BT-Drucksache 16/10373

Nationales Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Alkoholprävention

Vom 24. September 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10373
16. Wahlperiode 24. 09. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Detlef Parr, Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl
Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund
Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-
Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Markus
Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank
Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig
Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido
Westerwelle und der Fraktion der FDP

Nationales Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Alkoholprävention

Am 9. Juni 2008 hat der Drogen- und Suchtrat Empfehlungen für ein Nationales
Aktionsprogramm Alkoholprävention vorgelegt. Übergeordnetes Ziel des Ak-
tionsplanes ist es, den verantwortungsvollen und maßvollen Umgang mit Alko-
hol zu fördern. Die empfohlenen Maßnahmen konzentrieren sich auf die Ein-
schränkung der Verfügbarkeit von Alkohol, Werbe- und Sponsoringverbote,
Verringerung des Konsums, Verzögerung des Einstiegsalters sowie Information
über schädliche Folgen des Alkoholkonsums.

Im Rahmen eines Hearings vom 15. September 2008 im Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) äußerten die geladenen Verbände und Einzelexperten Kritik
an den geplanten Regulierungen wie Werbe- und Sponsoringverboten, Steuerer-
höhungen und Verkaufsverboten. Die Wirtschaft befürchtet weit reichende Kon-
sequenzen: Verlust von Arbeitsplätzen, Betriebsschließungen, Umsatzeinbußen,
Investitionsrücknahmen. Werbe- und Sponsoringverbote verknappen die För-
dermittel vor allem für Sportvereine und den Breitensport, also dort, wo Jugend-
liche gefordert und gefördert werden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregie-
rung, Sabine Bätzing, beabsichtigt, den Aktionsplan dahingehend zu prüfen und
zu überarbeiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welcher Zeitrahmen ist für die Umsetzung des Aktionsplans Alkohol vor-

gesehen?

2. Wie will man die im Hearing festgestellten Wissenslücken (z. B. in den
Bereichen Prävention und Werbung) schließen und diese Ergebnisse dann in
den endgültigen Plan angemessen einfließen lassen?

3. Wie definiert die Bundesregierung den moderaten bzw. übermäßigen Kon-
sum von Alkohol?

Drucksache 16/10373 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Was sind die wichtigsten Ursachen für den Alkoholmissbrauch, insbe-
sondere bei Kindern und Jugendlichen, und gibt es hierzu wissenschaftliche
Untersuchungen?

5. Gibt es Untersuchungen darüber, welche Maßnahmen gegen Alkoholmiss-
brauch insbesondere bei Kindern und Jugendlichen am wirkungsvollsten
sind?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung den Beitrag von Vereinen und profes-
sionellen Institutionen im Bereich Sport und Kultur zur Bildung, Erziehung
und Körpererziehung der Jugend in der Bundesrepublik Deutschland – vor
allem im Hinblick auf die Zahl der Kinder, denen ein Engagement in diesen
Systemen ermöglicht wird, andererseits im Hinblick auf die Finanzmittel,
die diese Systeme in die Jugendarbeit investieren?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung den Beitrag von Werbung und Spon-
soring der Alkoholindustrie zur Finanzierung der professionellen wie auch
der Amateurstrukturen in Sport und anderen gesellschaftlich relevanten
Bereichen wie Kultur in der Bundesrepublik Deutschland?

8. Mit welchen finanziellen Konsequenzen für Vereine und anderen Institu-
tionen in Sport und Kultur rechnet die Bundesregierung, wenn die vom Dro-
gen- und Suchtrat geforderten Werbe- und Sponsoringverbote umgesetzt
würden?

9. Wie sollen diese Finanzierungslücken kompensiert werden?

10. Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen des Staates aus der Branntwein-
steuer, der Sektsteuer und der Biersteuer (2002 bis 2007)?

11. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der in den Empfehlungen
unter Ziffer 2.4 des Aktionsprogramms zur Alkoholprävention vorgesehe-
nen Maßnahmen (auf längere Sicht ein vollständiges Verbot der Alkohol-
werbung; Verbot von Sponsoringmaßnahmen durch die Alkoholindustrie;
Warnhinweise auf Behältnissen alkoholhaltiger Getränke) im Hinblick auf
die Ergebnisse der Studie „Ursachen des Alkoholkonsums Jugendlicher“,
von Bergler/Haase/Poppelreuter/Schneider/Wemhoff (Köln 2000), wonach
„Werbeverbote letztlich ohne Einfluss auf den Beginn und das Ausmaß
jugendlichen Alkoholkonsums bleiben“?

12. Verfügen die Bundesregierung und die von ihr eingesetzte Drogenbeauf-
tragte, Sabine Bätzing, MdB, über valide nationale wissenschaftliche Un-
tersuchungen über die Ursachen schädlichen Alkoholkonsums insbeson-
dere bei jungen Menschen, die sie bei der angekündigten Überprüfung der
Empfehlungen des Drogen- und Suchtrates zugrunde legen können, und
wenn ja, welche?

13. Verfügen die Bundesregierung und die von ihr eingesetzte Drogenbeauf-
tragte, Sabine Bätzing, MdB, über valide wissenschaftliche Untersuchun-
gen zur Wirksamkeit von Warnhinweisen auf Behältnissen für alkohol-
haltige Getränke, die deutlich auf die Gefahren des Alkoholkonsums in
Zusammenhang mit dem Lenken von Fahrzeugen und während der
Schwangerschaft aufmerksam machen, und wenn ja, welche?

Berlin, den 23. September 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.