BT-Drucksache 15/4684

Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes

Vom 19. Januar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4684
15. Wahlperiode 19. 01. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ina Lenke, KlausHaupt, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster),
Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van
Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke,
Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher,
Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel,
Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler,
Dr. Rainer Stinner, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang
Gerhardt und der Fraktion der FDP

Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes

Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) ist zum 1. Januar 2005 in Kraft getre-
ten. Der Bundesrat hatte gegen das Gesetz wegen der aus seiner Sicht nicht
akzeptablen Finanzierungsgrundlagen Einspruch eingelegt. Wie die Umsetzung
des Gesetzes in den Bundesländern angesichts dieser nach wie vor bestehenden
Konfliktlinien erfolgen soll, und mit welchen konkreten Maßnahmen und Ver-
fahren die Bürgerinnen und Bürger wann zu rechnen haben, ist nicht bekannt.
In einer Pressemeldung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Renate Schmidt, vom 18. Dezember 2004 heißt es dazu:
„Ziel ist der bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Ausbau der Kinderbetreu-
ung für die unter Dreijährigen. Dafür stellt der Bund den Kommunen jährlich
1,5 Mrd. Euro aus den Einsparungen, die sich durch die Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe ergeben, zur Verfügung. Damit hat die Bundes-
regierung getan, was sie im Rahmen der föderalen Struktur tun kann. Jetzt sind
die Länder und die Kommunen gefragt. Dieses Geld liegt bei den Ländern, die
Kommunen müssen es einfordern.“
In einer Pressemeldung vom 28. Dezember 2004 äußerte Bundesministerin
Renate Schmidt darüber hinaus:
„Länder und Kommunen erhöhen von 2005 an bis zum Jahr 2010 die Zahl an
Plätzen in Krippen und bei Tagesmüttern insbesondere für die unter Dreijähri-
gen so, dass sie dem Bedarf von Eltern und Kindern entsprechen. (…) Bis zum
Jahr 2010 sollen in den westlichen Bundesländern dadurch 230 000 neue Be-
treuungsplätze für unter Dreijährige entstehen, davon ein Drittel in der Tages-
pflege (Tagesmütter oder -väter). In den östlichen Bundesländern entspricht das
Angebot dem Bedarf. Den Ländern stehen für den Ausbau der Kinderbetreuung
1,5 Mrd. Euro jährlich zur Verfügung, die ihnen aus der Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe erwachsen. Damit stellt der Bund den Großteil
der anfallenden Kosten für den Ausbau sicher. Eltern, die eine Kindertages-
betreuung suchen, wenden sich an das örtliche Jugendamt.“

Drucksache 15/4684 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind die o. g. Aussagen der Bundesministerin Renate Schmidt so zu verste-

hen, dass der Bund plant, von 2005 bis 2010 jährlich 1,5 Mrd. Euro für den
Ausbau der Kleinkinderbetreuung zur Verfügung zu stellen – und ist inso-
fern von der Bundesregierung geplant, anfangs mehr Mittel zur Verfügung
zu stellen, als die gemäß der Begründung zum TAG kalkulierten Kosten für
den stufenweisen Ausbau, die von 134 Mio. Euro in 2005 auf 1,857 Mrd.
Euro in 2010 anwachsen sollen?

2. Welche Einsparungen aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und So-
zialhilfe hat die Bundesregierung für die einzelnen Länder für die Jahre
2005 bis 2010 jeweils errechnet – und mit welchen Einsparungen rechnen
nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung die einzelnen Bundesländer
sowie die Städte und Gemeinden selbst nach aktuellen Schätzungen?

3. Inwieweit planen die Länder und Kommunen nach dem Kenntnisstand der
Bundesregierung, diese Einsparungen (s. Frage 2) in den Jahren 2005 bis
2010 für den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote – beziehungsweise in
den östlichen Bundesländern für die Modernisierung und Qualifizierung des
Angebotes – einzusetzen?

4. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die von ihr gegenüber den
Ländern zugesagten Mittel zum bedarfsgerechten Ausbau der Kleinkinder-
betreuung vorhanden sein werden und für diesen Zweck eingesetzt werden?

5. In welcher Weise wird die Bundesregierung die Umsetzung des TAG beglei-
ten und insbesondere mögliche Finanzierungsprobleme im Hinblick auf die
Einsparhöhen aus Hartz IV mit den Ländern lösen?

6. Wie sollte nach den Vorstellungen der Bundesregierung der Bedarf an Kin-
derbetreuungsangeboten für unter Dreijährige konkret festgestellt werden?

7. Mit welchen quantitativen und qualitativen Ausbauschritten der Kinder-
betreuungsangebote rechnet die Bundesregierung, beziehungsweise welche
Planungen der Länder sind ihr für die Jahre 2005 bis 2010 bekannt?

8. Wie stellt die Bundesregierung sich das Verfahren vor, nach dem Eltern ab
dem Jahr 2005 ihren konditionierten Rechtsanspruch für einen Betreuungs-
platz für unter dreijährige Kinder geltend machen können und einen Betreu-
ungsplatz zugewiesen bekommen?

Berlin, den 19. Januar 2005
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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