BT-Drucksache 15/4914

Entwicklung des Lebenslangen Lernens in Deutschland

Vom 16. Februar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4914
15. Wahlperiode 16. 02. 2005

Große Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Pieper, Ulrike Flach, Hellmut Königshaus, Dr. Karl
Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth),
Dr. Karlheinz Guttmacher, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk,
Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Entwicklung des lebenslangen Lernens in Deutschland

Lebenslanges Lernen und Weiterbildung waren zu keiner Zeit wichtiger als
heute. Die Teilhabemöglichkeiten des Einzelnen am gesellschaftlichen, politi-
schen und wirtschaftlichen Leben hängen entscheidend von seiner Bildung ab.
Die Erweiterung der Europäischen Union und die voranschreitende Öffnung
der Weltmärkte, verbunden mit dem großen Menschen- und Bildungspotenzial
wirtschaftlich stark wachsender Staaten wie z. B. China, Indien und Brasilien
verschärfen die internationale Wettbewerbssituation dramatisch. Der Wett-
bewerb in der nachindustriellen Gesellschaft ist aber zum wesentlichen Teil ein
Wettbewerb der Ideen und der Fähigkeiten zu ihrer Umsetzung.
Der ständige Modernisierungsdruck der Wirtschaft wird weiter ansteigen. Die
Menschen und ihre Fähigkeiten sind entscheidend für Entwicklungen und Inno-
vationen in Forschung und Wirtschaft. Deshalb ist qualitativ hochwertige Bil-
dung die Grundlage für Wachstum- und Beschäftigung und damit entscheidend
für den Wirtschaftsstandort Deutschland und das Funktionieren auch grund-
legend reformierter sozialer Sicherungssysteme.
Lebenslanges Lernen umfasst die Gesamtheit des Lernprozesses über den Le-
benszyklus des Menschen hinweg. Lernen gehört als Wesensmerkmal zum
Menschsein. Im Folgenden wird diese Definition analog zu der auf dem Euro-
päischen Rat von Luxemburg 1997 gefundenen Formulierung eingeschränkt
auf jede zielgerichtete Lerntätigkeit, die einer kontinuierlichen Verbesserung
von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen dient.
In den Schlussfolgerungen der Europäischen Ratssitzung von Lissabon im
März 2000 wurde zutreffend festgestellt, dass sich „Europa unbestreitbar auf
dem Weg in das Zeitalter des Wissens befindet“, mit all seinen Konsequenzen
für das kulturelle, wirtschaftliche und soziale Leben. Die Lern-, Lebens- und
Arbeitsmuster wandeln sich rascher als je zuvor. Das bedeutet nicht nur, dass
sich Einzelne an den Wandel anpassen und „eingefahrene“ Handlungsmuster
ändern müssen, sondern auch, dass Organisationen, Firmen und Verwaltung
insgesamt zu „lernenden Organismen“ werden.

Drucksache 15/4914 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Kontinuierliche Erwachsenenbildung ist zur Absicherung der Funktionsfähig-
keit der freiheitlichen Gesellschaft aber nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht,
sondern auch im Hinblick auf die Möglichkeiten demokratischer Teilhabe
nötig. Somit geht es nicht nur um die berufsbegleitende Weiterbildung oder
zusätzliche bzw. nachgeholte Ausbildungen, sondern auch um allgemeine und
politische Bildung.
Die deutsche Gesellschaft steht über den wirtschaftlichen Wandel hinaus vor
weiteren schwerwiegenden Herausforderungen, die sich aus den demografi-
schen Fakten ergeben. Bereits 2030 wird der Anteil der über 60-Jährigen an der
Gesamtbevölkerung mehr als 40 Prozent betragen. Der Anteil jüngerer Fach-
kräfte in der Wirtschaft wird sich dramatisch zugunsten der Älteren verschie-
ben. Schon daran wird deutlich, dass diese Entwicklung das Bildungssystem
vor eine gewaltige Herausforderung stellt und der Stellenwert von Weiterbil-
dung massiv aufgewertet werden muss.
Bis 2050 wird die Bevölkerungszahl in Deutschland voraussichtlich von derzeit
etwa 82 Millionen auf etwa 68 Millionen Einwohner zurückgehen.
2020 werden sich diejenigen Menschen im produktivsten Teil ihres Erwachse-
nenalters befinden, die jetzt zwischen 10 und 35 Jahren alt sind. Viele dieser
Menschen haben aber als Jugendliche eine Bildung bekommen, die bereits
heute hinter den Anforderungen der Wirtschaft erheblich zurückbleibt. Derzeit
sind ca. 20 bis 25 Prozent eines Schulabgängerjahrganges von ihren Bildungs-
voraussetzungen her als höchst problematisch einzustufen. Die Schulbildung
erfüllt international gesehen allenfalls mittelmäßige Anforderungen, dies haben
die PISA-Studien eindrucksvoll bewiesen. Daher wird es auch einen erheb-
lichen Bedarf am Nachholen von Grundqualifikationen geben, der mit den
Möglichkeiten und Methoden der Weiterbildung erfüllt werden muss. Dabei
stellen sich auch pädagogisch besonders anspruchsvolle Aufgaben. Die gegen-
wärtig bei vielen jetzt ganz jungen Menschen unzureichende Lernfähigkeit
muss erweitert und die Fähigkeiten, individuelle Lernstrategien zu entwickeln,
müssen oft erst herausgebildet werden.
Das Angebot des Zweiten Bildungsweges für junge und ältere Erwachsene zum
Erwerb zusätzlicher schulischer Qualifikationen ist in diesem Zusammenhang
von großer Bedeutung.
Im Wesentlichen ergeben sich, dem Gutachten „Bildung neu denken“ des Ver-
bandes der bayerischen Wirtschaft folgend, drei Arten von Weiterbildung:
– Aufstiegsweiterbildung
– Umstiegsweiterbildung
– rehabilitative Weiterbildung und Nachqualifikation.
Um Aufstiegsweiterbildung handelt es sich immer dann, wenn Personen Zu-
satzqualifikationen erwerben, die zum Erreichen höherer bzw. besser bezahlter
Positionen erforderlich sind oder wenn Umschulungen bzw. Anpassungsquali-
fizierungen mit beruflichem Aufstieg verbunden sind. Aufstiegsweiterbildun-
gen sind bereits in erheblichem Umfang etabliert.
Umstiegsweiterbildung wird um so wichtiger, um so dynamischer die Verände-
rungsprozesse in der Wirtschaft ablaufen. Schnelle Produktentwicklungen und
schnelle Umsetzung technischer Neuerungen im Alltag lassen hergebrachte
Berufsbilder schnell verschwinden und ebenso schnell neue Berufsbilder ent-
stehen. Immer mehr Menschen werden Umstiegsfortbildungen benötigen, um
im Arbeitsmarkt mithalten zu können.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4914

Die Bedeutung der Nachqualifikation und der rehabilitativen Weiterbildung
wird stark ansteigen. Dies ist, wie schon dargestellt, einerseits der demografi-
schen Entwicklung geschuldet, die ein Ausschöpfen der vorhandenen Bega-
bungs- und Bildungsreserven erforderlich macht.
Andererseits ergibt sich ihre Bedeutung aus dem Erfordernis, langjährig Arbeits-
losen und Frauen und Männern, die aus familiären Gründen längere Zeit nicht
erwerbstätig waren, den Wiedereinstieg ins Berufsleben möglich zu machen.
Zusätzlich stellen sich die Aufgaben, zugewanderte Arbeitskräfte durch Weiter-
bildung zu integrieren und sie ggf. dadurch höher zu qualifizieren.
Entgegen den allgemein anerkannten Erfordernissen und den Vorgaben des
Europäischen Rates hat sich die Situation der Weiterbildung in Deutschland
negativ entwickelt.
Die Teilnehmerzahlen an Weiterbildungsmaßnahmen sind drastisch zurück-
gegangen. Allein im Jahr 2003 sind, in erster Linie verursacht durch die starken
Kürzungen der Bundesanstalt für Arbeit, ca. 20 000 Arbeitsplätze im Weiter-
bildungsbereich abgebaut worden.
Auch bei vielen Bundesländern wurde und wird bei den Zuschüssen an die
Weiterbildungsträger erheblich gekürzt.
Die Infrastruktur der Weiterbildungsträger ist in der Konsequenz dadurch stark
beeinträchtigt worden, ebenso hat sich die Lage der freiberuflich in der Weiter-
bildung beschäftigten Dozentinnen und Dozenten in erheblichem Maße ver-
schlechtert.
Derzeit beteiligen sich mehr als 20 Millionen Erwachsene jährlich an institutio-
nellen Lernaktivitäten. Prozentual ist dies bedeutend weniger als in vergleich-
baren Staaten. Die Frage, wie Weiterbildung nach Ansicht der Bundesregierung
auf Dauer organisiert und finanziert werden soll, stellt sich somit grundsätzlich.
Eine wichtige besondere Form der Angebote für berufs- und lebensbegleitendes
Lernen ist der Fernunterricht sowohl in seiner klassischen Form mit Lehrbrie-
fen als auch mit stark steigender Tendenz als E-Learning mit Nutzung direkter
Kommunikation im Internet bzw. in der gemischten Form des „blended lear-
ning“. Auch in diesen Bereichen werden viele Möglichkeiten in Deutschland
noch zu wenig genutzt. Die Nutzung von E-Learning in der beruflichen Weiter-
bildung in Deutschland liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Bei der
Nutzung von Fernunterricht erreichen z. B. die Niederlande gemessen an der
Bevölkerungszahl eine doppelt so hohe Teilnahmequote. Die Bundesregierung
hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP zur Situation
des Fernunterrichtes in Deutschland auf Bundestagsdrucksache 15/4708 be-
merkt, dass sie bereit sei, die Förderung neuer Medien in der Bildung, die die
Bereiche Hochschule, Schule und berufliche Bildung umfasst, fortzusetzen.
Hier stellen sich – neben der Frage nach den vorgesehenen Mitteln und
Programmen – Fragen nach der verstärkten Nutzung internationaler Koopera-
tionen, der Förderung von Vielfalt und Qualität sowie der Förderung der
Akzeptanz der Angebote in der Bevölkerung. Gefragt werden muss auch, ob
privatwirtschaftlichen Initiativen auf dem Bildungsmarkt hinreichende Entfal-
tungsmöglichkeiten geboten werden, ohne sie durch benachteiligende Förder-
praktiken und Überregulierungen zu behindern.
Ein hohes Niveau an Einkommen, an Gesundheitsleistungen und sozialer
Sicherheit lässt sich nur halten, wenn die Wirtschaft weiter für eine hohe Wert-
schöpfung sorgt. Voraussetzung dafür ist ein hervorragendes Bildungswesen,
das im gesamten Weiterbildungsbereich ein vielfältiges und qualitativ hochwer-
tiges Angebot umfasst und bei der erwachsenen Bevölkerung die notwendige
Akzeptanz findet. Die Politik ist aufgefordert, für die dazu notwendigen Rah-
menbedingungen zu sorgen.

Drucksache 15/4914 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bereitschaft von Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmern in Deutschland, sich lebenslang fortzubilden im Hin-
blick auf die wirtschaftlichen Notwendigkeiten?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen der Wei-
terbildungsquote und der Produktivität in unserer Volkswirtschaft?

3. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nahmen insgesamt 2000
bis 2004 an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teil?

4. Sieht die Bundesregierung in Bezug auf die Teilnahme Unterschiede
zwischen hoch- und geringqualifizierten Arbeitnehmern, Männern und
Frauen, jüngeren und älteren Arbeitnehmern, Voll- und Teilzeitkräften,
Alleinerziehenden, sowie zwischen in- und ausländischen Arbeitnehmern?

5. Wenn ja, wie sehen diese Unterschiede – möglichst genau beschrieben –
aus?

6. Wie erklärt die Bundesregierung die ggf. vorhandenen Unterschiede?
7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um insbesondere

die Weiterbildungsquote der geringqualifizierten Arbeitnehmer, der aus-
ländischen Arbeitnehmer und der alleinerziehenden Mütter und Väter zu
verbessern?

8. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um den Anteil der
Bevölkerung am lebenslangen Lernen bis zum Jahre 2010 auf 12,5 Prozent
zu erhöhen, wie es als Ziel im Synthesebericht des CEDEFOP (Europäi-
sches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung) zur Maastricht-Studie
angeregt ist?

9. Welche Rolle und Funktion soll das Netz der deutschen Volkshochschulen
im Kontext des lebenslangen Lernens übernehmen?

10. Welche Maßnahmen ergriff die Bundesregierung bereits, nachdem Studien
der OECD, des CEDEFOP und der Weltbank zu Tage brachten, dass die
Beratungsdienste in Europa konzeptionell und praktisch reformiert werden
müssen, um den Anforderungen der Wissensgesellschaft gerecht zu wer-
den?

11. Wie viele Weiterbildungskollegs, wie viele Volkshochschulen und wie
viele sonstige anerkannte Träger bieten gegenwärtig auf dem Zweiten Bil-
dungsweg die Nachholung welcher Schulabschlusse in Deutschland an?

12. Wie haben sich die Zahlen der Schulanfänger des zweiten Bildungsweges
an Weiterbildungskollegs, Volkshochschulen und sonstige Bildungsträger
differenziert nach Bildungsgängen und Geschlecht jeweils jährlich in den
letzen zehn Jahren in den einzelnen Bundesländern entwickelt?

13. Wie haben sich die Zahlen der erfolgreichen Schulabgänger des Zweiten
Bildungsweges an Weiterbildungskollegs, Volkshochschulen und anderen
Bildungsträgern differenziert nach Bildungsgängen und Geschlecht jeweils
in den letzten zehn Jahren in den einzelnen Bundesländern entwickelt?

14. Wie hat sich die Abbrecherquote von Teilnehmern auf dem Zweiten
Bildungsweg jeweils in den letzten zehn Jahren differenziert nach den
jeweiligen Bildungsgängen und Geschlecht nach Trägern und Bundes-
ländern entwickelt?

15. Welche Alterstruktur weisen die Teilnehmer des Zweiten Bildungsweges
differenziert nach Abschlussart und Erfolg bzw. Abbruch jeweils in den
letzten zehn Jahren in den einzelnen Bundesländern auf?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/4914

16. Wie hoch ist die prozentuale Quote derjenigen, die für das Nachholen eines
Schul- oder Berufsabschlusses eine volle oder teilweise Förderung aus
öffentlichen Mitteln erhielten?

17. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Jugendlichen und jungen Erwach-
senen, die eine öffentlich geförderte Qualifikations- oder Weiterbildungs-
maßnahme ohne Abschluss abgebrochen haben?

18. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesen Anteil zu verrin-
gern?

19. Wie viel Zeit vergeht nach dem letzten berufsqualifizierenden Abschluss
durchschnittlich, bis erste Weiterbildungsmaßnahmen besucht werden?

20. Welchen Stellenwert hatten Sprachkurse zur Migrantenförderung bisher
und welche Rolle werden sie zukünftig in der allgemeinen Weiterbildung
spielen?

21. Welche Weiterbildungsmaßnahmen haben sich speziell zur Verbesserung
der Integration von Frauen mit Migrationshintergrund bewährt und wie ge-
denkt die Bundesregierung in diesem Bereich fortzufahren?

22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Anstrengungen der Hochschulen,
den Weiterbildungsmarkt zu erschließen?

23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Stifterverbandes für die
Deutsche Wissenschaft, an den meisten Hochschulen bestünde kein tat-
sächliches Marketingkonzept für den Bereich Weiterbildung (vgl.: Hoch-
schulen im Weiterbildungsmarkt, herausgegeben vom Stifterverband für
die Deutsche Wissenschaft, Essen 2003, S. 17)?

24. Wie können Hochschulen angesichts des in vielen Fachbereichen anhalten-
den Abbaus von wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen erfolgreich zusätz-
liche Angebote für die Weiterqualifizierung machen?

25. Welche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten hält die Bundesregierung
für denkbar, um das E-Learning zum selbstverständlichen Lehr- und Lern-
werkzeug an Hochschulen zu machen bzw. es weiter zu verbreiten?

26. Wie steht die Bundesregierung zu dem Modell, den Übergang von der
beruflichen zur höheren Bildung, durch die Integration von Elementen der
Berufsausbildung in die Hochschulbildung, zu erleichtern?

27. Welche arbeits- und dienstrechtlichen Hindernisse bestehen für Hochschu-
len, auf dem Weiterbildungsmarkt tätig zu werden?

28. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit der Verzahnung von be-
ruflicher Bildung und Hochschulbildung, die sich u. a. aus Verrechnungs-
möglichkeiten zwischen den spezifischen Kreditpunktesystemen ECVET
und ECTS ergeben können?

29. Wie verteilt sich die öffentliche Weiterbildungsförderung näherungsweise
auf die Förderbereiche der beruflichen, allgemeinen und politischen Wei-
terbildungen?

30. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die unter-
schiedlichen direkten und indirekten Transfers für die Bildungsförderung
zusammenzufassen und zu harmonisieren?

31. Welche Maßnahmen zur staatlichen Förderung des Bildungssparens hat die
Bundesregierung ergriffen?

Drucksache 15/4914 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

32. Welche konkreten Änderungen im Vermögensbildungsgesetz hält die
Bundesregierung für notwendig, um die Weiterbildungsbereitschaft zu
fördern?

33. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll und notwendig, das individuelle
Bildungssparen der Förderung der allgemeinen Vermögensbildung gleich-
zustellen?

34. Wie beurteilt die Bundesregierung das Konzept, jährliche Einzahlungen
auf ein Bildungssparkonto mit einem bestimmten Volumen mit einer „Bil-
dungssparzulage“ zu fördern (analog zur Arbeitnehmer-Sparzulage)?

35. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, weitere Anreize für
Bildungssparen zu setzen?

36. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für möglich, um die
Berücksichtigung von Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung im
Einkommenssteuerrecht zu verstärken?

37. Welche Erfahrungen des französischen Modells der Weiterbildungsfinan-
zierung könnten nach Ansicht der Bundesregierung ggf. für Deutschland
positiv auszuwerten sein?

38. Welche Teile des schwedischen Modells des Erwachsenenlernens hält die
Bundesregierung ggf. für auf Deutschland übertragbar?

39. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in ihrer Eigenschaft als
Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, um Vereinbarungen zum lebenslangen
Lernen bzw. zu Lernzeitkonten in den Tarifverträgen zu verankern?

40. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Konzept der Lern-
zeitkonten bei den Tarifpartnern stärker zu bewerben?

41. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, dass Arbeitgeber und
Gewerkschaften Weiterbildungsagenturen einrichten sollten, die sich be-
sonders um die Weiterbildung bislang wenig berücksichtigter Gruppen wie
Migranten oder An- und Ungelernte kümmern sollen?

42. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, solche Weiterbildungsagen-
turen in Form der Projektförderung zu unterstützen?

43. Hält die Bundesregierung die Einführung von Fonds für die berufliche
Weiterbildung auf gesetzlicher Basis für sinnvoll?

44. Wenn ja, gibt es bereits konkrete Vorbereitungen für eine solche Regelung
und wie sehen diese aus?

45. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass eine öffentliche För-
derung von Angeboten der Weiterbildung nur im Falle eines öffentlichen
Interesses erfolgen sollte?

46. Wer soll nach Ansicht der Bundesregierung ggf. das öffentliche Interesse
feststellen?

47. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass, wenn ein solches
öffentliches Interesse nicht vorliegt, für Angebote der Weiterbildung
kostendeckende Gebühren zu erheben sind?

48. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Gutscheinmodellen bei
der Qualifizierung und Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmern nach den bisherigen Erfahrungen?

49. Wie viele Arbeitnehmer sind seit der Einführung des Job-Aktiv-Gesetzes
durch Übernahme der Weiterbildungskosten in Betrieben gefördert wor-
den?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/4914

50. Wie hoch lag das finanzielle Volumen dieser Förderung?
51. Für wie viele jüngere Erwachsene ist in den letzten Jahren im Rahmen des

Dritten Buches Sozialgesetzbuch (§§ 59 ff.) eine Berufsausbildungsbei-
hilfe gezahlt worden?

52. Wie hoch war das finanzielle Volumen dieser Förderung?
53. Für wie viele qualifizierte Fachkräfte hat das Bundesministerium für Bil-

dung und Forschung (BMBF) im Rahmen der „Stiftung Begabtenförde-
rungswerk berufliche Bildung“ die fachbezogene und berufsübergreifende
Weiterbildung in den Jahren 2002 bis 2004 gefördert?

54. Wie viele Weiterbildungangebote zur Förderung der Berufsrückführung
nach einer Familienphase gab es zwischen 2000 und 2004 insgesamt und
wie viele davon waren BA-gefördert?

55. Welcher Anteil der öffentlich geförderten Weiterbildung berücksichtigte
die Vereinbarkeit der Organisation der Kurse mit familiären Verpflichtun-
gen?

56. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Gesichtspunkt der Vereinbar-
keit von Familie und Weiterbildung in Zukunft stärker Berücksichtigung
finden muss?

57. Wie viele Bildungsgutscheine wurden im Vergleich zu 2003 von der Bun-
desagentur für Arbeit 2004 ausgestellt?

58. Wie war die zahlenmäßige Verteilung von Bildungsgutscheinen im Bun-
desgebiet?

59. Wie ist das Verhältnis in den einzelnen Ländern von Bildungsgutscheinen
und Bildungsmaßnahmen (Angebot und Nachfrage) zu bewerten?

60. Wie viele Bildungsgutscheine wurden 2004 im Bundesgebiet und in den
einzelnen Ländern nicht eingelöst?

61. Aus welchen Gründen sind nach Ansicht der Bundesregierung diese Bil-
dungsgutscheine nicht eingelöst worden?

62. Was sagen die prozessorientierten Daten des von der BA 2003 gestarteten
Projektes „Biographische Daten“ über die durchschnittlichen Zeiten zwi-
schen Arbeitslosenmeldung, Beratung, Ausgabe von Bildungsgutscheinen
und Eintritt in eine Maßnahme aus?

63. Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung aus dem
getesteten empirischen Verfahren des BMBF vor, zum Thema: soziale
Lage, Qualifikation und Arbeitsbedingungen von Lehrenden in der Weiter-
bildung?

64. Wenn noch keine Auswertung des Datenmaterials stattgefunden haben
sollte, wann ist mit dieser zu rechnen?

65. Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis der Bundesagentur für Ar-
beit, älteren Arbeitnehmern (50 +) kaum noch Weiterbildungsangebote zu
vermitteln im Hinblick auf die Wichtigkeit von lebenslangem Lernen und
der Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung auch für Ältere?

66. Wie beurteilt die Bundesregierung die Mittelvergabe der einzelnen Länder
im Eingliederungstitel § 71b SGB IV in Bezug auf die Anzahl der Lang-
zeitarbeitslosen (z. B. Bayern 11,30 Prozent bei ca. 130 000 Langzeitar-
beitslosen; Sachsen 7,31 Prozent bei ca. 182 000 Langzeitarbeitslosen) im
Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse?

Drucksache 15/4914 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

67. Welche Maßnahmen erachtet die Bundesregierung für sinnvoll, um der
Tendenz entgegenzuwirken, immer weniger Langzeitarbeitslose in Weiter-
bildungsmaßnahmen zu fördern (Anstieg der Langzeitarbeitslosen um
25,5 Prozent, Abnahme der Weiterbildungsmaßnahmen um 51,7 Prozent)?

68. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Mitte Dezember
2004 erst 38 Prozent aller Agenturen für Arbeit die Bildungszielplanung
für das Jahr 2005 erstellt hatten?

69. Welches waren in den Jahren 2000 bis 2004 die wichtigsten Schwerpunkte
und Inhalte beruflicher Weiterbildung für Angehörige der Bundesagentur
für Arbeit, und welche Veränderungen gab es dabei in der Entwicklung der
letzten Jahre?

70. Zu welchen Themen fanden die Weiterbildungsmaßnahmen dieser Mitar-
beiter statt und welche und wie viele gezielte berufsfeldtypische, berufs-
kundliche Weiterbildungen waren darunter?

71. Welche Ergebnisse hat die Initiative „Lernende Regionen“ aus Sicht der
Bundesregierung erbracht und wie gedenkt die Bundesregierung das Pro-
gramm „Lernende Regionen“ in Zukunft fortzuführen?

72. Wie viele Menschen nutzen im Vergleich zu den Vorjahren das Internet?
73. Wie ist die Nutzung des Internet nach sozialen Milieus, nach Alter, In- und

Ausländern und nach Männern und Frauen unterschieden?
74. Gibt es Untersuchungen oder Schätzungen, in welchem Umfang einerseits

Interesse an E-Learning bei den Nutzern besteht und andererseits das Inter-
net tatsächlich zu E-Learning-Zwecken genutzt wird?

75. Plant die Bundesregierung Aktivitäten, um das „Offliner-Problem“ zu
lösen, das darin besteht, dass insbesondere Personen ohne Schulabschluss
oder mit Hauptschulabschluss und ältere Menschen keinen Zugang zum
Internet haben und so von Informationen und E-Learning-Angeboten abge-
schnitten sind?

76. Wie ist die Entwicklung der Aktivitäten von Volkshochschulen im E-Lear-
ning-Bereich einzuschätzen und welche Zukunftsperspektiven sieht die
Bundesregierung in diesem Bereich?

77. Wie bewertet die Bundesregierung die Vielfalt der Fernunterrichtsange-
bote, ihre Qualität und ihrer Akzeptanz in der Bevölkerung in Deutschland
im Vergleich zu anderen hochentwickelten Industriestaaten?

78. In welchem auch finanziellen Umfang wird die Bundesregierung die För-
derung neuer Medien im Bereich der Bildung, die die Bereiche Hoch-
schule, Schule und berufliche Bildung umfasst, voraussichtlich fortsetzen?

79. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung im Zuge der Globalisierung
der Bildungsmärkte dem E-Learning-Angebot deutscher Hochschulen bei
und in welchem Umfang sollen diese Aktivitäten auch in Bezug auf Mar-
keting unterstützt werden?

80. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung im Zuge der Globalisierung
der Bildungsmärkte dem E-Learning-Angebot privater Anbieter im
Bereich der beruflichen Weiterbildung bei und sollen diese Aktivitäten
ebenfalls unterstützt werden?

81. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage, dass sich private Bildungs-
unternehmen zunehmend wettbewerbsverzerrenden Regulierungen ausge-
setzt sehen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/4914

82. Wie können nach Ansicht der Bundesregierung trägerbedingte Wettbe-
werbsverzerrungen zwischen privaten und kommunalen Weiterbildungs-
trägern vermieden werden?

83. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Fragen der Qualifizie-
rung, Aus- und Weiterbildung in einem eigenen Bildungsförderungsgesetz
zusammengefasst werden sollten, in dem z. B. Elemente des Aufstiegsfort-
bildungsförderungsgesetzes, des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
und des Berufsbildungsgesetzes zusammengeführt werden?

84. Wenn ja, welche Ziele sollten mit einem solchen Gesetz verfolgt werden?

Berlin, den 15. Februar 2005
Cornelia Pieper
Ulrike Flach
Hellmut Königshaus
Dr. Karl Addicks
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Dirk Niebel
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.