BT-Drucksache 16/101

Aktuelle Situation zur Leistung von Unterhaltsvorschuss bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren

Vom 29. November 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 16/101
16. Wahlperiode 29. 11. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Diana Golze, Dr. Ilja Seifert
und der Fraktion DIE LINKE.

Aktuelle Situation zur Leistung von Unterhaltsvorschuss bei Kindern und
Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren

Gemäß § 1 des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein
stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen
(Unterhaltsvorschussgesetz) steht Kindern allein stehender Elternteile bis zum
12. Lebensjahr ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen zu. Gemäß § 3
des Gesetzes wird die Dauer auf höchstens 72 Monate beschränkt.

Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage hat sich insbeson-
dere die soziale Situation der Gruppe der Kinder und Jugendlichen im Alter zwi-
schen 12 und 18 Jahren verschlechtert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Kinder im Alter bis zu 12 Jahren waren in der Zeit vom 1. Oktober
2004 bis zum 30. September 2005 von der besagten Unterhaltsleistung be-
troffen?

2. Wie hoch beliefen sich die entsprechenden Kosten?

3. Bei wie vielen Kindern im Alter von 12 Jahren wurde in dem vorgenannten
Zeitraum die laufende Leistung aufgrund der Erreichung der Altersgrenze
eingestellt?

4. Bei wie vielen Kindern, denen Unterhaltsvorschuss gewährt wurde bzw.
wird, wird kein Rückgriff auf den Unterhaltspflichtigen genommen und
wenn, aus welchen Gründen nicht?

5. Wie hoch würden sich die dadurch voraussichtlich entstehenden Kosten bei
bleibender Quotelung (50 Prozent Land, 50 Prozent Bund) für Bund und Län-
der belaufen, wenn die Gruppe der 12 bis 18 Jahre alten Kinder und Jugend-
lichen weiterhin Leistungen entsprechend 100 Prozent des Regelbedarfs des
§ 2 der Regelbedarfsverordnung bekommen würden?

6. Welche Gesetze und Verordnungen (Verwaltungsvorschriften etc.) verweisen
insoweit auf die entsprechenden §§ 1 und 3 des Unterhaltsvorschussgesetzes?

Berlin, den 23. November 2005

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Kleine Anfrage
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