BT-Drucksache 15/4570

Bürokratieabbau im Arbeitsrecht

Vom 16. Dezember 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4570
15. Wahlperiode 16. 12. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rainer Brüderle, Birgit Homburger, Dirk Niebel,
Daniel Bahr (Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke,
Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher,
Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch,
Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Günther Friedrich Nolting,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Bürokratieabbau im Arbeitsrecht

Der Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Umsetzung von Vorschlä-
gen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung
wohnungsrechtlicher Vorschriften“ (Bundestagsdrucksache 15/4231) macht er-
neut deutlich, dass die Bundesregierung das Arbeitsrecht nicht als ein Arbeits-
feld betrachtet, bei dem durch Vereinfachungen insbesondere kleinen Unterneh-
men eine bürokratische Last genommen werden kann. Gerade aber das in vielen
verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und durch die Rechtsprechung be-
stimmte Arbeitsrecht ist in hohem Maße unübersichtlich und für kleine Unter-
nehmen kaum noch zu überblicken. Insbesondere für kleine und mittlere Unter-
nehmen stellt dies ein Problem dar. Das Arbeitsrecht bürdet den Unternehmen
hohe Kosten und ein Übermaß an Bürokratie auf. Im Alltag der Betriebe erfor-
dert es einen beträchtlichen Personal- und Zeitaufwand. Das Zusammenspiel
von restriktiver Gesetzgebung und Rechtsprechung macht es den Unternehmen
schwer, sich an veränderte Marktverhältnisse so flexibel anzupassen, wie es not-
wendig wäre. Kleine und mittlere Unternehmen sind in besonderem Maße von
den Bürokratiekosten betroffen. Neueinstellungen sind stets mit einem erhebli-
chen Risiko verbunden. Dies ist mit ein Grund für die verheerende Arbeits-
marktsituation. Es gilt daher, im Interesse der Schaffung neuer Beschäftigungs-
möglichkeiten die Rahmenbedingungen des Arbeitsrechts so zu gestalten, dass
es sich nicht weiterhin als Hemmschwelle für Neueinstellungen erweist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sieht die Bundesregierung im Bereich des Arbeitsrechts bislang nicht ge-

nutzte Möglichkeiten, Unternehmen von bürokratischen Lasten zu befreien?
2. Wenn ja, wo sieht sie bürokratische Hemmnisse und wann will sie diese be-

seitigen?
3. Sieht die Bundesregierung im Bereich des Arbeitsschutzes weitere Möglich-

keiten zur Entbürokratisierung?

Drucksache 15/4570 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
4. Wenn ja, wo sieht sie bürokratische Hemmnisse und wann will sie diese be-
seitigen?

5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung mit dem Ziel, insbesondere
kleinen und mittleren Unternehmen die Anwendung der arbeitsrechtlichen
Vorschriften zu erleichtern?

6. Plant die Bundesregierung eine Umsetzung des Auftrags aus dem Eini-
gungsvertrag, ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zu schaffen?
Wenn ja, wann, wenn nein, wie begründet sie dies?

7. Hält die Bundesregierung eine weiter gehende Vereinheitlichung der Viel-
zahl der Schwellenwerte im Arbeitsrecht für ein geeignetes Instrument, für
die kleinen und mittleren Unternehmen die Anwendung arbeitsrechtlicher
Vorschriften zu vereinfachen und damit aufseiten der Unternehmen Ein-
stellungsanreize zu setzen und Bürokratiekosten zu sparen?
Wenn nein, wie begründet sie dies?

8. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass mit der Heraufsetzung
des Schwellenwertes für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgeset-
zes kleinen Unternehmen eine Hemmschwelle für die Einstellung neuer
Mitarbeiter genommen wird?
Wenn nein, wie begründet sie dies?

9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass kleine und mittlere Unter-
nehmen in besonderemMaße durch das komplizierte Kündigungsschutzge-
setz, die in der Regel lange Verfahrensdauer von Kündigungsschutzprozes-
sen und die damit verbundenen Kosten belastet werden?
Wenn ja, was plant die Bundesregierung hiergegen zu unternehmen?

10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Ersteinstellungsgebot
bei sachgrundlosen Befristungen in der Praxis zu erheblichem bürokrati-
schen Aufwand bei den Unternehmen führt, da zur Vermeidung wiederhol-
ter Einstellungen die Aufbewahrung von Arbeitnehmerdaten über viele
Jahrzehnte notwendig ist?

11. Wenn ja, teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass statt mit dem Ver-
bot wiederholter Befristungen das Ziel einer Vermeidung von Kettenar-
beitsverträgen in gleichem Maße, aber mit weniger bürokratischem Auf-
wand durch eine dreimonatige Karenzzeit erreicht werden könnte?
Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?

Berlin, den 16. Dezember 2004
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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