche offen gestellte Titel, die im
Verlauf der Einzelplanberatung fast alle wieder geschlossen
wurden, ohne Veränderungen gegenüber dem Regierungsan-
satz vorzunehmen. Lediglich bei einem dieser offen gestell-
ten Titel, dem „Zuschuss für den Beschwerdeausschuss des
Deutschen Presserates“, wurden die Erhöhung des Mittelan-
satzes von 178 T Euro auf 223 T Euro sowie die Aufnahme
eines Haushaltsvermerks in Abänderung des Regierungsan-
satzes beschlossen. In der Einzelplanberatung legten die Op-
positionsfraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN über die Berichterstattervorschläge hinaus
insgesamt acht Änderungsanträge vor. Auch bei diesem Ein-
zelplan zielten insbesondere die von der Fraktion der FDP
eingebrachten Anträge auf Einsparungen zur Entlastung der
Bürger. In der Bereinigungssitzung hat der Ausschuss mit
großer Mehrheit die im Regierungsentwurf vorgesehene
Globale Minderausgabe entfallen lassen.

In der Titelgruppe 01 – Allgemeine kulturelle Angelegenhei-
ten – forderte die Fraktion DIE LINKE. in der Einzelplanbe-
ratung sowohl die Aufstockung des Titels „Rückführung von
Kulturgut sowie Sicherung und Erwerb von national wertvol-
lem Kulturgut“ von 3,907 Mio. Euro auf 4,907 Mio. Euro als
auch die Erhöhung des Mittelansatzes bei Titel „Zuschuss
des Bundes an die ‚Stiftung für das sorbische Volk‘“. Beide
Anträge wurden gegen die Stimmenmehrheit der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und SPD abgewiesen. Auch der in
der Bereinigungssitzung von der Fraktion DIE LINKE. zu
letzterem Titel vorgelegte Erhöhungsantrag konnte in der
Abstimmung keine Mehrheit finden. Dem von den Koaliti-
onsfraktionen der CDU/CSU und SPD in die Bereinigungs-
sitzung eingebrachten Antrag, den Zuschuss an das Institut
für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft zu er-
höhen, schloss sich die Mehrheit an. In der Einzelplanbera-
tung lehnte der Ausschuss mehrheitlich den Wunsch der
Fraktion DIE LINKE., den Titelansatz bei der „Förderung
von national und international bedeutsamen Vorhaben, insbe-
sondere zur kulturellen Integration und Innovation, über die
Kulturstiftung des Bundes“ zu erhöhen, mehrheitlich ab. In
der Bereinigungssitzung erhöhte der Ausschuss schließlich
den Ansatz auf Anregung der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und SPD um 1 Mio. Euro unter Hinweis auf die Bedeu-
tung der Bundeskulturstiftung. Die darüber hinausgehenden
Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN blieben
in den Abstimmungen ohne Erfolg. Auch reklamierte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Notwendigkeit
zur Schaffung einer Institution, die sich mit Beschwerden
über jugendschutz- und strafrechtsrelevante Inhalte im In-

sollte ein neuer Titel „Beschwerdeausschuss der Freiwilligen
Selbstkontrolle Medialdienstanbieter (FSM)“ mit einem ent-
sprechenden Mittelansatz im Haushalt verankert werden.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

In der Titelgruppe 02 – Kulturförderung im Inland – be-
antragte die Fraktion DIE LINKE. eine Aufstockung des
Mittelansatzes bei Titel „Anreiz zur Stärkung der Film-
produktion in Deutschland“ in Höhe von 6 Mio. Euro auf
66 Mio. Euro. Der Antrag fand keine Mehrheit im Aus-
schuss. Auch die Kürzungsanträge der Fraktion der FDP im
Sinne einer Entlastung der Bürger blieben unberücksichtigt.
In der Bereinigungssitzung legten die Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und SPD mehrere Änderungsanträge u. a. zu
den Titeln „Filmföderung“, „Zuschüsse für Einrichtungen
auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und Theater“,
„Initiative Musik“, „Kulturelle Einrichtungen und Auf-
gaben im Inland“ und „Zuschüsse für Investitionen“ vor.
Bei unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der Opposi-
tionsfraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wurden die Anträge mehrheitlich vom Ausschuss
angenommen.

In der Bereinigungssitzung beantragte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Titelgruppe 06 – Pflege
des Geschichtsbewusstseins – bei Titel „Einrichtungen und
Aufgaben“ im Bereich der Projektförderung zu „Nr. 2.8 –
Gedenkstättenkonzept“ zwei Aufstockungen. Die Vor-
schläge fanden keine Mehrheit. Eingang in die Beschlüsse
des Ausschusses fanden hingegen die Forderungen der Koa-
litionsfraktionen der CDU/CSU und SPD nach einer bedarfs-
gerechten Anpassung mehrerer Titel.

Sowohl im Kapitel 04 06 – Bundesarchiv – als auch im
Kapitel 04 08 – Die Beauftragte für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR – legte die
Fraktion der FDP Kürzungsanträge vor. Sie wurden ohne
Ausnahme abgelehnt.

Zum Kapitel der Beauftragten der Bundesregierung für Mi-
gration, Flüchtlinge und Integration – Kapitel 04 09 – wur-
den in der Einzelplanberatung keine Anträge vorgelegt.

Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan einen Pla-
fond in Höhe von rund 2,930 Mrd. Euro nach 2,858 Mrd.
Euro im Vorjahr vor. Damit erhöhte sich die im Regierungs-
ansatz veranschlagte Summe der Ausgaben gegenüber dem
Vorjahr um rund 71,662 Mio. Euro.

Mit dem Berichterstattervorschlag wurden nur einige we-
nige einvernehmliche Änderungen vorgelegt. Die überwie-
gende Anzahl der Titel war offen gestellt worden. In der
Einzelplanberatung legten die Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und SPD keine über den Berichterstattervor-
schlag hinausgehenden Anträge vor. Die Fraktion der FDP
stellte 22, die Fraktion DIE LINKE. zwei und die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN neun Änderungsanträge. Die
Anträge der Fraktion der FDP waren überwiegend mit der
Notwendigkeit der Entlastung der Bürger begründet. Keiner
dieser Anträge konnte sich gegen die Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD durchsetzen.
Insgesamt machte sich der Ausschuss somit nur die Emp-
ternet auf nichtredaktionell gestalteten oder kommerziellen
Seiten, in Foren und sozialen Netzwerken befasst. Dazu

fehlungen der Berichterstatter zu Eigen; im Übrigen blieben
die Regierungsansätze unverändert erhalten.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/10425

Im Kapitel des Auswärtigen Amts stellte die Fraktion der
FDP den Antrag, einen Staatssekretär einzusparen; der An-
trag fand keine Mehrheit. Darüber hinaus stellte sie Kür-
zungsanträge u. a. zu den Ausgaben für Trennungsgeld, Ge-
schäftsbedarf und Kommunikation, Sachverständige, Be-
wirtschaftung der Grundstücke, der Gebäude und Räume,
Öffentlichkeitsarbeit und die Informationstechnik. Bei un-
terschiedlichem Abstimmungsverhalten der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN blieben diese
Anträge gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und SPD ohne Mehrheit. Bei dem
Titel der Öffentlichkeitsarbeit reklamierte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Minderbedarf aufgrund
der Beschränkungen der regierungsamtlichen Kommuni-
kation und der Umschichtung der Kosten für die Gedenk-
tage in den Etat des Bundesministeriums des Innern
(Einzelplan 06). Auch die Fraktion DIE LINKE. wollte den
Ansatz der Öffentlichkeit unter Hinweis auf eine Beschrän-
kung der regierungsamtlichen Kommunikation im Vorfeld
von Wahlen reduzieren. Diese Kürzungsanträge setzten sich
im Ausschuss nicht durch.

Bei den Einnahmen des Kapitels der Allgemeinen Bewilli-
gungen wollte die Fraktion DIE LINKE. die Umschichtung
der Einnahmen aus dem Kapitel 14 03 – Kommandobehör-
den, Truppen, (…) – in den Etat des Auswärtigen Amts und
entsprechend die Ausbringung eines neuen Titels „Ein-
nahmen aus Erstattungen von den Vereinten Nationen“. Der
Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden
Fraktion abgewiesen.

Auch in diesem Kapitel stellte die Fraktion der FDP zahlrei-
che Anträge im Sinne einer Entlastung der Bürger. Von die-
sen Kürzungsvorschlägen waren u. a. die Titel „Dolmet-
scherkosten für die ratsvorbereitenden Gruppen in der EU“,
„Gästeprogramm der Bundesrepublik Deutschland“, „Kos-
ten von Staatsbesuchen in der Bundesrepublik Deutsch-
land“, „Öffentlichkeitsarbeit“, „Deutschlandbild im Aus-
land“, „Einladungen publizistisch und kulturpolitisch wich-
tiger Persönlichkeiten des Auslands (Besucherprogramm)“
und „Globale Partnerschaften“ betroffen. In der Bereini-
gungssitzung beschloss der Ausschuss auf Antrag der Koa-
litionsfraktionen der CDU/CSU und SPD einvernehmlich,
den Ansatz bei Titel „Gesellschaftspolitische Maßnahmen
der politischen Stiftungen“ um 2,5 Mio. Euro auf
14,666 Mio. Euro zu erhöhen.

In der Titelgruppe 06 – Leistungen an die Vereinten Natio-
nen und im internationalen Bereich – erhob die Fraktion
der FDP die Forderung einer Aufstockung der Mittel bei
den Beiträgen an Organisationen und Einrichtungen im
internationalen Bereich und dort speziell bei dem Ansatz
für den Europarat. Der Antrag blieb trotz der Unterstüt-
zung durch die Oppositionsfraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ohne Mehrheit im Aus-
schuss.

Weitere Aufstockungsanträge lagen dem Ausschuss in der
Titelgruppe 07 – Maßnahmen und Leistungen zur Sicherung
von Frieden und Stabilität einschließlich humanitärer Hilfs-
maßnahmen – vor. So stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN im Sinne einer bedarfsgerechten Erhöhung den
Antrag, die Mittel bei Titel „Für humanitäre Hilfsmaßnah-

Mehrheit. In der Bereinigungssitzung erhöhte der Ausschuss
schließlich auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD einvernehmlich diesen Ansatz um 1 Mio. Euro unter der
Maßgabe, dass diese Mittel für Maßnahmen des humanitären
Minenräumens eingesetzt werden. Ebenfalls einvernehmlich
erhöht wurde der Ansatz bei Titel „Demokratisierungs- und
Ausstattungshilfe, Maßnahmen zur Förderung der Men-
schenrechte“ um 2 Mio. Euro mit der Vorgabe, dass diese
Mittel für die Ausstattungshilfe einzusetzen sind. Aufgrund
des gestiegenen Bedarfs erfuhr auch der Titel „Unterstützung
von internationalen Maßnahmen auf dem Gebiet Krisenprä-
vention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung durch
das Auswärtige Amt“ einen Aufwuchs um 20 Mio. Euro. Die
Erhöhung befürworteten die im Ausschuss vertretenen Frak-
tionen bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP. Die Frak-
tion der FDP wollte in der Einzelplanberatung eine Erhöhung
der Mittel bei den Titeln „Deutsche Beteiligung an zivilen
Krisenmanagementmaßnahmen im Rahmen der ESVP und
an Polizeieinsätzen der VN/EU“ und „Kleinstmaßnahmen
der Auslandsvertretungen“ erreichen. Die Anträge blieben
ohne Mehrheit. Ebenfalls vergeblich forderte die Fraktion
der FDP eine Kürzung der Mittel bei Titel „Maßnahmen der
Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitungszusam-
menarbeit“. In der Bereinigungssitzung kürzte der Ausschuss
auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
SPD diesen Ansatz um 9,920 Mio. Euro auf insgesamt
52,380 Mio. Euro. Für den zivilen Wiederaufbau Afghanis-
tans sollten nach den Wünschen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bereits in der Einzelplanberatung sowohl die
Barmittel als auch die Verpflichtungsermächtigung bei den
„Leistungen im Rahmen der Stabilitätspakte Afghanistan
und Südosteuropa der Bundesregierung“ deutlich erhöht
werden. Gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und SPD konnte sich der Antrag nicht
durchsetzen. Erst in der Bereinigungssitzung wurde dieser
Titel bei Stimmenhaltung der Fraktion der FDP um 20 Mio.
Euro auf insgesamt 115,700 Mio. Euro aufgestockt. Aller-
dings wurde auch eine qualifizierte Sperre sowohl beim Bar-
ansatz als auch bei der Verpflichtungsermächtigung ausge-
bracht.

Im Kapitel der Vertretungen des Bundes im Ausland lagen
dem Ausschuss in der Einzelplanberatung mehrere Anträge
der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Sinne einer Entlastung der Bürger und der Haushaltskonso-
lidierung vor. Sie blieben ohne Mehrheit.

In der Titelgruppe 01 – Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
sowie Erwerb von Liegenschaften im Ausland – forderte die
Fraktion der FDP sowohl bei Titel „Baumaßnahmen“ als
auch bei Titel „Erwerb von Liegenschaften im Ausland“
eine Aufstockung der Mittel. Die Anträge wurden bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., im Übrigen
einvernehmlich abgelehnt.

In der Bereinigungssitzung wurden auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und SPD im Kapitel 05 04
– Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland – in der
Titelgruppe 01 – Allgemeine Auslandskulturarbeit (Projekt-
förderung) – die Ansätze der Titel „Stipendien, Austausch-
maßnahmen und Beihilfen für Nachwuchswissenschaftler
(…)“ und „Internationale Aktivitäten gesellschaftlicher
men im Ausland außerhalb der Entwicklungshilfe“ aufzusto-
cken. Dieser Antrag blieb in der Einzelplanberatung ohne

Gruppen und deutsch-ausländischer Kultureinrichtungen
(…)“ aufgestockt.

Drucksache 16/10425 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

In der Titelgruppe 02 – Förderung des deutschen Schul-
wesens im Ausland und der internationalen Zusammen-
arbeit im Schulbereich (Schulfonds) – stellte die Fraktion
der FDP erfolglos den Antrag, die Zuwendungen an Schu-
len im Ausland von 38,313 Mio. Euro auf 40,313 Mio. Euro
aufzustocken. In der Bereinigungssitzung wurde dieser Titel
schließlich auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und SPD um 5 Mio. Euro auf 43,313 Mio. Euro
erhöht.

In der Titelgruppe 03 – Baumaßnahmen im kulturellen und
schulischen Bereich im Ausland (Baufonds) – erhöhte der
Ausschuss in der Bereinigungssitzung die Mittel für „Kleine
Neu-, Um- und Erweiterungsbauten“ und dabei konkret für
eine Baumaßnahme zur Unterbringung der Deutschen Kul-
turakademie „Villa Tarabya“ in Istanbul; sowohl die Bar-
mittel als auch die Verpflichtungsermächtigung wurden hin-
sichtlich der Erhöhungen qualifiziert gesperrt. Des Weiteren
wurde die Verpflichtungsermächtigung bei Titel „Zuschüsse
zu Baumaßnahmen“ über den Aufstockungsbeschluss der
Berichterstatter in der Einzelplanbereinigung hinaus erhöht.

In der Titelgruppe 04 – Allgemeine Auslandskulturarbeit
(Institutionelle Förderung) – brachte der Ausschuss auf
Wunsch der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD
in der Bereinigungssitzung eine neuen Haushaltsvermerk
bei Titel „Stipendien für die Deutsche Kulturakademie
,Villa Tarabya‘ in Istanbul“ aus. Der Beschluss erfolgte ein-
vernehmlich.

In der Bereinigungssitzung erhöhte der Ausschuss auf An-
trag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD im
Kapitel 05 11 – Deutsches Archäologisches Institut – meh-
rere Titelansätze, die im Zusammenhang mit der Zwischen-
unterbringung und Sanierung des Deutschen Archäologi-
schen Instituts, Zweigstelle Rom stehen. Die Veränderungen
der Ansätze erfolgten einvernehmlich.

Einzelplan 06 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
des Innern)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs bezifferte für den
Einzelplan des Bundesministeriums des Innern Ausgaben in
Höhe von rund 5,598 Mrd. Euro gegenüber 5,065 Mrd. Euro
im Vorjahr. Damit lag der Ansatz um 532,674 Mio. Euro über
dem des Vorjahres.

Die Berichterstatter hatten einige wenige einvernehmlich be-
schlossene Veränderungen bei Haushaltsvermerken von Ein-
nahmetiteln und einem einzigen Ausgabetitel vorgenommen.
In die Einzelplanberatung brachten die Oppositionsfraktio-
nen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
insgesamt 118 Änderungsanträge ein. Davon brachte die
Fraktion der FDP 42, die Fraktion DIE LINKE. fünf und die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 71 Änderungsan-
träge ein. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD
verzichteten auf die Vorlage von Anträgen. Die von den
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über alle
Kapitel und Titel des Einzelplans gestellten Anträge hatten in
großer Zahl Einsparungen zur Entlastung der Bürger und die
Haushaltskonsolidierung zum Ziel. Von diesen Änderungs-
anträgen der Oppositionsfraktionen konnte sich jedoch kein
Antrag durchsetzen. Damit machte sich der Ausschuss ledig-

Im Kapitel des Bundesministeriums stellte insbesondere die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zahlreiche Kür-
zungsanträge unter Hinweis auf die Notwendigkeit der Haus-
haltskonsolidierung und begründete ihre Anträge zusätzlich
damit, dass die dadurch erzielten Einsparungen zur Gegen-
finanzierung der Erhöhung der Personalausgaben im Kapitel
des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Infor-
mationsfreiheit dienen sollten. Die Einsparvorschläge betra-
fen u. a. die Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen
Beamten und Beamtinnen sowie der beamteten Hilfskräfte,
die Vergütung und Löhne für Arbeitskräfte mit befristeten
Verträgen (…), die Dienstreisen, die Kosten zur Bekämpfung
der Radikalisierung/Rekrutierung von Terroristen, Verbre-
chensbekämpfung (…) sowie die Ausgaben für die Informa-
tionstechnik. Die Fraktion der FDP forderte auch in diesem
Einzelplan die Einsparung eines Parlamentarischen Staats-
sekretärs und daraus folgend die Reduzierung des Baransat-
zes um 125 T Euro. Die von den drei Oppositionsfraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem
Titel der Öffentlichkeitsarbeit gestellten Kürzungsanträge
konnten sich ebenso wenig gegen die Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD durchsetzen
wie alle übrigen Änderungsanträge der Oppositionsfraktio-
nen.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen forderte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Baransatz für
die Kosten für Veranstaltungen der Verfassungsorgane aus
besonderen Anlässen (…) sowie die Verpflichtungsermäch-
tigung für Veranstaltungen der Bundesregierung aus Anlass
des Jubiläums Freiheit und Einheit (…) zu reduzieren.
Gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD fanden die Anträge keine Mehrheit im Ausschuss.
Sowohl die Fraktion der FDP als auch die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollten eine deutliche Ab-
senkung der Mittel bei Titel „E- Government des Bundes“.
Die Anträge konnten sich nicht durchsetzen. In der Bereini-
gungssitzung beschloss der Ausschuss einvernehmlich auf
Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD,
die Globalzuschüsse zur gesellschaftlichen und demokrati-
schen Bildungsarbeit um 5,022 Mio. Euro auf 94,958 Mio.
Euro aufzustocken. In der Einzelplanberatung hatte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erfolglos die Erhö-
hung des Baransatzes für die Förderung von Maßnahmen
zur Integration von Ausländern und Spätaussiedlern um
250 T Euro auf insgesamt 677 T Euro gefordert.

In der Titelgruppe 01 – Sportförderung – beantragte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den Ausgaben
für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports sowohl
in der Einzelplanberatung als auch in der Bereinigungssit-
zung die Ausbringung einer qualifizierten Sperre. Diese
Vorschläge fanden ebenso wenig Berücksichtigung wie de-
ren Aufstockungsanträge bei den Titeln „Zuschuss für Maß-
nahmen zur Dopingbekämpfung“ und „Förderung von inter-
nationalen Sportprojekten und Tagungen“. Ebenfalls in der
Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss auf Antrag der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD mehrheitlich
den Titel „Zuwendungen für die Errichtung, Erstausstattung
und Bauunterhaltung von Sportstätten für den Hochleis-
tungssport“ um 3 Mio. Euro auf 22,150 Mio. Euro auf und
stellte zusätzlich 6 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigun-
lich die Empfehlungen der Berichterstatter zu Eigen; im Üb-
rigen blieben die Regierungsansätze unverändert erhalten.

gen in den Haushalt ein. Der Antrag der Fraktion DIE
LINKE. in der Einzelplanberatung auf Aufstockung des Bar-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/10425

ansatzes bei Titel „Zuwendungen für die Errichtung von
Sportstätten für den Breitensport in den neuen Bundeslän-
dern und im ehemaligen Ostteil Berlins (Sonderförderungs-
programm ‚Goldener Plan Ost‘)“ als auch der Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Zweckbestim-
mung dieses Titels in „Zuwendungen für die Errichtung von
Sportstätten für den Breitensport“ zu ändern, blieben ohne
Mehrheit im Ausschuss.

Nachdem in der Frage des Aufbaus eines bundesweiten
digitalen Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) – eine poli-
tische Einigung auch mit den Bundesländern habe erzielt
werden können, wurde im Regierungsentwurf in der
Titelgruppe 02 – Kosten für den Aufbaus eines bundeswei-
ten digitalen Sprech- und Datenfunksystems für Behörden
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) – erst-
malig bei Titeln, die bislang als Leertitel im Haushalt ge-
führt worden waren, Mittel veranschlagt und darüber hinaus
neue Titel, „Aus- und Fortbildung“ und „Kleine Neu-, Um-
und Erweiterungsbauten“, ausgebracht. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte bei dieser Titel-
gruppe die Ausbringung einer qualifizierten Sperre bis ein
alle Ausgabenbereiche umfassendes Kostencontrolling so-
wie ein Gesamtkostencontrolling eingeführt worden ist. Der
Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und SPD abgewiesen. In der Bereinigungs-
sitzung brachte der Ausschuss eine qualifizierte Sperre bei
den Zuweisungen an die Bundesanstalt für den Digitalfunk
der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
aus.

Im Kapitel 06 07 – Der Beauftragte für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit – stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die zu ihren Kürzungsanträgen im Kapitel
des Bundesministeriums korrespondierenden Erhöhungsan-
träge im Bereich der Personaltitel und bei den Ausgaben für
die Informationstechnik. Ziel dieser Anträge war die Ver-
dopplung der Arbeitskraft der Behörde des Bundesbeauftrag-
ten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Der
Ausschuss lehnte die Anträge mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD ab. In der Be-
reinigungssitzung wiederholte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN ihre Forderung nach Aufstockung der Mittel
für die Personaltitel, um die Stellen des Datenschutzbeauf-
tragten verdoppeln zu können. Auch diese Anträge blieben
erfolglos.

Zu den Kapiteln des Statistischen Bundesamtes, der Fach-
hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, des Bun-
desamtes für Kartographie und Geodäsie, des Beschaffungs-
amtes des Bundesministeriums des Innern und des Bundes-
amtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe legten
die Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zahl-
reiche Kürzungsanträge vor. Bei unterschiedlichem Abstim-
mungsverhalten der Oppositionsfraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den Anträgen
konnte sich dennoch keiner gegen die Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD durchsetzen.

Im Kapitel 06 10 – Bundeskriminalamt – stellte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weitere Einsparanträge zur
Gegenfinanzierung der beantragten Erhöhung der Personal-

weitere Einsparanträge im Sinne einer Haushaltskonsolidie-
rung innerhalb des gesamten Kapitels. Die Fraktion der FDP
forderte, keine Mittel für das BKA-Gesetz in Ansatz zu brin-
gen, und stellte entsprechend bei zahlreichen Titeln innerhalb
des Kapitels Kürzungsanträge. Von diesen Anträgen konnte
sich keiner gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und SPD durchsetzen.

Auch im Kapitel des Bundesverwaltungsamtes stellten die
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Sinne einer Entlastung der Bürger bzw. einer notwendigen
Haushaltskonsolidierung mehrere Kürzungsanträge. Sie
blieben aufgrund des ablehnenden Votums der Mehrheit des
Ausschusses unberücksichtigt. Darüber hinaus verwies die
Fraktion der FDP auf die Wahrung des Trennungsgebots
von Polizei und Geheimdiensten durch Nichtbündelung der
Technischen Überwachungsanlage (TKÜ-Anlage) hin und
beantragte bei zahlreichen Titeln Kürzungen der Ansätze.
Auch diese Anträge konnten sich trotz der Unterstützung
durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
DIE LINKE. gegen die Stimmenmehrheit der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und SPD nicht durchsetzen.

Im Kapitel 06 18, dem Kapitel des Bundesinstituts für
Sportwissenschaften, wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Mittel zur Förderung der sportwissen-
schaftlichen Forschung und der Dokumentation sowie zur
Durchführung von Forschungsvorhaben und Betreuungs-
projekten aufstocken, um Mittel zur Ausarbeitung eines
Leitfadens für den Sportstättenbau und -umbau zur Verfü-
gung stellen zu können. Der Antrag fand keine Mehrheit.

Im Kapitel des Bundesamtes für Sicherheit in der Informa-
tionstechnik – Kapitel 06 23 – forderte die Fraktion der FDP
die Streichung der Mittel, die im Zusammenhang mit den so-
genannten Quantencomputern beim Bundesamt veranschlagt
wurden. Des Weiteren stellten sowohl die Fraktion der FDP
als auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kürzungsanträge im Sinne einer Haushaltskonsolidierung.

Bei den Beschaffungen für die Bereitschaftspolizeien der
Länder legte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
mehrere Kürzungsanträge u. a. mit dem Hinweis auf eine
nicht vorhandene Bundeszuständigkeit vor. Die Anträge
blieben unberücksichtigt.

Im Kapitel der Bundespolizei – Kapitel 06 25 – forderte die
Fraktion der FDP, Mittel nur noch für ein statt wie bisher für
drei Polizeiorchester im Haushalt einzustellen. Die dazu
vorgelegten Kürzungsanträge fanden jedoch keine Mehrheit
im Ausschuss. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beantragte darüber hinaus, zahlreiche Ansätze innerhalb des
Kapitels im Sinne einer Haushaltskonsolidierung zu redu-
zieren. In der Bereinigungssitzung legten die Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und SPD in diesem Kapitel zahl-
reiche Erhöhungsanträge und damit korrespondierende Kür-
zungsanträge im Zusammenhang mit dem maritimen Schu-
lungs- und Trainingszentrum der Bundespolizei gemäß dem
Konzept der Bundespolizei vom 1. Oktober 2008 vor.

Bei der Titelgruppe „Ausgaben für die Informationstech-
nik“ wies die Fraktion der FDP auf inhaltliche und daten-
schutzrechtliche Bedenken gegenüber dem Projekt „Auto-
matische und biometriegestützte Grenzkontrollen“ hin und
ausgaben beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit. Darüber hinaus stellte die Fraktion

beantragte entsprechend die Absenkung des Titelgruppen-
ansatzes. Der Antrag konnte sich gegen die Stimmenmehr-

Drucksache 16/10425 – 28 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

heit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD nicht
durchsetzen.

In der Bereinigungssitzung stellte der Ausschuss auf Antrag
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD im
Kapitel 06 29 – Bundesanstalt Technisches Hilfswerk –
mehr Haushaltsmittel für den Erwerb von Fahrzeugen sowie
Geräten und Ausrüstungsgegenständen im Haushalt ein.

Im Kapitel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
– Kapitel 06 33 – beantragten die Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Aufstockung der Mit-
tel für die Durchführung von Integrationskursen um
52,998 Mio. Euro auf 207,800 Mio. Euro bzw. um 50 Mio.
Euro auf 204,802 Mio. Euro. Diese Anträge fanden in der
Einzelplanberatung keine Mehrheit im Ausschuss. In der Be-
reinigungssitzung stockte der Ausschuss diesen Ansatz auf
Vorschlag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD
einvernehmlich bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
von 154,802 Mio. Euro auf insgesamt 174,077 Mio. Euro
auf. Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in
der Einzelplanberatung gestellte Antrag, die Mittel für die
Förderung der Migrationserstberatung für Zuwanderer um
3 Mio. Euro auf 28,777 Mio. Euro aufzustocken, blieb ohne
Mehrheit. Auch in der Bereinigungssitzung, in der die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen erneuten Erhö-
hungsantrag hierzu vorlegte, fand sich keine Mehrheit für
diese Forderung. Auch der Vorschlag zur Erhöhung der Mit-
tel bei Titel „Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung
der Integration von Zuwanderern“ blieb ohne Einfluss auf die
Beschlüsse des Ausschusses.

Zur Stärkung der politischen Bildungsarbeit wollte die
Fraktion DIE LINKE. im Kapitel der Bundeszentrale für
politische Bildung die Barmittel um 2 Mio. Euro auf
21,223 Mio. Euro erhöhen und diese Mittel speziell für die
geistig-politische Auseinandersetzung mit Extremismus,
Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus ein-
gesetzt wissen. Der Antrag wurde mehrheitlich gegen die
antragstellende Fraktion abgelehnt.

Im Kapitel der Bewilligungen für Spätaussiedler, Deutsche
Minderheiten und Vertriebene legte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der Titelgruppe 01
– Rückführung, Erstaufnahme und Eingliederung von Spät-
aussiedlern – den Antrag vor, den Titelgruppenansatz abzu-
senken, da die Bundesregierung in ihrem neuesten Bericht
von einer deutlichen Verringerung der bedarfsberechtigten
Personen ausgeht.

Mit der gleichen Begründung wollte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch in der Titelgruppe 02
– Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-,
Ost- und Südosteuropa einschließlich nichteuropäischer
Nachfolgestaaten der UdSSR – die Mittel für Leistungen
zur Schaffung von Lebensgrundlagen für die deutschen
Minderheiten kürzen. Die Anträge blieben unberücksichtigt.

Schließlich erhob die Fraktion der FDP die Forderung, die
Mittel in der Titelgruppe 03 – Angelegenheiten der Such-
dienste und der Deutschen Dienststelle für die Benachrichti-
gung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehema-

Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Justiz)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs bezifferte für den
Einzelplan des Bundesministeriums der Justiz Ausgaben in
Höhe von rund 500,448 Mio. Euro gegenüber rund
468,493 Mio. Euro im Vorjahr. Damit lag der Ansatz um
31,955 Mio. Euro über dem des Vorjahres. In der Einzel-
planberatung senkte der Haushaltsausschuss den Ausgabe-
ansatz dieses Einzelplans um rund 22 T Euro ab.

Über die in den Berichterstattergesprächen überwiegend ein-
vernehmlich vorgenommenen Veränderungen hinaus brach-
ten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD keine
Änderungsanträge in die Einzelplanberatung ein. Die Oppo-
sitionsfraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN hingegen legten insgesamt 17 Änderungsanträge
vor. Letztere fanden ausnahmslos keine Mehrheit im Aus-
schuss und wurden im Ergebnis nicht berücksichtigt. Damit
machte sich der Ausschuss lediglich die Empfehlungen der
Berichterstatter zu Eigen; im Übrigen blieben die Regie-
rungsansätze unverändert erhalten.

Im Kapitel des Bundesministeriums stellte die Fraktion der
FDP zahlreiche Kürzungsanträge unter Hinweis auf die Ent-
lastung der Bürger. Die Einsparvorschläge betrafen u. a. die
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamten
und Beamtinnen, die Dienstreisen, die Kosten der Pflege in-
ternationaler Beziehungen auf dem Gebiet des Rechts, die
Veröffentlichungen und Dokumentation und die Ausgaben
für die Informationstechnik. In der Bereinigungssitzung be-
antragten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD
eine Aufstockung der Mittel bei den Ausgaben für Aufträge
und Dienstleistungen zur Institutionalisierung eines Redak-
tionsstabes der Bundesregierung „Verständliche Gesetzes-
sprache“. Im Gegenzug wurden mehrere Titel in diesem und
weiteren Kapiteln dieses Einzelplans gekürzt.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen stockte der Aus-
schuss in der Bereinigungssitzung auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und SPD die Zuschüsse zur
Förderung rechtswissenschaftlicher Vorhaben und überre-
gionaler rechtswissenschaftlicher Vereinigungen sowie kri-
minalpräventiver Vorhaben auf, um Mittel für die Ausstel-
lung „90 Jahre Weimarer Reichsverfassung“ bereitstellen zu
können.

Im Kapitel des Bundesgerichtshofs – Kapitel 07 03 – bean-
tragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ein-
stellung eines Mittelansatzes in Höhe von 5 T Euro bei Titel
„Entschädigungen (auch aus Billigkeitsgründen) an Be-
schuldigte in Strafsachen“. Bei Unterstützung durch die
Fraktion DIE LINKE. und Stimmenthaltung der Fraktion
der FDP wurde der Antrag mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und SPD abgewiesen.

Auch im Kapitel 07 04 – Der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof – stellte die Fraktion der FDP zahlreiche
Kürzungsanträge unter Hinweis auf die Entlastung der Bür-
ger. Die Einsparvorschläge betrafen überwiegend die Perso-
naltitel. Die Anträge wurden mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD zurückgewie-
sen.

Die Fraktion der FDP legte insbesondere im Kapitel des

ligen Deutschen Wehrmacht (WASt) – bedarfsgerecht zu
kürzen. Der Antrag wurde abgewiesen.

zum 1. Januar 2007 mit Sitz in Bonn eingerichteten Bundes-
amtes für Justiz (BfJ) – Kapitel 07 08 – zahlreiche Kür-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 29 – Drucksache 16/10425

zungsanträge vor. Die Anträge fanden keine Mehrheit im
Ausschuss und blieben damit unberücksichtigt.

Einzelplan 08 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Finanzen)

Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan Gesamt-
ausgaben in Höhe von rund 4,866 Mrd. Euro nach einem
Ausgabenansatz von rund 4,648 Mrd. Euro im Vorjahr vor-
gesehen. Damit erhöhte sich der Plafond um 218,802 Mio.
Euro gegenüber dem Vorjahr.

Zusätzlich zu den Berichterstattervorschlägen legten die
Oppositionsfraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN insgesamt 25 Änderungsanträge vor. Die Ko-
alitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD verzichteten auf
die Einbringung von Anträgen. Die Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründeten eine Vielzahl ih-
rer über alle Kapitel reichenden Kürzungen der Ansätze mit
der Notwendigkeit der Entlastung der Bürger und der Haus-
haltskonsolidierung. Die Anträge der Oppositionsfraktionen
fanden ausnahmslos keine Mehrheit im Ausschuss und wur-
den im Ergebnis nicht berücksichtigt. Damit machte sich der
Ausschuss lediglich die Empfehlungen der Berichterstatter
zu Eigen; im Übrigen blieben die Regierungsansätze unver-
ändert erhalten.

Im Kapitel des Bundesministeriums wollte die Fraktion der
FDP bei Titel „Bezüge des Bundesministers, der Parlamen-
tarischen Staatssekretärin und des Parlamentarischen Staats-
sekretärs“ die Einsparung eines/einer Parlamentarischen
Staatssekretärs/-in und die daraus folgende Reduzierung des
Baransatzes um 125 T Euro erreichen. Der Antrag wurde ge-
gen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgewiesen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte im Sinne
der von ihr eingeforderten Haushaltskonsolidierung u. a.
Kürzungsanträge bei mehreren Personal- und Sachtiteln.
Keiner dieser Anträge konnte sich durchsetzen. Beim Titel
„Öffentlichkeitsarbeit“ forderten die drei Oppositionsfrak-
tionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Reduzierung des Baransatzes in unterschiedlicher Höhe.
Die Fraktion DIE LINKE. wies zusätzlich darauf hin, dass
sie mit der beantragten Absenkung des Ansatzes eine Be-
schränkung der regierungsamtlichen Kommunikation im
Vorfeld der Wahlen vornehmen wollte.

In der Bereinigungssitzung forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN im Kapitel 08 02 – Allgemeine Bewilligun-
gen – bei dem Einnahmetitel „Gewinne aus Beteiligungen“
die Gewinnausschüttung der Deutschen Bahn AG mit
700 Mio. Euro in den Haushalt einzustellen. Der Antrag
wurde gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und DIE LINKE. abgelehnt.

In der Einzelplanberatung forderte die Fraktion der FDP bei
den Ausgabetiteln eine Absenkung des Ansatzes bei Titel
„Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ um
150 T Euro auf 2,150 Mio. Euro, da sie eine Mitfinanzie-
rung des Europäischen Zentrums für internationale Wirt-
schaft in Brüssel (BRUEGEL) ablehnt. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte zu diesem Titel eben-
falls einen Kürzungsantrag vor. Beide Anträge fanden in der
Abstimmung keine Mehrheit im Ausschuss.

stellten Anträge zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung
konnten sich in den Abstimmungen nicht durchsetzen. Auch
der Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Steuerfahndung
bei Großunternehmen und Banken auszubauen und infolge-
dessen den Ansatz für die Bezüge und Nebenleistungen der
planmäßigen Beamtinnen und Beamten von 36,666 Mio.
Euro auf 39,666 Mio. Euro aufzustocken, wurde gegen die
Stimmen der antragstellenden Fraktion abgewiesen.

Sowohl im Kapitel der Bundeszollverwaltung als auch im
Kapitel des Zentrums für Informationsverarbeitung und In-
formationstechnik beantragten die Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kürzungen im Sinne der Ent-
lastung der Bürger und der Haushaltskonsolidierung. Keiner
der eingebrachten Anträge fand Eingang in die Beschlüsse
des Ausschusses.

Im Kapitel 08 07 – Bundesvermögens- und Bauangelegen-
heiten – wurde der von der Fraktion DIE LINKE. zu Titel
„Darlehen für große Baumaßnahmen der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben einschließlich Grunderwerb für Zwe-
cke des Bundes“ und dort zu Nummer 5 der Erläuterungen –
Baumaßnahmen im Geschäftsbereich des BMI, Neubau
Ministerium – gestellte Antrag, die geplante Baumaßnahme
entfallen zu lassen bzw. die veranschlagten Haushaltsmittel
und Verpflichtungsermächtigungen abzusenken, mit der
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD abgelehnt.

Die Anträge der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zu den Kapiteln der Bundesmonopolverwaltung
für Branntwein, des Bundesamtes für zentrale Dienste und
offene Vermögensfragen, der Lasten im Zusammenhang mit
dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften
und der Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treu-
handanstalt im Sinne der Entlastung der Bürger und der
Haushaltskonsolidierung fanden keinen Eingang in die Be-
schlüsse des Haushaltsausschusses.

Einzelplan 09 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs sah bei den Ausga-
ben für den Geschäftsbereich einen Plafond von rund
6,371 Mrd. Euro gegenüber 6,191 Mrd. Euro im Vorjahr
vor. Damit erhöhte sich der Plafond gegenüber dem Vorjahr
um rund 179,509 Mio. Euro. Der Haushaltsausschuss hat
den Regierungsansatz in der Einzelplanberatung in der
Summe um 2,3 Mio. Euro abgesenkt.

Zusätzlich zu den zahlreichen einvernehmlichen Berichter-
stattervorschlägen brachten die Fraktion der FDP über 30,
die Fraktion DIE LINKE. fünf und die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN elf Änderungsanträge in die
Beratungen ein. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD legten lediglich einen einzigen Änderungsantrag
vor. Die Fraktion der FDP begründete in ihren Anträgen die
über alle Kapitel reichenden Kürzungen überwiegend mit
der Notwendigkeit der Entlastung der Bürger. Die Anträge
der Oppositionsfraktionen fanden ausnahmslos keine Mehr-
heit im Ausschuss und wurden im Ergebnis nicht berück-
sichtigt.

Auch im Kapitel des Bundesministeriums forderte die Frak-

Die im Kapitel 08 03 – Bundeszentralamt für Steuern – von
den Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-

tion der FDP die Einsparung eines Staatssekretärs. Darüber
hinaus beantragte sie Kürzungen bei den Titeln „Aufwands-

Drucksache 16/10425 – 30 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

entschädigung für den Beauftragten der Bundesregierung
für den Tourismus“, „Geschäftsbedarf und Kommunika-
tion“, „Sachverständige“, „Dienstreisen“, „Öffentlichkeits-
arbeit“ und bei den Ausgaben für die Informationstechnik.
Die Fraktion DIE LINKE. hingegen wollte die regierungs-
amtliche Kommunikation im Vorfeld der Wahlen durch die
Kürzung der Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit beschrän-
ken. Dieser Antrag sowie die Anträge der Fraktion der FDP
wurden mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und SPD abgelehnt.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen stellten die Ko-
alitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD bei dem Haus-
haltsvermerk zu den Ausgaben ihren einzigen Antrag. Darin
wurde vorgeschlagen, den Kreis der Antragsteller auf Mittel
aus den FuE-orientierten Förderprogrammen zu erweitern
und die näheren Einzelheiten durch entsprechende Förder-
richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie zu regeln. Der Ausschuss nahm den Antrag
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an. Die Kürzungsanträge der
Fraktion der FDP blieben unberücksichtigt.

In der Titelgruppe 01 – Maßnahmen zugunsten des Stein-
kohlebergbaus (…) – setzte sich in der Bereinigungssitzung
nur der Absenkungsantrag der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und SPD auf Absenkung der Zuschüsse für den
Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung, (…) durch.
Der weiter reichende Kürzungsantrag der Fraktion der FDP
fand keine Mehrheit.

In der Titelgruppe 02 – Energieerforschung – beantragte die
Fraktion der FDP bei den Titeln „Forschungs- und Entwick-
lungsvorhaben: Rationelle Energieanwendung, Umwand-
lungs- und Verbrennungstechnik“ und „Investitionszu-
schüsse: Rationelle Energieanwendung, Umwandlungs- und
Verbrennungstechnik“ jeweils erhebliche Kürzungen bei
den Mittelansätzen. Die Anträge wurden gegen die Stim-
men der antragstellenden Fraktion abgewiesen. Die Frak-
tion DIE LINKE. erhob die Forderung, keine Haushaltsmit-
tel für die Forschung zur Weiterentwicklung der Reaktor-
konzepte zu gewähren, und wollte die entsprechenden Mit-
tel bei den Titeln „Sicherheitsforschung für kerntechnische
Anlagen“ und „Leistungen an die Internationale Atomener-
gie-Organisation (IAEO), Wien“ kürzen. Die Anträge fan-
den keine Mehrheit im Ausschuss.

In der Titelgruppe 03 – Maßnahmen zur Förderung der rati-
onellen und sparsamen Energieverwendung – beantragte die
Fraktion der FDP deutliche Kürzungen bei den Titeln „För-
derung der rationellen und sparsamen Energieverwendung
durch unabhängige Beratung privater Verbraucher (…)“ und
„Unterstützung des Exports von Technologien in den Berei-
chen erneuerbarer Energien und Energieeffizienz“. Beide
Anträge wurden gegen die Stimmen der antragstellenden
Fraktion abgelehnt.

Innerhalb der Titelgruppe 05 – Technologie und Innovation
im Mittelstand – beantragte die Fraktion der FDP bei mehre-
ren Titeln unter anderem unter Hinweis auf den schlechten
Mittelabfluss zum Teil deutliche Kürzungen der Ansätze. Die

In der Titelgruppe 07 – Informations- und Kommunika-
tionstechnik – Forschung, Entwicklung und Anwendung –
sowie Umsetzung kreativwirtschaftlicher Konzepte – ver-
wies die Fraktion der FDP bei einigen Titeln darauf, dass
die mit den Fördermitteln verfolgten Ziele durch den Markt
selbst erbracht werden müssten, und wollte diese entspre-
chend kürzen bzw. ganz entfallen lassen. Die Anträge konn-
ten sich jedoch nicht durchsetzen. Die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN beantragte hingegen die Ausbringung
eines neuen Titels innerhalb dieser Titelgruppe mit der
Zweckbestimmung „Ausbau von Breitbandinfrastruktur im
ländlichen Raum“ und einem Mittelansatz in Höhe von
37 Mio. Euro. Auch dieser Antrag setzte sich in den Ab-
stimmungen nicht durch.

Bei den Maßnahmen im Bereich der Außenwirtschaft
– Titelgruppe 08 – strebte die Fraktion der FDP bei Titel
„Wirtschaftbeziehungen mit dem Ausland einschließlich
Standortmarketing“ eine deutliche Kürzung und bei Titel
„Deutscher Beitrag für die Unterstützung Russlands bei Ab-
rüstungsprojekten“ die Rückführung des Ansatzes auf Null
an. Im Falle der Unterstützung Russlands bei den Abrüs-
tungsprojekten betonte sie, dass das Land die Abrüstungs-
maßnahmen ohne weiteres selbst durch die vorhandenen
Devisenreserven decken könne. Die Anträge blieben u. a.
auch deshalb ohne Mehrheit, weil die entsprechenden Ver-
träge mit Russland bereits seit Jahren bestehen. Die Ableh-
nung galt auch für den Antrag der Fraktion DIE LINKE.,
die eine Erhöhung der Fördermittel für den Absatz ostdeut-
scher Produkte bei Titel „Wirtschaftbeziehungen mit dem
Ausland einschließlich Standortmarketing“ forderte.

In der Titelgruppe 09 – Förderung der Luftfahrtforschung
und -technologie – wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Titel „Forschungsförderung von Technolo-
gievorhaben der zivilen Luftfahrt – Förderung von Einzel-
vorhaben“ die Ausbringung eines neuen Haushaltsver-
merks, der sicherstellt, dass mindestens 20 Mio. Euro für
die Erforschung von Nullemissionstechniken im Luftver-
kehrsbereich ausgegeben werden. Bei Unterstützung durch
die Fraktion DIE LINKE. wurde der Antrag im Übrigen ab-
gelehnt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte zur Un-
termauerung ihrer Forderung eines verantwortungsvolleren
Umgangs mit Umwelt und Ressourcen in der Titelgruppe 10
– Maritime Wirtschaft, Mobilität und Verkehrstechnolo-
gien – bei Titel „Mobilität und Verkehrstechnologien“ die
Erläuterungen für verbindlich erklären und die Nummer 1
der Erläuterungen von „Logistikstandort D stärken“ in „Al-
ternative Mobilitätskonzepte“ umbenennen. Auch bei Titel
„Schifffahrt und Meerestechnik“ sollte die Erläuterung
Nummer 1 der Erläuterungen von „Schifffahrt“ in „Nach-
haltige Schifffahrt“ umbenannt werden. Die Anträge fanden
zwar bei der Fraktion DIE LINKE. Unterstützung, wurden
aber im Übrigen abgelehnt.

Nach den Wünschen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sollte eine neue Titelgruppe 11 – Stoffstrom-
management und nachhaltige Produktion – mit zwei neuen
Titeln in den Haushalt eingestellt werden. Dieser Forderung
schloss sich lediglich die Fraktion DIE LINKE. an; die Koa-
Vorschläge blieben ohne Einfluss auf die Beschlüsse des
Ausschusses.

litionsfraktionen der CDU/CSU und SPD und die Fraktion
der FDP wiesen dieses Ansinnen zurück.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 31 – Drucksache 16/10425

In der Titelgruppe 12 – Regionalförderung – konnten sich die
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
mit ihren Wünschen, die Mittelausstattung des Titels „Zu-
weisungen für betriebliche Investitionen und wirtschafts-
nahe Infrastrukturmaßnahmen“ um 500 Mio. Euro bzw. um
20 Mio. Euro auf 1,124 Mrd. Euro bzw. 644,076 Mio. Euro
aufzustocken, nicht durchsetzen. Die Fraktion der FDP legte
zu diesem Titel einen Kürzungsantrag um 30 Mio. Euro vor.
Keiner der Anträge fand in den Abstimmungen eine Mehr-
heit.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN strebte mit ihren
zu vier verschiedenen Titeln innerhalb der Titelgruppe 30
– Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und
Raumfahrt – vorgelegten Kürzungsanträgen die Rücknahme
der Steigerung der Ausgaben für das DLR an. Diese Mittel
sollten stattdessen im Förderprogramm „Umweltfreundliche
Produkte und Produktionsprozesse“ verausgabt werden.
Diese Anträge blieben ebenso ohne Mehrheit wie der An-
trag der Fraktion der FDP, zusätzliche Mittel für Vorstudien
einer deutschen Mondmission bei Titel „Nationales Welt-
raumprogramm – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“
bereitzustellen.

Darüber hinaus beschloss der Ausschuss innerhalb dieses
Kapitels in der Bereinigungssitzung mit der Stimmenmehr-
heit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD und
bei unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der Opposi-
tionsfraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN weitere Aufstockungen im Zusammenhang mit
dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung „Beschäfti-
gungssicherung durch Wachstumsstärkung“ sowie dem
„Marktanreizprogramm (MAP)“.

Die Fraktion der FDP legte darüber hinaus zu den Kapiteln
der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, des Bundes-
amtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Bundesan-
stalt für Materialforschung und -prüfung, der Bundesanstalt
für Geowissenschaften und Rohstoffe sowie der Bundesnetz-
agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahn (Bundesnetzagentur) Einsparvorschläge vor, die
insbesondere die Ausgaben der Informationstechnik betra-
fen. Keiner dieser Anträge fand eine Mehrheit im Aus-
schuss.

Die im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturprogramms
der Bundesregierung in der Bereinigungssitzung zu diesem
Einzelplan vorgelegten Änderungsanträge wurden bei un-
terschiedlichem Abstimmungsverhalten der Oppositions-
fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und SPD angenommen.

Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz)

Im Etatansatz des Regierungsentwurfs waren für diesen
Einzelplan Ausgaben in Höhe von rund 5,289 Mrd. Euro
veranschlagt worden; im Vorjahr hatte der Ansatz noch
5,280 Mrd. Euro ausgewiesen. Damit erhöhten sich die Ge-
samtausgaben um rund 9,453 Mio. Euro. Die Berichterstat-

Zur Beratung dieses Einzelplans lagen dem Haushaltsaus-
schuss in der Einzelplanberatung insgesamt 33 Änderungs-
anträge der Oppositionsfraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Die Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und SPD brachten keine Änderungsanträge
ein. Da die Anträge der Opposition ausnahmslos keine
Mehrheit im Ausschuss fanden und abgewiesen wurden,
bleib der Regierungsentwurf in der Einzelplanberatung un-
verändert.

Im Kapitel des Bundesministeriums stellte die Fraktion der
FDP den Antrag, einen Parlamentarischen Staatssekretär
einzusparen; der Antrag fand keine Mehrheit. Darüber hin-
aus stellte die Fraktion der FDP Kürzungsanträge u. a. zu
den Ansätzen für Geschäftsbedarf und Kommunikation,
Dienstreisen und zu den Vermischten Verwaltungsausgaben.
Trotz der Unterstützung der Anträge durch die Oppositions-
fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
konnten sie sich gegen die Stimmenmehrheit der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und SPD nicht durchsetzen.
Auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Ausgaben
für die Öffentlichkeit um 350 T Euro auf 1 Mio. Euro abzu-
senken, konnte sich nicht durchsetzen.

Auch im Kapitel 10 02 – Allgemeine Bewilligungen – stellte
die Fraktion der FDP zahlreiche Kürzungsanträge mit dem
Ziel von Einsparungen zur Entlastung der Bürger. Unter an-
derem waren davon die Titel „Erhebungen, nichtwissen-
schaftliche Untersuchungen und Ähnliche“, „Konferenzen,
Tagungen, Messen und Ausstellungen“, „Maßnahmen zur
Revitalisierung der Wälder“, „Zuschüsse für zentrale Infor-
mationsveranstaltungen, internationale Begegnungen und
nichtwissenschaftliche internationale Tagungen“ und „Zu-
schüsse zur Förderung von Modell- und Demonstrations-
vorhaben“ betroffen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN forderte, die bei Titel „Einnahmen aus Veräuße-
rungen von Vermögenswerten“ vorgesehenen Vermögens-
veräußerungen vollständig in 2009 zum Abschluss zu brin-
gen, und erhöhte entsprechend den Ansatz um 170 Mio. Euro
auf 215 Mio. Euro und strich den vorhandenen Haushaltsver-
merk. Der Antrag fand keine Unterstützung durch die im
Ausschuss vertretenen Fraktionen. Des Weiteren beantragte
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Erhöhung
des Mittelansatzes bei Titel „Zuschüsse zur Förderung des
ökologischen Landbaus (Bundesprogramm Ökolandbau)“
um 6 Mio. Euro auf insgesamt 22 Mio. Euro. Der Antrag
blieb in der Einzelplanberatung ohne Mehrheit. In der Ein-
zelplanberatung beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN des Weiteren einen neuen Titel „Bundes-
programm Faire Milch“ mit einem Baransatz in Höhe von
10 Mio. Euro. Bei Unterstützung durch die Fraktion DIE
LINKE. fand der Antrag keine Mehrheit im Ausschuss und
blieb damit unberücksichtigt. In der Bereinigungssitzung
versuchte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erfolg-
los, dem Tierschutz zusätzliches Gewicht durch die Aus-
bringung eines weiteren Titels „Interdisziplinäres Zentrum
für Tierschutz“ mit einer Mittelausstattung in Höhe von
3 Mio. Euro zu verschaffen.

In der Titelgruppe 02 – Verbraucherpolitik – beantragten die
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
Zuschüsse an die Vertretung der Verbraucher von
ter hatten keine Änderungen gegenüber dem Regierungsent-
wurf beschlossen.

8,7 Mio. Euro um 1,3 Mio. Euro bzw. 300 T Euro aufzusto-
cken. In der Bereinigungssitzung legte auch die Fraktion

Drucksache 16/10425 – 32 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

DIE LINKE. zu diesem Titel einen Antrag auf Erhöhung
des Ansatzes vor, aber auch dieser fand keine Mehrheit. In
der Einzelplanberatung sollten nach den Wünschen der
Fraktion der FDP die Zuschüsse an die Stiftung Warentest
um 500 T Euro auf 6,5 Mio. Euro erhöht werden. Mit den
Stimmen der Oppositionsfraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und gegen die Stimmen der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD wurden die
Anträge abgewiesen. Auch die Anträge der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. zu Titel
„Information der Verbraucherinnen und Verbraucher“ konn-
ten sich nicht durchsetzen. Auch sollte nach den Wünschen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein neuer Titel
„Zuschüsse zur sektorspezifischen Interessenvertretung der
Verbraucherinnen und Verbraucher („Watchdogs“)“ mit
einem Titelansatz in Höhe von 70 Mio. Euro sowie einer
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 30 Mio. Euro in
den Einzelplan aufgenommen werden. Bei Unterstützung
durch die Fraktion DIE LINKE. blieb der Antrag darüber
hinaus ohne Zustimmung und wurde abgewiesen.

In der Titelgruppe 03 – Forschung und Innovation – erho-
ben die Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Forderung, den Baransatz der zwar gleichlautenden,
aber verschiedenen Titel „Förderung von Innovationen im
Bereich Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher“ um
3,6 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro bzw. um 101 T Euro auf
7,899 Mio. Euro abzusenken. Die Anträge wurden abgewie-
sen.

In der Titelgruppe 08 – Nachwachsende Rohstoffe – for-
derte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vergeblich,
den Titelgruppenansatz um 5 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro
aufzustocken.

Innerhalb des Kapitels 10 02 beschloss der Ausschuss in der
Bereinigungssitzung mehrheitlich mehrere Änderungen bei
Haushaltsvermerken zur gegenseitigen Deckungsfähigkeit
aufgrund fachübergreifender Thematik bei Forschung im
Bereich nachwachsender Rohstoffe und Innovation zur Er-
höhung der Flexibilität.

Im Kapitel 10 03 bei Titelgruppe 01 – Gemeinschaftsauf-
gabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschut-
zes“ – erhob die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Forderung, den Bundesanteil der Gemeinschaftsaufgabe um
110 Mio. Euro auf 785 Mio. Euro zu erhöhen. Der Antrag
wurde bei Unterstützung durch die Fraktion DIE LINKE.
im Übrigen vom Ausschuss abgelehnt.

Von den von der Fraktion der FDP zu den Kapiteln „Markt-
ordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge“, „Bundessorten-
amt“, „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-
sicherheit (BVL)“, „Julius Kühn-Institut, Bundesfor-
schungsinstitut für Kulturpflanzen“ und „Johann Heinrich
von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Länd-
liche Räume, Wald und Fischerei“ vorgelegten Einsparvor-
schlägen konnte keiner eine Mehrheit finden; sie blieben da-
mit unberücksichtigt.

Einzelplan 11 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales)

Ausgaben in Höhe von rund 123,522 Mrd. Euro nach
124,041 Mrd. Euro im Vorjahr. Damit lagen die Gesamtaus-
gaben um 518,563 Mio. Euro unter dem Vorjahresansatz. In
der Einzelplanberatung senkte der Haushaltsausschuss den
Regierungsentwurf zusätzlich um 36,802 Mio. Euro ab.

Die Berichterstatter hatten zur Vorbereitung der Einzelplan-
beratung zwei Protokolle über die Ergebnisse ihrer Beratun-
gen vom 24. September und vom 4. November 2008 vorge-
legt. Neben den überwiegend einvernehmlichen Änderun-
gen wurden zahlreiche Titel mit Rücksicht auf die noch aus-
stehende Steuer- und Rentenschätzung offen gestellt. Zur
Beratung dieses Einzelplans lagen dem Haushaltsausschuss
zusätzlich zu diesen Berichterstattervorschlägen insgesamt
34 Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen vor. Davon
brachten die Fraktion der FDP 21, die Fraktion DIE LINKE.
zwei und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN elf
Änderungsanträge ein. Die Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und SPD steuerten vier Änderungsanträge zu den Ver-
handlungen bei. Eine große Zahl der von der Fraktion der
FDP in der Einzelplanberatung vorgelegten Kürzungsan-
träge diente dem Ziel, die Bürger durch Einsparungen zu
entlasten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN for-
derte bei zahlreichen ihrer Reduzierungsanträge den Abbau
von Ausgaberesten.

Im Kapitel des Bundesministeriums beantragte die Fraktion
der FDP bei Titel „Bezüge des Bundesministers und der
Parlamentarischen Staatssekretäre“ die Einsparung eines
Parlamentarischen Staatssekretärs und daraus folgend die
Reduzierung des Baransatzes um 125 T Euro. Der Antrag
wurde trotz der Unterstützung der beiden anderen Oppositi-
onsfraktionen FDP und DIE LINKE. mehrheitlich abgewie-
sen. Die Fraktion der FDP stellte ferner im Sinne der von ihr
eingeforderten Entlastung der Bürger durch Einsparungen
Anträge auf Kürzungen u. a. bei den Ausgaben für die Be-
züge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamten und
Beamtinnen, für Geschäftsbedarf und Kommunikation, für
die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume,
für Aus- und Fortbildung, für kommunikative Begleitung
der Grundsicherung der Arbeitsuchenden, für Forschung,
Untersuchungen und Ähnliches sowie für die Informati-
onstechnik. Bei den Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit
stellten sowohl die Fraktion der FDP als auch die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einsparanträge. Der Aus-
schuss wies diese Anträge mit der Mehrheit der Stimmen
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD ab. Ein-
vernehmen bestand im Ausschuss hinsichtlich des von den
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD vorgelegten
Kürzungsantrags, mit dem die Sanierung des Hauses I des
Bundesministeriums am Standort Bonn zurückgestellt
wurde.

Im Kapitel 11 02 – Allgemeine Bewilligungen – setzte sich
von den vorgelegten Anträgen nur der der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und SPD auf Anpassung des zu erwar-
tenden Bedarfs bei der Kofinanzierung des EFS-(Euro-
päischer Sozialfonds)Bundesprogramms 2007–2013 von
86,280 Mio. Euro auf 70 Mio. Euro durch. Die Anträge der
Fraktion der FDP auf Reduzierung der Ausgaben u. a. bei
den Kosten der Beteiligung des Bundes an der Grundsiche-
rung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Beiträge an
Der Etatansatz des Regierungsentwurfs bezifferte für den
Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

internationale Organisationen, der Kofinanzierung des
ESF- Bundesprogramms 2007–2013 und der Kosten der

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33 – Drucksache 16/10425

E-Government-Leistungen zur Teilhabe behinderter Men-
schen blieben ohne Einfluss auf die Beschlüsse des Aus-
schusses. Zu Titel „Initiative ‚Neue Qualität der Arbeit‘“
brachten sowohl die Fraktion der FDP als auch die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kürzungsanträge ein. Mit der
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD wurden die Anträge jedoch abgewiesen.

Die im Kapitel 11 04 – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin – von der Fraktion der FDP bei der Titel-
gruppe „Ausgaben für die Informationstechnik“ beantragte
Mittelreduzierung fand in der Abstimmung keine Mehrheit.

Im Kapitel des Bundesarbeitsgerichts – Kapitel 11 05 –
stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt
drei Anträge auf Reduzierung der Baransätze zum Abbau
von Ausgaberesten. Die Anträge blieben ohne Mehrheit.

Im Kapitel 11 10 – Kriegsopferversorgung und -fürsorge so-
wie gleichartige Leistungen – wurden auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und SPD und im Übrigen
einvernehmlich die Titelansätze bei den „Versorgungsbezü-
gen für Beschädigte“ und bei den „Kriegsopferfürsorgeleis-
tungen und gleichartige Leistungen“ nach unten an die Ist-
Entwicklung des Jahres 2008 angepasst.

Im Kapitel 11 12 – Leistungen nach dem Zweiten und Drit-
ten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen –
forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter
Hinweis auf eine konsequente Trennung der steuer- und bei-
tragsfinanzierten Arbeitsmarktpolitik die Streichung des
Eingliederungsbeitrages der Bundesagentur für Arbeit in
Höhe von 5 Mrd. Euro. Der Antrag wurde bei Unterstüt-
zung durch die Fraktion der FDP mit den Stimmen der Ko-
alitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD sowie der Frak-
tion DIE LINKE. zurückgewiesen. Auch der hierzu in der
Bereinigungssitzung gestellte Antrag einschließlich der dar-
aus resultierenden Anträge blieb ohne Mehrheit. Mit Mehr-
heit beschloss der Ausschuss jedoch eine Anpassung des
Eingliederungsbeitrags nach unten an die Ist-Entwicklung
in Höhe von 300 Mio. Euro. In der Einzelplanberatung fand
auch der Antrag der Fraktion der FDP auf Kürzung des Bar-
ansatzes bei Titel „Berufliche Integration und Beratung von
Zuwanderern“ von 8,5 Mio. Euro auf 7 Mio. Euro keine
Mehrheit.

In der Titelgruppe 01 – Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende – wurde der Antrag der Fraktion DIE
LINKE. auf Erhöhung des Ansatzes für die „Beteiligung
des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung“
um 4 Mrd. Euro auf insgesamt 7,2 Mrd. Euro gegen die
Stimmen der antragstellenden Fraktion zurückgewiesen.
Ein von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eben-
falls hierzu gestellter Erhöhungsantrag fand lediglich die
Unterstützung durch die Fraktion DIE LINKE.. Der Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einen neuen
Titel „Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten durch
den Bund“ auszubringen und mit einem Baransatz in Höhe
von 330 Mio. Euro auszustatten, konnte sich trotz der Un-
terstützung durch die Fraktion DIE LINKE. und bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP nicht gegen die Stimmen-
mehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD
durchsetzen. Die von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und DIE LINKE. beantragte Erhöhung des

tionen der CDU/CSU, SPD und FDP abgewiesen. In der
Bereinigungssitzung erhöhte der Ausschuss schließlich
mehrheitlich diesen Titelansatz, u. a. als Folge der Erhö-
hung des ermäßigten Krankenkassenversicherungsbeitrags-
satzes, um 250 Mio. Euro. In der Einzelplanberatung wurde
gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion DIE
LINKE. deren Antrag auf Erhöhung der Leistungen zur Ein-
gliederung in Arbeit um 440 Mio. Euro auf 6,640 Mrd. Euro
abgewiesen.

Auch in der Titelgruppe 03 – Beteiligungen des Bundes an
den Kosten der Arbeitsförderung und Darlehen an die Bun-
desagentur für Arbeit – forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN unter Hinweis auf eine konsequente Tren-
nung der steuer- und beitragsfinanzierten Arbeitsmarktpoli-
tik die Streichung der Beteiligung des Bundes an den Kos-
ten der Arbeitsförderung in Höhe von 7,777 Mrd. Euro. Bei
Unterstützung durch die Fraktion der FDP und bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. wurde der Antrag im
Übrigen abgelehnt. Auch in der Bereinigungssitzung fand
dieser Antrag keine Mehrheit.

Im Kapitel 11 13 – Sozialversicherung – nahm der Aus-
schuss in der Bereinigungssitzung einige Anpassungen auf-
grund der Oktoberschätzung des Schätzerkreises Rentenver-
sicherung und der November-Steuerschätzung vor.

Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs sah bei den Ausga-
ben für den Geschäftsbereich einen Plafond von rund
25,594 Mrd. Euro gegenüber rund 24,390 Mrd. Euro im Vor-
jahr vor. Dadurch ergibt sich eine Erhöhung der Ausgaben in
Höhe von 1,204 Mrd. Euro. Im Verlauf seiner Einzelplan-
beratung stockte der Ausschuss den Ausgabenansatz um
3,542 Mio. Euro auf.

Zusätzlich zu den zahlreichen, überwiegend einvernehm-
lichen Berichterstattervorschlägen legten die Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und SPD in der Einzelplanbera-
tung vier Änderungsanträge vor. Die Oppositionsfraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
brachten insgesamt 82 Änderungsanträge in die Beratungen
ein. Davon stellte die Fraktion der FDP 53, die Fraktion
DIE LINKE. fünf und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN 24 Anträge. Die von den Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Än-
derungsanträge wurden ohne Ausnahme zurückgewiesen
und fanden damit keinen Eingang in die Beschlüsse des
Haushaltsausschusses. Auch in diesem Einzelplan legten
die Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über
alle Kapitel und Titel verteilt eine Vielzahl von Kürzungs-
anträgen mit dem Ziel der Entlastung der Bürger und der
Verringerung der Neuverschuldung vor. Gegen die Stim-
menmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
SPD konnte sich keiner dieser Anträge in den Abstimmun-
gen durchsetzen.

Im Kapitel des Bundesministeriums beantragte die Fraktion
der FDP u. a., die Mittel für einen Parlamentarischen Staats-
sekretär als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung einzuspa-
ren. Die darüber hinaus vorgelegten Kürzungsanträge zu
Titelansatzes für das Arbeitslosengeld II um 4,079 Mrd.
Euro bzw. 4 Mrd. Euro wurden mit den Stimmen der Frak-

den Ausgaben für Geschäftsbedarf, Dienstreisen, Öffent-
lichkeitsarbeit und Informationstechnik wurden ohne Aus-

Drucksache 16/10425 – 34 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

nahme mit der Stimmenmehrheit der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD abgelehnt. Die Fraktion DIE LINKE. wollte
darüber hinaus die regierungsamtliche Kommunikation im
Vorfeld der Wahlen durch die Kürzung der Mittel für die
Öffentlichkeitsarbeit beschränken. Dieser Antrag wurde mit
der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und SPD abgelehnt.

Im Kapitel 12 02 – Allgemeine Bewilligungen – beantragte
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei dem Einnah-
metitel „Einnahmen aus der streckenbezogenen Lkw-Maut“
die Ausweitung der Mautpflicht auf Lkw unter 12 t (über
3,5 t) sowie die Ausweitung der Mautpflicht auf alle fern-
verkehrsrelevanten Bundesstraßen und damit verbunden
eine Aufstockung des Einnahmeansatzes um 500 Mio. Euro.
Der Antrag wurde bei Unterstützung durch die Fraktion DIE
LINKE. im Übrigen abgelehnt. In der Bereinigungssitzung
senkte der Ausschuss mehrheitlich diesen Ansatz um
60 Mio. Euro auf 5,010 Mrd. Euro ab. In der Einzelplanbe-
ratung wollte die Fraktion DIE LINKE. unter Hinweis auf
die zu erwartenden Einnahmen aus dem Schiedsverfahren
bei den Vermischten Einnahmen einen Ansatz von
2,6 Mrd. Euro in den Haushalt einstellen. Gegen die Stim-
men der antragstellenden Fraktion wurde der Antrag abge-
wiesen.

Die zahlreichen, zum Teil erheblichen Kürzungsvorschläge
der Fraktion der FDP bei den Ausgaben innerhalb dieses
Kapitels fanden keine Mehrheit im Ausschuss und blieben
damit unberücksichtigt. Eine Erhöhung der Barmittel bei
Titel „Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans
(NRVP) – Zuschüsse an die Länder“ um 2,5 Mio. Euro auf
3,490 Mio. Euro beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN. Der Erhöhungsantrag fand ebenso wenig eine
Mehrheit im Ausschuss wie der Antrag der Fraktion der
FDP auf Reduzierung dieses Mittelansatzes um 690 T Euro
auf 300 T Euro. Um den Umweltvorteil des Öffentlichen
Nahverkehrs gegenüber dem Auto auszubauen, wollte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen neuen Titel
„Förderung des Modellprojekts ,100 Städte mit innovativem
klimaneutralen ÖPNV-Angebot‘“ mit einem Baransatz in
Höhe von 100 Mio. Euro ausbringen. Trotz der Unterstüt-
zung durch die Fraktion DIE LINKE. konnte sich der An-
trag nicht durchsetzen. Auch die Vorschläge der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zwei weitere neue Titel
„Förderung Pilotprojekt ‚Leihfahrradsysteme in Großstäd-
ten‘“ und „Förderung von Modellprojekten zu Shared
Space Projekten“ im Haushalt auszubringen, blieben ohne
Mehrheit. Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gewünschte deutliche Aufstockung der Mittel bei
Titel „Förderung von umweltfreundlichen Motoren für Bin-
nenschiffe zur Modernisierung der deutschen Binnen-
schiffsflotte“ um 5 Mio. Euro auf 7,5 Mio. Euro wurde mit
der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und SPD abgelehnt. Die Fraktion der FDP forderte
die Anpassung und damit Absenkung des Baransatzes
bei Titel „Entwicklung des Erdbeobachtungsinstruments
‚METimage‘“ auf insgesamt 1 Mio. Euro. Diese Forderung
blieb ebenso ohne Mehrheit im Ausschuss wie der Wunsch
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach einem wei-
teren neuen Titel „Zuschüsse an die Stiftung FahrRad“ mit
einem Ansatz in Höhe von 7,5 Mio. Euro. Auch die Auf-

mehrheitlich von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD abgewiesen. Auch in diesem Jahr brachte die
Fraktion DIE LINKE. in der Bereinigungssitzung den An-
trag ein, einen neuen Titel „Konversionsfonds“ mit einem
Ansatz in Höhe von 600 Mio. Euro auszubringen; er fand
keine Mehrheit im Ausschuss. Auf Antrag der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und SPD und nur gegen die Stim-
men der Fraktion der FDP beschloss der Ausschuss schließ-
lich einen neuen Titel „Förderung zur Modernisierung der
deutschen Binnenschiffsflotte“ mit einem Ansatz in Höhe
von 2 Mio. Euro in den Haushalt einzustellen.

Die Fraktion der FDP bezweifelte bei Titel „Projekt Moder-
nisierung administrativer Aufgaben durch Geschäftspro-
zessoptimierung“ in der Titelgruppe 01 – Projekt Moderni-
sierung administrativer Aufgaben durch Geschäftsprozess-
optimierung – die Projektrealisierung und wollte den Ansatz
der gesamten Titelgruppe auf Null stellen. Der Antrag
wurde mehrheitlich abgelehnt.

In der Titelgruppe 03 – Zukunftssicherung der deutschen
Magnetschwebebahntechnik – konnte sich die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Wunsch nicht
durchsetzten, den Baransatz bei Titel „Zuweisungen für den
Betrieb der Transrapid Versuchsanlage Emsland“ auf Null
zu stellen.

Die beiden, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Titelgruppe 04 – Förderung von Umschlaganlagen des
Kombinierten Verkehrs und neuer Verkehre im Kombinier-
ten Verkehr sowie Förderung der Errichtung, des Ausbaus
und der Reaktivierung von Gleisanschlüssen – eingebrach-
ten deutlichen Erhöhungsanträge blieben in den Abstim-
mungen ohne Mehrheit.

In der Titelgruppe 05 – Verwendung der streckenbezogenen
Lkw-Maut – beantragten die Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und SPD bei Titel „Zinszuschüsse der KfW-Förder-
bank zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer
schwerer Lkw (‚Innovationsprogramm‘/Variante nicht rück-
zahlbarer Zuschuss)“ eine Aufstockung des Baransatzes von
7 Mio. Euro auf 66 Mio. Euro sowie die Ausbringung einer
qualifizierten Sperre in Höhe des Aufstockungsbetrags.
Eine weitere Aufstockung des Baransatzes um 59 Mio. Euro
auf 306 Mio. Euro und eine qualifizierte Sperre in gleicher
Höhe wurde von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD als Forderung vorgelegt. Bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP wurden diese beiden Anträge einver-
nehmlich angenommen. Bei der Abstimmung über den
Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD,
bei den Zuschüssen zur Förderung der Aus- und Weiterbil-
dung in Unternehmen des mautpflichtigen Güterverkehrs
(Aus- und Weiterbildungs-Programm) eine qualifizierte
Sperre auszubringen, enthielt sich lediglich die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Im Übrigen wurde der An-
trag einvernehmlich angenommen. In der Bereinigungs-
sitzung wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
den Titel „Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesautobahnen)“
zugunsten des Titels „Erhaltung (Bundesautobahnen)“ um
250 Mio. Euro kürzen und die Mittel umschichten. Dieser
Antrag blieb ebenso ohne Mehrheit im Ausschuss wie be-
reits von der Fraktion die in der Einzelplanberatung vorge-
legten Anträge auf Ausbringung einer qualifizierten Sperre
stockungs- bzw. Absenkungsanträge der Fraktion der FDP
bzw. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden

bei Titel „Zuschüsse für Investitionen in Schienenwege der
Eisenbahnen des Bundes“ und auf Ausbringung eines neuen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/10425

Titels „Zuschüsse für Bestands- und Ersatzinvestitionen in
nichtbundeseigene Schienenwege“.

In der Titelgruppe 06 – Nationales Innovationsprogramm
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie – beantragte
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Umbenen-
nung der Titelgruppe in „Nationales Innovationsprogramm
Nullemissionsantriebe“ sowie erhebliche Aufstockungen
bei den Titeln „Zuwendungen im Rahmen der Umsetzung
des nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie“ und „Modellvorhaben und
Demonstrationsprojekte im Bereich nationales Innovations-
programm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“.
Darüber hinaus sollte auch ein neuer Titel „Förderung von
Einzelmaßnahmen zur Nutzung von Plug-In-Hybriden und
Elektrofahrzeugen und zum Aufbau einer Stromladeinfra-
struktur“ ausgebracht werden. Diese Anträge blieben in den
Abstimmungen ohne Mehrheit.

Im Kapitel 12 03, dem Kapitel der Wasser- und Schifffahrts-
verwaltung des Bundes – Bundeswasserstraßen –, bean-
tragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Titel
„Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ die Erwei-
terung der Erläuterungen durch die Nummer 3: Projekt
„Flussverträgliches Binnenschiff“ und Einstellung eines
Mittelansatzes in Höhe von 5 Mio. Euro. Dieser Antrag
blieb ebenso unberücksichtigt wie der Kürzungsantrag der
Fraktion der FDP bei dem gleichen Titel. Ferner erhob die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sinne eines Bei-
trags zur Haushaltskonsolidierung die Forderung, für dieses
Kapitel eine Globale Minderausgabe in einer Größenord-
nung von 20 Mio. Euro auszubringen. Auch dieser Antrag
wurde mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und SPD abgewiesen.

Die in der Titelgruppe 01 – Bau und Betrieb der Bundes-
wasserstraßen – und der Titelgruppe 55 – Ausgaben für
die Informationstechnik – von den Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhobenen Kürzungsfor-
derungen konnten sich nicht durchsetzen.

In den Kapiteln des Bundesamtes für Güterverkehr, des
Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, des
Kraftfahrt-Bundesamtes, des Deutschen Wetterdienstes, des
Luftfahrt-Bundesamtes, zur Verbesserung der Verkehrsver-
hältnisse der Gemeinden und des Eisenbahn-Bundesamtes
konnten sich die Kürzungsanträge der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sinne einer Entlastung der
Bürger und einer Konsolidierung des Haushalts nicht gegen
die Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und SPD behaupten.

Auch im Kapitel 12 10 – Bundesfernstraßen (Bundesauto-
bahnen und Bundesstraßen) – fanden die Vorschläge der
Fraktion der FDP auf Absenkung mehrerer Titelansätze zur
Konsolidierung des Haushalts keine Mehrheit.

In der Titelgruppe 01 – Bau und Betrieb der Bundesfernstras-
sen – beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Titel „Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesautobahnen)“
eine erhebliche Mittelabsenkung und bei Titel „Bau von Rad-
wegen einschließlich Erhaltung (Bundesstraßen)“ eine deut-
liche Aufstockung. Keiner der Anträge konnte sich in den
Abstimmungen durchsetzen.

Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisen-
bahnen des Bundes“ einen Antrag ein, der eine Umstellung
des Finanzierungsverfahrens von Baukostenzuschüssen auf
Darlehen gemäß den Bemerkungen des Bundesrechnungs-
hofs vorsah. Weitere Anträge legte die Fraktion der FDP bei
den korrespondierenden Ausgabetiteln vor. Keiner dieser
Anträge fand eine Mehrheit im Ausschuss. Die Fraktion
DIE LINKE. forderte erfolglos den Baransatz bei den Kos-
ten des Bundes an Kreuzungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 1
Satz 2 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (Baulast Kommu-
nen) um 25 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro aufzustocken; ein-
schließlich der Übernahme von Kosten der Kommunen in
begründeten Fällen. Ebenfalls keine Zustimmung fand der
von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geäußerte
Wunsch, das Programm Seehafenhinterlandverkehr zur Be-
seitigung von Engpässen im Güterverkehr um 50 Mio. Euro
auf 100 Mio. Euro aufzustocken.

In der Titelgruppe 01 – Infrastrukturbeitrag des Bundes für
die Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bun-
des – wollte die Fraktion DIE LINKE. eine Verdopplung der
Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Er-
haltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes.
Die Fraktion der FDP hingegen wollte das diesem Titel zu-
grunde liegende Finanzierungsverfahren gemäß den Bemer-
kungen des Bundesrechnungshofs von den bisherigen Bau-
kostenzuschüssen auf Darlehen umstellen und diesen Titel
entsprechend entfallen lassen. Zustimmung fand bei diesem
Titel schließlich lediglich der Antrag der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und SPD auf Ausbringung einer qualifi-
zierten Sperre bei den Ausgaben und der Verpflichtungser-
mächtigung sowie auf Aufnahme von verbindlichen Erläu-
terungen. In der Bereinigungssitzung erneuerte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Wunsch nach einer Erhö-
hung des Ansatzes dieses Titels; sie forderte eine Aufsto-
ckung um 500 Mio. Euro. Der Ausschuss lehnte den Antrag
mehrheitlich ab.

Im Kapitel 12 25 – Wohnungswesen und Städtebau – stellte
die Fraktion der FDP mehrere Kürzungsanträge im Sinne ei-
ner Entlastung der Bürger. Die Anträge fanden keine Mehr-
heit im Ausschuss. Auch die Forderungen der Fraktion der
FDP, die Titel „Modellvorhaben zur Vernetzung von Wirt-
schaft und Wissenschaft“ und „Investorenwerbung für die
neuen Länder“ entfallen zu lassen, konnte sich im Aus-
schuss nicht durchsetzen. Der von der Fraktion DIE LINKE.
zu dem CO2- Gebäudesanierungsprogramm der KfW Ban-
kengruppe vorgelegte Antrag auf Aufstockung des Baran-
satzes um 75 Mio. Euro auf insgesamt 240 Mio. Euro wurde
ebenfalls abgelehnt. In der Bereinigungssitzung erhob die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Forderung, die
beiden mit dem CO2- Gebäudesanierungsprogramm der
KfW Bankengruppe in Verbindung stehenden Titelansätze
erheblich zu erhöhen. Die Anträge blieben ohne Mehrheit.

Von den zur Titelgruppe 04 – Initiative öffentlich-private
Partnerschaften im öffentlichen Hochbau (PPP) – und zur
Titelgruppe 08 – Forschung auf den Gebieten der Raum-
ordnung, des Städtebaus sowie des Bau- und Wohnungs-
wesens – vorgelegten Forderungen der Fraktion der FDP
fand keinen Eingang in die Beschlüsse des Ausschusses.

Im Kapitel des Bundesamtes für Bauwesen und Raumord-

Im Kapitel 12 22 – Eisenbahnen des Bundes – brachte die
Fraktion der FDP bei dem Einnahmetitel „Rückzahlung von

nung wurden die von der Fraktion der FDP eingebrachten
Kürzungsanträge ohne Ausnahme abgelehnt.

Drucksache 16/10425 – 36 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturprogramms
der Bundesregierung in der Bereinigungssitzung zu diesem
Einzelplan vorgelegten Änderungsanträge wurden bei un-
terschiedlichem Abstimmungsverhalten der Oppositions-
fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und SPD angenommen.

Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Verteidigung)

Im Etatansatz des Regierungsentwurfs waren für diesen
Einzelplan Ausgaben von rund 31,093 Mrd. Euro veran-
schlagt worden gegenüber 29,450 Mrd. Euro im Vorjahr.
Damit erhöhte sich der Ausgabebetrag um rund 1,642 Mrd.
Euro. Die Berichterstatter hatten sich bis auf zwei Ausnah-
men nicht auf einvernehmlichen Änderungen gegenüber
dem Regierungsentwurf verständigen können und zahlrei-
che Titel offen gestellt. In der Einzelplanberatung senkte der
Haushaltsausschuss den Ausgabenansatz um 250 T Euro ab.

Zur Beratung dieses Einzelplans lagen dem Haushaltsaus-
schuss in der Einzelplanberatung insgesamt 172 Änderungs-
anträge der im Ausschuss vertretenen Fraktionen vor. Die
Fraktion der FDP legte 65 Kürzungsanträge vor, die in der
Mehrzahl auf eine Entlastung der Bürger abstellten. Die
Fraktion DIE LINKE. brachte 19 Anträge in die Beratungen
ein. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
insgesamt 81 Anträge vorlegte, forderte in einer großen
Zahl Kürzungen im Sinne einer Haushaltskonsolidierung.
Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD stellten
sieben Anträge.

Auch in diesem Einzelplan stellte die Fraktion der FDP im
Kapitel des Bundesministeriums den Antrag, die Mittel für
einen Parlamentarischen Staatssekretär als Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung einzusparen. Dieser Antrag konnte
sich ebenso wenig durchsetzen wie die im Übrigen in die-
sem Kapitel im Sinne einer Haushaltskonsolidierung von
den Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor-
gelegten Kürzungsanträge. Die Fraktion DIE LINKE.
wollte darüber hinaus die regierungsamtliche Kommunika-
tion im Vorfeld der Wahlen durch die Kürzung der Mittel
für die Öffentlichkeitsarbeit um 700 T Euro beschränken.
Dieser Antrag wurde ebenso mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD abgelehnt wie
der zu diesem Titel von der Fraktion der FDP gestellte
Kürzungsantrag.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen – Kapitel 14 02 –
stellten die Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Änderungsanträge im Sinne einer Ausgabenredu-
zierung bei den Einnahmetiteln „Leistungen Dritter für Auf-
träge an militärische oder zivile Dienststellen“ und „Zinsen
aus Vorauszahlungen sowie aufgrund von Verzug und Stun-
dung aus Auslandsverträgen“ sowie zu den Ausgabetiteln
„Vermischte Verwaltungsausgaben“ und „Abgeltung von
Schadenersatzansprüchen Dritter, soweit es sich nicht um
Ansprüche aus Übungsschäden handelt“. Diese Anträge wur-
den mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und SPD abgelehnt. Auch die Übrigen von den
beiden Fraktionen in diesem Kapitel zu verschiedenen Titeln
geforderten Einsparungen konnten sich nicht durchsetzen.

stetigung des Instruments der ressortübergreifenden Krisen-
prävention und im Zuge dessen eine Aufstockung des Bar-
ansatzes sowie der Verpflichtungsermächtigung. Trotz der
Unterstützung durch die beiden anderen Oppositionsfraktio-
nen FDP und DIE LINKE. blieb der Antrag ohne Einfluss auf
die Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsausschusses.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD
und bei Unterstützung durch die Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde das Bundesministe-
rium der Verteidigung bei Titel „Unterstützung des Aufbaus
von Infrastruktur für die Afghan National Army in Feyza-
bad“ aufgefordert zu prüfen, ob den von der Bundeswehr
ausgebildeten afghanischen Soldaten ein zivilberuflich ver-
wertbares Zertifikat – beispielsweise der Industrie- und
Handelkammer (IHK) – zur Verfügung gestellt werden kann,
wenn ihre Ausbildung auch zivilberufliche Inhalte umfasste.
Die anfallenden Ausgaben sind zu Lasten des Einzelplanes 14
vorzusehen.

Im Kapitel 14 03 – Kommandobehörden, Truppen, Sozial-
versicherungsbeiträge und Fürsorgemaßnahmen für Solda-
tinnen und Soldaten – plädierte die Fraktion der FDP bei
Titel „Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldatinnen
und Berufssoldaten, (…)“ dafür, den Ansatz um 5 Mio.
Euro auf 5,912 Mrd. Euro zu erhöhen, um zusätzliche Stel-
len für Ärzte im Sanitätsbereich zu schaffen. Der Antrag
wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und SPD abgelehnt. Die darüber hinaus von den Frak-
tionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den un-
terschiedlichen Titeln des gesamten Kapitels gestellten An-
träge auf Reduzierung der Ansätze im Sinne einer Haus-
haltskonsolidierung blieben ohne Einfluss auf die Ergeb-
nisse der Beratungen des Haushaltsausschusses. Lediglich
der Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
SPD, die Vermischten Verwaltungsausgaben um 250 T Euro
auf 7,728 Mio. Euro abzusenken, wurde angenommen.

In der Titelgruppe 01 – Zahnärztliche und ärztliche Behand-
lung – forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eine Aufstockung des Baransatzes bei Titel „Behandlung
bei zivilen Ärztinnen und Ärzten sowie Gesundheitseinrich-
tungen“ von 94,166 Mio. Euro auf 109,166 Mio. Euro so-
wie die Ergänzung der Erläuterungen um die Nummer 7:
„Kompetenz- und Rehabilitationszentrum für posttraumati-
sche Belastungsstörungen (PTBS) von Soldaten und Solda-
tinnen“. Der Antrag wurde von den Fraktionen FDP und
DIE LINKE. unterstützt, jedoch mit der Stimmenmehrheit
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD abgewiesen.

In der Titelgruppe 02 – Kosten für Truppenübungen (Ge-
fechts- und Schießübungen, Geländebesprechungen und
sonstige Übungen aller Waffen) – wurde gegen die Stimmen
der antragstellenden Fraktion DIE LINKE. deren Forderung
abgelehnt, einen Ausstieg aus den teilstreitkräftegemeinsa-
men Übungen (NATO Response Force & EU Battle Groups)
zu unterstützen und in Folge dessen eine Mittelkürzung in-
nerhalb dieser Titelgruppe in Höhe von 18,3 Mio. Euro auf
59,150 Mio. Euro zu beschließen. Auch die von den Fraktio-
nen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in dieser Titel-
gruppe geforderten Kürzungen im Sinne einer Haushaltskon-
solidierung fanden keine Mehrheit.

Die Kürzungsanträge der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/

Bei Titel „Strukturelle Krisenvorsorge“ forderte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Stärkung und Ver-

DIE GRÜNEN in der Titelgruppe 07 – Sozialversicherungs-
beiträge und Fürsorgemaßnahmen für Soldatinnen und Sol-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37 – Drucksache 16/10425

daten – konnten sich ebenso wenig durchsetzen wie der Auf-
stockungsantrag der Fraktion der FDP bei den Zuschüssen an
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit zum Erwerb einer Bahn-
card. Somit blieb der Regierungsansatz unverändert.

In der Titelgruppe 08 – Maßnahmen der Bundeswehr im
Zusammenhang mit internationalen Einsätzen – beantragte
die Fraktion DIE LINKE. die pauschale Kürzung der UN-
mandatierten Friedenseinsätze um ein Drittel sowie die voll-
ständige Streichung der deutschen Anteile an der „Opera-
tion ENDURING FREEDOM (OEF)“, was einer Kürzung
des Ansatzes von 580 Mio. Euro auf 344 Mio. Euro entsprä-
che. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstel-
lenden Fraktion abgewiesen.

Auch in Kapitel 14 04 – Bundeswehrverwaltung, Universi-
täten der Bundeswehr, Militärseelsorge und Rechtspflege
sowie Personalausgaben für das Zivilpersonal bei den Kom-
mandobehörden, Truppen usw. – blieben die von den Frak-
tionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über das ge-
samte Kapitel bei zahlreichen Titeln gestellten Anträge auf
Kürzungen der Baransätze zum Zwecke der Haushaltskon-
solidierung unberücksichtigt.

Im Kapitel 14 07 – Sonstiger Betrieb der Bundeswehr – be-
schloss der Ausschuss auf Antrag und mit der Stimmen-
mehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD,
den bei den Einnahmen neu im Haushalt 2009 aufgenom-
menen Haushaltsvermerk Nummer 14 zum Zwecke der
Klarstellung zu ergänzen. Einvernehmlich wurde dagegen
die Ausbringung einer qualifizierten Sperre bei Titel „La-
gerhaltung und Distribution der Bundeswehr“ auf Antrag
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD angenom-
men. Mit diesem Änderungsantrag verbunden war auch die
Erwartung des Haushaltsausschusses, vor einer Privatisie-
rung der Logistik der Bundeswehr einen aussagekräftigen
Wirtschaftlichkeitsvergleich vorgelegt zu bekommen. Des
Weiteren beschloss der Ausschuss auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und SPD und im Übrigen nur
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., die Ver-
pflichtungsermächtigung bei Titel „Betrieb der Fahrzeuge
des Flottenmanagements“ qualifiziert zu sperren, da sich
der Abschluss des Rahmenvertrages über die erweiterte Be-
reitstellung von handelsüblichen Fahrzeugen mit militäri-
scher Sonderausstattung verzögert. Die darüber hinaus ge-
henden zahlreichen Änderungsanträge der Fraktionen FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Zwecke der Haus-
haltskonsolidierung in diesem Kapitel blieben unberück-
sichtigt.

In der Titelgruppe 01 – Betrieb der Depots und der sons-
tigen Einrichtungen des Materialwesens der Kapitel 14 07
und 14 09 – beschloss der Ausschuss in der Bereinigungs-
sitzung auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und SPD einvernehmlich, bei Titel „Verwendung und
Entsorgung von Material der Bundeswehr“ einen neuen
Haushaltsvermerk sowie neue Erläuterungen in Haushalt
einzustellen. Damit soll die Voraussetzung für die künftige
Umsetzung des sich derzeit in der Vorbereitung befindli-
chen Konzepts zur Entsorgung der zwischenzeitlich verbo-
tenen Streumunition geschaffen werden.

Die Fraktion der FDP forderte im Kapitel 14 09 – Material-
erhaltung der Bundeswehr – die Aufstockung des Baransat-

heit der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP konnte
sich der Antrag nicht durchsetzten. Auch die in diesem
Kapitel von den Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Kürzungsanträge blieben wegen
der fehlenden Mehrheit im Ausschuss unberücksichtigt. An-
genommen hat der Ausschuss schließlich noch den Antrag
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD auf Er-
gänzung des Haushaltsvermerks bei Titel „Erhaltung von
Schiffen, Betriebswasserfahrzeugen, Booten, schwimmen-
dem und sonstigem Marinegerät“.

Im Kapitel der Unterbringung wollte die Fraktion DIE
LINKE. bei den Ausgaben für die Unterhaltung der Grund-
stücke und baulichen Anlagen einen neuen Haushaltsver-
merk Nummer 6 mit dem folgenden Inhalt aufnehmen: „In
2009 sind 18,3 Mio. Euro für die Kampfmittel- und Muni-
tionsberäumung in der Kyritz-Ruppiner-Heide vorgesehen.“
Der Antrag fand ebenso wenig eine Mehrheit im Ausschuss
wie die von den Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in die Beratungen eingebrachten Kürzungsan-
träge mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung.

Bei den Militärischen Beschaffungen, dem Kapitel 14 16,
forderte die Fraktion DIE LINKE. innerhalb des Titels „Be-
schaffung von Kampffahrzeugen“ von der Beschaffung des
Schützenpanzers Puma Abstand zu nehmen, und sah eine
entsprechende Absenkung des Baransatzes vor. Dem Antrag
stimmte keine weitere der im Ausschuss vertretenen Frak-
tionen zu. Darüber hinaus sollte nach den Vorstellungen
der Fraktion DIE LINKE. auch auf die Beschaffung der
PARS-LR-Lenkflugkörper für den Hubschrauber Tiger und
der Luft-Luft-Rakete Iris-T für den Eurofighter, die Beschaf-
fung der Fregatte F 125 und des U- Boots 212 A sowie des
Großraumtransportflugzeugs A400M verzichtet werden. Des
Weiteren sollte sowohl aus dem Entwicklungs- und Beschaf-
fungsprojekt UHU Tiger als auch dem des Eurofighters aus-
gestiegen werden. Schließlich wurde noch die Forderung er-
hoben, auf die Beschaffung des NATO-Hubschraubers
NH 90 zu verzichten. Diese Forderungen waren mit überwie-
gend gravierenden Kürzungsanträgen verbunden. Die An-
träge wurden mit großer Mehrheit im Ausschuss abgewiesen.
Die Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plä-
dierten auch in diesem Kapitel für zahlreiche Einsparungen
im Sinne einer Haushaltskonsolidierung. Beim Waffensys-
tem Unterstützungshubschrauber und der Beschaffung des
NATO-Hubschraubers 90 wies die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf erhebliche Programmverzögerungen hin,
die zu Einsparungen genutzt werden könnten. Die Fraktion
der FDP erhob die Forderungen, die Beschaffung des Groß-
raumtransportflugzeugs A400M und die des Waffensystems
Eurofighter zahlenmäßig deutlich zu reduzieren und damit
erhebliches Einsparpotenzial freizumachen. Bei unterschied-
lichem Abstimmungsverhalten der Oppositionsfraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den
Anträgen konnte sich dennoch keiner gegen die Stimmen-
mehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD
durchsetzen. In der Bereinigungssitzung beschloss der Aus-
schuss auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und SPD einvernehmlich, den Mittelansatz aufgrund
eines Mehrbedarfs verursacht durch Verzögerungen beim
Vorhaben „Modernisierung der Flugbereitschaft BMVg“, bei
Titel „Beschaffung von Flugzeugen, Flugkörpern, (…)“ von
zes bei Titel „Erhaltung des Sanitätsgeräts“ um 5 Mio. Euro
auf insgesamt 40,589 Mio. Euro. Gegen die Stimmenmehr-

560 Mio. Euro auf 591,6 Mio. Euro sowie bei Titel „Er-
neuerung Mittelstreckenluftfahrzeuge der Flugbereitschaft

Drucksache 16/10425 – 38 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

BMVg“ um 47,8 Mio. Euro auf 176,8 Mio. Euro aufzusto-
cken.

Im Kapitel der Wehrforschung, wehrtechnischen und sonsti-
gen militärischen Entwicklung und Erprobung blieben die
zahlreichen Kürzungsanträge der Oppositionsfraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ohne
Mehrheit. Die Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beantragten Kürzungen der Ansätze bei der
Wehrtechnischen Forschung und Technologie, dem Trans-
formationsprozess der Bundeswehr und der wehrtechni-
schen Entwicklung und Erprobung. Die Fraktionen FDP
und DIE LINKE. beantragten darüber hinaus die Beendi-
gung der Beteiligung bzw. den sofortigen Ausstieg aus dem
Luftabwehrsystem MEADS und infolgedessen erhebliche
Kürzungen beim Baransatz. Gegen die Stimmenmehrheit
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD konnten
sich die Anträge in den Abstimmungen nicht durchsetzen.
Bei der Entwicklung des Waffensystems Eurofighter for-
derte die Fraktion DIE LINKE. den Titelansatz auf Null zu
stellen. Gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion
und bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wurde der Antrag abgelehnt. Der Antrag der
Fraktion der FDP, den Baransatz in Höhe von 135 Mio.
Euro auf Grund der Stückzahlreduzierung um 50 Mio. Euro
abzusenken, wurde ebenso wie der Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Baransatz zur Haus-
haltskonsolidierung um 30 Mio. Euro abzusenken, mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurückgewie-
sen. Die Fraktion DIE LINKE. wollte des Weiteren den
Abbruch der Entwicklung des Kampfflugzeugs MRCA und
infolgedessen die Absenkung sowohl des Baransatzes als
auch der Verpflichtungsermächtigung auf Null.

Die von den Fraktionen FDP und DIE LINKE. beantrag-
ten zum Teil gravierenden Kürzungen im Kapitel der
Bewilligungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO
und zu anderen internationalen Organisationen wurden von
den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD abge-
lehnt.

Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Gesundheit)

Der Regierungsansatz sah für diesen Einzelplan Ausgaben
in Höhe von 4,450 Mrd. Euro vor gegenüber 2,898 Mrd.
Euro im Vorjahr. Die Differenz in Höhe von rund
1,551 Mrd. Euro ist zum überwiegenden Teil durch die Aus-
gaben für die ab dem 1. Januar 2009 durch das Bundesversi-
cherungsamt in einem Sondervermögen verwalteten Bei-
träge zur gesetzlichen Krankenversicherung (§ 271 SGB V)
(Gesundheitsreform) bedingt.

Das Protokoll des Berichterstattergesprächs beinhaltete
einige offen gestellte Titel, die im Verlauf der Einzelplan-
beratung geschlossen wurden. Bei zwei dieser offen gestell-
ten Titel wurden Haushaltsvermerke in Abänderung des
Regierungsansatzes vorgenommen, im Übrigen blieb der
Regierungsentwurf unverändert. In der Einzelplanberatung
legten die Oppositionsfraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt 26 Änderungsan-

brachten Anträge auf die Konsolidierung des Haushaltes
und auf Einsparungen zur Entlastung der Bürger. Die Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und SPD verzichteten auf die
Einbringung von Anträgen. Damit machte sich der Aus-
schuss lediglich die Empfehlungen der Berichterstatter zu
Eigen; im Übrigen blieben die Regierungsansätze unverän-
dert erhalten.

Im Kapitel des Bundesministeriums legten die Oppositions-
fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zahlreiche, teilweise mit deutlichen Einschnitten
verbundene Änderungsanträge vor. Diese betrafen u. a. die
Ansätze der Dienstreisen, der Präventionskampagne, der
Öffentlichkeitsarbeit sowie die Ausgaben für Forschung,
Untersuchungen und Ähnliches und die der Titelgruppe 55
– Ausgaben für die Informationstechnik. Des Weiteren be-
antragte die Fraktion der FDP bei Titel „Bezüge der Bun-
desministerin und der Parlamentarischen Staatssekretärin
und des Parlamentarischen Staatssekretärs“ die Einsparung
einer Parlamentarischen Staatssekretärin bzw. eines Parla-
mentarischen Staatssekretärs. Der Antrag wurde gegen die
Stimmen der antragstellenden Fraktion abgewiesen. Auch
die übrigen Kürzungsanträge fanden keine Mehrheit im
Ausschuss.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen beantragte die
Fraktion DIE LINKE. die Ausbringung von drei neuen
Titeln: „Beseitigung des Investitionsstaus bei den Kranken-
häusern“ mit einem Mittelansatz in Höhe von 2,5 Mrd.
Euro, „Fonds für Prävention und Gesundheitsförderung“ in
Höhe von 1 Mrd. Euro und „Förderung der universitären
Pharmaforschung“ mit einem Ansatz von 500 Mio. Euro.
Die Anträge fanden bei keiner der übrigen im Ausschuss
vertretenen Fraktionen Unterstützung. Die Fraktion der
FDP stellte in diesem Kapitel zahlreiche Kürzungsanträge
mit dem Ziel des Abbaus der Neuverschuldung. Unter ande-
rem forderte sie die Streichung des Titels „Aktionsplan ‚Ge-
sundheitliche Prävention durch ausreichende Bewegung
und ausgewogene Ernährung‘“ mit einem Ansatz in Höhe
von 5 Mio. Euro. Dieser Antrag fand keine Unterstützung
im Ausschuss.

In der Titelgruppe 06 – Maßnahmen auf dem Gebiet des
Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs – forderte die Fraktion
der FDP die Umsetzung des Titels „Aufklärungsmaßnahmen
auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“ in
das Kapitel 15 04 – Bundeszentrale für gesundheitliche Auf-
klärung (BZgA). Auch sollte nach den Wünschen der Frak-
tion der FDP der Ansatz bei Titel „Modellmaßnahmen auf
dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“ um
1,669 Mio. Euro auf 2,1 Mio. Euro abgesenkt werden, da
vergleichbare Projekte im Programm der BZgA bereits vor-
handen seien. Diese Anträge wurden mehrheitlich abge-
wiesen. In der Bereinigungssitzung forderte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Mittel bei diesem Titel um
1,2 Mio. Euro aufzustocken, um die Wiederaufnahme der
Bundesförderung für die Heroinambulanzen zu finanzieren.
Auch dieser Antrag fand keine Mehrheit.

Auch in der Titelgruppe 12 – Ausgaben für die Aids-Be-
kämpfung – beantragte die Fraktion der FDP die Umsetzung
eines Titels – „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet der
träge vor. Auch bei diesem Einzelplan zielte die Mehrzahl
der von den Oppositionsfraktionen in die Beratung einge-

Aids-Bekämpfung“ – in das Kapitel der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung, da die Mittelbewirtschaftung

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 39 – Drucksache 16/10425

dort erfolgen solle. Der Antrag fand keine Unterstützung im
Ausschuss.

In den Kapiteln des Paul-Ehlich-Instituts und des Bundesin-
stituts für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragte die
Fraktion der FDP Mittelkürzungen zum Zwecke der Entlas-
tung der Bürger. Die Anträge wurden mit der Stimmen-
mehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD
abgewiesen.

Einzelplan 16 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit)

Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit Ausgaben in Höhe von rund 1,324 Mrd. Euro vor.
Im Vorjahr betrug der Ansatz 846,966 Mio. Euro und lag
damit um rund 477,180 Mio. Euro unter dem diesjährigen
Ansatz.

Die Berichterstatter konnten sich auf keine gemeinsamen
Beschlüsse einigen und stellten zahlreiche Titel bzw. Titel-
gruppen offen. Zusätzlich zu dem Berichterstatterprotokoll
lagen dem Ausschuss in der Einzelplanberatung über 50
Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Von diesen
Anträgen konnte jedoch keiner eine Mehrheit im Ausschuss
erzielen. Da die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
SPD auf die Einbringung von Anträgen verzichteten,
machte sich der Ausschuss lediglich die Empfehlungen der
Berichterstatter zu Eigen; im Übrigen blieben die Regie-
rungsansätze unverändert erhalten.

Auch in diesem Einzelplan beantragte die Fraktion der FDP
im Kapitel des Bundesministeriums bei Titel „Bezüge des
Bundesministers und der Parlamentarischen Staatssekre-
tärin und des Parlamentarischen Staatsekretärs“ die Ein-
sparung eines/einer Parlamentarischen Staatssekretärs/-in
und die daraus folgende Reduzierung des Baransatzes um
125 T Euro. Darüber hinaus plädierte die Fraktion der FDP
für Kürzungen bei den Titeln „Geschäftsbedarf und Kom-
munikation (…)“, „Bewirtschaftung der Grundstücke, Ge-
bäude und Räume“ und „Ausgaben für die Informa-
tionstechnik“. Die Fraktion DIE LINKE. forderte eine Be-
schränkung der regierungsamtlichen Kommunikation im
Vorfeld von Wahlen und damit die Absenkung des Ti-
telansatzes der Öffentlichkeitsarbeit von 159 T Euro auf
119 T Euro. Die Anträge wurden alle mit großer Mehrheit
abgelehnt.

Im Kapitel 16 02 – Kapitel Allgemeine Bewilligungen, Um-
weltschutz, Naturschutz, erneuerbare Energien – forderte
die Fraktion der FDP die Umsetzung des Einnahmetitels
„Erlöse aus der Veräußerung von Berechtigungen gemäß
Treibhausgasemissionshandelsgesetz“ in das Kapitel 60 02
(Allgemeine Finanzverwaltung/Allgemeine Bewilligun-
gen), da nach Auffassung der antragstellenden Fraktion die
Erlöse des CO2-Zertifikatehandels zur Absenkung der
Stromsteuer herangezogen werden sollen. Der Antrag
wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion ab-
gewiesen.

Die von der Fraktion der FDP in der Einzelplanberatung

ohne Einfluss auf das Ergebnis der Beratungen. Bei den
Maßnahmen zur Umsetzung der CDM-/JI-Initiative forderte
die Fraktion DIE LINKE. eine Absenkung des Baransatzes
von 3 Mio. Euro auf Null. Unter Hinweis auf eine Rück-
nahme des Aufwuchses aus dem Integrierten Klimaschutz-
programm (IKEP) wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Titel „Forschung, Untersuchungen und Ähn-
liches“ eine Absenkung des Mittelansatzes von 23,831 Mio.
Euro auf 20,831 Mio. Euro. Die Fraktion DIE LINKE. be-
antragte bei Titel „Zuschüsse an Verbände und sonstige Ver-
einigungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des
Naturschutzes“ eine deutliche Aufstockung, wohingegen
die Fraktion der FDP beim gleichen Titel eine Absenkung
des Ansatzes wollte. Beide Anträge wurden gegen die Stim-
men der antragstellenden Fraktion abgelehnt. Auch bei Titel
„Beiträge an internationale Organisationen“ beantragten die
Fraktion der FDP eine Absenkung und die Fraktion DIE
LINKE. eine Anhebung des Ansatzes. Auch in diesem Fall
konnte sich keiner der beiden Anträge gegen die Stimmen-
mehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD
durchsetzen. Zur Förderung des Klimaschutzes in Schwel-
len- und Entwicklungsländern erhob die Fraktion DIE
LINKE. die Forderung, den Haushaltsansatz für den Globa-
len Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Ener-
gien bei Titel „Projektbezogene Beiträge an internationale
Organisationen“ aufzustocken. Die Fraktion DIE LINKE.
beantragte bei Titel „Investitionen zum Schutz des Klimas
und der Biodiversität im Ausland“ die Aufstockung des
Baransatzes um 80 Mio. Euro auf 200 Mio. Euro. Die Frak-
tion der FDP forderte beim gleichen Titel eine Absenkung
des Baransatzes auf Null. Keiner der Anträge der Opposi-
tionsfraktionen fand eine Mehrheit im Ausschuss.

In der Titelgruppe 01 – Naturschutz – schlug die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Aufstockung des Titels
„Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Natur-
schutzes“ um 1 Mio. Euro vor. Die mit der deutschen Prä-
sidentschaft der „Konvention zur biologischen Vielfalt“ ver-
bunden Verpflichtungen sollten nicht zu Lasten des interna-
tionalen Naturschutzes gehen. Im Sinne eines Beitrags zur
Haushaltsklarheit wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN des Weiteren einen neuen Titel ausbringen, in
dem die Ausgaben für die 9. Vertragsstaatenkonferenz des
Übereinkommens zur Biologischen Vielfalt und der CBD-
Präsidentschaft veranschlagt werden. Keiner dieser Anträge
fand im Ausschuss eine Mehrheit. Bei den Zuweisungen zur
Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur
und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeu-
tung lagen dem Ausschuss Aufstockungsanträge der Frakti-
onen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. und
ein Kürzungsantrag der Fraktion der FDP vor. Die Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und SPD lehnten mit ihrer
Stimmenmehrheit diese Anträge ebenso ab wie die zu Titel
„Zuschüsse für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben auf
dem Gebiet des Naturschutzes“ von den Fraktionen FDP
und DIE LINKE. eingebrachten Änderungsanträge.

In der Einzelplanberatung beantragte die Fraktion DIE
LINKE. in der Titelgruppe 02 – Erneuerbare Energien – bei
den Titeln „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Er-
neuerbare Energien“, „Förderung von Einzelmaßnahmen
zur Nutzung erneuerbarer Energien“ und „Investitionszu-
eingebrachten, zum Teil gravierenden Kürzungsanträge mit
dem Ziel einer Entlastung der Bürger blieben ausnahmslos

schüsse: Erneuerbare Energien“ deutliche Erhöhungen der
Ansätze. Die Anträge wurden mehrheitlich abgewiesen. In

Drucksache 16/10425 – 40 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

der Bereinigungssitzung erneuerte die Fraktion DIE
LINKE. diese Forderungen mit dem gleichen Abstim-
mungsergebnis. In der Einzelplanberatung beantragte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ausbringung
von zwei neuen Titeln: „Forschung und Entwicklung von
angepassten Erneuerbare-Energien-Technologien für Ent-
wicklungs- und Schwellenländer“ mit einem Mittelansatz
von 15 Mio. Euro und „Einrichtung eines Energiespar-
fonds“ mit einem Baransatz in Höhe von 3 Mrd. Euro.
Diese Anträge konnten sich in den Abstimmungen nicht
durchsetzen. Die Fraktion der FDP legte im Gegenzug meh-
rere Anträge auf zum Teil erhebliche Reduzierung der An-
sätze vor. Aber auch diese Anträge konnten sich nicht
durchsetzen. In der Bereinigungssitzung wollte auch die
Fraktion DIE LINKE. einen neuen Titel „Energiesparfonds“
mit einem Mittelansatz von 2,5 Mrd. Euro in den Haushalt
einstellen. Aber auch diese Forderung blieb ohne mehrheit-
liche Zustimmung im Ausschuss. Um Mittel für Investi-
tionen in den Ausbau von Fern- und Nahwärmenetze sowie
für Pufferspeicher bereitstellen zu können, beantragte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ausbringung
eines neuen Titels mit einem Mittelansatz in Höhe von
250 Mio. Euro. Der Antrag blieb ohne Erfolg.

Die Anträge der Fraktion DIE LINKE. auf Ausbringung
einer neuen Titelgruppe 03 – Klimaschutz – mit zwei Titeln
„Kommunaler Klimaschutz-Wettbewerb „Energiewende in
Kommunen und Regionen“ und „Energiesparfonds“ mit
Baransätzen in Höhe von 50 Mio. Euro bzw. 1,5 Mrd. Euro
wurden gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion
abgewiesen.

Im Kapitel Reaktorsicherheit und Strahlenschutz forderte
die Fraktion der FDP eine Absenkung der Titelansätze bei
den „Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnli-
chen Ausschüssen“ um 150 T Euro auf 600 T Euro und bei
den Ausgaben für „Untersuchungen zur Reaktorsicherheit
insbesondere auch im Hinblick auf den Ausstieg aus der
Atomenergie“ um 5,752 Mio. Euro auf 17 Mio. Euro. Da-
rüber hinaus wollte die Fraktion der FDP die Zweckbestim-
mung des letzteren Titels in „Untersuchungen zur Reaktor-
sicherheit“ umbenennen. Die Anträge fanden keine mehr-
heitliche Unterstützung im Ausschuss.

Im Kapitel des Umweltbundesamtes machte die Fraktion
der FDP unter Hinweis auf eine Entlastung der Bürger Kür-
zungsvorschläge bei den Titeln „Sachverständige“, „Infor-
mations- und Dokumentationssystem Umwelt (UMPLIS)“
und in der Titelgruppe der Ausgaben der Informationstech-
nik. Keiner der Anträge fand eine Mehrheit im Ausschuss.

Im Kapitel des Bundesamtes für Naturschutz konnte sich
der Antrag der Fraktion der FDP, den Ausgabenansatz für
die Informationstechnik zu reduzieren, nicht durchsetzen.

Im Kapitel des Bundesamtes für Strahlenschutz beantragte
die Fraktion der FDP eine Erhöhung der Haushaltsmittel bei
Titel „Vorausleistungen der künftigen Benutzer von Endla-
gern für radioaktive Abfälle (Investitionskosten)“ in Höhe
von 78,7 Mio. Euro auf insgesamt 171,4 Mio. Euro. In der
Bereinigungssitzung nahm der Ausschuss zahlreiche Ände-
rungen, veranlasst durch die Verlagerung der Zuständigkeit
für die Stilllegung der Schachtanlage Asse, vom Bundesmi-

In der Titelgruppe 03 – Endlagerung radioaktiver Abfälle –
erhoben sowohl die Fraktion DIE LINKE. als auch die
Fraktion der FDP jeweils mit unterschiedlichen Begründun-
gen die Forderung, den neu in den Haushalt aufgenomme-
nen Titel „Zuweisungen an den Salzgitterfonds“ mit einem
Titelansatz in Höhe von 700 T Euro wieder zu streichen.
Des Weiteren wollte die Fraktion DIE LINKE. die Ansätze
bei der Öffentlichkeitsarbeit und für das „Projekt Konrad“
deutlich absenken. Bei dem Titel „Projekt Gorleben“, dem
als Endlager für wärmeentwickelnde, stark radioaktive Ab-
fälle vorgesehenen Salzstock Gorleben, forderte die Frak-
tion der FDP unter Verweis auf die bereits in die Erkun-
dungsarbeiten investierten rund 1,3 Mrd. Euro, den Ansatz
um 78,7 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro anzuheben und damit
die Fortsetzung der Erkundungsarbeiten sicherzustellen.
Die Anträge der Oppositionsfraktionen fanden keine Mehr-
heit im Ausschuss.

Einzelplan 17 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Einzelplan ein Aus-
gabevolumen von rund 6,147 Mrd. Euro nach rund
6,209 Mrd. Euro im Vorjahr vor. Damit reduzierten sich die
Ausgaben im Verhältnis zum Vorjahr um 62,307 Mio. Euro.
Der Haushaltsausschuss stockte diesen Plafond nach Ab-
schluss der Einzelplanberatung insgesamt um 12 Mio. Euro
auf.

In die Beratung dieses Einzelplans flossen neben den Be-
richterstattervorschlägen 27 Änderungsanträge der im Aus-
schuss vertretenen Oppositionsfraktionen ein. Die Fraktion
der FDP legte elf Änderungsanträge vor und die Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jeweils
acht Anträge. Die Vorschläge der Fraktion der FDP stellten
überwiegend auf eine Reduzierung der Ansätze und damit
auf eine Entlastung der Bürger ab. Die Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und SPD verzichteten auf die Einbringung
von Anträgen. Damit machte sich der Ausschuss lediglich
die Empfehlungen der Berichterstatter zu Eigen; im Übrigen
blieben die Regierungsansätze unverändert erhalten.

Die Fraktion der FDP legte im Kapitel des Bundesministeri-
ums Absenkungsanträge im Sinne einer Entlastung der Bür-
ger zu folgenden Ausgabetiteln vor: Aufwandsentschädi-
gung für den Beauftragten für Zivilengagement, Geschäfts-
bedarf und Kommunikation, Bewirtschaftung der Grundstü-
cke, Gebäude und Räume, Dienstreisen und Ausgaben für
die Informationstechnik. Diese Anträge wurden bei einem
unterschiedlichen Abstimmungsverhalten der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD abgelehnt. Die Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollten den Ansatz der Öf-
fentlichkeit unter Hinweis auf eine Beschränkung der regie-
rungsamtlichen Kommunikation im Vorfeld von Wahlen
bzw. als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung reduzieren.
Auch diese Kürzungsanträge setzten sich im Ausschuss
nicht durch.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen forderte die
Fraktion der FDP die Abschaffung der Auswandererbera-
tung und entsprechend die Kürzung des Titels „Zuschüsse
nisterium für Bildung und Forschung in das Bundesministe-
rium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vor.

an Wohltätigkeitsverbände und andere zentrale Organisatio-
nen für die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 41 – Drucksache 16/10425

Auswanderern“. Diese Forderung wurde gegen die Stim-
men der antragstellenden Fraktion abgelehnt. Ebenfalls ab-
gelehnt wurde der Vorschlag der Fraktion der FDP, die Zu-
schüsse an zentrale Organisationen und für zentrale Maß-
nahmen im Bereich der Wohlfahrtspflege zu reduzieren.
Schließlich wollte die Fraktion DIE LINKE. einen neuen
Titel „Zuweisungen an die Länder für Investitionen zum
Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren“ mit
einem Baransatz in Höhe von 4 Mrd. Euro in den Haushalt
einstellen. Der Antrag wurde ebenfalls gegen die Stimmen
der antragstellenden Fraktion abgelehnt.

In der Titelgruppe 01 – Maßnahmen der Jugendpolitik –
forderten sowohl die Fraktion DIE LINKE. als auch die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Aufstockung des
Mittelansatzes bei Titel „Zuschüsse und Leistungen für lau-
fende Zwecke an Länder, Träger und für Aufgaben der freien
Jugendhilfe“. Im ersten Fall sollten diese zusätzlichen Mittel
für den Deutsch-Russischen Jugendaustausch und im zwei-
ten Fall für den Bereich kulturelle Bildung investiert werden.
Auch bei den Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Tole-
ranz und Demokratie forderten die Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Erhöhung des Mit-
telansatzes bzw. eine Umverteilung der veranschlagten Mit-
tel. Keiner der Anträge fand bei den Abstimmungen im Aus-
schuss eine Mehrheit. Für eine bessere Mittelausstattung bei
der Förderung von Beratungsnetzwerken um 3 Mio. Euro
bzw. um 2,6 Mio. Euro einschließlich einer Aufstockung der
Verpflichtungsermächtigung um 4,8 Mio. Euro plädierten
die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN. Die Forderungen wurden mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zurück-
gewiesen. In der Bereinigungssitzung plädierte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erfolglos für eine Auf-
stockung der Mittel für das Deutsch-Polnische Jugendwerk.
Die Forderung aus der Einzelplanberatung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Neuausbringung eines
neuen Titels „Stärkung der Zivilgesellschaft gegen Rechts-
extremismus“ mit einem Mittelansatz in Höhe von 19 Mio.
Euro im Haushalt auszubringen, war auch ohne Erfolg ge-
blieben.

In der Titelgruppe 02 – Förderung von gesellschaftlichen
Maßnahmen der Familien- und Gleichstellungspolitik sowie
für die ältere Generation – schlug die Fraktion der FDP vor,
die Förderung von Modellprojekten zur Einrichtung von
Mehrgenerationenhäusern wegen fehlender Zuständigkeit
des Bundes zu streichen. Der Antrag wurde gegen die Stim-
men der antragstellenden Fraktion abgewiesen.

In der Titelgruppe 07 – Stärkung der Zivilgesellschaft – for-
derte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine deut-
liche finanzielle Aufstockung der Mittel für Freiwilligen-
dienste im Rahmen der Stärkung der Zivilgesellschaft. Der
Antrag fand ebenso wenig eine Mehrheit im Ausschuss wie
der Antrag der Fraktion DIE LINKE., den Baransatz des Ti-
tels „Förderung zentraler Maßnahmen und Organisationen
des Ehrenamtes und der Selbsthilfe“ zu erhöhen. Mit der
Aufstockung der Mittel sollte eine Weiterförderung der
Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zu Anregungen
und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)
sichergestellt werden. Auch der von der Fraktion

Unter Hinweis auf die nicht erreichte Einberufungsgerech-
tigkeit legte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Kapitel 17 04 – Bundesamt für den Zivildienst – einen An-
trag vor, der Kürzungen bei nahezu allen Titeln der
Titelgruppe 03 – Ausgaben für Dienstleistende nach dem
Zivildienstgesetz – vorsah. Dieser Vorschlag konnte sich
ebenso wenig im Ausschuss durchsetzen wie die weitere
Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
Ausgaben für die Berufsförderung der Dienstleistenden zu
erhöhen.

Im Kapitel 17 10 – Gesetzliche Leistungen für die Familie –
wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Bezugs-
dauer des Elterngeldes auszuweiten und das Mindesteltern-
geld zu erhöhen, was eine Erhöhung der veranschlagten
Mittel für das Elterngeld um 2,5 Mrd. Euro auf
6,675 Mrd. Euro bedeutet hätte, gegen die Stimmen der an-
tragstellenden Fraktion abgelehnt. Auch der Antrag der
Fraktion DIE LINKE., den Kinderzuschlag deutlich zu er-
höhen und entsprechend den Ansatz der dafür im Haushalt
vorgesehenen Mittel von 374 Mio. Euro auf 3,654 Mrd.
Euro aufzustocken, wurde mit dem gleichen Stimmenver-
hältnis abgelehnt. In der Bereinigungssitzung nahm der
Ausschuss einige Änderungen vor, die durch die neue An-
rechnung des Kindergeldes auf die Leistungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) notwendig geworden wa-
ren. Einvernehmlich erhöht wurde auch der Ansatz für das
Elterngeld von 4,175 Mrd. Euro auf 4,4 Mrd. Euro.

Einzelplan 19 (Bundesverfassungsgericht)

Der Plafond dieses Einzelplans lag im Regierungsentwurf
mit rund 22,934 Mio. Euro um rund 1,348 Mio. Euro über
dem Ansatz des Vorjahres.

Der Ausschuss verabschiedete, den Empfehlungen der Be-
richterstatter folgend, die in ihren Beratungen keine Ände-
rungen des Regierungsansatzes vorgenommen hatten, den
Regierungsansatz unverändert. Änderungsanträge wurden
in der Einzelplanberatung nicht vorgelegt.

Auch in der Bereinigungssitzung beließ der Ausschuss den
Regierungsansatz unverändert.

Einzelplan 20 (Bundesrechnungshof)

Für diesen Einzelplan sah der Regierungsansatz Gesamtaus-
gaben in Höhe von rund 116,641 Mio. Euro vor. Im Vor-
jahr hatte der Ansatz 111,224 Mio. Euro und damit
5,417 Mio. Euro weniger ausgewiesen.

Die Berichterstatter betonten den positiv voranschreitenden
Prozess der Strukturveränderung innerhalb des Bundesrech-
nungshofs und beließen den Regierungsansatz unverändert.
Änderungsanträge wurden in der Einzelplanberatung nicht
vorgelegt. Der Regierungsansatz wurde unverändert und
von allen im Ausschuss vertretenen Fraktionen einvernehm-
lich angenommen.

Auch in der Bereinigungssitzung beließ der Ausschuss den
Regierungsansatz unverändert.

Einzelplan 23 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bereinigungssitzung
dazu eingebrachte Antrag blieb ohne Erfolg.

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan Gesamt-
ausgaben in Höhe von 5,772 Mrd. Euro vor. Diese lagen da-

Drucksache 16/10425 – 42 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

mit um 637,410 Mio. Euro über dem vergleichbaren Ansatz
des Vorjahres.

Die Berichterstatter konnten sich nur bei einigen wenigen
Titeln auf einvernehmliche Änderungen verständigen und
stellten zahlreiche Titel offen. In der Einzelplanberatung
legten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD sieben und
die Oppositionsfraktionen zusammen 29 Änderungsanträge
vor. Das Ziel der überwiegenden Anzahl der von den
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die
Beratungen eingebrachten Anträge war es, die jeweiligen
Ansätze zum Zwecke der Entlastung der Bürger und der
Haushaltskonsolidierung abzusenken. Diese Anträge fanden
ausnahmslos keine Mehrheit im Ausschuss.

Im Kapitel des Bundesministeriums wollte die Fraktion der
FDP bei Titel „Bezüge der Bundesministerin und der Parla-
mentarischen Staatssekretärin“ die Einsparung einer Parla-
mentarischen Staatssekretärin und die daraus folgende
Reduzierung des Baransatzes um 125 T Euro erreichen. Der
Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden
Fraktion abgewiesen. Auch die weiteren, der Entlastung der
Bürger dienenden Anträge der Fraktion der FDP fanden
keine Mehrheit im Ausschuss. Die Fraktion DIE LINKE.
forderte eine Beschränkung der regierungsamtlichen Kom-
munikation im Vorfeld von Wahlen und damit die Ab-
senkung des Titelansatzes der Öffentlichkeitsarbeit von
900 Mio. Euro auf 675 Mio. Euro. Dieser Antrag konnte
sich ebenso wenig wie der Absenkungsantrag der Fraktion
der FDP zu diesem Titel gegen die Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD durchsetzten.

Bei den Einnahmen des Kapitels der Allgemeinen Bewilli-
gungen wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zur Erzielung zusätzlicher Mittel zur Erreichung der Millen-
niumsentwicklungsziele einen neuen Titel „Einnahmen aus
Flugticketabgabe (Tickettax)“ mit einem Ansatz in Höhe
von 450 Mio. Euro ausbringen. Die Forderung wurde gegen
die antragstellende Fraktion abgelehnt. Auf Antrag der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD beschloss der
Ausschuss mehrheitlich, bei den Titeln „Zinsen aus Dar-
lehen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit und
Erträge aus Treuhandbeteiligungen“ und „Tilgung von Dar-
lehen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit und
Rückflüsse aus Treuhandbeteiligungen“ jeweils die neu im
Regierungsentwurf ausgebrachte Erweiterung des Haus-
haltsvermerks im Zusammenhang mit dem Erlass von
Forderungen gegenüber Schuldnerländern bis zu 150 Mio.
Euro nach Prüfung im Einzelfall wieder zu streichen.

Bei den Ausgaben dieses Kapitels legte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Ziel der Steigerung
des Anteils der Mittel für öffentliche Entwicklungszusam-
menarbeit (Official Development Assistance – ODA) in der
Einzelberatung zahlreiche Erhöhungsanträge vor. Davon
sollten u. a. die Titel „Förderung der entwicklungspoliti-
schen Bildung“, „Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre
Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrich-
tungen und internationale Nichtregierungsorganisationen“,
„Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deut-
scher Träger“ und „Förderung entwicklungswichtiger Vorha-
ben der Kirchen“ profitieren. Keiner der Anträge konnte sich
gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der

digkeit einer Entlastung der Bürger zahlreiche Kürzungsan-
träge. Die Haushaltsansätze der folgenden Titel sollten nach
dem Wunsch der Fraktion der FDP u. a. abgesenkt werden:
„Beobachtung und Überprüfung der deutschen entwick-
lungspolitischen Zusammenarbeit“, „Förderung der entwick-
lungspolitischen Bildung“, „Förderung der Sozialstruktur“,
„Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deut-
scher Träger“, „Entwicklungspolitischer Freiwilligen-
dienst“, „Beteiligung an Einrichtungen der Weltbank-
gruppe“, „Finanzielle Zusammenarbeit mit Regionen“ und
„Beitrag an den ‚Europäischen Entwicklungsfonds‘ der Eu-
ropäischen Union (Abkommen von Lomé und Cotonou)“.
Die Anträge wurden im Ausschuss mit großer Mehrheit ab-
gelehnt. Die Fraktion DIE LINKE. verwies auf die in der Dis-
kussion über die Ursachen der Nahrungsmittelkrise von zahl-
reichen internationalen Organisationen erhobene Forderung,
mehr finanzielle Mittel in die Agrarforschung zu investieren,
und beantragte die Erhöhung des Mittelansatzes bei der För-
derung der internationalen Agrarforschung von 17,500 Mio.
Euro auf 25 Mio. Euro. Der Antrag wurde gegen die Stim-
men der antragstellenden Fraktion abgewiesen. Mehrheitlich
angenommen hat der Ausschuss die Anträge der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und SPD, wonach jeweils die Ver-
pflichtungsermächtigungen bei den beiden Titeln „Betei-
ligung an Einrichtungen der Weltbankgruppe“ und „Betei-
ligung am Internationalen Fonds für landwirtschaftliche
Entwicklung (IFAD) und an dessen Sonderprogramm für
Subsahara-Afrika“ entfallen. Der Absenkungs- bzw. Aufsto-
ckungsantrag der Fraktion der FDP bzw. der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Titel „Bilaterale Finan-
zielle Zusammenarbeit“ konnten sich im Ausschuss nicht
durchsetzen. Ebenfalls unberücksichtigt blieb der Antrag der
Fraktion DIE LINKE., mindestens 30 Prozent der veran-
schlagten Mittel für soziale Sicherungssysteme, für eine Stär-
kung der Geschlechtergerechtigkeit und für die Grundbil-
dung der Partnerstaaten zu verwenden. Angenommen bei
Unterstützung durch die Fraktion der FDP wurde hingegen
der Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD,
sowohl den Baransatz als auch die Verpflichtungsermächti-
gung zu reduzieren sowie die Erläuterungen zu ändern. Bei
der „Bilateralen Technischen Zusammenarbeit“ forderte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen deutlichen
Aufwuchs sowohl der Barmittel als auch der Verpflichtungs-
ermächtigung. Dieser Antrag blieb ebenso unberücksichtigt
wie die Aufstockungsforderung der Fraktion der FDP, die
darüber hinaus noch die verbindlichen Erläuterungen zu die-
sem Titel ergänzen wollte. Auch die Fraktion DIE LINKE.
konnte sich mit ihrem Wunsch nicht durchsetzten, den Haus-
haltsvermerk in dem Sinne zu ergänzen, dass 30 Prozent der
Mittel für ländliche Entwicklung und Ernährungssouveräni-
tät der Partnerstaaten verwendet werden sollen. Tatsächlich
wurden auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. und
im Übrigen einvernehmlich der Baransatz dieses Titels um
10 Mio. Euro auf 760 Mio. Euro und die Verpflichtungser-
mächtigung um 70 Mio. Euro auf 920 Mio. Euro aufgestockt
sowie der Haushaltsvermerk ergänzt. Eine Aufstockung des
Mittelansatzes wollte die Fraktion der FDP bei dem Beitrag
an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberku-
lose und Malaria (GFATM). Trotz der Unterstützung durch
die Oppositionsfraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
CDU/CSU und SPD durchsetzen. Auch in diesem Kapitel
stellte die Fraktion der FDP unter Hinweis auf die Notwen-

DIE GRÜNEN wurde der Antrag mit der Stimmenmehr-
heit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD abge-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 43 – Drucksache 16/10425

lehnt. In der Bereinigungssitzung forderte die Fraktion der
FDP vergeblich eine Globale Minderausgabe in Höhe von
105 Mio. Euro. Mit der Stimmenmehrheit der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und SPD senkte der Ausschuss den
Ansatz bei der Bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit um
20 Mio. Euro ab; den Ansatz der Bilateralen Technischen
Zusammenarbeit stocke er um den gleichen Betrag auf. Bei
beiden Titeln wurden darüber hinaus noch Veränderungen
bei den Haushaltsvermerken und bei den Erläuterungen vor-
genommen.

In der Titelgruppe 04 – Institutionelle Förderung von Ein-
richtungen der Entwicklungszusammenarbeit – wurde der
Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD,
den Haushaltsvermerk bei Titel „Internationale Weiterbil-
dung und Entwicklung gGmbH (InWEnt)“ zu streichen,
einvernehmlich angenommen. Der Kürzungsantrag der
Fraktion der FDP bei diesem Titel blieb hingegen unberück-
sichtigt.

Einzelplan 30 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan ein Aus-
gabevolumen in Höhe von 10,080 Mrd. Euro vor. Der Vor-
jahresansatz betrug 9,350 Mrd. Euro und lag damit um
729,639 Mio. Euro unter dem Ansatz des Regierungsent-
wurfs für das Haushaltsjahr 2009. Der Haushaltsausschuss
beließ im Verlauf seiner Einzelplanberatung den Plafond im
Saldo unverändert.

Die Berichterstatter dieses Einzelplans hatten sich auf keine
einvernehmlichen Beschlüsse verständigen können und hat-
ten stattdessen zahlreiche Titel offen gestellt, zu denen noch
Erörterungsbedarf angemeldet worden war. Die Oppo-
sitionsfraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN legten in der Einzelplanberatung zusammen
54 Änderungsanträge vor. Die Fraktion der FDP brachte
insgesamt 30 Änderungsanträge in die Beratungen ein, die
in der Mehrzahl auf die Notwendigkeit einer Entlastung der
Bürger abstellten. Die Fraktion DIE LINKE. stellte zehn
und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14 Ände-
rungsanträge. Letztere zielten in der Mehrzahl auf Kürzun-
gen im Sinne einer Haushaltskonsolidierung ab. Von diesen
Anträgen konnte sich in den Abstimmungen im Ausschuss
keiner durchsetzen. Ausschließlich die 14 von den Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und SPD vorgelegten An-
träge fanden Eingang in die Ergebnisse der Beratungen des
Haushaltsausschusses.

Im Kapitel des Bundesministeriums beantragte die Fraktion
der FDP die Streichung der Mittel für einen Parlamentari-
schen Staatssekretär und legte darüber hinaus bei mehreren
Titeln Einsparvorschläge als Beitrag zur Entlastung der
Bürger vor. Die Fraktion DIE LINKE. forderte eine Be-
schränkung der regierungsamtlichen Kommunikation im
Vorfeld von Wahlen und damit die Absenkung des Titel-
ansatzes der Öffentlichkeitsarbeit von 370 Mio. Euro auf
275 Mio. Euro. Ferner beantragte sie die Absenkung des
Mittelansatzes für Baumaßnahmen von mehr als 1 Mio.
Euro im Einzelfall, soweit sie zur Manifestierung des ersten
Dienstsitzes in Bonn dienen. Diese von den Oppositions-
fraktionen FDP und DIE LINKE. in die Einzelplanberatung

Im Kapitel 30 02 – Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung – verwies die Fraktion DIE LINKE.
auf das nach wie vor vorhandene deutliche West-Ost-Ge-
fälle auf dem Arbeitsmarkt und forderte die Aufstockung
der Mittel für das Sonderprogramm zur Schaffung zusätzli-
cher Ausbildungsplätze in den neuen Ländern und Berlin
von 56 Mio. Euro auf 90 Mio. Euro. Der Antrag wurde ge-
gen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.
Die Fraktion der FDP reklamierte bei diesem Titel einen ge-
ringen Mittelabfluss und wollte daher eine Anpassung an
den tatsächlichen Bedarf in Form einer Kürzung des Bar-
ansatzes um 6 Mio. Euro. Auch dieser Antrag fand keine
Mehrheit.

In der Titelgruppe 10 – Begabtenförderung – wollte die
Fraktion der FDP bei Titel „Begabtenförderung Berufliche
Bildung“ eine Aufstockung der Mittel um 5 Mio. Euro auf
insgesamt 30 Mio. Euro. Der Antrag wurde gegen die Stim-
men der antragstellenden Fraktion abgewiesen.

In der Titelgruppe 20 – Modernisierung und Stärkung der
beruflichen Bildung – forderte die Fraktion DIE LINKE.
eine Umbenennung der Zweckbestimmung des Titels „För-
derung der beruflichen Aufstiegsfortbildung“ in „Erwachse-
nenbildungsförderungsgesetz“, eine Aufstockung der ver-
anschlagten Mittel um 500 Mio. Euro auf 651 Mio. Euro
und schließlich die Integrierung dieses Titels in die
Titelgruppe 40 – Stärkung des Lernens im Lebenslauf. Der
Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden
Fraktion abgewiesen. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wollte die Streichung dieses Titels zugunsten des
neuen Titels „Förderung der beruflichen Erwachsenenbil-
dung“ in der Titelgruppe 40. Auch dieser Antrag konnte
sich in der Abstimmung nicht durchsetzen. Die Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und SPD begrüßten in ihrem An-
trag zu Titel „Internationaler Austausch und Zusammenar-
beit in der beruflichen Bildung“ ausdrücklich die Bemühun-
gen der Bundesregierung, für das deutsche Modell der dua-
len beruflichen Ausbildung und für deutsche Aus- und
Weiterbildungsangebote zu werben, und forderten geeignete
Anstrengungen, die Teilnehmerzahl an bilateralen und euro-
päischen Austauschprogrammen in der beruflichen Bildung
signifikant zu erhöhen. Der Antrag wurde einvernehmlich
vom Ausschuss angenommen. Abgelehnt wurde hingegen
der Antrag der Fraktion der FDP, die Ausgaben für die über-
betrieblichen Ausbildungsstätten zu erhöhen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte in der
Titelgruppe 40 – Stärkung des Lernens im Lebenslauf – drei
neue Titel mit entsprechenden Baransätzen in den Haushalt
einstellen: „Zuschüsse zum Bildungssparen“, „Förderung
der beruflichen Erwachsenenbildung“ und „Beratung von
Bildungsnachfragerinnen und -nachfragern“. Der Ausschuss
lehnte die Anträge mit der Stimmenmehrheit der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und SPD ab. Den Empfehlungen
des Bundesberichtes Forschung folgend, beschloss der Aus-
schuss auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und SPD eine Erhöhung des
Baransatzes bei Titel „Arbeiten und Kompetenzentwicklung,
Innovative Dienstleistungen“ um 3 Mio. Euro auf 40,6 Mio.
Euro. Eine weitere Aufstockung sowohl der Barmittel als
auch der Verpflichtungsermächtigung nahm der Ausschuss
eingebrachten Anträge konnten in den Abstimmungen keine
Mehrheit erzielen.

bei Titel „Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungs-
wesens“ auf Antrag und mit den Stimmen der Koalitions-

Drucksache 16/10425 – 44 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

fraktionen der CDU/CSU und SPD vor. Die zusätzlichen
Mittel sollen der geplanten Etablierung eines nationalen Bil-
dungspanels dienen. Der zu diesem Titel von der Fraktion der
FDP gestellte Kürzungsantrag blieb ohne Mehrheit. Eben-
falls auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
SPD beschloss der Ausschuss einvernehmlich bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. bei den Ausgaben für
Weiterbildung und Lebenslanges Lernen den Haushalts-
vermerk um eine qualifizierte Sperre zu ergänzen. Die
weiteren zu diesem Titel von den Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellten Anträge konnten
sich nicht durchsetzen. Eine Absenkung des Mittelansatzes
um 1,5 Mio. Euro auf 8,5 Mio. Euro bei Titel „Neue Medien
in der Bildung“ schlugen die Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und SPD vor. Bei Unterstützung durch die Fraktion der
FDP nahm der Ausschuss diesen Antrag an.

Die in der Titelgruppe 50 – Bundesausbildungsförderungs-
gesetz (BAföG) – von der Fraktion DIE LINKE. gestellten
Anträge auf eine zum Teil erhebliche Aufstockung der An-
sätze wurden gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und SPD abgewiesen und blieben damit un-
berücksichtigt.

Im Kapitel 30 03 – Wettbewerbsfähigkeit des Wissens- und
Innovationssystems – forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ausbringung eines neuen Titels „Wett-
bewerb für herausragende Lehre“ mit einem Baransatz in
Höhe von 25 Mio. Euro und einer Verpflichtungsermächti-
gung in Höhe von 75 Mio. Euro. Gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ebenfalls keine
Mehrheit im Ausschuss fanden die Anträge der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Bar-
ansatz des Titels „Hochschulpakt 2020“ in Höhe von
383,5 Mio. Euro um 1,5 Mrd. Euro bzw. 473 Mio. Euro
aufzustocken. In der Bereinigungssitzung erneuerte die
Fraktion DIE LINKE. die Forderung nach einer Aufsto-
ckung der Mittel, allerdings jetzt in einer Größenordnung
von 3,5 Mrd. Euro. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.
Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP beschloss der Ausschuss den Baransatz bei Titel „Mo-
nitoring des Wissenschaftssystems und Ressortforschung“
um 1 Mio. Euro zu reduzieren. Der darüber hinausgehende
Kürzungsantrag der Fraktion der FDP wurde hingegen ab-
gewiesen. Von den weiteren, in diesem Kapitel eingebrach-
ten Anträgen konnte sich nur der der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und SPD durchsetzen, der bei Titel „Zu-
schuss an die Stiftung zur Förderung der Hochschulrekto-
renkonferenz, Bonn“ eine qualifizierte Sperre forderte.

Auch im Kapitel 30 04 – Forschung für Innovationen, High-
tech-Strategie – konnte sich die Fraktion der FDP nicht mit
ihren Kürzungsanträgen im Sinne einer Entlastung der Bür-
ger und einer Anpassung an den tatsächlichen Bedarf gegen
die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und SPD durchsetzen. Nach Zurückweisung durch die
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP blieb auch der
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unbe-
rücksichtigt, einen neuen Titel „Deutsche Stiftung Friedens-
forschung“ in den Haushalt einzustellen.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte die Innovationsallian-

Marktstellung großer Unternehmen dienen und forderte bei
den Titelgruppen 10, 20 und 30 eine Absenkung der dafür
vorgesehenen Mittel um 111,700 Mio. Euro. Der Antrag
wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion ab-
gelehnt.

In der Titelgruppe 10 – Neue Konzepte und regionale Förde-
rung – beantragten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD bei Titel „Instrumente im Wissens- und Technolo-
gietransfer im Rahmen der Hightech-Strategie, Forschungs-
prämie, Clusterwettbewerb, Validierungsforschung“ erfolg-
reich eine Absenkung der Barmittel um 13,7 Mio. Euro auf
76,3 Mio. Euro sowie die Ausbringung einer qualifizierten
Sperre. Die weiterführenden Anträge der Fraktionen FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diesem Titel hinsicht-
lich der Höhe und des Umfangs der auszubringenden qualifi-
zierten Sperre blieben dagegen unberücksichtigt.

In der Titelgruppe 20 – Innovation durch neue Technolo-
gien – stockten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
SPD mit ihrer Stimmenmehrheit die Baransätze bei den Ti-
teln „Optische Technologien“ und „Nanomaterialien, Neue
Werkstoffe“ auf. Der zu letzterem Titel von der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte weitergehende An-
trag blieb hingegen ohne Mehrheit. Die Fraktionen FDP und
DIE LINKE. wollten mit unterschiedlichen Begründungen
bei der Sicherheitsforschung eine deutliche Absenkung des
Ansatzes; sie konnten sich nicht durchsetzten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte in der
Titelgruppe 30 – Innovationen durch Lebenswissenschaften –
bei den Titeln „Biotechnologie“ und „Biomedizinische For-
schung“ über die Änderung der Erläuterungen eine Ein-
schränkung der Forschungsschwerpunkte in den jeweiligen
Bereichen. Beide Anträge wurden mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
abgelehnt. Angenommen wurde der Antrag der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und SPD, den Baransatz bei Titel
„Gesundheit und Medizin“ von 140,100 Mio. Euro auf
143,100 Mio. Euro aufzustocken.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte in der
Titelgruppe 40 – Klima, Energie und Umwelt – die Umbe-
nennung des Titels „Energietechnologien und effiziente
Energienutzung – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“
in „Nachhaltige Energietechnologien und effiziente Ener-
gienutzung – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“. Bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. wurde der An-
trag im Übrigen abgelehnt. Die Fraktion DIE LINKE. be-
tonte ihr Festhalten am Atomausstieg und beantragte eine
deutliche Reduzierung der Mittelausstattung dieses Titels.
Der Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden
Fraktion abgewiesen. Angenommen wurde auf Antrag und
mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und SPD der Vorschlag, den Baransatz von
55 Mio. Euro auf 57,8 Mio. Euro aufzustocken und die
Erläuterungen zu ergänzen. Auch die weiteren von den
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die
Beratungen eingebrachten Anträge fanden keine Mehrheit
im Ausschuss.

Schließlich lehnte der Ausschuss auch die von der Fraktion
der FDP bei der Titelgruppe 60 – Fraunhofer-Gesellschaft
zen als ein Förderprogramm für industriegeführte For-
schungsvorhaben, die der Sicherung und dem Ausbau der

zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG),
München – und bei der Titelgruppe 70 – Zentren der Her-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45 – Drucksache 16/10425

mann von Helmholtz-Gemeinschaft (HGF-Zentrum) – vor-
gelegten Erhöhungsanträge ab.

In der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss eine
Vielzahl von Veränderungen im Zusammenhang mit dem
Innovations- und Investitionsprogramm Bildung und For-
schung. Darüber hinaus wurden auch einige Änderungen
bei den Haushaltsvermerken und den Erläuterungen vorge-
nommen. Die Beschlüsse hierzu erfolgten mit der Stimmen-
mehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD.

Einzelplan 32 (Bundesschuld)

Der Plafond der Einnahmen dieses Einzelplans lag im Re-
gierungsentwurf bei rund 12,032 Mrd. Euro gegenüber rund
13,215 Mrd. Euro im Vorjahr. Der Haushaltsausschuss er-
höhte im Verlauf seiner Beratungen die Einnahmen um rund
7,955 Mrd. Euro auf rund 19,988 Mrd. Euro.

Die Ausgaben betrugen rund 42,450 Mrd. Euro und lagen
damit um 486,223 Mio. Euro unter dem Vorjahresansatz
von rund 42,936 Mrd. Euro. Der Haushaltsausschuss hat die
Gesamtausgaben im Saldo um 47,931 Mio. Euro auf rund
42,402 Mrd. Euro reduziert.

Über die vorgelegten überwiegend einvernehmlichen Be-
richterstattervorschläge hinaus lagen dem Ausschuss zur
Beratung ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und SPD und drei Anträge der Fraktion der FDP
vor. Die Anträge der Fraktion der FDP bezogen sich aus-
schließlich auf das Kapitel der Verzinsung und fanden keine
Mehrheit im Ausschuss. Der Antrag der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und SPD betraf eine redaktionelle An-
passung im Kapitel der Bürgschaften. Der Ausschuss
machte sich lediglich letzteren zu Eigen.

Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung)

Der Regierungsentwurf sah beim Einzelplan der Allgemei-
nen Finanzverwaltung Einnahmen in Höhe von rund
258,219 Mrd. Euro nach rund 254,792 Mrd. Euro im Vorjahr
vor. Damit überstiegen die Einnahmen die des Vorjahres um
rund 3,427 Mrd. Euro. Die Ausgaben beliefen sich auf
rund 9,758 Mrd. Euro nach 10,866 Mrd. Euro im Vorjahr.

Über die einvernehmlichen, auf der Grundlage der aktuellen
Steuerschätzung basierenden Berichterstattervorschläge
hinaus legten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
SPD in der Einzelplanberatung vier Anträge vor, die sich
der Ausschuss zu Eigen machte. Die Oppositionsfraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
brachten insgesamt elf Änderungsanträge ein. Keiner dieser
Anträge konnte sich in den Abstimmungen im Ausschuss
durchsetzen.

Im Kapitel 60 01 – Steuern – beantragte die Fraktion DIE
LINKE. die Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkom-
mensteuer, die Besteuerung von Gewinnen beim Kauf von
Anteilen an Kapitalgesellschaften, die Rücknahme der
Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 Prozent auf
15 Prozent, die Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer
und die Abschöpfung der leistungslos erzielten Sonder-
gewinne der Stromversorgungsunternehmen aus dem Emis-
sionshandel sowie den Ausbau der Steuerfahndung bei
Großunternehmen, Banken und Einkunftsmillionären, um

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies darauf, dass
das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personen-
nahverkehrs reformiert werden müsse. Eine solche Reform
würde die Möglichkeit bieten, die Ausgaben bei Titel
„Zuweisungen an die Länder – Regionalisierungsmittel“
deutlich zu senken. Der entsprechende Kürzungsantrag fand
keine Mehrheit. Die Fraktion der FDP wollte vergeblich
600 Mio. Euro aus dem integrierten Klima- und Energiepaket
(IKEP) zur Absenkung der Stromsteuer nutzen. Der Aus-
schuss beschloss auf Antrag und mit der Mehrheit der Stim-
men der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD, den
Haushalt entsprechend den neu verabschiedeten Gesetzen
„Jahressteuergesetz 2009“ und „Gesetz zur Umsetzung steu-
errechtlicher Regelungen des Maßnahmenpaktes Beschäf-
tigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ anzupassen.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen legten die Ko-
alitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD einen Antrag zur
Anpassung der Einnahmen aus der Veräußerung von Betei-
ligungen und aus der Verwertung von sonstigem Kapitalver-
mögen des Bundes vor, dem sich der Ausschuss mehrheit-
lich anschloss. Die von den Oppositionsfraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diesem
Kapitel eingebrachten Anträge konnten sich in den Abstim-
mungen nicht durchsetzen. Abschließend fasste der Aus-
schuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD den Beschluss, die Globale Minderausgabe um
7,5 Mio. Euro abzusenken und einen neuen Haushaltsver-
merk auszubringen.

Umsetzung des Konjunkturprogramms der Bundes-
regierung

Um in Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung
als Folge der Krise auf den globalen Finanzmärkten Wachs-
tum und Beschäftigung auch weiterhin zu sichern, legte die
Bundesregierung ein umfängliches Konjunkturprogramm
vor, das im Rahmen der Bereinigungssitzung des Haushalts-
ausschusses Eingang in den von der Bundesregierung vor-
gelegten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 –
Haushaltsgesetz 2009 – fand.

Die Maßnahmen im Einzelnen sind:

Entlastungsmaßnahmen zur Stärkung des Wachstums

Maßnahmenpaket „Beschäftigungssicherung durch Wachs-
tumsstärkung“ vom 5. November 2009:

● Zusätzliches Finanzierungsinstrument bei der KfW Ban-
kengruppe mit einem Volumen von bis zu 15 Mrd. Euro,
um insbesondere die Finanzierung des Mittelstands zu
sichern.

● Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgü-
ter des Anlagevermögens in Höhe von 25 Prozent für
2009/2010. Befristete Erweiterung der Möglichkeit von
Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unter-
nehmen (durch Erhöhung der relevanten Betriebsvermö-
gens- und Gewinngrenzen auf 335 000 Euro bzw.
200 000 Euro).

● Zusätzlich 3 Mrd. Euro für 2009 bis 2011 für das CO2-
Gebäudesanierungsprogramm und andere Maßnahmen
zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden.
dadurch die Steuereinnahmen von rund 244,362 Mrd. Euro
auf rund 283,762 Mrd. Euro anheben zu können. Die

● Zusätzlich 3 Mrd. Euro für Infrastrukturprogramme der
KfW Bankengruppe für strukturschwache Kommunen.

Drucksache 16/10425 – 46 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

● Jeweils zusätzlich 1 Mrd. Euro in 2009 und 2010 für be-
schleunigte Umsetzung von Verkehrsinvestitionen, ein-
schließlich des Bahnhofprogramms und Maßnahmen
zum Lärmschutz.

● Erhöhung der Finanzmittel für die Gemeinschaftsauf-
gabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(Förderung ländlicher Raum).

● Ausweitung der Absetzbarkeit von Handwerkerleistun-
gen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnah-
men und Verdoppelung des Steuerbonus auf 20 Prozent
von 6 000 Euro. Evaluierung nach zwei Jahren.

● Für alle Neuwagenkäufe bis 30. Juni 2009 Kfz-Steuerbe-
freiung für ein Jahr, für zwei Jahre wenn die Wagen die
Euro-5- oder Euro-6-Norm erfüllen.

● Stärkung der Innovationsförderung der KfW.

● Befristet auf ein Jahr Verlängerung der Bezugsdauer von
Kurzarbeitergeld von bisher zwölf Monaten auf 18 Mo-
nate. Kurzarbeit kann auch für Weiterqualifizierung
genutzt werden. 1 000 zusätzlichen Vermittlerstellen in
den Agenturen für Arbeit.

Die Maßnahmen ermöglichen in den kommenden Jahren In-
vestitionen und Aufträge von Unternehmen, Privaten und
Kommunen in Höhe von insgesamt 45 bis 50 Mrd. Euro.

Das Maßnahmenpaket ist Teil der Gesamtstrategie der Bun-
desregierung zur Stabilisierung von Konjunktur und Be-
schäftigung.

Weitere Elemente sind:

● Wirkenlassen der automatischen Stabilisatoren.

● Am 7. Oktober 2008 beschlossene Maßnahmen bringen
Entlastungen von rund 6 Mrd. Euro in 2009 und jährlich
fast 14 Mrd. Euro ab 2010, u. a.: Erhöhung Kindergeld
und Kinderfreibetrag und weitere Unterstützungen für
Familien, erneute Senkung des Beitragssatzes zur Ar-
beitslosenversicherung zum 1. Januar 2009 von 3,3 auf
2,8 Prozent.

● Der bisherige Abbau beim Beitragssatz zur Arbeits-
losenversicherung (von 6,5 Prozent in 2006 auf
3,3 Prozent in 2008) wirkt 2009 und 2010 fort; Entlas-
tung für Bürger und Unternehmen um mehr als 23 Mrd.
Euro jährlich.

● Zusätzlich wirkt die Unternehmensteuerreform 2008 mit
einer Entlastung von 7 Mrd. Euro in 2009 fort (mittel-
fristig rund 5 Mrd. Euro p. a.).

Durch das aktuelle Maßnahmenpaket und die im Oktober
2008 beschlossenen Maßnahmen werden allein in den Jah-
ren 2009 und 2010 insgesamt rund 32 Mrd. Euro aus den öf-
fentlichen Gesamthaushalten zur Verfügung gestellt.

Die im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturprogramms
der Bundesregierung in der Bereinigungssitzung zu den
Einzelplänen 09 (Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie) und 12 (Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung) vorgelegten Änderungsanträge wur-
den bei unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der Op-
positionsfraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/

2.2 Haushaltsgesetz

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD hoben hervor,
den Rahmen für Gewährleistungsermächtigungen gegen-
über dem Regierungsentwurf deutlich um 50 Mrd. Euro auf
359 Mrd. Euro erhöht zu haben. Dies trage der beschlos-
senen Abschirmung der Hypo Real Estate Holding AG (bis
zu 35 Mrd. Euro) sowie der Absicherung der KfW Banken-
gruppe für Maßnahmen des Programms „Beschäftigungs-
sicherung durch Wachstumsstärkung“ Rechnung.

Darüber hinaus habe die Koalition die generelle Verstär-
kungsmöglichkeit des Gewährleistungsrahmens nach § 3
Abs. 7, deren Inanspruchnahme der Einwilligung des Haus-
haltsausschusses bedürfe, von 20 Prozent auf 30 Prozent er-
höht. Die zusätzlichen 10 Prozent ermöglichten weitere
36 Mrd. Euro Gewährleistung, sofern notwendig. Damit
erreiche der maximal in 2009 zur Verfügung stehende
Gewährleistungsrahmen einen Höchstwert von etwa
467 Mrd. Euro. Außerdem habe die Koalition jetzt gesetz-
lich festgelegt, dass vor der beabsichtigten Übernahme einer
Eventualverpflichtung in Höhe ab 1 Mrd. Euro die Bundes-
regierung den Haushaltsausschuss zu unterrichten habe.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD betonten, an dem
Instrument der pauschalen Stelleneinsparung werde festge-
halten. Da der Spielraum für Einsparungen in manchen Res-
sorts zunehmend enger werde, werde bei diesem Haushalt
auf die zwingende Vorgabe der Kegelgerechtigkeit verzich-
tet und stattdessen auf das zu erreichende finanzielle Volu-
men abgestellt. Dadurch werde den Ressorts eine gewisse
Flexibilität eingeräumt. Die im Entwurf vorgesehene Ein-
sparquote von 0,6 Prozent werde nicht erhöht, weil kein
Spielraum für darüber hinausgehende Einsparungen mehr
gesehen werde. Vor diesem Hintergrund sei auch zu sehen,
dass gezielte Stellenverstärkungen in ökonomisch und poli-
tisch wichtigen Bereichen vorgenommen würden. Schwer-
punkte dieser Stellenverstärkungen lägen im Bereich der
Umsetzung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes in allen
betroffenen Ressorts sowie beim Bundesrechnungshof, der
Umsetzung von Konzepten von IT-Steuerung des Bundes
im Bundesministerium des Innern und Bundesministerium
der Finanzen sowie des Ausbaus der Bundesbetriebsprüfung
beim Bundeszentralamt für Steuern.

Die Fraktion der FDP hob hervor, dass die Etatkonsolidie-
rung angesichts eines Wiederansteigens der Neuverschul-
dung gescheitert sei. Sie fühle sich in ihrem in den vergan-
genen Jahren gegen die Bundesregierung erhobenen Vor-
wurf bestätigt, den Abbau der Neuverschuldung zeitlich
verschleppt und ohne konsequenten Sparwillen agiert zu
haben. Die Fraktion der FDP verwies in dem Zusammen-
hang auf den Vergleich von Steuereinnahmen und den Ab-
bau der Neuverschuldung seit dem Regierungsantritt von
CDU, CSU und SPD. Danach könne der Bund über rund
55 Mrd. Euro zusätzliche Steuereinnahmen verfügen, wäh-
rend im selben Zeitraum die Nettokreditaufnahme nur um
rund 13 Mrd. Euro abgebaut worden sei.

Die Fraktion der FDP sah sich in ihrer Aussage bestätigt,
dass der von der Koalition in den letzten Jahren eingeschla-
gene Weg der Konsolidierung ausschließlich über die Ein-
nahmeseite falsch gewesen sei. Sie verwies in dem Zusam-
menhang auf Äußerungen des Sachverständigenrats und der
DIE GRÜNEN mit der Stimmenmehrheit der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und SPD angenommen.

Bundesbank, die eine Etatkonsolidierung über die Ausga-
benseite ebenfalls als nachhaltiger ansehen. In dem Zusam-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 47 – Drucksache 16/10425

menhang kritisierte sie die Ausgabensteigerungen in Höhe
von rund 7 Mrd. Euro auf 290 Mrd. Euro im Vergleich zum
Haushalt 2008. Damit seien die Ausgaben seit Beginn der
Regierungszeit um über 30 Mrd. Euro gestiegen.

Bedenklich sei zudem, dass die Ausgabensteigerungen um
2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr höher ausfallen als das
in der November-Steuerschätzung zugrunde gelegte nomi-
nale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 2 Prozent.

Die Fraktion der FDP machte deutlich, dass angesichts der
negativen wirtschaftlichen Entwicklung und einer Rezes-
sion in Deutschland ohne energisches Gegensteuern eine er-
neute Verschuldungswelle wie in den Jahren 2002 bis 2005
bevorstehe. Dies auch vor dem Hintergrund des im
Haushalt 2007 gefassten, haushaltssystematisch falschen
Beschlusses über die Erhöhung des Steuerzuschusses an die
Krankenkassen (Gesundheitsfonds), der in den nächsten
Jahren sukzessive auf 14 Mrd. Euro anwachsen soll. Damit
erfolge bis zum Jahr 2016 eine kumulative Belastung des
Bundeshaushalts von rd. 80 Mrd. Euro. Eine Gegenfinan-
zierung bzw. Einsparungen an anderer Stelle seien Fehlan-
zeige.

Die Fraktion der FDP machte deutlich, dass mit dem Haus-
halt 2009 die Koalition mit ihrer Etatkonsolidierung ge-
scheitert sei und die Verschuldung leider wieder ansteige.
Die Koalition habe leichtfertig und fahrlässig die ihr gege-
benen Chancen, ohne neue Schulden auszukommen, in den
sehr guten konjunkturellen Phasen der letzten drei Jahre
vertan.

Die Fraktion DIE LINKE. stellte fest, die Bundesregie-
rung habe noch in ihrem Haushaltsentwurf im Sommer
2008 eine Neuverschuldung des Bundes in Höhe von
10,5 Mrd. Euro für 2009 geplant gehabt. Die Koalitions-
dramaturgie habe vorgesehen gehabt, diese Zahl im Laufe
der Beratungen im Haushaltsausschuss öffentlichkeitswirk-
sam einstellig zu machen. Dann jedoch seien Koalition und
Regierung von Finanzkrise und Konjunktureinbruch einge-
holt worden. Nun solle sich die geplante Neuverschuldung
fast verdoppeln.

Schwarz-Rot und davor Rot-Grün hätten durch Steuerge-
schenke an Besserverdienende und Vermögende die Einnah-
mebasis des Staates ausgehöhlt. Unternehmenssteuern und
Einkommensteuerspitzensätze würden gesenkt, Steuer-
schlupflöcher offengehalten oder sogar neue bereitgestellt.
Gleichzeitig würde der Staat durch eine falsch ausgerichtete
Haushaltskonsolidierung geschwächt. Diese Zangenpolitik
ziele darauf ab, dem Staat systematisch Ressourcen zu ent-
ziehen. In diesem Herbst sei besonders deutlich geworden,
dass Ressourcenentzug und Deregulierung zu unerträglich
hohen gesellschaftlichen Kosten führe.

Für 2009 sei eine Neuverschuldung von 18,5 Mrd. Euro ge-
plant. Eine wachsende Verschuldung des Staates in der
Rezession sei als Nebenwirkung einer antizyklischen Wirt-
schaftspolitik in Kauf zu nehmen. Nicht hinnehmbar sei
jedoch die von der Koalition zu verantwortende Schulden-
zunahme in den vergangenen wirtschaftlich besseren Jahren.
Der Schuldenabbau sei nicht gelungen, weil der Bundeshaus-
halt strukturell defizitär sei. Der Grund dafür sei, dass
Schwarz-Rot wie ihre Vorgängerregierungen die Einnahme-

Bereits die rot-grüne Bundesregierung sei wenig verantwor-
tungsvoll mit den Ressourcen des Bundes umgegangen.
Beispiel hierfür sei der Verkauf eines Teils der Forderungen
gegenüber Russland weit unter Wert. Die jetzige Bundes-
regierung gehe diesen Weg weiter. Unter anderem errichte
sie überflüssige Neubauten für das Bundesministerium des
Innern und den Bundesnachrichtendienst.

Der Haushalt bilde ab, dass es diese Bundesregierung be-
wusst versäume, die wirtschaftlich Leistungsfähigen stärker
an den Kosten des Gemeinwesens zu beteiligen. Dieser
Haushalt produziere mehr Armut dort, wo schon Armut sei,
schaffe mehr Reichtum dort, wo schon Reichtum sei.

Eine notwendige Voraussetzung guter Arbeit sei nach Über-
zeugung der Fraktion DIE LINKE. die branchenunabhän-
gige Durchsetzung eines Mindestlohns. Durch die Weige-
rung von Koalition und Bundesregierung, diesen Vorschlag
aufzugreifen, seien über eine Million Menschen auf staatli-
che Unterstützung angewiesen. Dieses „Aufstocken“ koste
jährlich 9 Mrd. Euro.

Bei der Beratung des Regierungsentwurfs für das Haus-
haltsgesetz 2009 habe die Fraktion DIE LINKE. erneut den
Antrag gestellt, den Bundesbehörden zu untersagen, Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter mit beratender oder Vorge-
setztenfunktion zu beschäftigen, die gleichzeitig einen lau-
fenden oder ruhenden Arbeits- oder Werkvertrag mit einem
privaten Arbeitgeber hätten. Die Fraktion DIE LINKE.
wolle verhindern, dass Interessengruppen durch Ausleihen
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Bundesministe-
rien die Möglichkeit erhielten, unmittelbar Einfluss zu neh-
men, indem sie zum Beispiel an der Erstellung von Gesetz-
entwürfen mitwirkten. Der Antrag ziele darauf ab, die Exe-
kutive von Lobbydruck zu entlasten. Der Antrag sei mit den
Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt worden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machte deut-
lich, dass sich die Koalition seit ihrem ersten gemeinsamen
Haushalt im Jahr 2006 auf sehr guten konjunkturellen Be-
dingungen ausgeruht habe, nun werde mit der einsetzenden
Krise der für das Jahr 2011 geplante Haushaltsausgleich auf
den „Sankt Nimmerleinstag“ verschoben. Die Koalition sei
groß darin gewesen, ungebremst viel Geld auszugeben, und
schlecht darin gewesen, für schlechte Zeiten vorzusorgen.
Verblendet durch den Wunsch und die Hoffnung auf stetig
wachsende Wirtschaft und stetig wachsende Steuereinnah-
men haben es der Bundesminister der Finanzen und die
große Koalition grob fahrlässig versäumt, den Haushalt
über die letzten drei wirtschaftlich sehr starken Jahre wetter-
fest zu machen.

Die aufziehenden grauen Wolken seien noch Mitte Septem-
ber 2008 vom Bundesminister der Finanzen, Peer
Steinbrück, geleugnet worden – sechs Wochen danach habe
der Hagel begonnen. Bei all den Rettungsschirmen, die die
Regierung für Banken und den Finanzmarkt gespannt habe,
habe sie keinen Schirm für den Bundeshaushalt aufgestellt
und sei für die konjunkturellen Unwetter nicht gerüstet.

Mit 3 Prozent höherer Mehrwert- und Versicherungsteuer,
gekürzter Pendlerpauschale und halbiertem Sparerfreibetrag
nehme der Bund 2009 fast 60 Mrd. Euro mehr Steuern ein
als noch 2005.
basis des Staates und damit seine Handlungsfähigkeit syste-
matisch ausgehöhlt hätten.

Trotz dieser Rekordsteuereinnahmen sollen für den Bun-
deshaushalt 2009 auch im Entwurf von Juli 2008 ohne

Drucksache 16/10425 – 48 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Finanzmarktkrise und Konjunkturpaket 10,5 Mrd. Euro
Schulden aufgenommen werden; der aktuelle Beschluss
sehe 18,5 Mrd. Euro vor. Das zeigt, dass Schwarz-Rot seit
2005 nur Schönwetterpolitik betrieben hat. Vorsorge für die
schlechteren Zeiten sei nicht getroffen worden. Das räche
sich nun in der Finanzkrise umso heftiger. Die schwarz-rote
Schönwetterfinanzplanung sei nicht für ein Abflauen der
Konjunktur gewappnet gewesen. Dem Sturm der Finanz-
krise könne sie überhaupt nicht standhalten.

Die Haushaltsberatungen für den Haushalt 2009 seien eine
Farce. Seriöse und reflektierte Beratungen seien weder
möglich, noch seien sie seitens der Bundesregierung und
der Koalitionsfraktionen gewollt. Schon der Haushaltsent-
wurf vom Juli 2008 sei ein bühnenreifer Auftakt zum Bun-
destagwahlkampf 2009 gewesen. Die gesamte damalige
Planung zielte darauf ab, für das Jahr 2011 einen ausgegli-
chenen Haushalt präsentieren zu können, wohl wissend,
dass allzu offensichtliche Risiken sehr zügig die auf töner-
nen Füßen stehende Finanzplanung zum Einsturz bringen
könnten. Die Rechnungslegung für das Zahlenwerk könne
erst nach dem Wahltermin zur nächsten Bundestagwahl
stattfinden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe die Regie-
rung mehrfach aufgefordert, einen Haushaltsentwurf vorzu-
legen, der die aktuelle konjunkturelle Situation berücksich-
tige und den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber transpa-
rent und ehrlich sei. Anstatt aber nun in der ernsten Krise
der Finanzmärkte und der drohenden Rezession einen ehr-
lichen Kassensturz zu machen und offen über alle bestehen-
den Risiken zu reden, habe die große Koalition den Schön-
wetterhaushalt vom Juli dieses Jahres nicht ausreichend
angepasst. Immer noch werde der Eindruck vermittelt, dass
die Finanz- und Wirtschaftskrise nur geringe Schleifspuren
im Haushalt 2009 und der Finanzplanung hinterlasse. In
Wahrheit führe der bisherige leichtfertige Kurs, nämlich
neue Einnahmen stets für neue Ausgaben zu verschleudern,
scharf auf die Leitplanke zu.

Seit dem Kabinettsentwurf zum Haushalt habe die Regie-
rung ihre Wachstumsprognosen deutlich absenken müssen.
Von den ursprünglich vorausgesagten 1,2 Prozent Wirt-
schaftswachstum für 2009 seien nur noch 0,2 Prozent übrig
geblieben. Eine solche Eintrübung habe nicht nur auf der
Einnahmenseite unmittelbare Auswirkungen in Form von
Steuermindereinnahmen zur Folge, sondern ebenso direkt
auf der Ausgabenseite in Form von Ausgabensteigerungen
(beispielsweise beim Sozialtransfer). Die Haushaltsdaten
selbst jedoch würden nur marginal angepasst.

Besonders eklatant seien die haushaltspolitische Märchen-
stunde beim Haushaltstitel zum Arbeitslosengeld II und den
damit verbundenen Ausgaben für die Kosten der Unter-
kunft. Wie könne die Bundesregierung noch ernsthaft ver-
treten, dass die Kosten für das Arbeitslosengeld II von
20,9 Mrd. Euro in 2008 auf 18,1 Mrd. Euro in 2011 sinken
werden? Dieser Ansatz könne nicht auf seriösen Prognosen
beruhen. Die einzige Begründung hierfür wären, außer dem
offensichtlichen Kleinrechnen von dicken Ausgabenblö-
cken, geheime Pläne der Bundesregierung zu drastischen
Leistungskürzungen bei den Schwächsten der Gesellschaft.
Ebenso völlig schleierhaft erscheine die für das Jahr 2011

für ist die für das Jahr 2008 den Rentnern zugebilligte au-
ßerplanmäßige Rentenerhöhung; die Finanzierung jedoch
wurde auf die Zukunft ins Jahr 2011 verschoben.

Zwei weitere große Risiken seien im Haushalt 2009 und in
der Finanzplanung nicht berücksichtigt: das ausstehende Ur-
teil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspau-
schale und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts,
spätestens ab dem Jahr 2010 die steuerliche Absetzbarkeit
von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zu gewähr-
leisten. Allein durch diese beiden Kostenblöcke würden auf
den Bundeshaushalt pro Jahr Ausgabensteigerungen von weit
über 10 Mrd. Euro zukommen. Hiervon wollten die Bundes-
regierung und die große Koalition aber nichts wissen.

Die Nettokreditaufnahme im Jahr 2009 beträgt 18,5 Mrd.
Euro. Dies sei eine Steigerung um 8 Mrd. Euro gegenüber
dem laufenden Jahr 2008 – eine Steigerung um 76 Prozent.
Und dies, obwohl gleichzeitig die Steuereinnahmen von
238,6 Mrd. Euro in 2008 (Steuerschätzung) auf 246,9 Mrd.
Euro in 2009 steigen, eine Steigerung um mehr als 8 Mrd.
Euro. Der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück,
versuche, die dramatische Erhöhung der Neuverschuldung
mit den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu
entschuldigen. Dies sei unlauter, da die Bundesregierung
und die große Koalition auch heute noch tragfähige Bemü-
hungen zur Haushaltskonsolidierung vermissen ließen. Es
sei kein ernsthafter Ansatz solider Haushaltspolitik, trotz
Steuermehreinnahmen in Höhe von 8,2 Mrd. Euro die Net-
tokreditaufnahme auf 18,5 Mrd. Euro zu steigern.

2.2.1 Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz

2.2.1.1 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD

1. § 3 wird wie folgt gefasst

a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird die Angabe
„308 525 000 000 Euro“ durch die Angabe
„359 045 000 000 Euro“ ersetzt.

bb) In Nummer 3 wird die Angabe
„2 300 000 000 Euro“ durch die Angabe
„2 820 000 000 Euro“ ersetzt, am Ende des bis-
herigen Textes das abschließende Komma gestri-
chen und der Halbsatz „sowie für zinsverbilligte
Kredite an den „Clean Technology Fund“ der
Weltbank,“ angefügt.

cc) In Nummer 5 wird die Angabe „90 000 000 000
Euro“ durch die Angabe „140 000 000 000
Euro“ ersetzt.

B e g r ü n d u n g :

Zu Buchstabe aa):

Änderung des Gesamtbetrages des Ermächtigungsrah-
mens infolge der nachfolgenden Änderungen zu Buch-
stabe b) und c).

Zu Buchstabe bb):

Erweiterung des Gewährleistungsrahmens für entwick-
lungspolitisch förderungswürdige Vorhaben auf zinsver-
geplante Globale Minderausgabe im Bundesministerium für
Arbeit und Soziales in Höhe von 1 Mrd. Euro. Ursache hier-

billigte Kredite an den „Clean Technology Fund“ der
Weltbank (Aufstockung um 520 Mio. Euro).

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 49 – Drucksache 16/10425

Zu Buchstabe cc):

Aufstockung des Gewährleistungsrahmens zur Förde-
rung der Binnenwirtschaft und zur Abdeckung von Haf-
tungslagen im In- und Ausland gegenüber dem Regie-
rungsentwurf um 50 Mrd. Euro wegen Abschirmung
Hypo Real Estate (bis zu 35 Mrd. Euro) sowie zur Ab-
sicherung der KfW im Zusammenhang mit Maßnahmen
im Rahmen des Programms „Beschäftigungssicherung
durch Wachstumsstärkung“ (bis zu 15 Mrd. Euro).

b) In Absatz 7 Satz 1 wird die Angabe „20 Prozent“
durch die Angabe „30 Prozent“ ersetzt.

B e g r ü n d u n g :

Zu Buchstabe b):

Aufstockung der unter den Voraussetzungen des § 37 Ab-
satz 1 BHO mit Einwilligung des Haushaltsausschusses
des Deutschen Bundestages zulässigen zusätzlichen Ge-
währleistungsermächtigung.

c) Nach Abs. 7 wird folgender neue Abs. 8 angefügt:

„(8) Vor Übernahme von Bürgschaften, Garantien
und sonstigen Gewährleistungen nach Absatz 1
Satz 1, die eine Übernahme einer Eventualverpflich-
tung von 1 000 000 000 Euro oder mehr vorsehen, ist
der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
zu unterrichten, sofern nicht aus zwingenden Grün-
den eine Ausnahme geboten ist.“

B e g r ü n d u n g :

Zu Buchstabe c):

Einführung einer haushaltsgesetzlichen Vorab-Unter-
richtungspflicht gegenüber dem Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages bei Übernahme einer Eventual-
verpflichtung ab 1 000 000 000 Euro.

2. § 11 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 5 wird die Angabe „§ 221 Abs. 1 Satz 5“
durch die Angabe „§ 221 Abs. 1 Satz 3“ ersetzt.

B e g r ü n d u n g :

Zu Buchstabe a):

Redaktionelle Korrektur zur Anpassung an eine fachge-
setzliche Änderung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch.

b) Nach Abs. 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Das Bundesministerium der Finanzen wird er-
mächtigt, eine zinslose, zur Aufrechterhaltung einer
ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft notwendige Li-
quiditätshilfe an den Bundes-Pensions-Service für
Post und Telekommunikation e. V. (BPS-PT) bis zu ei-
ner Höhe von 150 000 000 Euro zu leisten. Das Dar-
lehen ist so bald wie möglich zurückzuzahlen, spätes-
tens jedoch mit dem Ende des Haushaltsjahres.“

B e g r ü n d u n g :

Zu Buchstabe b):

Ermächtigung, dem Bundes-Pensions-Service für Post
und Telekommunikation e. V. zur Vermeidung kurzfristiger
Liquiditätsengpässe (insbesondere am Jahresende) Liqui-

3. In § 16 Abs. 2 Nummer 1 Buchstabe d) werden die Wörter
„Gesellschaft für Außenhandelsinformationen“ durch die
Wörter „Germany Trade and Invest – Gesellschaft für
Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH“ ersetzt.

B e g r ü n d u n g :

Zu Nr. 3:

Anpassung der Regelung zur Ausbringung von Leerstel-
len (hier: im Falle eines Einsatzes als Auslandskorres-
pondent) an eine organisatorische Neuordnung im Ge-
schäftsbereich des BMWi.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abge-
lehnt.

2.2.1.2 Änderungsantrag der Fraktion der FDP

Der Haushaltsausschuss beschließt, den bisher kontinuier-
lich durchgeführten Planstellen- und Stellenabbau im Aus-
wärtigen Dienst in der bisherigen Form nicht fortzusetzen.
Der Auswärtige Dienst wird von der gemäß § 20 Haushalts-
gesetz vorgesehenen Regelung eines 0,6 prozentigen Stel-
lenabbaus ausgenommen.

B e g r ü n d u n g :

Die Personalsituation im Auswärtigen Dienst ist insgesamt
unbefriedigend. Der Personalbestand des Auswärtigen
Dienstes ist auf die Größenordnung vor dem europäischen
Einigungsprozess gesunken. Dabei ist die aktuelle Stellen-
ausstattung des Auswärtigen Amts signifikant kleiner als
entsprechende diplomatische Dienste vergleichbarer Staa-
ten und hält daher mit den gewachsenen Aufgaben nicht
mehr Schritt.

Mit zwei Reforminitiativen hat das Auswärtige Amt die Effi-
zienz und Effektivität des Personals gesteigert, damit der
Auswärtige Dienst angesichts dieser Personalknappheit
neuen außenpolitischen Herausforderungen soweit wie
möglich gerecht werden kann.

Die Anforderungen an den Auswärtigen Dienst sind jedoch
in dem Maße gestiegen wie die Herausforderungen für
Deutschland zugenommen haben und die internationale
Verantwortung gewachsen ist. Diese Herausforderung kann
nur durch Bereitstellung entsprechender Ressourcen – vor
allem im Personalbereich – bewältigt werden.

Außenpolitisches Handeln wird von der Dynamik der inter-
nationalen Beziehungen geprägt. Die außenpolitische
Handlungsfähigkeit Deutschland wird ohne eine adäquate
personelle Ausstattung nicht erhalten bleiben können.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abge-
lehnt.

2.2.1.3 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.

§ 22 lautet:

„Entlastung der Exekutive von Lobby-Druck

Für sämtliche Personaltitel des Bundeshaushalts gilt: Den

ditätshilfen in Form eines unverzinslichen unterjährigen
Darlehens von bis zu 150 Mio. Euro zu gewähren.

Bundesbehörden ist es untersagt, Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter mit beratender und/oder Vorgesetzten-Funktion zu

Drucksache 16/10425 – 50 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

beschäftigen, die gleichzeitig einen laufenden oder ruhen-
den Arbeits- und/oder Werkvertrag mit einer oder mehreren
Personen- oder Kapitalgesellschaften mit nichtstaatlichen
Anteilseignerinnen und/oder - eignern haben.“

Die Ordnungsnummern der §§ 22ff aus dem Regierungsent-
wurf werden jeweils um einen Zähler erhöht.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

Berlin, den 21. November 2009

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Alexander Bonde
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 51 – Drucksache 16/10425

Haushalt 2009
Ergebnis der Beratung

im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Gesamtübersicht
Mio. €

I. Ausgaben

Entwurf ............................................................................. 288.400

Steigerung (in Prozent gegenüber Soll 2008) +1,8

Veränderung .................................................................... +1.600

Ausgaben neu ................................................................ 290.000

Steigerung (in Prozent gegenüber Soll 2008) +2,4

Investitionen

• Entwurf ...................................................................... 25.870

• Veränderung ............................................................. +1.352

Investitionen neu ....................................................... 27.222

II. Einnahmen

1. Steuereinnahmen

• Entwurf ...................................................................... 248.698

• Veränderung ............................................................. -4.591

Steuereinnahmen neu ............................................... 244.107

2. Sonstige Einnahmen

• Entwurf ...................................................................... 29.202

• Veränderung ............................................................. -1.809

Sonstige Einnahmen neu .......................................... 27.393

3. Nettokreditaufnahme

• Entwurf ...................................................................... 10.500

• Veränderung ............................................................. +8.000

Nettokreditaufnahme neu .......................................... 18.500

Drucksache 16/10425 – 52 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2009
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Einnahmen
Ergebnis Haushaltsausschuss
Regierungs-

entwurf Erhö-
hungen

Herab-
setzungen

Mehr (+)
Weniger (-)

(Saldo)

Neuer
Ansatz Einzelplan

Ressort

in Tausend €

1 2 3 4 5 6

01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 93 - - - 93
02 Deutscher Bundestag 1.449 62 - +62 1.511
03 Bundesrat 80 - - - 80
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 3.166 - - - 3.166
05 Auswärtiges Amt 124.672 - - - 124.672
06 Bundesministerium des Innern 384.084 - - - 384.084
07 Bundesministerium der Justiz 383.407 - - - 383.407
08 Bundesministerium der Finanzen 886.434 4.063 40 +4.023 890.457
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie
414.179 - - - 414.179

10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz

128.664 - - - 128.664

11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 6.691.330 24.000 300.000 -276.000 6.415.330
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und

Stadtentwicklung
6.769.797 4.700 70.700 -66.000 6.703.797

14 Bundesministerium der Verteidigung 300.814 - - - 300.814
15 Bundesministerium für Gesundheit 66.164 - - - 66.164
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und

Reaktorsicherheit
1.027.672 - - - 1.027.672

17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend

62.691 - - - 62.691

19 Bundesverfassungsgericht 36 - - - 36
20 Bundesrechnungshof 714 - - - 714
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung
725.901 - - - 725.901

30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 175.896 - - - 175.896
32 Bundesschuld 12.032.781 8.000.000 44.085 +7.955.915 19.988.696
60 Allgemeine Finanzverwaltung 258.219.976 5.025.000 11.043.000 -6.018.000 252.201.976
Summe 288.400.000 13.057.825 11.457.825 +1.600.000 290.000.000

Im Epl. 32 (Spalte 6) Nettokreditaufnahme = 18.500.000
Im Epl. 60 (Spalte 5) Steuermindereinnahmen = 4.591.000
Im Epl. 60 (Spalte 6) Münzeinnahmen = 400.000

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53 – Drucksache 16/10425

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2009
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Ausgaben
Ergebnis Haushaltsausschuss
Regierungs-

entwurf Erhö-
hungen

Herab-
setzungen

Mehr (+)
Weniger (-)

(Saldo)

Neuer
Ansatz Einzelplan

Ressort

in Tausend €

1 2 3 4 5 6

01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 27.626 - - - 27.626
02 Deutscher Bundestag 667.293 13.709 3.916 +9.793 677.086
03 Bundesrat 21.283 6 6 - 21.283
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 1.793.161 39.798 27.334 +12.464 1.805.625
05 Auswärtiges Amt 2.930.588 110.542 13.132 +97.410 3.027.998
06 Bundesministerium des Innern 5.598.429 37.217 15.200 +22.017 5.620.446
07 Bundesministerium der Justiz 500.448 900 847 +53 500.501
08 Bundesministerium der Finanzen 4.866.853 20.390 18.940 +1.450 4.868.303
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie
6.371.383 167.705 405.736 -238.031 6.133.352

10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz

5.289.760 1.133 - +1.133 5.290.893

11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 123.522.478 294.865 217.783 +77.082 123.599.560
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und

Stadtentwicklung
25.594.754 1.235.515 140.027 +1.095.488 26.690.242

14 Bundesministerium der Verteidigung 31.093.000 86.727 250 +86.477 31.179.477
15 Bundesministerium für Gesundheit 4.450.494 2.413 26.550 -24.137 4.426.357
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und

Reaktorsicherheit
1.324.146 102.467 8.162 +94.305 1.418.451

17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend

6.147.226 263.690 27.690 +236.000 6.383.226

19 Bundesverfassungsgericht 22.934 - - - 22.934
20 Bundesrechnungshof 116.641 - - - 116.641
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung
5.772.000 99.341 57.562 +41.779 5.813.779

30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 10.080.275 267.921 143.982 +123.939 10.204.214
32 Bundesschuld 42.450.430 - 47.931 -47.931 42.402.499
60 Allgemeine Finanzverwaltung 9.758.798 18.209 7.500 +10.709 9.769.507
Summe 288.400.000 2.762.548 1.162.548 +1.600.000 290.000.000

Drucksache 16/10425 – 54 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2009
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Verpflichtungsermächtigungen
Ergebnis Haushaltsausschuss
Regierungs-

entwurf Erhö-
hungen

Herab-
setzungen

Mehr (+)
Weniger (-)

(Saldo)

Neuer
Ansatz Einzelplan

Ressort

in Tausend €

1 2 3 4 5 6

02 Deutscher Bundestag 39.042 1.373 586 +787 39.829
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 207.203 41.000 - +41.000 248.203
05 Auswärtiges Amt 872.106 248.625 - +248.625 1.120.731
06 Bundesministerium des Innern 2.071.551 551.809 345 +551.464 2.623.015
07 Bundesministerium der Justiz - 1.896 - +1.896 1.896
08 Bundesministerium der Finanzen 599.721 20.460 - +20.460 620.181
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie
2.243.012 266.160 2.050 +264.110 2.507.122

10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz

1.066.689 50.000 27.000 +23.000 1.089.689

11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 4.110.329 11.619 - +11.619 4.121.948
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und

Stadtentwicklung
19.396.224 4.094.785 18.675 +4.076.110 23.472.334

14 Bundesministerium der Verteidigung 9.823.125 461.800 - +461.800 10.284.925
15 Bundesministerium für Gesundheit 46.810 72.000 - +72.000 118.810
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und

Reaktorsicherheit
999.695 47.848 - +47.848 1.047.543

17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend

229.984 - - - 229.984

19 Bundesverfassungsgericht 300 - - - 300
20 Bundesrechnungshof 12.821 - - - 12.821
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung
4.150.000 122.064 105.624 +16.440 4.166.440

30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 5.558.900 292.500 113.848 +178.652 5.737.552
60 Allgemeine Finanzverwaltung 89.000 - - - 89.000
Summe 51.516.512 6.283.939 268.128 +6.015.811 57.532.323

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 55 – Drucksache 16/10425

Erläuterungen der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Regierungsentwurf 2009
- Beträge in Mio. € -

Einnahmen
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung
Titel Zweckbestimmung Einnahmen

Epl. 08
Sonstiges Epl. 08 +4
Summe +4
Epl. 11
11 12 21602 Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit -300
Sonstiges Epl. 11 +24
Summe -276
Epl. 12
12 02 11152 Einnahmen aus der streckenbezogenen LKW-Maut -60
Sonstiges Epl. 12 -6
Summe -66
Epl. 32
32 01 32511 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt +8.000
Sonstiges Epl. 32 -44
Summe +7.956

Drucksache 16/10425 – 56 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung
Titel Zweckbestimmung Einnahmen

Epl. 60
60 01 01101 Lohnsteuer +106
60 01 01201 Veranlagte Einkommensteuer +2.040
60 01 01301 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne das in Tit. 018 03 erfasste

Aufkommen) -988
60 01 01401 Körperschaftsteuer -1.810
60 01 01501 Umsatzsteuer -1.383
60 01 01601 Einfuhrumsatzsteuer +823
60 01 01602 Zuweisungen an Länder gemäß § 11 des Gesetzes über den Finanzausgleich

zwischen Bund und Ländern -104
60 01 01701 Gewerbesteuerumlage +92
60 01 01803 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge +399
60 01 02101 Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU -160
60 01 02202 BNE-Eigenmittel der EU -470
60 01 03102 Energiesteuer (aus dem Verbrauch von anderen Heizstoffen als von Erdgas) +65
60 01 03103 Energiesteuer (sonstiges Aufkommen, ohne das in den Titeln 031 02 und 031

04 erfasste Aufkommen) -497
60 01 03104 Energiesteuer (aus dem Verbrauch von Erdgas) -268
60 01 03202 Tabaksteuer +110
60 01 03703 Stromsteuer -150
60 01 04402 Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer +250
60 01 04403 Solidaritätszuschlag zu den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (ohne das in

Tit. 044 06 erfasste Aufkommen) -100
60 01 04404 Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer -200
60 01 01112 Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen

(FamLeistG) -981
60 01 01224 Jahressteuergesetz 2009 -125
60 01 01411 Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets

Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung -1.157
60 01 03112 Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen -193
60 02 13301 Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und aus der Verwertung

von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes -2.300
60 02 26601 Erhebungskostenpauschale -127
60 02 37201 Globale Mindereinnahme +1.000
Sonstiges Epl. 60 +110
Summe -6.018

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 57 – Drucksache 16/10425

Erläuterungen der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Regierungsentwurf 2009
- Beträge in Mio. € -

Ausgaben
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-
ermächtigung

Epl. 01
Sonstiges Epl. 01 +0 +0
Summe +0 +0
Epl. 02
Sonstiges Epl. 02 +10 +1
Summe +10 +1
Epl. 03
Sonstiges Epl. 03 +0 +0
Summe +0 +0
Epl. 04
Sonstiges Epl. 04 +12 +41
Summe +12 +41
Epl. 05
05 02 51832 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement +135

Sonstiges Epl. 05 +97 +114
Summe +97 +249
Epl. 06
06 02 63220 Zuweisungen an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben +545

Sonstiges Epl. 06 +22 +6
Summe +22 +551

Drucksache 16/10425 – 58 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-
ermächtigung

Epl. 07
Sonstiges Epl. 07 +0 +2
Summe +0 +2
Epl. 08
Sonstiges Epl. 08 +1 +20
Summe +1 +20
Epl. 09
09 02 68314 Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung, zum
Absatz an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen infolge
von Kapazitätsanpassungen -397

09 02 66266 Zinszuschüsse im Rahmen des ERP-Innovationsprogramms zur Förderung
des Mittelstandes +19 +161

09 02 88282 Sonderprogramm der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Zuweisungen für betriebliche Investitionen und
wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen +100 +100

Sonstiges Epl. 09 +40 +3
Summe -238 +264
Epl. 10
Sonstiges Epl. 10 +1 +23
Summe +1 +23
Epl. 11
11 12 68112 Arbeitslosengeld II +250
11 13 63681 Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung -100
Sonstiges Epl. 11 -73 +12
Summe +77 +12

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59 – Drucksache 16/10425

(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-
ermächtigung

Epl. 12
12 02 68451 Zuschüsse der KfW-Förderbank zur Förderung der Anschaffung
emissionsarmer schwerer Lkw ("Innovationsprogramm"/Variante nicht
rückzahlbarer Zuschuss) +59

12 02 68452 Zuschüsse zur Förderung von Beschäftigung, Qualifizierung, Umwelt und
Sicherheit in Unternehmen des mautpflichtigen Güterverkehrs (De-Minimis-
Programm) -61

12 02 82351 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb privat
vorfinanzierter unbeweglicher Sachen (Bundesautobahnen) +850

12 02 89151 Zuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des
Bundes -18 +922

12 02 74191 Innovations- und Investitionsprogramm für die Bundesautobahnen +223 +160
12 02 74192 Innovations- und Investitionsprogramm für die Bundesstraßen +327 +240
12 02 78091 Innovations- und Investitionsprogramm für die Bundeswasserstraßen +280 +150
12 02 89191 Innovations- und Investitionsprogramm für den Schienenverkehr +170 +450
12 25 66107 Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung "CO2-

Gebäudesanierungsprogramm" der KfW Förderbank +50 +580
12 25 66108 Zinszuschüsse im Rahmen des Programms "Seniorengerechtes Wohnen" der

KfW-Förderbank +2 +78
12 25 66109 Investitionsoffensive Infrastruktur für strukturschwache Kommunen +23 +128
12 25 88203 Förderung von Investitionen in nationale UNESCO-Weltkulturerbstätten +50 +100
12 25 88291 Investitionspakt Bund-Länder-Gemeinden +15 +285
Sonstiges Epl. 12 -25 +134
Summe +1.095 +4.076
Epl. 14
14 07 55339 Betrieb der Fahrzeuge des Flottenmanagements
+447

Sonstiges Epl. 14 +86 +15
Summe +86 +462
Epl. 15
15 11 71201 Baumaßnahmen von mehr als 1 000 000 im Einzelfall -27 +72
Sonstiges Epl. 15 +2 +0
Summe -24 +72
Epl. 16
16 07 71236 Stilllegung Schachtanlage Asse +93 +48
Sonstiges Epl. 16 +2 +0
Summe +94 +48

Drucksache 16/10425 – 60 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-
ermächtigung

Epl. 17
17 10 68102 Elterngeld +225
Sonstiges Epl. 17 +11 +0
Summe +236 +0
Epl. 19
Sonstiges Epl. 19 +0 +0
Summe +0 +0
Epl. 20
Sonstiges Epl. 20 +0 +0
Summe +0 +0
Epl. 23
23 02 83602 Beteiligung an Einrichtungen der Weltbankgruppe +28 -91
23 02 86601 Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit -57 -15
23 02 89603 Bilaterale Technische Zusammenarbeit +30 +70
Sonstiges Epl. 23 +41 +52
Summe +42 +16
Epl. 30
30 01 51802 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement +165

30 04 68510 Innovationsförderung in den neuen Ländern
+80

30 04 89450 Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung - Investitionen -17 -66
30 04 89460 FhG - Investitionen +65
30 04 89471 HGF-Zentren - Investitionen von mehr als 2 500 T im Einzelfall +68
30 04 68580 Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und

Demonstrationsanlagen -90 -48
Sonstiges Epl. 30 +97 +48
Summe +124 +179
Epl. 32
Sonstiges Epl. 32 -48 +0
Summe -48 +0

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61 – Drucksache 16/10425

(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-
ermächtigung

Epl. 60
Sonstiges Epl. 60 +11 +0
Summe +11 +0

x

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