BT-Drucksache 15/647

zu der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) -15/366- -Sammelübersicht 14 zu Petitionen-

Vom 17. März 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/647
15. Wahlperiode 17. 03. 2003

Änderungsantrag
der Abgeordneten Günter Baumann, Vera Dominke, Olav Gutting, Holger Haibach,
Volker Kauder, Siegfried Kauder (Bad Dürrheim), Hartmut Koschyk, Barbara
Lanzinger, Melanie Oßwald, Sibylle Pfeiffer, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg),
Ursula Lietz, Dr. Gerd Müller, Hans Raidel, Helmut Rauber, Christian Schmidt
(Fürth), Jens Spahn, Gero Storjohann und der Fraktion der CDU/CSU

zu der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss)
– Drucksache 15/366 –

– Sammelübersicht 14 zu Petitionen –

Der Bundestag wolle beschließen,
die Petition 1-14-14-5602-044739 in Abänderung der Beschlussempfehlung
des Petitionsausschusses vom 29. Januar 2003 auf Drucksache 15/366 der
Bundesregierung – dem Bundesministerium der Verteidigung – zur Erwägung
zu überweisen.

Berlin, den 17. März 2003
Günter Baumann
Vera Dominke
Olav Gutting
Holger Haibach
Volker Kauder
Siegfried Kauder (Bad Dürrheim)
Hartmut Koschyk
Barbara Lanzinger
Melanie Oßwald
Sibylle Pfeiffer
Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg)
Ursula Lietz
Dr. Gerd Müller
Hans Raidel
Helmut Rauber
Christian Schmidt (Fürth)
Jens Spahn
Gero Storjohann
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

Drucksache 15/647 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die bis zum Jahr 2004 vorgesehene Auflösung
des zweiten Bataillons des Luftwaffenausbildungsregiments 3 in Bayreuth zu
überprüfen. Die Petenten sehen in der geplanten Maßnahme einen Verstoß ge-
gen das wehrpolitische Grundprinzip der Präsenz der Streitkräfte in der Fläche,
einen Verstoß gegen das haushaltspolitische Sparsamkeitsgebot sowie eine
Schlechterstellung der oberfränkischen Grundwehrdienstleistenden und Reser-
visten.
Das Stationierungskonzept des Bundesministers der Verteidigung führt bezogen
auf den Standort Bayreuth zu einer Benachteiligung der nordbayerischen Re-
gion mit Auswirkungen auch für die Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr,
obwohl diese Region in der Vergangenheit im bundesweiten Vergleich immer
Spitzenwerte im Freiwilligen-Aufkommen zu verzeichnen hatte. Dabei ent-
spricht die Stadt Bayreuth aufgrund des Kriterienkatalogs der Bundeswehr
einem Idealstandort. Außerdem würde die Auflösung des Standortes Bayreuth
dazu führen, dass im Krisenfall Tausende von Alarmreservisten in Oberfranken
nicht mehr ausgebildet werden könnten.
Die Region Oberfranken, die in Bayern die höchsten Arbeitslosenquoten auf-
weist, würde durch die Aufgabe des Standortes Bayreuth weitere Arbeitsplätze
verlieren. Darüber hinaus erfordert die parallel zur Auflösung des zweiten
Bataillons des Luftwaffenausbildungsregiments 3 in Bayreuth vorgesehene
Verlagerung des vierten Bataillons des Luftwaffenausbildungsregiments 1 von
Holzdorf/Elster in Sachsen-Anhalt nach Wittstock in Brandenburg Investitio-
nen von mindestens 109 Mio. Euro. Diese Investition erscheint angesichts der
dortigen Unwägbarkeiten aufgrund des Widerstands der Bevölkerung und der
negativen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember
2000 (BVerwG 4 C 12.93 und 4 C 13.93) nicht vertretbar.
Die Petition ist auch deshalb begründet, weil das Grundprinzip der Präsenz der
Streitkräfte in der Fläche durch die Auflösung des Standorts Bayreuth verletzt
würde. Durch den Wegfall des letzten oberfränkischen Truppenstandortes ent-
stünde eine Fläche ohne eine Truppenpräsenz der Bundeswehr, die in ihrer
Ausdehnung die Gesamtfläche von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes über-
trifft. Damit ginge einher, dass alle wehrpflichtigen Grundwehrdienstleistenden
und Reservisten aus der Region ihren Wehrdienst nicht mehr in einer zumutba-
ren Entfernung zu ihrem Heimatort ableisten könnten.
Das Anliegen der Petenten ist berechtigt, da die von der Bundesregierung ge-
plante Verlagerung bzw. Auflösung der Bundeswehr-Einheiten in Bayreuth und
Schließung des Standortes den Raum Oberfranken erheblich benachteiligt. Da-
bei ist zu berücksichtigen, dass die Verlagerung des zweiten Bataillons des
Luftwaffenausbildungsregiments 3 nach Bayreuth vor zehn Jahren eine Kom-
pensation für die Auflösung der dort seinerzeit stationierten Heeresverbände
war. Inzwischen spricht auch die aufgrund der weltpolitischen Sicherheitslage
gewachsene Bedeutung der Luftwaffe für eine Beibehaltung des Bundeswehr-
Standortes Bayreuth im bisherigen Umfang.
Mit der Überweisung an die Bundesregierung – das Bundesministerium der
Verteidigung – zur Erwägung fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregie-
rung auf, das Anliegen der Petenten noch einmal zu überprüfen und nach Mög-
lichkeiten der Abhilfe zu suchen.

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