BT-Drucksache 15/4661

Biologische Vielfalt schützen und zur Armutsbekämpfung und nachhaltigen Entwicklung nutzen

Vom 19. Januar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4661
15. Wahlperiode 19. 01. 2005

Antrag
der Abgeordneten Dagmar Schmidt (Meschede), Karin Kortmann, Detlef
Dzembritzki, Siegmund Ehrmann, Gabriele Groneberg, Reinhold Hemker, Klaus
Werner Jonas, Ute Kumpf, Dr. Sascha Raabe, Walter Riester, Wilhelm Schmidt
(Salzgitter), Dr. Angelica Schwall-Düren, Hans-Jürgen Uhl, Brigitte Wimmer
(Karlsruhe), Franz Müntefering und der Fraktion der SPD,
der Abgeordneten Christa Reichard (Dresden), Dr. Christian Ruck, Dr. Ralf
Brauksiepe, Hartwig Fischer (Göttingen), Siegfried Helias, Volker Kauder, Rudolf
Kraus, Dr. Conny Mayer (Freiburg), Sibylle Pfeiffer, Peter Weiß (Emmendingen)
und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Thilo Hoppe, Volker Beck
(Köln), Ulrike Höfken, Hans-Christian Ströbele, Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Biologische Vielfalt schützen und zur Armutsbekämpfung und nachhaltigen
Entwicklung nutzen

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Auf dem Weltgipfel von Johannesburg hat sich die Weltgemeinschaft zum Ziel
gesetzt, die Verlustrate an biologischer Vielfalt bis zum Jahre 2010 signifikant
zu reduzieren. Trotzdem beschleunigen sich die Zerstörung von Ökosystemen
und der Verlust an Arten in alarmierender Weise. Pro Jahr werden rund 15 Mio.
Hektar Wald vernichtet und pro Tag sterben rund 150 Arten aus. Von August
2002 bis August 2003 wurde für das Amazonasgebiet die zweithöchste Entwal-
dung seit 1995 amtlich bestätigt. Angesichts dieser Entwicklungen kam der
Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderung
(WBGU) bereits in seinem Jahresgutachten 1999 zu dem Schluss, man erlebe
gegenwärtig eine verstärkte Auslöschung der Gen- und Artenvielfalt auf unse-
rem Planeten.
Sollte die Zerstörung von Ökosystemen und der damit einhergehende Verlust
biologischer Vielfalt ungebremst fortschreiten oder sich sogar beschleunigen,
werden in den kommenden Jahrzehnten die Grundlagen für eine nachhaltige
Entwicklung auf unserem Planeten unwiederbringlich zerstört. Neben den
ökologischen Konsequenzen – u. a. Klimawandel, Wüstenbildung, Wasserman-
gel –, die bereits heute nachweisbar sind, und den drohenden politischen Folgen
– u. a. Anwachsen der Migrationsströme, Ressourcenkonflikte – werden auch
die ökonomischen Kosten dieser Entwicklung immens sein. Abgesehen von
unserer gesellschaftlichen Verantwortung, unsere Biosphäre für zukünftige
Generationen zu bewahren, müssen wir daher auch aus ökonomischem und
politischem Eigeninteresse unsere Anstrengungen zum Erhalt und zur nachhal-
tigen Nutzung der biologischen Vielfalt verstärken.

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Der Schutz der biologischen Vielfalt ist jedoch nicht nur ein globales Umwelt-
problem, sondern auch ein Entwicklungsproblem. Biologische Vielfalt ist nicht
gleichmäßig verteilt. Die Zentren der Biodiversität liegen zumeist in Entwick-
lungsländern. Besonders reichhaltig ist die Vielfalt in der Megadiversen-Allianz
von 15 Entwicklungsländern (Bolivien, Brasilien, China, Costa Rica, Ecuador,
Kenia, Kolumbien, Indien, Indonesien, Malaysia, Mexiko, Peru, Philippinen,
Südafrika und Venezuela), in denen rund 80 Prozent der biologischen Vielfalt
der Erde anzutreffen sind. Viele dieser Länder sehen in ihrem Biodiversitäts-
reichtum ein Potenzial für die Entwicklung ihrer Länder und setzen sich in ver-
schiedenen Foren – Konvention über die biologische Vielfalt (CBD), Welthan-
delsorganisation (WTO) und Welternährungsorganisation (FAO) – unter ande-
rem für einen gerechten Vorteilsausgleich, wie er der Zielsetzung der CBD ent-
spricht, sowie gegen Biopiraterie ein. Das technologische und kaufmännische
Wissen für die industrielle Nutzung und Vermarktung der biologischen Vielfalt
ist dagegen ganz wesentlich in den Industrieländern konzentriert. Gleichwohl
gilt, dass sich durch eine nachhaltige Nutzung der Biodiversität sowohl für die
Entwicklungs- als auch für die Industrieländer erhebliche Entwicklungspoten-
tiale bieten.
Der Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt ist eine ele-
mentare Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung in unseren
Partnerländern und damit für eine dauerhafte Bekämpfung der Armut. Der bio-
logischen Vielfalt kommt neben ihrem ökologischen Wert für die gesamte
Menschheit eine zunehmende ökonomische Bedeutung für Entwicklungsländer
zu: Der Welthandel mit Heilpflanzen wird auf 800 Mio. US-Dollar pro Jahr ge-
schätzt und insgesamt basieren 40 Prozent der Weltmarktwirtschaft auf biologi-
schen Produkten und Verfahren. Daher müssen die nationalen und internationa-
len Anstrengungen zur Reduzierung der weiterhin alarmierend hohen Verlustra-
ten an biologischen Ressourcen verstärkt werden. Die biologische Vielfalt in
Subsahara-Afrika ist darüber hinaus ein wesentliches Kapital für die Armen,
weil Produkte des Waldes und Nutzpflanzen für ländliche Haushalte oft Haupt-
nahrungsquelle und ein wichtiges Sicherheitsnetz bei Erkrankungen sind.
Die Erreichung der Ziele der Millenniums-Deklaration und die Umsetzung des
Johannesburg-Aktionsplanes sind ohne einen Durchbruch beim Schutz und der
nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt nicht möglich.
Richtungsweisend für die entwicklungspolitische Arbeit in diesem Bereich ist
die UN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD), die 1992 in Rio de
Janeiro auf der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung von 157 Staaten
unterzeichnet wurde. Mittlerweile zählt die CBD 188 Vertragsparteien und ist
damit zum zentralen Instrument für den Schutz und Erhalt der biologischen Viel-
falt und ihrer nachhaltigen Nutzung geworden. Ihr kommt neben ihrem ökolo-
gischen auch ein enormer ökonomischer und entwicklungspolitischer Stellen-
wert zu, dessen Bedeutung durch die rasante Entwicklung der Biotechnologie in
den vergangenen Jahren stetig wächst. Die Hauptziele der Konvention sind die
Erhaltung der biologischen Vielfalt, ihre nachhaltige Nutzung und die ausgewo-
gene und gerechte Verteilung der sich aus der Nutzung der biologischen Vielfalt
ergebenden Gewinne. Damit ist der Schutz der Umwelt und der natürlichen
Ressourcen unseres Planeten zum festen Bestandteil der Entwicklungszusam-
menarbeit geworden. In diesem Kontext soll auch auf die Verabschiedung der
„Bonner Leitlinien“ über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die
gerechte und ausgewogene Beteiligung an den Vorteilen aus ihrer Nutzung auf
der 6. Vertragsstaatenkonferenz der CBD 2002 und ihre Umsetzung durch die
Europäische Gemeinschaft hingewiesen werden.
Die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland genießt im
Bereich des Umwelt- und Ressourcenschutzes seit vielen Jahren international
ein hohes Ansehen. Deutschland hat die bilateralen Zusagen der Finanziellen

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4661

und Technischen Zusammenarbeit in diesem Bereich seit der Konferenz zu Um-
welt und Entwicklung in Rio de Janeiro (1992) kontinuierlich auf 710,98 Mio.
Euro im Jahr 2003 angehoben. Gleichzeitig haben sich die Mittel, die Deutsch-
land multilateralen Institutionen im Bereich Umwelt- und Ressourcenschutz zur
Verfügung stellt auf 100Mio. Euro im Jahr 2003 erhöht. Mit einemVolumen von
128 Mio. Euro ist Deutschland einer der größten Geber für Maßnahmen im
Bereich des Tropenwaldschutzes.
In einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung des Deutschen Bundestages am 5. Mai 2004 wurde die
Bedeutung und Dringlichkeit des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung der
biologischen Vielfalt nochmals eindrucksvoll bestätigt. Vor diesem Hintergrund
hält der Deutsche Bundestag ein verstärktes, international abgestimmtes deut-
sches Engagement in diesem Bereich für die Durchsetzung einer global nachhal-
tigen Entwicklung für dringend erforderlich.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,
1. dass die Bundesrepublik Deutschland das Biosafety-Protokoll von Cartagena

ratifiziert hat;
2. dass die Bundesrepublik Deutschland die bi- und multilateralen Zusagen im

Bereich Umwelt- und Ressourcenschutz im Laufe der letzten 15 Jahre gestei-
gert hat;

3. dass auf der 7. Vertragsstaatenkonferenz der CBD in Kuala Lumpur
signifikante Fortschritte bei der Umsetzung aller drei Ziele der Konvention
(Schutz, nachhaltige Nutzung und gerechte Aufteilung der sich aus der
Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile) gemacht worden
sind. Damit wird ein Beschluss des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung
in Johannesburg umgesetzt und werden zentrale Forderungen der Entwick-
lungsländer und der Industrieländer erfüllt;

4. die Verabschiedung eines Arbeitsprogramms zum Technologietransfer und
zur wissenschaftlich-technischen Kooperation durch die 7. Vertragsstaaten-
konferenz der CBD in Kuala Lumpur;

5. die Forderungen der Anträge „Internationale Richtlinien für biologische
Vielfalt und Tourismusentwicklung zügig umsetzen“ (Bundestagsdrucksache
15/3219) und „Urwaldschutz verstärken“ (Bundestagsdrucksache 15/3464),
die in diesem Kontext stehen.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. aufgrund der Bedeutung der Erhaltung und der nachhaltigen Nutzung der

biologischen Vielfalt für die Erreichung des überwölbenden Ziels der Ar-
mutsbekämpfung im Rahmen der UN-Millenniums-Entwicklungsziele und
des Aktionsplanes 2015 die bi- und multilaterale Entwicklungszusammen-
arbeit noch stärker auf den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biolo-
gischen Vielfalt auszurichten;

2. die Ergebnisse der 7. Vertragsstaatenkonferenz der CBD vor allem zu Schutz-
gebieten und zur Ausarbeitung eines internationalen Regimes zur Sicher-
stellung eines gerechten und wirksamen Ausgleichs zwischen Nutzer- und
Bereitstellerländern von biologischer Vielfalt (Access and Benefit-Sharing,
ABS) aktiv zu unterstützen und umzusetzen;

3. sich in den anstehenden internationalen Verhandlungen dafür einzusetzen,
dass die bestehenden Zielkonflikte zwischen den Umweltkonventionen und
den internationalen Handelsvereinbarungen aufgelöst und die Umweltkon-
ventionen gestärkt werden;

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4. weitere Staaten zu ermuntern, der UN-Konvention über die biologische
Vielfalt beizutreten und dadurch die Wirksamkeit der Konvention zu erhö-
hen;

5. dieWeltbank und die regionalen Entwicklungsbanken zu ermutigen, in ihrer
Projekt- und Programmplanung den Schutz und die nachhaltige Nutzung
der biologischen Vielfalt stärker zu berücksichtigen und ihre Aktivitäten an
der Schnittstelle von Armutsbekämpfung und Umweltschutz zu verstärken;

6. sich auf internationaler Ebene für den effizienten Einsatz der vorhandenen
Mittel und die Steigerung von Synergien in der Umsetzung internationaler
Vereinbarungen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes – z. B. der UN-
Klimarahmenkonvention (UNFCCC), der UN-Konvention über die biologi-
sche Vielfalt (CBD), der UN-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbil-
dung (UNCCD) und des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) –
einzusetzen;

7. bei der für Frühjahr 2005 angesetzten Geberkonferenz für Schutzgebiete
einen aktiven und konstruktiven Beitrag zu leisten;

8. sich im Rahmen der Verhandlungen innerhalb der CBD, der World
Intellectual Property Organisation (WIPO) und derWelthandelsorganisation
(WTO) im Rahmen des Übereinkommens über geistiges Eigentum (TRIPS)
für die Einführung internationaler Regelungen einzusetzen, die das Wissen
indigener Völker und lokaler Gemeinschaften wirksam vor Biopiraterie
schützen;

9. die Kohärenz zwischen international bestehenden Verpflichtungen im
Rahmen der CBD, der WTO sowie der Biopatentrichtlinie und des Euro-
päischen Patentübereinkommens sicherzustellen;

10. die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit (GTZ) zu ermutigen, durch die Beteiligung
an GEF-Ausschreibungen für die Durchführung von Projekten und
Programmen im Bereich Ressourcenschutz und Erhalt der biologischen
Vielfalt verstärkt die Kooperation mit der Globalen Umweltfazilität (GEF)
zu suchen;

11. sich dafür einzusetzen, dass der Schutz und die nachhaltige Nutzung natür-
licher Ressourcen in die Armutsbekämpfungsstrategien der Entwicklungs-
länder integriert und die durch die HIPC-Entschuldungsinitiative (HIPC:
Heavily Indebted Poor Countries) frei werdenden nationalen Finanzmittel
verstärkt in diesem Bereich verwendet werden;

12. im Kontext von Schuldenumwandlungen in der bilateralen Zusammenarbeit
wenn möglich Projekte zum Schutz der biologischen Vielfalt zu vereinbaren
(„debt for nature swaps“);

13. bei der Vereinbarung von Kooperationsabkommen im Rahmen der bilatera-
len Entwicklungszusammenarbeit mit biodiversitäts- und tropenwaldrei-
chen Partner- und Schwerpunktländern zusätzlich zu den mit der Partner-
seite vereinbarten Kooperationssektoren das Angebot zu machen, sie im
Bereich Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zu unter-
stützen;

14. sich im Rahmen der internationalen Verhandlungen dafür einzusetzen, ein
internationales Regime zum Zugang zu genetischen Ressourcen und zum
gerechten Vorteilsausgleich zu entwickeln, das wirksame Regelungen auch
zur zwingenden Offenlegung der Herkunft genetischer Ressourcen und des
damit verbundenen traditionellen Wissens bei Patentanmeldungen bewirkt,
um Biopiraterie zum Nachteil der Entwicklungsländer wirksam zu bekämp-
fen;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/4661

15. sich dafür einzusetzen, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen
Akteuren auf nationaler und internationaler Ebene im Bereich des Schutzes
der biologischen Vielfalt zu verstärken und das Ziel, bis 2010 die Verlustrate
an Biodiversität deutlich zu reduzieren, von Seiten aller Politikbereiche
(BMZ, BMU, AA und andere Ressorts, die biodiversitätsrelevante Projekte
durchführen) zu unterstützen;

16. Maßnahmen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zu ver-
stärken, um den internationalen Handel mit illegal eingeschlagenem Tro-
penholz zu unterbinden;

17. sich auf europäischer Ebene für eine stärkere Abstimmung der Projekt- und
Programmförderung im Bereich des Natur- und Tropenwaldschutzes zwi-
schen den Generaldirektionen Umwelt und Entwicklung einzusetzen;

18. innovative Initiativen zur langfristigen Unterstützung von Schutzgebieten
durch die Einrichtung von Trust Funds und Umweltstiftungen im Rahmen
der bi- und multinationalen Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen;

19. durch Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (Public Private Part-
nership, PPP) zusätzliches privates Kapital für den Schutz und die nachhal-
tige Nutzung der biologischen Vielfalt in den Partnerländern z. B. im
Bereich eines nachhaltigen Tourismus zu mobilisieren;

20. im Rahmen von Maßnahmen zur Stärkung von nationalen Institutionen die
Möglichkeit der Partnerländer zu stärken, ihr Selbstbestimmungsrecht über
den Zugang zu den nationalen biologischen Ressourcen auszuüben sowie
ihre Interessen bezüglich der Einfuhr genetisch veränderter Organismen
und eines gerechten Vorteilsausgleichs effektiv durchzusetzen;

21. das Selbstbestimmungsrecht indigener Völker über den Zugang und die
Nutzung der biologischer Ressourcen auf ihrem Territorium sowie ihres tra-
ditionellen Wissens gegenüber den aus- und inländischen Nutzerinteressen
– auch durch den Aufbau von Institutionen und Interessenvertretungen – zu
stärken;

22. die Unterstützung und bessere Vermarktung bestehender unabhängiger
Zertifizierungssysteme (z. B. Forest Stewardship Council, FSC) für eine
ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltige Waldbewirtschaftung zu
verstärken;

23. die teilweise erheblichen Anstrengungen von Entwicklungsländern im Be-
reich des Umweltschutzes und der Ausweisung von Naturschutzgebieten
und Nationalparks bei offiziellen Anlässen stärker in den Vordergrund und
damit ins öffentliche Bewusstsein zu rücken;

24. die wichtige Rolle der Frau bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der
biologischen Vielfalt und die Beteiligung von Frauen auf allen politischen
Ebenen an der Entscheidung über und Umsetzung von Maßnahmen in die-
sem Bereich, wie sie von der Biodiversitätskonvention gefordert wird, im
Rahmen ihrer Genderpolitik auf internationaler Ebene weiter zu fördern;

25. dem Deutschen Bundestag gegen Ende jeder Legislaturperiode einen Be-
richt über die bilateralen Maßnahmen und multilateralen Zusagen im Be-
reich des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt
vorzulegen.

Berlin, den 19. Januar 2005
Franz Müntefering und Fraktion
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion

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