BT-Drucksache 15/5798

zu demAntrag der Abgeordneten Rainer Funke, Klaus Haupt, Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/2419- Rücknahme der Vorbehaltserklärung Deutschlands zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Vom 20. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5798
15. Wahlperiode 20. 06. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Funke, Klaus Haupt, Dr. Werner Hoyer,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/2419 –

Rücknahme der Vorbehaltserklärung Deutschlands zur Kinderrechtskonvention
der Vereinten Nationen

A. Problem
Mit dem am 5. April 1992 in Kraft getretenen „Übereinkommen über die Rechte
des Kindes“ (VN-Kinderrechtskonvention) wurden erstmals völkerrechtlich
verbindlich politische Bürgerrechte und soziale Menschenrechte formuliert, die
ihren Ausdruck in der Festschreibung von Mindestanforderungen an die Versor-
gung, den Schutz und die Beteiligung von Kindern am gesellschaftlichen Leben
finden.
Bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 6. März 1992 hat Deutschland
eine gesonderte Erklärung abgegeben, die diverse Vorbehalte beinhaltet. Ob-
wohl der Deutsche Bundestag durch Beschlüsse vom 30. September 1999 an-
lässlich der Aussprache zum 10. Kinder- und Jugendbericht und vom 8. März
2001 (Bundestagsdrucksachen 14/1681 und 14/4884) die Bundesregierung
nachdrücklich aufgefordert hat und obwohl national und international tätige
Organisationen seit Jahren die Rücknahme der Vorbehalte fordern, ist dies bis-
lang nicht erfolgt.
In ihrer Antwort vom 23. Oktober 2003 auf eine kleine Anfrage der Fraktion der
SPD führt die Bundesregierung aus, dass es sich bei der bei Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde abgegebenen Erklärung um eine die VN-Kinderrechtskon-
vention interpretierende Erklärung handele, die Fehl- oder Überinterpretationen
der Konvention vermeiden solle und, dass die Auslegung der Kinderrechtskon-
vention in gleichem Maße gelten würde, wenn die Erklärung nicht abgegeben
worden wäre. In Anbetracht dieser Feststellungen der Bundesregierung besteht
nach Auffassung der Antragssteller keine Notwendigkeit, länger an der Erklä-
rung festzuhalten, da die Rücknahme der Vorbehaltserklärung nicht nur rechtlich
möglich, sondern auch politisch geboten sei und daher ein dringend notwendiges
und überfälliges Signal für ein kinderfreundliches Deutschland darstelle.

B. Lösung
Mit demAntrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, unverzüglich die
am 6. März 1992 bei dem Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegte

Drucksache 15/5798 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die
Rechte des Kindes (VN-Kinderrechtskonvention) zurückzunehmen.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5798

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/2419 – abzulehnen.

Berlin, den 15. Juni 2006

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Sabine Bätzing
Berichterstatterin

Ute Granold
Berichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

Sibylle Laurischk
Berichterstatterin

Drucksache 15/5798 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Sabine Bätzing, Ute Granold, Irmingard Schewe-Gerigk
und Sibylle Laurischk

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf der Druck-
sache 15/2419 in seiner 172. Sitzung am 21. April 2004 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an
den Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Auswärtigen
Ausschuss, dem Innenausschuss, dem Ausschuss für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwie-
sen.

II. Stellungnahmen dermitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 65. Sitzung am
15. Juni 2005 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/
CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Innenausschuss hat in seiner 64. Sitzung am 15. Juni
2005 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen.
DerAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 59. Sitzung am 15. Juni 2005 mit den Stimmen

der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP und
eines Mitglieds der Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den
Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 65. Sitzung am 15. Juni 2005 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner 67. Sitzung am 15. Juni 2005 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen.

III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 84. Sitzung
am 15. Juni 2005 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP beschlossen, die
Ablehnung der Vorlage zu empfehlen.

Berlin, den 15. Juni 2005
Sabine Bätzing
Berichterstatterin

Ute Granold
Berichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

Sibylle Laurischk
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.