BT-Drucksache 15/5293

Anteil der erneuerbaren Energien am Strombezug der Bundesbehörden

Vom 13. April 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5293
15. Wahlperiode 13. 04. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Angelika Brunkhorst, Birgit Homburger,
Gudrun Kopp, Michael Kauch, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst
Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan,
Ulrich Heinrich, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, JürgenKoppelin, Harald
Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Rainer
Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang
Gerhardt und der Fraktion der FDP

Anteil der erneuerbaren Energien am Strombezug der Bundesbehörden

Die Bundesregierung hat den so genannten Ausstieg aus der friedlichen Nutzung
der Kernenergie sowie die Förderung erneuerbarer Energien zu zentralen Pfei-
lern ihrer Politik erklärt und fördert mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) deren Ausbau und Nutzung.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat die die Beschaffung von Strom aus erneuer-
baren Energiequellen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und seiner Behörden bereits vor Jahresfrist
im Rahmen einer Kleinen Anfrage aufgegriffen (siehe Bundestagsdrucksache
15/3016 vom 28. April 2004 – „Aktivitäten der Bundesregierung zur kosten-
günstigen Stromversorgung von Behörden“). In ihrer Antwort hat die Bundes-
regierung seinerzeit u. a. erklärt, dass Vorbereitungen getroffen werden sollten,
um sämtliche Bundesressorts, Bundesländer und anderen öffentlichen Auftrag-
geber dabei zu unterstützen, im Rahmen ihrer Beschaffung Strom aus erneuer-
baren Energiequellen zu beziehen (vgl. Bundestagsdrucksache 15/3143 vom
14. Mai 2004, Antwort auf die Fragen 9 ff.).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bundesministerien bzw. Bundesbehörden (inkl. des Bundeskanzler-

amtes) haben einen Stromversorgungsvertragmit einemEnergieversorgungs-
unternehmen geschlossen, der die ausschließliche Belieferung mit Strom aus
erneuerbaren Energien garantiert?

2. Welche Bundesministerien bzw. Bundesbehörden (inkl. des Bundeskanzler-
amtes) haben keinen Stromversorgungsvertrag mit einem Energieversor-
gungsunternehmen geschlossen, der die ausschließliche Belieferung mit
Strom aus erneuerbaren Energien garantiert?

3. Wann wurden diese Verträge jeweils abgeschlossen, und wie hoch ist das
Energievolumen (Leistung und Kosten) das im Rahmen des jeweiligen Ver-
trages geliefert wurde?

Drucksache 15/5293 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

4. Verfügt die Bundesregierung über entsprechende Informationen bezüglich
der Strombeschaffung auf Länderebene sowie bei anderen öffentlichen Auf-
traggebern, und wenn ja, wie lauten diese?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung den Unterschied der Kosten für den
Energiebezug über Verträge, welche die ausschließliche Versorgung über
erneuerbare Energien garantieren, im Verhältnis zu konventionellen Ener-
gieversorgungsverträgen?

6. Wie hoch sind die jährlichen Mehraufwendungen für Strom, die in den Res-
sorts anfallen, die einen Energieversorgungsvertrag abgeschlossen haben,
welcher eine ausschließliche Belieferung mit Strom aus erneuerbaren Ener-
gien garantiert, im Vergleich zu einer Belieferung mit konventionellem
Strom?

7. Plant die Bundesregierung künftig, das Bundeskanzleramt sowie die Bun-
desministerienundBehördendesBundes zurNutzungerneuerbarerEnergien
anzuhalten, und wenn ja, auf welche Weise soll dies erfolgen und bis wann
soll dieses umgesetzt werden?

8. Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu veranlasst, nicht zeitgleich
mit dem so genannten Atomausstieg ausschließlich erneuerbare Energie-
quellen im eigenen Zuständigkeitsbereich zu nutzen?

9. Welche Gründe haben die einzelnen Bundesministerien und Behörden des
Bundes, die keine Energieversorgungsverträge über eine Belieferung mit
Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energien abgeschlossen haben, dazu
veranlasst, einer Versorgung mit konventionell erzeugten Strom den Vorzug
zu geben?

10. Wie stellt sich die Energiemenge in Leistung und Preis dar, die seit Beginn
der 14. Legislaturperiode über Energieversorgungsverträge, welche die
ausschließliche Verwendung erneuerbarer Energien garantieren, bezogen
wurde, imVerhältnis zu der gesamten von Bundeskanzleramt, Bundesminis-
terien und Bundesbehörden bezogenen Strommenge (Preis und Leistung)?

11. Wie hat sich der jährliche Stromverbrauch des Bundeskanzleramtes sowie
der einzelnen Bundesministerien und Behörden des Bundes seit Beginn der
14. Legislaturperiode verändert, unter besonderer Berücksichtigung der
Strommenge, die über Energieversorgungsverträge bezogen wurde, welche
die Belieferung mit Strom aus regenerativen Energien garantieren?

12. Wie viele Haushalte in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregie-
rung einen Energieversorgungsvertrag abgeschlossen, welcher die aus-
schließliche Belieferung mit Strom aus erneuerbaren Energien vorsieht?

13. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufwendungen der
privaten Haushalte für den Abschluss von Energieversorgungsverträgen,
welche die Belieferung mit Elektrizität aus ausschließlich erneuerbaren
Energiequellen garantieren?

14. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil des aus Kernenergie
gewonnenen Stroms (Leistung und Kosten) an dem jährlichen Energiever-
brauch des Bundeskanzleramtes, der einzelnen Bundesministerien und Be-
hörden des Bundes?

15. Wie hoch ist die Summe der öffentlichen Mittel, welche die Bundesregie-
rung für Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammen-
hang mit der Förderung erneuerbarer Energien ausgegeben hat?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5293

16. Welche Broschüren bzw. Publikationen hat die Bundesregierung seit
Beginn der 14. Legislaturperiode im Zusammenhang mit der Förderung er-
neuerbarer Energien herausgegeben, und wie hoch waren die jeweils damit
verbundenen Kosten?

17. Welche Internetauftritte hat die Bundesregierung seit Beginn der 14. Legis-
laturperiode im Zusammenhang mit der Förderung erneuerbarer Energien
geschaltet, und wie hoch waren die jeweils damit verbundenen Kosten?

18. Wie hoch ist die Summe der öffentlichen Mittel, welche die Bundesregie-
rung seit Beginn der 14. Legislaturperiode für die Förderung erneuerbarer
Energien ausgegeben hat, und welche Summen entfallen dabei auf die ein-
zelnen, geförderten Energieträger?

Berlin, den 13. April 2005
Dr. Volker Wissing
Angelika Brunkhorst
Birgit Homburger
Gudrun Kopp
Michael Kauch
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Dr. Christel Happach-Kasan
Ulrich Heinrich
Hellmut Königshaus
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Harald Leibrecht
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Andreas Pinkwart
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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