BT-Drucksache 15/5777

10 Jahre Öko-Audit-System der EU (EMAS)

Vom 15. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5777
15. Wahlperiode 15. 06. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Daniel
Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen),
Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther
Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler,
Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

10 Jahre Öko-Audit-System der EU (EMAS)

Die EG-Öko-Audit-Verordnung (EG-Verordnung über die freiwillige Beteili-
gung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Um-
weltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung – EG-Verordnung Nr. 1836/93
des Rates vom 29. Juni 1993 (EMAS – Eco-Management and Audit Scheme))
trat am 13. April 1995 in Kraft. Sie ermöglicht es Organisationen (gewerblichen
Unternehmen und seit der Novellierung im Jahr 2001 – EMAS-II-Verordnung –
auch Dienstleistungsunternehmen und Behörden) auf freiwilliger und eigenver-
antwortlicher Basis, die umweltrelevanten Aspekte ihrer Tätigkeit zu kontrollie-
ren und kontinuierlich zu verbessern. Außerdem wurde das EG-Öko-Audit-Sys-
tem an die weltweit verfügbare Umweltmanagementnorm EN ISO 14.001
angelehnt, die ebenfalls Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest-
legt. Dies sollte die Verbindung vom EG-Öko-Audit-System und EN ISO
14.001 stärken.
Nach der aktuellen EMAS-Statistik der EU zum 15. Mai 2005 sind europaweit
rund 3100 Organisationen nach der EG-Öko-Audit-Verordnung zertifiziert ge-
wesen. Im Jahr 2002 waren es noch ca. 3 900 Unternehmen. Auch in Deutsch-
land ist dieser Negativtrend deutlich zu Tage getreten: Die Zahl der registrierten
Unternehmen sank von 2 660 zu Beginn des Jahres 2002 auf zuletzt rund 1 600
(Quelle: EU-Kommission; IW-Umwelt-Service Nr. 2 – Mai 2004).
Im Frühjahr 2006 will die EU-Kommission einen Vorschlag für die Über-
arbeitung der EMAS-II-Verordnung vorlegen. Der Umweltgutachterausschuss
(UGA) beim Bundesumweltministerium hat im Dezember 2004 erste Anregun-
gen zur Revision der EMAS-Verordnung vorgelegt und eine frühzeitige Mitwir-
kung an der Diskussion angeregt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich die Teilnehmerzahlen am EG-Öko-Audit-System in den letz-

ten zehn Jahren entwickelt (deutschland- und europaweit)?
2. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Entwicklung der Teilnehmerzahlen,

und wie bewertet sie diese?

Drucksache 15/5777 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
3. Wie haben sich im Vergleich dazu die Teilnehmerzahlen am reinen Umwelt-
managementsystem nach EN ISO 14.001 in den letzten zehn Jahren entwi-
ckelt (deutschland- und europaweit), und wie bewertet die Bundesregierung
dies?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die im Hinblick auf die EG-Öko-Audit-
Verordnung geübte Kritik, dass der Verfahrensablauf bis zur Zertifizierung
sehr bürokratisch ausgestaltet sei?

5. Plant die Bundesregierung national weitere Maßnahmen zu ergreifen, um
die Teilnahme an EMAS attraktiver zu machen bzw. Anreize zur Teilnahme
zu schaffen (z. B. im Sinne des Antrags der Fraktion der FDP „Erhöhung
der Attraktivität des freiwilligen Umweltaudits durch Deregulierung“, Bun-
destagsdrucksache 14/570), und wenn ja, welche Maßnahmen will sie er-
greifen?

6. Wenn nein, warum nicht?
7. Sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten (z. B. auf landesgesetz-

licher Ebene), die Attraktivität der Teilnahme am EG-Öko-Audit zu erhö-
hen?

8. Hat die Bundesregierung im Hinblick auf die geplante Überarbeitung der
EG-Öko-Audit-Verordnung im Sinne der Anregung des UGA bereits auf
europäischer Ebene Einfluss genommen, und wenn nein, warum nicht?

9. Wenn ja, was hat die Bundesregierung insoweit konkret unternommen?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge des UGA zur EMAS-

Revision insgesamt?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung, die EMAS-Revision

dazu zu nutzen, den Aufwand der teilnehmenden Organisationen bei der
Erstellung der Umwelterklärung zu reduzieren?

12. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des UGA, die Umwelter-
klärung in Anlehnung an den bisherigen Anhang III der EMAS-Verordnung
abschließend zu regeln und den Leitfaden für die Umwelterklärung aufzu-
heben?

13. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung des UGA, dass auf eine
Ausweitung von EMAS auf die Belange Nachhaltigkeit, Arbeitsschutz oder
integriertesManagement verzichtet werden sollte, insbesondere um eine zu-
sätzliche Verkomplizierung zu vermeiden?

14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des UGA, dass die Kommission
alle Möglichkeiten zur Vereinfachung der EMAS-Regelungen unter Beibe-
haltung des materiellen Standards nutzen sollte?
Wenn ja, welche Vereinfachungen schlägt die Bundesregierung vor?
Wenn nein, warum nicht?

15. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf europäischer Ebene auf grö-
ßere Anreize zur Teilnahme am EG-Öko-Audit hinzuwirken, und wenn ja,
welche Vorschläge wird die Bundesregierung vorlegen?

16. Welche Anreize zur Teilnahme am EG-Öko-Audit setzen nach Kenntnis der
Bundesregierung andere europäische Mitgliedstaaten?

Berlin, den 15. Juni 2005
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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