BT-Drucksache 15/4734

Anti-Benachteiligungsgesetz für den deutschen Mittelstand auf den Weg bringen

Vom 26. Januar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4734
15. Wahlperiode 26. 01. 2005

Antrag
der Abgeordneten Rainer Brüderle, Gudrun Kopp, Dirk Niebel, Birgit Homburger,
Ernst Burgbacher, Dr. Karl Addicks, Angelika Brunkhorst, Helga Daub, Jörg
van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich,
Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb,
Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Günther Friedrich Nolting,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Anti-Benachteiligungsgesetz für den deutschen Mittelstand auf den Weg bringen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Mittelstand ist das Herzstück der deutschen Wirtschaft. Er stellt über
99 Prozent der insgesamt steuerpflichtigenUnternehmen in Deutschland. Kleine
und mittlere Unternehmen beschäftigen über 70 Prozent der sozialversiche-
rungspflichtigen Arbeitnehmer und erwirtschaften dabei nahezu die Hälfte des
deutschen Sozialproduktes. Sie erbringen zudem über 80 Prozent der Ausbil-
dungsleistung in Deutschland. Kleine und mittelständische Betriebe sind inno-
vative Triebkräfte und garantieren in vielen Sektoren einen wirksamen Wettbe-
werb.
Der frühere Wachstums- und Beschäftigungsmotor ist allerdings in den vergan-
gen fünf Jahren zusehends ins Stocken geraten und hat sich bedauerlicherweise
zum Sorgenkind der deutschen Wirtschaft entwickelt. Von den in diesem Zeit-
raum verloren gegangenen Arbeitsplätzen sind allein 77 Prozent kleineren Un-
ternehmen (bis 49 Beschäftigte) zuzuordnen. Diese Betriebe sind auch von über
drei Viertel aller Insolvenzen betroffen. Das neue Phänomen eines kränkelnden
Mittelstandes ist ein ernster Hinweis auf eine Verschlechterung der Rahmenbe-
dingungen in Deutschland.
Mit den traurigen Insolvenzrekorden korrespondieren die Finanzierungspro-
bleme kleiner und mittlerer Unternehmen. Dazu haben auch konjunkturelle Ein-
flüsse sowie geschäftspolitische Entscheidungen in der Kreditwirtschaft beige-
tragen. Darüber hinaus wirkt in zunehmendem Maß die immer restriktivere Re-
gulierung der Geschäftsbeziehungen zwischen den Banken und Unternehmen
als Hemmnis bei der Finanzierung und insbesondere bei der Kreditvergabe. War
Basel II vielfach Vorwand und weniger Anlass für eine zurückhaltende Kredit-
vergabe, belasten vor allem viele gesetzliche und verwaltungstechnische Über-
reglementierungen die Finanzierung kleiner und mittlerer Betriebe.

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Die Mittelstandsoffensive der Bundesregierung aus dem Jahr 2003 hat sich als
weitere leere Worthülse des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolf-
gang Clement, entpuppt. Sie hat faktisch kaum zu einer Verbesserung der wirt-
schaftlichen Lage für kleine und mittlere Betriebe geführt. Die medienwirksam
inszenierten Rettungsversuche des Bundeskanzlers von angeschlagenen Groß-
unternehmen haben sich längst als unwirksame Interventionen erwiesen. Markt-
wirtschaftliche Konsolidierungsprozesse können auch von der Politik nicht ver-
hindert werden. Vielmehr muss sich die Bundesregierung endlich wieder darauf
besinnen, ein wachstumsförderndes Umfeld für den deutschen Mittelstand zu
schaffen.
Im Vergleich zu großen Unternehmen befinden sich die kleinen und mittleren
Betriebe in einer deutlich schlechteren konjunkturellen Verfassung, wie jüngst
das Mittelstandsbarometer des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung an der Uni-
versität München und der KfW-Bankengruppe (KfW: Kreditanstalt für Wieder-
aufbau) feststellte. Während Großkonzerne aufgrund ihrer internationalen Ver-
flechtungen von der immer noch boomenden Exportkonjunktur profitieren kön-
nen, driften die mehrheitlich binnenorientierten Mittelständler ins konjunktu-
relle Abseits. Auch dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass der deutsche
Mittelstand in den vergangenen Jahren von der Regierungskoalition links liegen
gelassen worden ist. Symbolisch für diese „Politik der Ignoranz“ gegenüber
kleinen und mittleren Unternehmen steht der Beschluss der Bundesregierung,
zwei Mrd. Euro aus der Mittelstandsförderung des ERP-Sondervermögens
(ERP: European Recovery Program) zum Stopfen selbst verursachter Haushalts-
löcher abzuzweigen.
Kleine undmittlere Unternehmenwerden in vielfältigerWeise von der amtieren-
den Bundesregierung benachteiligt. Ein viel zu kompliziertes Steuerrecht belas-
tet Personengesellschaften, während vor allem große Kapitalgesellschaften von
Steuererleichterungen profitieren können. Insbesondere im Arbeitsrecht sind
weitere restriktive Regelungen eingeführt worden. Diese stellen für den Mittel-
stand substantielle Einstellungshemmnisse dar und wirken folglich als Inves-
titions- undWachstumsbremse. Insofern überrascht das Ergebnis einer repräsen-
tativen Umfrage des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung wenig, dass über
50 Prozent der deutschen Unternehmen weitere Arbeitsmarktreformen als Vor-
aussetzung für die Gesundung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ansehen.
Insgesamt betrachtet sehen sich kleine und mittelständische Betriebe mit
immensen Bürokratielasten konfrontiert, die unternehmerisches Handeln in
Deutschland – insbesondere Unternehmensneugründungen jenseits der subven-
tionierten Ich-AGs – unattraktiv gestalten.
Die Bundesregierung setzt zudem auf eine mittelstandsfeindliche Industriepoli-
tik. Sie macht international agierenden, aber national marktbeherrschenden
Konzernen Zugeständnisse und verhindert mit ihrer Politik einen wirksamen
Binnenwettbewerb. Beispiele hierfür sind die Verlängerung des Briefmonopols
für die Deutsche Post AG oder die Verhinderung des Wettbewerbs im Telekom-
munikationsanschlussmarkt. Auch setzt sich die Regierung aktiv für wettbe-
werbspolitische Ausnahmeregelungen im deutschen Zeitungsmarkt ein oder
schuf faktisch mit der Ministererlaubnis zur E.ON-Übernahme der Ruhrgas AG
einen neuenMonopolisten im deutschen Gasmarkt. Kleine und mittlere Betriebe
können sich in den betroffenen Branchen kaum gegen die marktbeherrschenden
Unternehmen behaupten, so dass ein wachstumsfördernderWettbewerb vielfach
unterdrückt wird. In den üblichen korporatistischen Runden, wie dem Innovati-
onsbeirat, dem Energiegipfel oder demBündnis für Arbeit, spielt derMittelstand
keine Rolle. Der Bundeskanzler lässt sich regelmäßig von Großkonzernen bera-
ten und die Mittelständler sitzen ungehört vor der Tür.
Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bundestag eine Kurskorrektur in
derWirtschaftspolitik und eine Fokussierung auf den deutschenMittelstand. Die
Stärkung von kleinen und mittleren Betrieben bleibt der Schlüssel zu mehr

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4734

Wachstum und Beschäftigung. Der Mittelstand muss wieder als der Hauptadres-
sat der deutschen Wirtschaftspolitik definiert werden und es müssen Strukturen
geschaffen werden, die ein nachhaltiges Wachstum ermöglichen. Es bedarf da-
bei keiner neuen unausgegorenen Förderprogramme oder Finanzierungshilfen,
die sowieso häufig wie „Kompensationsgeschäfte“ für wesentlich höhere Sub-
ventionen an Großunternehmen erscheinen. Der Mittelstand benötigt endlich
faire Wettbewerbsbedingungen und einen Rahmen, der es ihm ermöglicht seine
Potentiale voll zu entfalten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. auf eine Politik der ruhigen Hand zu verzichten und bis zur Bundestagswahl

im Jahr 2006 dringend notwendige Reformen insbesondere auf dem Arbeits-
markt, im Steuersystem und bei den Sozialversicherungen auf den Weg zu
bringen;

2. ein Anti-Benachteiligungsgesetz für den deutschen Mittelstand vorzulegen.
Dieses Gesetz muss folgende Punkte beinhalten:
l die Zulassung betrieblicher Bündnisse für Arbeit durch eine Änderung des

Tarifvertragsgesetzes sowie die Abschaffung der Allgemeinverbindlicher-
klärung für Tarifverträge. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brau-
chen mehr Selbstbestimmung durchMitarbeiter und Unternehmer vor Ort.
Sie profitieren am meisten vomWettbewerb zwischen zentralen Vorgaben
durch einen Flächentarifvertrag und betrieblichen Lösungen. Ohne allge-
meinverbindliche Tarifverträge erhöht sich zudem der Druck auf die Tarif-
vertragsparteien, bei ihren Abschlüssen die Interessen des Mittelstands
besser zu berücksichtigen;

l eine mittelstandfreundliche Reform des Kündigungsschutzgesetzes. Das
starre und komplizierte Kündigungsrecht hält insbesondere Kleinunter-
nehmen immer wieder von Einstellungen ab. Verschiedene Studien
zeigen, dass Länder ohne restriktiven Kündigungsschutz eine bessere
Beschäftigungssituation aufweisen als Deutschland. Die von der Bundes-
regierung vorgenommenen Änderungen am Kündigungsschutzgesetz
waren halbherzig und zu kurz gesprungen. Das Gesetz darf erst ab einer
Betriebsgröße von mehr als 50Mitarbeitern und nach vier Jahren Beschäf-
tigungsdauer gelten. Das schafft Flexibilität für den Mittelstand und führt
zu mehr Dynamik am deutschen Arbeitsmarkt;

l eine mittelstandsorientierte Novelle des in der vergangenen Legislatur-
periode verschärften Betriebsverfassungsgesetzes. Die Ausweitung der
Funktionärsmitbestimmung hat den Mittelstand mit zusätzlichen Kosten
in Millionenhöhe überzogen. Gerade in kleinen Inhaberbetrieben wird das
unkomplizierte betriebliche Miteinander durch die gesetzliche Mitbestim-
mungsverschärfung erheblich gestört. Die gesetzlich vorgegebene Zahl
der Betriebsratsmitglieder muss deutlich reduziert werden. Ein Betriebsrat
soll erst in Unternehmen ab 20 Beschäftigten gebildet werden und erfor-
dert ein Wahlquorum von 50 Prozent. Die Freistellung von Betriebsrats-
mitgliedern darf erst in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten be-
ginnen;

l die Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit und den Abbau
von Hemmnissen bei befristeten Arbeitsverhältnissen. Die vermeintlichen
Schutzvorschriften für Arbeitsplatzinhaber werden zu Einstellungshemm-
nissen für Arbeitsuchende, besonders für Frauen. Gerade in kleinen und
mittleren Unternehmen sorgen solche Überregulierungen zu zurückhal-
tenden Einstellungsaktivitäten und bremsen damit auch die Wachstums-
potentiale des Mittelstands. Deshalb müssen der Rechtsanspruch auf Teil-
zeitarbeit wieder fallen gelassen und befristete Einstellungen ohne
sachlichen Grund generell bis zu vier Jahren ermöglicht werden;

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l eine ernsthafte Überprüfung des Instruments der Ich-AG. Die Ich-AG
schönt zwar die Gründungsbilanz, führt aber in den seltensten Fällen zu
stabilen Unternehmensbiografien. Vielfach geben die ehemaligen Arbeits-
losen schon während der Förderung wieder auf. Die befürchteten teuren
Mitnahme- und Verdrängungseffekte haben sich eingestellt. Vor allem
mittelständisch strukturierte Sektoren (z. B. Handwerk, Finanz- und Ver-
sicherungsberatungen) haben so künstliche, subventionierte Konkurrenz
erhalten. Zudem nähert sich die Ich-AG durch die Aufnahme des Erforder-
nisses einer Tragfähigkeitsbescheinigung zu Beginn dieses Jahres immer
mehr dem Überbrückungsgeld an. Das Nebeneinander zweier Förderinst-
rumente für den Fall der Existenzgründung sollte beendet und die Mittel
besser auf ein Instrument, das Überbrückungsgeld, konzentriert werden;

l endlich umfassende Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Die jüngste Stu-
die des Instituts für Mittelstandsforschung belegt, dass die Bürokratie-
belastungen kleiner und mittlerer Unternehmen mittlerweile auf über 40
Mrd. Euro angewachsen sind. Die Gesetzgebung in den vergangenen
sechs Jahren hat hierzu wesentlich beigetragen. Der groß angekündigte
Masterplan „Bürokratieabbau“ der Bundesregierung verliert sich längst in
Nebensächlichkeiten. Echte Bürokratiebrocken werden nicht angefasst.
Wenn mittelständische Unternehmen nicht endlich von Aufgaben für die
Staatsbürokratie entbunden werden, dann müssen sie eben für diese Auf-
gaben entlohnt werden. Deshalb sollten alle neuen Bürokratielasten für
Unternehmen mit einer Vergütungsverpflichtung versehen werden;

l einen Stufenplan zur Einführung eines niedrigen, einfachen und gerechten
Steuersystems mit den Sätzen 15, 25 und 35 Prozent innerhalb der kom-
menden fünf Jahre. Damit wird die Ungleichbehandlung verschiedener
Einkunftsarten beendet. Mit einem einheitlichen Steuertarif für alle Ein-
kunftsarten (Ausnahme: Kapitaleinkünfte) wird das Steuerrecht radikal
vereinfacht. Hiervon profitiert insbesondere derMittelstand, der nur selten
über Möglichkeiten und Kapazitäten für Steueroptimierungsstrategien
verfügt. Nachhaltige Steuerentlastungen stärken übrigens auch die Eigen-
kapitalbasis der Unternehmen und erleichtern somit den Zugang zu
Fremdmitteln;

l die Streichung der Erbschaftsteuer beim Generationswechsel im Betrieb,
sofern das Unternehmen zehn Jahre weitergeführt wird (Stundungsmo-
dell). Das erleichtert den Betriebsübergang wesentlich;

l die Streichung der Rechtsgrundlage der Vermögensteuer, um somit diese
Substanzbesteuerung endgültig abzuschaffen. Die immer wiederkehrende
Diskussion um die Wiedereinführung der Vermögensteuer führt regelmä-
ßig zur Verunsicherung imMittelstand. Eine weitere Belastung mittelstän-
dischen Betriebsvermögens ist angesichts der anhaltenden Krise der Bin-
nenkonjunktur und vor allem angesichts der steuerlich voll kompensierten
Aussetzung der Vermögensteuer durch höhere Erbschaft- und Grund-
erwerbsteuer längst nicht mehr zu rechtfertigen;

l die deutliche Erhöhung der Offenlegungsgrenze bei der Kreditvergabe in
§ 18 Kreditwesengesetz (KWG). Die heutige Grenze von 250 000 Euro
erweist sich gemeinsam mit den strengen Ausführungsbestimmungen der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) (BaFin) in der Praxis als
wesentliches Hemmnis bei der Kreditvergabe an kleine und mittlere Un-
ternehmen. Statt auf übertriebene staatliche Regulierung muss wieder
mehr auf die Eigenverantwortung der Banken gesetzt werden. In Öster-
reich liegt die Offenlegungsgrenze übrigens bei 750 000 Euro. Einen wei-
teren Anhaltspunkt für eine neue Offenlegungsgrenze können die neuen
Baseler Eigenkapitalrichtlinien (Basel II) bieten. Hierin ist vorgesehen,
Kredite bis zu einer Mio. Euro wie Privatkredite zu behandeln und inso-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/4734

fern das interne Rating zu akzeptieren. Eine Angleichung der Offenle-
gungsgrenze auf eine Mio. Euro erscheint vor diesem Hintergrund erwä-
genswert;

l eine Bekräftigung des Substanzerhaltungsgebots des ERP-Sondervermö-
gens und dessen ausschließliche Verwendung zur Förderung kleiner und
mittlerer Unternehmen. Unabhängig davon, wer letztlich das Vermögen
verwaltet, dürfen ihm keine zwei Mrd. Euro zum kurzfristigen Stopfen
von Hauhaltslöchern entwendet werden. Nur so kann vermieden werden,
dass aus den ehemaligen Marshallplan-Mitteln zukünftig weniger für die
Mittelstandsförderung zur Verfügung steht. Ein solcher Schlag gegen den
Mittelstand muss verhindert werden;

3. die sozialen Sicherungssysteme mit Blick auf eine nachhaltige Senkung der
gesetzlichen Lohnnebenkosten konsequent zu reformieren. In den gesetz-
lichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen brauchen wir so schnell
wie möglich mehr Kapitaldeckung und Eigenvorsorge. Insbesondere in der
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung müssen die Beiträge von den
Löhnen entkoppelt werden. Nur dann können die Abgabenlasten der Unter-
nehmen spürbar sinken;

4. die Bundesagentur für Arbeit aufzulösen. Durch die Übertragung überregio-
naler Aufgaben auf eine Arbeitsmarktagentur, die Konzentration der Ver-
sicherungsleistungen in einer Versicherungsagentur und die Steuerfinanzie-
rung von versicherungsfremden Leistungen können die Beiträge zur Arbeits-
losenversicherung um bis zu drei Prozent gesenkt werden. Die Betreuung von
Langzeitarbeitslosen soll in den Kommunen erfolgen. Sie können vor Ort
besser und individueller betreut, qualifiziert und vermittelt werden;

5. sich auf faire Wettbewerbsbedingungen für den Mittelstand zu verpflichten.
Bei allen wettbewerbsrechtlichen Fragen müssen zukünftig die Belange des
Mittelstands berücksichtigt werden. Industriepolitische Überlegungen, wo-
möglich noch verbunden mit neuen Subventionen oder wettbewerblichen
Ausnahmebereichen zugunsten großer Konzerne, sind hingegen abzulehnen.

Berlin, den 26. Januar 2005
Rainer Brüderle
Gudrun Kopp
Dirk Niebel
Birgit Homburger
Ernst Burgbacher
Dr. Karl Addicks
Angelika Brunkhorst
Helga Daub
Jörg van Essen
Otto Fricke
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch

Hellmut Königshaus
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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