BT-Drucksache 15/4571

Berichte über bürokratische Vorschriften zu Lasten der Bienenzüchter in Deutschland

Vom 16. Dezember 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4571
15. Wahlperiode 16. 12. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Hans-Michael Goldmann, Angelika
Brunkhorst, Michael Kauch, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer
Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Joachim Günther
(Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Werner Hoyer,
Dr. Heinrich L. Kolb, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Dr. HermannOtto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. ClaudiaWinterstein,
Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Berichte über bürokratische Vorschriften zulasten der Bienenzüchter in
Deutschland

Nach einem aktuellen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (6. De-
zember 2004, Nr. 285/Seite 9) muss ein Imker, der den Aufenthaltsort seiner
Bienenvölker wegen jahreszeitlicher Besonderheiten der Vegetation vorüberge-
hend in das Gebiet einer anderen Kommune verlegen will, seit diesem Jahr im
Rahmen der erforderlichen Genehmigung folgende – jeweils gesondert gebüh-
renpflichtige – Unterlagen vorlegen: „… vom Veterinäramt ein Gesundheits-
zeugnis für die Bienen, außerdem einen Auszug aus dem Katasterplan der Ge-
meinde, eine Fahrgenehmigung für die Zufahrten zu den zu errichtenden
Bienenständen, eine Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde aufgrund
diverser Naturschutzfragen, eine Genehmigung des Beirates bei der Unteren
Landschaftsbehörde und eine Baugenehmigung des Bauordnungsamtes für den
Bienenstand als solchen, der aus vier Hohlblocksteinen und zwei aufgelegten
Balken für die Bienenkästen besteht.“ Der Beirat der Unteren Landschaftsbe-
hörde hätte – so der Bericht weiter – erst wieder getagt, wenn die Bienen schon
längst in der Winterruhe gewesen wären. Bisher habe es demgegenüber genügt,
wenn der betreffende Imker den zuständigen Förster gefragt und dann die
Bienen an den betreffenden Ort gebracht habe.
Angeblich ursächlich für die massive bürokratische Behinderung der Berufs-
imker sei die vor zwölf Jahren verabschiedete EU-Richtlinie „Flora-Fauna-
Habitat“, die dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen
Vielfalt verpflichtet sei und nunmehr schrittweise verwirklicht werde.
Eine weitere Behinderung entstehe beispielsweise aus der Vorgabe einer ande-
ren EU-Verordnung, wonach seit Juli 2004 die Imker auf den Honiggläsern ein
Mindesthaltbarkeitsdatum angeben müssten, welches maximal zwei Jahre
betragen dürfe. Die Verbraucher würden im Eindruck dieses Aufdrucks also
annehmen müssen, dass Honig nur zwei Jahre haltbar sei. Tatsächlich sei Honig
aufgrund seiner hohen Zuckerkonzentration jedoch problemlos 30 Jahre lang
haltbar. Die Regelung entbehre also jeder fachlichen Grundlage.

Drucksache 15/4571 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Auch im Eindruck weiterer in dem Artikel geschilderter bürokratischer Er-
schwernisse vermindere sich zusehends die Attraktivität der Bienenzucht in
Deutschland. So gebe es bereits „… Gegenden, in denen die Blumen nicht mehr
von solchen Insekten besucht werden und sich somit nicht mehr fortpflanzen
können. Eine Studie der Universität Göttingen besagt, dass in knapp 20 Jahren
mehr als die Hälfte der Fläche Deutschlands nicht mehr von Bienen besucht
werden wird. Auch viele Tier- und Insektenarten wären dann vom Aussterben
bedroht.“

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind die in dem eingangs genannten Zeitungsbericht zitierten Sachverhalte

zutreffend?
2. Wenn ja, um genau welche Vorschriften handelt es sich, und wenn nein,

welche der zitierten Sachverhaltsbeschreibungen sind in welcher Hinsicht
unzutreffend?

3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass beim Honig anstelle eines
Haltbarkeitsdatums sinnvollerweise besser ein Herstelldatum angegeben
werden sollte?

4. Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung auf europäi-
scher und/oder nationaler Ebene zu unternehmen, um die bürokratischen
Belastungen der Bienenzüchter in Deutschland zu verringern?

5. Ist der Bundesregierung die in dem Zeitungsbericht genannte Studie der
Universität Göttingen bekannt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregie-
rung deren Ergebnisse und Schlussfolgerungen und welche Konsequenzen
leitet sie daraus ab?

Berlin, den 14. Dezember 2004
Birgit Homburger
Hans-Michael Goldmann
Angelika Brunkhorst
Michael Kauch
Dr. Karl Addicks
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Dr. Werner Hoyer

Dr. Heinrich L. Kolb
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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