BT-Drucksache 15/5391

Verkürzung der Fälligkeitsfristen bei der Sekt-, Branntwein- und Kaffeesteuer

Vom 20. April 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5391
15. Wahlperiode 20. 04. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig
Thiele, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst
Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther
(Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner
Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, GudrunKopp, JürgenKoppelin, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Dr. Dieter
Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der
Fraktion der FDP

Verkürzung der Fälligkeitsfristen bei der Sekt-, Branntwein- und Kaffeesteuer

Die Bundesregierung plant, die Fälligkeitsfristen bei der Branntweinsteuer,
der Schaumwein-, der Zwischenerzeugnis- sowie der Kaffeesteuer von 70 auf
35 Tage zu verkürzen. Ein Referentenentwurf wurde bereits an die Betroffe-
nen verteilt. Diese Verkürzung steht in Widerspruch zu den Gepflogenheiten
der Branche. So ist es in der Sektbranche aufgrund des hohen Wettbewerbs-
drucks üblich, Zahlungsfristen von bis zu 3 Monaten zu gewähren.
Hinzu kommt, dass der deutsche Sekt in direkter Konkurrenz zu Prosecco-
Produkten und Perlweinen steht. Durch die Schaumweinsteuer wird der deut-
sche Winzersekt gegenüber diesen Produkten erheblich benachteiligt. Eine
weitere Preiserhöhung ist deshalb für die deutschen Sektkellereien nicht ohne
den Verlust weiterer Marktanteile möglich.
Durch die Verkürzung der Fälligkeitsfristen werden allein der Sektbranche Mit-
tel in Höhe von ca. 30 Mio. Euro entzogen. Für eine überwiegend mittelstän-
disch geprägte Branche in einer wirtschaftlich schwierigen Situation sind diese
zusätzlichen Belastungen schwer zu verkraften.
Insgesamt kann man davon ausgehen, dass den erheblichen Auswirkungen bei
den Unternehmen nur marginale Einsparungen auf Seiten der öffentlichen
Haushalte gegenüber stehen. Die Verkürzung der Fälligkeitsfrist kann, auch
nach Ansicht der Bundesregierung, zu einer Preiserhöhung bei den betroffenen
Produkten führen. Sie ist damit konjunkturpolitisch bedenklich.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich durch die Verkürzung der

Fälligkeitsfristen bei der Branntweinsteuer, der Schaumwein-, der Zwi-
schenerzeugnis- sowie der Kaffeesteuer?

Drucksache 15/5391 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

2. Beabsichtigt die Bundesregierung die Fälligkeitsfrist von 35 Tagen bei
allen Verbrauchsteuern einzuführen, und wenn nein, warum nicht?

3. Bei welchen Verbrauchsteuern wird die Fälligkeitsfrist nicht auf 35 Tage
begrenzt, und welches sind die Gründe dafür?

4. Welche Branchen bzw. Verbände haben sich bislang gegen die Verkürzung
der Fälligkeitsfrist ausgesprochen, und auf welche Weise beabsichtigt die
Bundesregierung, diesen Einwänden Rechnung zu tragen?

5. Hält die Bundesregierung die von den Verbänden vorgebrachten Einwände
für gerechtfertigt, und wenn nein, warum nicht?

6. Wie hat sich die Menge des in Deutschland verkauften Proseccos im Ver-
hältnis zu der Menge des verkauften Sektes seit Beginn der 14. Legislatur-
periode entwickelt?

7. Warum werden Perlweine anders versteuert als Schaumweine?
8. Wie werden Perlweine und Schaumweine in anderen Mitgliedstaaten der

EU versteuert?
9. Führt nach Auffassung der Bundesregierung die unterschiedliche Besteue-

rung dieser Produkte innerhalb der EU zu Wettbewerbsverzerrungen?
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Verkürzung der

Fälligkeitsfrist bei den Verbrauchsteuern auf den deutschen Weinmarkt und
die mittelständische Wirtschaft?

11. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen auf das Preisniveau
bei den einzelnen von der Verkürzung der Fälligkeitsfristen betroffenen
Produkten bzw. Produktgruppen ein?

12. Inwieweit werden die gesetzlichen Fälligkeitsfristen bei den einzelnen
Verbrauchsteuern nach Kenntnis der Bundesregierung von den betroffenen
Unternehmen unter- bzw. überschritten?

13. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einwand, dass die verkürzten Fäl-
ligkeitsfristen nicht den Zahlungsgepflogenheiten der einzelnen Branchen
gerecht werden?

14. Auf welche Summe beziffert die Bundesregierung die Umstellungskosten
für IT-gestützte Verbrauchsteuererhebungs- und Zahlungsüberwachungs-
verfahren im Zusammenhang mit der Verkürzung der Fälligkeitsfristen bei
Verbrauchsteuern?

15. Auf welche Summe beziffert die Bundesregierung den Liquiditätsentzug
durch die Verkürzung der Fälligkeitsfristen bei Verbrauchsteuern bei den
einzelnen betroffenen Branchen, und hält die Bundesregierung diesen in
Anbetracht des Einsparungspotentials der Maßnahme für gerechtfertigt?

16. Wie hat sich nach Kenntnisstand der Bundesregierung die wirtschaftliche
Situation in den von der Verkürzung der Fälligkeitsfrist bei Verbrauchsteu-
ern betroffenen Branchen seit Beginn der 14. Legislaturperiode verändert,
insbesondere in Bezug auf die Kennzahlen Arbeitsplätze, Produktpreise,
Umsatz bzw. Gewinn?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einwand, dass der Liquiditätsentzug
durch die verkürzten Fälligkeitsfristen bei Verbrauchsteuern für etliche Be-
triebe der betroffenen Branchen existenzbedrohend sein kann?

18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass betroffene Unternehmen
zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit unter Umständen auch Ar-
beitsplätze abbauen können, und wie viele Arbeitsplätze sind nach Ansicht

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5391

der Bundesregierung potentiell von der Verkürzung der Fälligkeitsfristen
bei Verbrauchsteuern betroffen?

Berlin, den 20. April 2005
Dr. Volker Wissing
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Karl Addicks
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Dr. Dieter Thomae
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.