BT-Drucksache 16/10313

Bußgeldkatalog bei Umweltzonen ändern - Zurück zur Verhältnismäßigkeit

Vom 23. September 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10313
16. Wahlperiode 23. 09. 2008

Antrag
der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther
(Plauen), Jan Mücke, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß,
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht,
Markus Löning, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Bußgeldkatalog bei Umweltzonen ändern – Zurück zur Verhältnismäßigkeit

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Zum 1. Januar 2008 haben Berlin, Hannover und Köln, inzwischen gefolgt von
weiteren Städten, Umweltzonen eingeführt. Im Laufe des Jahres 2008 haben
weitere Städte – auch weil zur Senkung der Feinstaubbelastung fast ausschließ-
lich verkehrsbezogene Instrumente zur Verfügung stehen – Umweltzonen einge-
richtet.

Durch die so genannte Feinstaubverordnung ist auch der Bußgeldkatalog geän-
dert worden. Das Führen eines Kraftfahrzeugs in einer Umweltzone ohne
Plakette kann seitdem mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im
Verkehrszentralregister geahndet werden.

Im ersten Halbjahr 2008 wurden in der Stadt Berlin 15 771 Verstöße mit einem
Bußgeld belegt, davon waren 10 022 Betroffene Auswärtige. In Köln wurden in
demselben Zeitraum 2 870 Bußgelder verordnet. Viele Auswärtige wissen
weder, dass sie für die Einfahrt in eine andere Stadt eine Plakette benötigen,
noch, wo sie – erst einmal dort angekommen – am Wochenende oder in Abend-
stunden eine erwerben können.

Bei einem Verstoß gegen ein Einfahrtsverbot in der Umweltzone handelt es sich
nicht um einen schweren Verkehrsverstoß, der einen Punkteintrag im Verkehrs-
zentralregister rechtfertigt. Vergleichbar sind solche Verstöße vielmehr mit Ver-
stößen gegen Verkehrs- oder Einfahrtsverbote, die nach der laufenden Num-
mer 143 des Bußgeldkatalogs mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet werden.

Drucksache 16/10313 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die laufende Nummer 153 des Bußgeldkatalogs so zu verändern, dass der
Regelsatz beim Führen eines Kraftfahrzeugs trotz Verkehrsverbots bei Smog
oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) von
40 Euro auf 20 Euro gesenkt wird,

2. im Punktekatalog die Regelung zur laufenden Nummer 153 der Bußgeld-
katalog-Verordnung (BKatV) zu streichen.

Berlin, den 23. September 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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