BT-Drucksache 16/10378

Sachstand und Perspektiven für den Aufbau des Justizsystems in Afghanistan

Vom 24. September 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10378
16. Wahlperiode 24. 09. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, Jens
Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle,
Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike
Flach, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther
(Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer,
Dr. Hellmut Königshaus, Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Harald Leibrecht, Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke,
Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef
Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Sachstand und Perspektiven für den Aufbau des Justizsystems in Afghanistan

Für die effektive Rechtsprechung, Rechtspflege und Rechtsdurchsetzung ist ein
intaktes Justizsystem nötig, das nach rechtsstaatlichen Verfahren und Grund-
sätzen tätig ist. Hierzu gehört neben unabhängigen Gerichten eine funktions-
fähige Staatsanwaltschaft und ein funktionierender Strafvollzug. Darüber hinaus
muss die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei gewähr-
leistet sein, um Rechtsverstöße erkennen, abwehren sowie zügig und angemes-
sen ahnden zu können.

In ihrem Afghanistankonzept vom 9. September 2008 führt die Bundesregie-
rung aus, dass die internationale Gemeinschaft dem Aufbau des Justizsystems
in Afghanistan bislang zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet habe. Weiter führt
sie darin aus, dass mit der Umsetzung zentraler Elemente des neuen Nationalen
Justizprogramms, das unter anderem eine Verbesserung juristischer Dienst-
leistungen und der Bürgerbeteiligung am Rechtssystem beinhalte, im Frühjahr
2008 begonnen worden sei.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welches Mitglied der in Afghanistan engagierten Staatengemeinschaft hat in
welcher Funktion die Verantwortung für den Justizaufbau übernommen?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der Bemühungen dieser ver-
antwortlichen Staaten?

3. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Grundlage des in Afghanistan
aufzubauenden Rechtssystems international anerkannten Menschenrechts-
standards entspricht?

Drucksache 16/10378 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Hat sich die Bundesregierung an Maßnahmen im Rahmen der Staaten-
gemeinschaft beteiligt, um den Aufbau des Justizsystems in Afghanistan zu
fördern, und wenn ja, welche, in welchem Umfang, und seit wann?

5. Plant die Bundesregierung in Zukunft Maßnahmen im Rahmen der Staaten-
gemeinschaft durchzuführen, und wenn ja, welche?

6. Hat die Bundesregierung bilaterale Maßnahmen ergriffen, um den Aufbau
des Justizsystems in Afghanistan zu fördern, und wenn ja, welche, und seit
wann?

7. Plant die Bundesregierung in Zukunft bilaterale Maßnahmen, und wenn ja,
welche?

8. In welcher Höhe, aus welchen Einzelplänen und seit wann sind durch die
Bundesregierung etwaige Maßnahmen zum Aufbau des Justizsystems in
Afghanistan finanziert worden?

9. Worin sieht die Bundesregierung die Ursache, dass dem Aufbau des Justiz-
systems in Afghanistan bislang zu wenig Aufmerksamkeit durch die inter-
nationale Gemeinschaft gewidmet wurde?

10. Welchen künftigen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um ein
funktionsfähiges Justizsystem in Afghanistan zu schaffen, und welchen
Beitrag soll die Bundesrepublik Deutschland dabei aus ihrer Sicht leisten?

11. Welche konkreten Erfolge beim Aufbau des afghanischen Justizsystems sind
aus Sicht der Bundesregierung ihrem Regierungshandeln zuzuschreiben?

12. Treffen Presseberichte (vgl. bspw. FAZ.net-Artikel „Geheimnisumwitterte
Elitekämpfer“ vom 7. August 2008) zu, wonach z. B. von der Bundeswehr
festgehaltene Terrorismusverdächtige, die den afghanischen Sicherheits-
kräften übergeben wurden, aus afghanischen Gewahrsam entkommen
konnten, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Umstand?

Plant die Bundesregierung tätig zu werden, um dies zukünftig zu ver-
hindern?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind dies?

13. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeit in Afghanistan vorgehaltene
Anzahl sowie den baulichen Zustand der Einrichtungen, in denen ein Frei-
heitsentzug vollzogen werden kann?

Sieht sie hier Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen?

Plant sie, sich an ggf. nötigen Maßnahmen zu beteiligen, und wenn ja, auf
welche Weise, und in welchem Umfang?

14. Welche Aufgaben nimmt der von der Bundesrepublik Deutschland über
das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) eingesetzte
Justizkoordinator in Kundus wahr?

15. Wie bewertet die Bundesregierung die Freilassung afghanischer Straftäter
zum Zwecke der Auslieferung ausländischer Geiseln unter rechtsstaat-
lichen Gesichtspunkten?

Berlin, den 24. September 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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