BT-Drucksache 15/5193

zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Frakton der CDU/CSU -15/3804- Abschiebehindernisse beseitigen

Vom 31. März 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5193
15. Wahlperiode 31. 03. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas
Strobl (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/3804 –

Abschiebehindernisse beseitigen

A. Problem

Der Antrag hebt hervor, dass in der Bundesrepublik Deutschland Ende des Jah-
res 2003 453 000 ausreisepflichtige Personen gelebt hätten, von denen nur
227 000 aus verschiedenen rechtlichen und tatsächlichen Gründen eine Dul-
dung besessen hätten. Trotz deutlich zurückgehender Asylbewerberzahlen
reduziere sich die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer nicht. Die Rückfüh-
rung ausreisepflichtiger Ausländer werde vor allem dadurch erschwert, dass die
Betreffenden in aller Regel keine oder falsche Angaben über ihre Identität
machten und sämtliche Pässe oder sonstigen Ausweispapiere vernichteten, um
über ihre Staatsangehörigkeit zu täuschen und Reisewege zu verschleiern.
Vor diesem Hintergrund müsse Ziel der politisch Verantwortlichen in Bund und
Ländern sein, für eine konsequente und zügige Rückführung von abgelehnten
Asylbewerbern sowie illegal in Deutschland lebenden Personen zu sorgen. Ein
konsequenteres Vorgehen sei auch deshalb gerechtfertigt, weil die Aufenthalts-
situation für geduldete Ausländer durch das Zuwanderungsgesetz verbessert
worden sei. Eine solch differenzierte Verfahrensweise sei auch für eine weitere
Stärkung der Integrationsbereitschaft der deutschen Bevölkerung notwendig.
Die Kommunen seien von der Zahlung von sozialen Leistungen für ausreise-
pflichtige ausländische Personen zu entlasten. Ferner sei nicht zu bestreiten,
dass die Kriminalitätsrate unter ausreisepflichtigen Ausländern deutlich höher
sei als unter der sonstigen ausländischen Wohnbevölkerung.
Die Antragsteller fordern die Bundesregierung unter anderem auf,
l durch intensivere und eindringlichere diplomatische Konsultationen mit den

Herkunftsländern dafür zu sorgen, dass sie sich an der Beseitigung von
Rückführungsproblemen aktiv beteiligen;

l die Zusammenarbeit mit solchen Staaten zu überprüfen, die sich einer Besei-
tigung von Problemen bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen verwei-
gern;

Drucksache 15/5193 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

l die Zusammenarbeit mit solchen Staaten zu verstärken, die bereit sind, auch
Staatsangehörige aus benachbarten Staaten aufzunehmen und auf ihrem Ho-
heitsgebiet zu versorgen;

l zur Verbesserung der Identitätsaufklärung eine zentrale Passabgleichstelle
einzurichten;

l bei der Visaerteilung in Staaten, die es an einer hinreichenden Kooperation
bei der Beschaffung von Ausweis- und Passersatzpapieren fehlen lassen und
aus denen eine größere Anzahl von ausreisepflichtigen Staatsangehörigen
stammt, zwingend einen Fingerabdruck oder ein sonstiges biometrisches
Kennzeichen solcher Personen zu nehmen, denen ein Visum für die Bundes-
republik Deutschland erteilt wird.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5193

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/3804 abzulehnen.

Berlin, den 9. März 2005

Der Innenausschuss
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
Vorsitzende

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Josef Philip Winkler
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Drucksache 15/5193 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Rüdiger Veit, Reinhard Grindel, Josef Philip Winkler
und Dr. Max Stadler
I. Zum Verfahren
1. Überweisung
Die Vorlage wurde in der 148. Sitzung des Deutschen Bun-
destages am 16. Dezember 2004 an den Innenausschuss zur
federführenden Beratung sowie an den Auswärtigen Aus-
schuss, den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe und den Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mit-
beratung überwiesen.
2. Voten der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 59. Sitzung am
9. März 2005 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 73. Sitzung am 9. März
2005 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 52. Sitzung am 9. März 2005 mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU die Ableh-
nung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 57. Sitzung am 23. Februar 2005 mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei
einer Stimmenthaltung eines Mitgliedes aus der Fraktion der
CDU/CSU die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner 58. Sitzung am 9. März 2005 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen.
3. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis imfederführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat den Antrag auf Bundestagsdruck-
sache 15/3804 in seiner 57. Sitzung am 9. März 2005 ab-
schließend beraten. Als Ergebnis der Beratungen wurde der
Antrag mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU abgelehnt.
II. Zur Begründung
Die Fraktion der CDU/CSU hebt hervor, zu einer glaubwür-
digen Ausländerpolitik gehöre nicht nur die Zuwanderungs-
steuerung und -begrenzung, sondern auch, dass ausreise-
pflichtige Ausländer zurückgeführt würden. In diesem Be-
reich gebe es jedoch eine Vielzahl von Problemen, die auch
parteiübergreifend von den Ländern beklagt würden. Im An-

trag gehe es darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter
denen Abschiebungen möglich seien. So würde es für die
Ausländerbehörden der Länder eine erhebliche Verbesserung
darstellen, wenn die Aufnahme biometrischer Merkmale in
Visa möglich sei. Durch verbesserte Kooperation mit den
Herkunftsländern solle die Beschaffung von Passersatzpapie-
ren verbessert werden. Man wolle auch die wirtschaftliche
Zusammenarbeit mit anderen Staaten überprüfen, wenn diese
sich gegen eine Kooperation wehrten und diejenigen, die
ganz konkret bei der Rückführung helfen würden, unterstüt-
zen. Der Bund dürfe sich auch nicht selbst Abschiebehinder-
nisse schaffen, indem er zwingend in jedem Fall Flugtaug-
lichkeitsbescheinigungen verlange. Wenn tatsächlich eine
psychische Erkrankung vorliege, aufgrund derer die Abschie-
bung nicht durchgeführt werden könne, könne dies von Ärz-
ten am Flughafen festgestellt werden. Die Erfahrung zeige,
dass in den Herkunftsländern sehr genau registriert werde, ob
man eine Chance habe, auf Dauer in Deutschland zu bleiben.
Durch eine zügige Rückführung könne man auch Schleusern
und Schleppern das Handwerk legen.
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN er-
klären, niemand bestreite, dass es Missbrauchsfälle gebe, im
Antrag gehe es jedoch nicht darum, Abschiebehindernisse zu
beseitigen, sondern eine rigorose Abschiebungspolitik durch-
zusetzen. Die Ausreisepflicht sei zügig durchzusetzen, aber
unter Wahrung eines rechtlich und humanitär einwandfreien
Vollzugs. Bei der Rückführung müsse die Würde und körper-
liche Unversehrtheit der rückzuführenden Personen gewahrt
werden. Der Bund sei vielfach der falsche Adressat der im
Antrag erhobenen Forderungen, da die Abschiebung Länder-
sache sei. Viele der erhobenen Forderungen seien bereits ge-
setzlich geregelt. Die Bundesregierung müsse auch nicht an
ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen erinnert werden; diese
seien selbstverständlicher Bestandteil der Außenpolitik. Wenn
jemand psychisch krank sei oder sein Leiden durch die Rück-
führung intensiviert werde, müsse man sich auch zukünftig
Gedanken machen, ob man eine Flugtauglichkeitsbescheini-
gung ausstellen könne, was der Antrag pauschal ausschließen
wolle. Der Antrag gehe zudem von falschen Zahlen aus und
vermische ausreisepflichtige und geduldete Ausländer. Auch
das Problem der ungeklärten Identität gebe es nicht in der
behaupteten Größenordnung. Die Behauptung, dass vollzieh-
bar ausreisepflichtige ausländische Mitbürgerinnen und Mit-
bürger in ganz besonderer Weise zur Kriminalität neigten, sei
zudem durch nichts belegbar.
Die Fraktion der FDP erklärt, in Fällen, in denen kein
Aufenthaltsrecht mehr bestehe, müssten die notwendigen
Konsequenzen gezogen werden. Insofern enthalte der An-
trag zwar zum Teil richtige Forderungen, diese seien jedoch
teilweise schon erfüllt, während andere über das Ziel hin-
ausgingen. Hauptgrund der Ablehnung sei jedoch, dass
durch den Antrag nur die eine Seite einer Problematik her-
ausgestellt werde, die in der Realität sehr vielschichtiger sei.
Dieser Vielschichtigkeit werde der Antrag nicht gerecht.

Berlin, den 9. März 2005
Rüdiger Veit
Berichterstatter

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Josef Philip Winkler
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

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