BT-Drucksache 15/4896

Eintrittskarten zur Fußball-Weltmeisterschaft und Datenschutz

Vom 16. Februar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4896
15. Wahlperiode 16. 02. 2005

Kleine Anfrage
der AbgeordnetenGisela Piltz, Detlef Parr, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster),
Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen,
Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Dr. Karlheinz Guttmacher,
Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch,
Dr. Heinrich L. Kolb, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der
Fraktion der FDP

Eintrittskarten zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und Datenschutz

Das Organisationskomitee (OK) der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutsch-
land hat gemeinsam mit dem Fußball-Weltverband (FIFA) Richtlinien zum Ver-
kauf der WM-Tickets bekannt gegeben. In einer ersten Verkaufsphase werden
seit dem 1. Februar 2005 weltweit 812 000 der insgesamt 3,2 Millionen Tickets
verkauft. Wer ein Ticket beantragt, muss im Rahmen der Online-Bestellung
persönliche Informationen wie Name, Alter, Anschrift, Pass- oder Personalaus-
weisnummer, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung oder
Kreditkartendaten preisgeben. Gegen die Nutzung und Weitergabe der persön-
lichen Daten für Werbezwecke kann der Online-Besteller schriftlich auf dem
Postweg widersprechen.
Auf den Eintrittskarten sind Chips enthalten, die nach dem Radio-Freqency-Iden-
tification-System (RFID) funktionieren. Die RFID-Labels enthalten einfache
Speicherchips und Transponder, die in der Nähe eines entsprechenden Lesegerä-
tes mit Strom versorgt werden und berührungslos die auf dem Chip gespeicherten
Daten übermitteln können.
Mit dem RFID-Chip will das Organisationskomitee die Fälschungssicherheit der
Karten erhöhen und den Schwarzmarkthandel unterbinden. Dazu müssen aber
auf den RFID-Chips personenbezogene Daten gespeichert werden, die später an
den Stadien die eindeutige Identifikation des Karteninhabers ermöglichen.
Laut Antwort des nordrhein-westfälischen Ministers für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport auf die Kleine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion (Drucksache
13/5828) vom 12. August 2004 erfolgen alle Aktivitäten im Zusammenhang mit
der Ausgestaltung der Eintrittskarten zur Fußballweltmeisterschaft 2006 in enger
Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern (BMI).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung das Online-Bestell-Verfahren bezüglich der

Angabe persönlicher Daten und der weiteren Verwendung der Daten in daten-
schutzrechtlicher Hinsicht?

Drucksache 15/4896 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
2. Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Organisationskomitee mit der
Weitergabe der Daten Einnahmen erzielt, und wenn ja, sind diese Einnah-
men fester Bestandteil im Haushalt des Organisationskomitees?

3. Ist der Bundesregierung bekannt, was mit den Datensätzen passiert, die bei
der Online-Bestellung gesammelt werden, und wenn ja, welche Erkennt-
nisse hat die Bundesregierung?

4. Wie lange werden die Daten nach Kenntnis der Bundesregierung gespei-
chert?

5. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die erhobenen Daten sämtlich
für die Abwicklung und Sicherheit des Verlaufs sowie die Unterbindung
von Schwarzmarkthandel erforderlich sind, und wie begründet sie ihre
diesbezügliche Auffassung?

6. Welche politischen, administrativen und sonstigen Maßnahmen wird die
Bundesregierung ergreifen, um einen Missbrauch der Daten zu verhin-
dern?

7. Wie wird sichergestellt, dass auch solche Personen ungehinderten Zugang
zum Stadion haben, deren Pass- oder Personalausweisnummer sich z. B.
wegen Erhalts eines neuen Passes in der Zeit zwischen dem Erwerb der
Eintrittskarte und dem Tag der Veranstaltung ändert?

8. Wie ist der Fall der entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe der
Eintrittskarte an Dritte z. B. wegen Krankheit oder sonstiger Verhinderung
des ursprünglichen Karteninhabers im Hinblick auf einen ungehinderten
Zugang zum Stadion geregelt?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz der RFID-Chips auf den
Eintrittskarten in datenschutzrechtlicher Hinsicht?

10. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Daten auf den RFID-Chips, die
auf den Eintrittskarten angebracht sind, gespeichert werden, und wenn ja,
was wird auf den RFID-Chips gespeichert?

11. Über welche Speicherkapazitäten verfügen nach Kenntnis der Bundesre-
gierung die RFID-Chips auf den Eintrittskarten?

12. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Zutrittskontrollsysteme
in deutschen Stadien, und wie beurteilt sie vor diesem Hindergrund die
Notwendigkeit für die Einführung der RFID-Kontrolltechnik auf den Ein-
trittskarten?

13. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, die Funktionsweise der RFID-
Chips zu beschränken?

14. Soll die RFID-Technik nach Kenntnis der Bundesregierung bei zukünf-
tigen Fußballspielen, unter anderem auch in der Fußball-Bundesliga, flä-
chendeckend eingesetzt werden?

15. Hält die Bundesregierung das so genannte Strichcode-Verfahren für eine
sinnvolle Alternative zum Einsatz von RFID-Chips, wie begründet sie ihre
diesbezügliche Auffassung, und welche weiteren Alternativen sind der
Bundesregierung bekannt?

Berlin, den 15. Februar 2005
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.