BT-Drucksache 16/10384

1. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Anja Hajduk, Alexander Bonde, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/5955- Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Handlungsfähigkeit von Haushaltspolitik in der Zukunft 2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Anja Hajduk, Alexander Bonde, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/5954- Entwurf eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Sicherung der Handlungsfähigkeit von Haushaltspolitik in der Zukunft (Zukunftshaushaltsgesetz-Begleitgesetz)

Vom 25. September 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10384
16. Wahlperiode 25. 09. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

1. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Anja Hajduk, Alexander Bonde, Anna
Lührmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/5955 –

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Handlungsfähigkeit
von Haushaltspolitik in der Zukunft

2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Anja Hajduk, Alexander Bonde, Anna
Lührmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/5954 –

Entwurf eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Sicherung der Handlungsfähigkeit
von Haushaltspolitik in der Zukunft (Zukunftshaushaltsgesetz-Begleitgesetz)

A. Problem

Die derzeit vorhandenen gesetzlichen Regelungen zur Haushalts- und Finanz-
planung stoßen aus Sicht der antragstellenden Fraktion an Grenzen, wenn es um
die drängende Aufgabe der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte geht.
Gesetzliche Regelungen aus den 1940er-, 1950er- und 1960er-Jahren seien zu
veraltet, um die Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Haushalte aufrechtzuerhal-
ten. Auch die vorhandenen institutionellen Schranken im Grundgesetz (GG), be-
sonders die einschlägigen Artikel 109 und 115, hätten die stetig zunehmende
Verschuldung der öffentlichen Haushalte in Deutschland nicht verhindert; sie
seien nicht nur wirkungslos, sondern sogar schädlich.

B. Lösung

Zu Nummer 1

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/5955 mit den Stimmen

der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Nummer 2

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/5954 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/10384 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Zu Nummer 1

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/5955.

Zu Nummer 2

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/5954.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10384

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/5955 abzulehnen,

2. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/5954 abzulehnen.

Berlin, den 24. September 2008

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender und Berichterstatter

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Roland Claus
Berichterstatter

Alexander Bonde
Berichterstatter

Steffen Kampeter Carsten Schneider (Erfurt) Otto Fricke

Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

Roland Claus
Berichterstatter

Alexander Bonde
Berichterstatter
20. September 2007 den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/5955 – Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Hand-
lungsfähigkeit von Haushaltspolitik in der Zukunft – und den
Gesetzentwurf auf Drucksache 16/5954 – Entwurf eines
Begleitgesetzes zum Gesetz zur Sicherung der Handlungs-
fähigkeit von Haushaltspolitik in der Zukunft (Zukunfts-
haushaltsgesetz-Begleitgesetz) – zur federführenden Bera-
tung an den Haushaltsausschuss und zur Mitberatung an den
Rechtsausschuss, an den Finanzausschuss und an den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Durch das Gesetz zur Sicherung der Handlungsfähigkeit von
Haushaltspolitik in der Zukunft – Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/5955 – sollen die Artikel 109 und 115 GG geändert
werden. Artikel 109 Abs. 2 GG soll wie folgt neu gefasst
werden:

„(2) Bund und Länder haben bei ihrer Haushaltswirtschaft
dem Ziel der Schaffung eines ökologischen und gesamtwirt-
schaftlichen Gleichgewichts, eines über einen Konjunktur-
zyklus ausgeglichenen Haushalts, dem Prinzip der Nachhal-
tigkeit sowie den Interessen der künftigen Generationen
Rechnung zu tragen.“

Absatz 4 soll aufgehoben, der bisherige Absatz 5 soll zu Ab-
satz 4 werden und Absatz 5 soll wiederum aufgehoben wer-
den. In Artikel 115 Abs. 1 GG sollen die Sätze 2 und 3 auf-
gehoben werden. Absatz 2 soll wie folgt neu gefasst werden:

„(2) Kredite zur Finanzierung von Nettoinvestitionen sind
zulässig.“

Nach Absatz 2 sollen folgende Absätze 3 bis 5 eingefügt
werden:

„(3) Die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben dür-
fen die konjunkturbereinigten Einnahmen nicht übersteigen.
Ausgaben für Nettoinvestitionen und Einnahmen aus Kredi-
ten werden hierbei nicht berücksichtigt.

(4) In besonderen Ausnahmefällen, die einen außerge-
wöhnlichen Finanzbedarf begründen, kann mit der Mehrheit
von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages von den
Regelungen der Absätze 2 und 3 abgewichen werden. Solche
Ausnahmefälle können insbesondere schwere Naturkatastro-
phen und Unglücksfälle sein.

Gesetz zur Sicherung der Handlungsfähigkeit von Haus-
haltspolitik in der Zukunft (Zukunftshaushaltsgesetz-Be-
gleitgesetz) – Gesetzentwurf auf Drucksache 16/5954 – sol-
len Anpassungen und Veränderungen im Gesetz zur
Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft,
der Bundeshaushaltsordnung und im Haushaltsgrundsätze-
gesetz vorgenommen werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/5955 und den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/5954 in
seiner 110. Sitzung am 24. September 2008 beraten und emp-
fiehlt jeweils mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf abzuleh-
nen.

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/5955 und den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/5954 in
seiner 97. Sitzung am 24. September 2008 beraten und emp-
fiehlt jeweils mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf abzuleh-
nen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf auf Drucksache 16/5955 und den Gesetz-
entwurf auf Drucksache 16/5954 in seiner 69. Sitzung am
24. September 2008 beraten und empfiehlt jeweils mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/5955 und den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/5954 in seiner 77. Sitzung am 24. September 2008 ab-
schließend beraten. Er beschloss jeweils mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf
abzulehnen.

Berlin, den 24. September 2008
Drucksache 16/10384 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Steffen Kampeter, Carsten Schneider (Erfurt),
Otto Fricke, Roland Claus und Alexander Bonde

I. Verfahrensablauf
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 115. Sitzung am

(5) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

Mit dem parallel zu verabschiedenden Begleitgesetz zum

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