BT-Drucksache 16/10240

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/10207- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolutionen 1701 (2006) und 1832 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 11. August 2006 bzw. 27. August 2008

Vom 17. September 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10240
16. Wahlperiode 17. 09. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/10207 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United
Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolutionen 1701
(2006) und 1832 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom
11. August 2006 bzw. 27. August 2008

A. Problem

Seit der Verlängerung der Mandatierung des erweiterten UNIFIL-Einsatzes im
Jahr 2007 hat sich die innen- und außenpolitische Situation des Libanons stabili-
siert, bleibt aber konfliktträchtig. Das Risiko eines Wiederaufflammens des be-
waffneten Konflikts mit Israel besteht weiterhin. Die Umsetzung der Resolution
1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 11. August 2006
verläuft weiterhin insgesamt erfolgreich, bei allen verbleibenden Schwierig-
keiten.

UNIFIL hat die zugewiesenen Aufgaben bisher erfolgreich erfüllt. Dies sind:

● die Überwachung der Einstellung der Feindseligkeiten,

● die Begleitung und Unterstützung der libanesischen Streitkräfte bei der
Stationierung im gesamten Südlibanon, so auch entlang der so genannten
Blauen Linie,

● die Koordinierung ihrer Aktivitäten mit den Regierungen Israels und des
Libanons während der Dislozierung der libanesischen Streitkräfte im gesam-
ten Süden und des Abzugs der israelischen Streitkräfte aus Südlibanon,

● die Hilfe zur Sicherstellung des Zuganges humanitärer Helfer zur Zivil-
bevölkerung sowie bei der freiwilligen und sicheren Rückkehr der Ver-
triebenen,
● die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte bei deren Bemühen, ein
Gebiet zwischen Litanifluss und sog. Blauer Linie zu schaffen, das frei von
bewaffnetem Personal, Material und Waffen ist, es sei denn, diese würden
von der libanesischen Regierung und UNIFIL dorthin disloziert und

● die Wahrnehmung einer Verbindungsfunktion zwischen den libanesischen
und den israelischen Streitkräften.

Drucksache 16/10240 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zu den UNIFIL zugewiesenen Aufgaben gehört auch die Unterstützung der
libanesischen Regierung – auf deren Anforderung hin – bei der Sicherung der
Grenzen und anderer Einreisepunkte, um zu verhindern, dass Rüstungsgüter
und sonstiges Wehrmaterial ohne ihre Zustimmung in den Libanon verbracht
werden. Teil dieser Aufgabe ist die Sicherung der Seegrenzen, die auf Anforde-
rung der libanesischen Regierung von UNIFIL MTF (Maritime Task Force)
wahrgenommen wird. UNIFIL MTF hat in enger Kooperation mit der libanesi-
schen Marine Waffenschmuggel auf dem Seeweg effektiv verhindert.

UNIFIL MTF, die gegenwärtig eine Stärke von etwa 1 400 Soldatinnen
und Soldaten aufweist, wurde von Oktober 2006 bis zum 29. Februar 2008 von
der deutschen Marine geführt. Die Führung wurde am 1. März 2008 an die
EUROMARFOR, eine Organisation der Mittelmeeranrainerstaaten Portugal,
Spanien, Frankreich und Italien übergeben. Im Lichte der bisherigen Erfah-
rungen und aufgrund der Abgabe der Führung über die UNIFIL MTF ist
nun eine Absenkung der Obergrenze der deutschen Beteiligung von 1 400
auf 1 200 Soldatinnen und Soldaten vorgesehen.

Die Bundesregierung ist bereit zu einer Fortsetzung der Beteiligung bewaff-
neter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon
(UNIFIL) bis zum 15. Dezember 2009 auf Grundlage der Resolutionen
1701 (2006) vom 11. August 2006 und 1832 (2008) vom 27. August 2008 des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und beantragt hiermit die Zustimmung
des Deutschen Bundestages. Die vorgesehenen Kräfte können eingesetzt wer-
den, solange ein Mandat des VN-Sicherheitsrates und die konstitutive Zustim-
mung des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum
15. Dezember 2009.

Der Einsatz soll fortgesetzt werden unter Fortgeltung der Regelungen der Be-
schlüsse der Bundesregierung vom 13. September 2006 bzw. 22. August 2007,
denen der Deutsche Bundestag am 20. September 2006 (Drucksache 16/2572)
bzw. am 12. September 2007 (Drucksache 16/6278) zugestimmt hat.

Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, das Parlament
erneut zu befassen, wenn vor Ablauf des hiermit beantragten Mandates der
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sein Mandat in einer Weise inhaltlich
ändert, die für Einsatzrahmen und Aufgaben der eingesetzten deutschen Kräfte
von Bedeutung ist.

B. Lösung

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen CDU/SU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Be-
richt Stellung zu den Kosten.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10240

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/10207 anzunehmen.

Berlin, den 17. September 2008

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Jürgen Trittin
Berichterstatter

DIE LINKE. bei je einer Stimmenthaltung der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
85. Sitzung am 17. September 2008 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP und DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 65. Sitzung am 17. September
2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen

Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
69. Sitzung am 17. September 2008 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP und DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratung im Haushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in ei-
nem gesonderten Bericht Stellung zu den Kosten.

Berlin, den 17. September 2008

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Jürgen Trittin
Berichterstatter
Drucksache 16/10240 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Niels Annen, Dr. Werner Hoyer,
Wolfgang Gehrcke und Jürgen Trittin

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/10207 in seiner 174. Sitzung am 16. September 2008 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsaus-
schuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
sowie dem Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT über-
wiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 108. Sitzung
am 16. September 2008 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und

CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. die
Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 68. Sitzung am
17. September 2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag in seiner 67. Sitzung am 16. Septem-
ber 2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. die
Annahme.

III. Beratung im federführenden Auswärtigen

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