BT-Drucksache 15/4390

Frauen in den Krisenregionen Subsahara-Afrikas stärken

Vom 30. November 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4390
15. Wahlperiode 30. 11. 2004

Antrag
der Abgeordneten Dr. Conny Mayer (Freiburg), Dr. Christian Ruck, Annette
Widmann-Mauz, Arnold Vaatz, Hermann Gröhe, Irmgard Karwatzki, Ilse Aigner,
Veronika Bellmann, Renate Blank, Antje Blumenthal, Dr. Maria Böhmer,
Dr. Ralf Brauksiepe, Monika Brüning, Verena Butalikakis, Gitta Connemann,
Marie-Luise Dött, Vera Dominke, Maria Eichhorn, Rainer Eppelmann, Ilse Falk,
Ingrid Fischbach, Hartwig Fischer (Göttingen), Dr. Maria Flachsbarth, Ute Granold,
Holger Haibach, Gerda Hasselfeldt, Ursula Heinen, Siegfried Helias, Uda Carmen
Freia Heller, Susanne Jaffke, Dr. Egon Jüttner, Volker Kauder, Gerlinde Kaupa,
Julia Klöckner, Kristina Köhler (Wiesbaden), Rudolf Kraus, Dr. Martina Krogmann,
Barbara Lanzinger, Vera Lengsfeld, Ursula Lietz, Patricia Lips, Dorothee Mantel,
Dr. Angela Merkel, Doris Meyer (Tapfheim), Maria Michalk, Marlene Mortler,
Hildegard Müller, Michaela Noll, Claudia Nolte, Melanie Oßwald, Rita Pawelski,
Sibylle Pfeiffer, Beatrix Philipp, Daniela Raab, Christa Reichard (Dresden),
Katherina Reiche, Hannelore Roedel, Anita Schäfer (Saalstadt), Angela Schmid,
Marion Seib, Erika Steinbach, Lena Strothmann, Antje Tillmann, Edeltraut Töpfer,
Andrea Voßhoff, Peter Weiß (Emmendingen), Dagmar Wöhrl, Elke Wülfing und
der Fraktion der CDU/CSU

Frauen in den Krisenregionen Subsahara-Afrikas stärken

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Nach Angaben der International Crisis Group (ICG) gibt es derzeit 14 Krisen-
gebiete in Afrika. Unter Führung der Vereinten Nationen (VN) werden aktuell
südlich der Sahara 13 politische Missionen und Missionen zur Friedensschaf-
fung und Friedenserhaltung durchgeführt, so beispielsweise in Liberia, Côte
d’Ivoire, Burundi, Kongo und Sudan. Rund 4,2 Millionen Flüchtlinge unter-
stützt das VN Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) derzeit in Afrika, darunter
500 000 Binnenvertriebene sowie 3,3 Millionen Flüchtlinge. Der Großteil von
Ihnen sind Frauen, Kinder und ältere Menschen.
Frauen und Mädchen sind in Afrika südlich der Sahara in besonderem Maße
Leidtragende von gewaltsamen Konflikten und Krisen – seien es Bürgerkriege
oder innerstaatliche und regionalisierte Krisen mit über die Grenzen hinweg
marodierenden Rebellengruppen. Frauen und Mädchen sind durch gewaltsame
Konflikte gleich mehrfach betroffen: Als Beteiligte kriegerischer Auseinander-
setzungen, sei es als Opfer von häufig sexualisierter Gewalt, oder als „Kämpfe-
rinnen“. Als Leidtragende von zusätzlich erschwerten Lebensbedingungen bei
der Sorge für das eigene Überleben und das ihrer Familie, bei Gesundheitsver-
sorgung, Familienplanung und Bildung. Denn Frauenrechte als Menschen-

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rechte sind insbesondere in gewaltsamen Konflikten nur unzureichend ge-
schützt bzw. werden mangelhaft durchgesetzt. Dadurch verschärft sich die
Problematik um die gleichberechtigte Stellung von Frauen und Mädchen und
um den Schutz ihrer Rechte in allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und
politischen Bereichen.
Immer wieder erreichen uns zahlreiche Berichte über Gräueltaten an Frauen
und Mädchen: Von Vergewaltigung, Zwangsprostitution, der Degradierung
zur Ware und die damit einhergehende sexuelle Ausbeutung sind nahezu
ausnahmslos Frauen und Mädchen betroffen. In gewaltsamen Konflikten sind
sie stärker denn je mit der Gefahr konfrontiert, Opfer einer dieser Menschen-
rechtsverletzungen zu werden. Zudem wird besonders sexualisierte Gewalt
gegen Frauen und Mädchen in gewaltsamen Konflikten als Mittel der Macht-
demonstration und Kriegswaffe eingesetzt. Ziel dieser grausamen Strategie ist
die Demütigung der Frauen und Mädchen stellvertretend für eine ganze Volks-
gruppe. Vergewaltigungen dienen auch als Mittel von ethnischen Säuberungen,
so beispielsweise 1994 in Ruanda, wo nach Schätzungen zwischen 250 000 bis
500 000 Frauen und Mädchen vergewaltigt wurden. Zu den körperlichen und
seelischen Leiden kommen nach Kriegsende für die Frauen und Mädchen
häufig Missachtung und Ausgrenzung durch die Gesellschaft hinzu.
Diese Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Völkerrecht ver-
urteilt der Deutsche Bundestag aufs Schärfste.
Frauen verhalten sich in gewaltsamen Konflikten nicht nur passiv. Aktive Be-
teiligung und die Übernahme von traditionell eher Männern zugeschriebenen
Tätigkeiten sind in Krisensituationen sehr häufig. Frauen kämpfen auch mit der
Waffe – oft werden sie durch Drogen und Vergewaltigungen dazu gefügig ge-
macht. Bei DDRR-Prozessen (Disarmament, Demobilisation, Rehabilitation
and Reintegration) wird der Situation von Frauen und Mädchen noch zu selten
Rechnung getragen. Nach Beendigung des Konfliktes wartet auf die Frauen
und Mädchen oft weder Entschädigung noch Wiedereingliederung in die Ge-
sellschaft, sondern tradierte Rollenbilder und gesellschaftliche Ausgrenzung.
So können beispielsweise Frauen und Mädchen, die im Umfeld von „Kämp-
fern“ ihren „Dienst versehen“ haben, an diesen DDRR-Prozessen nicht teil-
haben, falls nur für die Abgabe einer Waffe entschädigt wird. Daher ist es be-
sonders wichtig, DDRR- oder ähnliche Programme stärker als bisher auf die
Bedürfnisse von Frauen und Mädchen auszurichten.
Mehrere Staaten Subsahara-Afrikas gehören zu den so genannten failing oder
sogar „failed states“. In solchen Staaten gibt es keine funktionierenden staat-
lichen Strukturen, die bestehende Gesetze zum Schutz der Rechte von Frauen
und Mädchen in der Praxis umsetzen könnten – häufig als Folge von jahrelan-
gen Bürgerkriegen oder gewaltsamen Konflikten zwischen zwei oder mehreren
Staaten. Frauen sind durch diese fehlenden Staatsstrukturen in mehrfacher Hin-
sicht belastet: Erstens durch die Beibehaltung oder Rückkehr zu alten, traditio-
nellen Strukturen, die in der Mehrzahl nicht der Gleichberechtigung der Frauen
dienen: beispielsweise die Benachteiligung von Frauen bei dem Erwerb von
Grund oder Eigentum, bei Fragen des Erbrechtes und des Scheidungsrechtes
nach dem Tod des Ehemannes wie „Witwenerbschaft“; Zwangsverheiratungen;
die menschenverachtende Praxis der so genannten „Schandemorde“; zahlreiche
Gewohnheitsrechte, die die Rechte der Frauen und Mädchen auf sexuelle
Selbstbestimmung verletzen, wie die immer noch praktizierte Genitalver-
stümmlung oder Frühverheiratungen. Zweitens durch die zusätzlich erschwer-
ten Lebensbedingungen bei der Sorge um das eigene Überleben und das der
Familie. Und drittens sinken die Chancen von Frauen und Mädchen auf eine
angemessene Gesundheitsversorgung und auf Zugang zu Bildung.
So liegt in zahlreichen Regionen Subsahara-Afrikas die Analphabetinnenquote
bei mehr als fünfzig Prozent. In Krisen-, Kriegs- und Nachkriegssituationen

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4390

steigt diese Quote häufig an. Nur durch ein breitflächiges Angebot an Primär-
schulen sowie anschließenden Weiterbildungsmöglichkeiten kann es gelingen,
dass junge Mädchen und Frauen eine solide Ausbildung erhalten. Eine wichtige
Voraussetzung dafür ist die Einsicht bei den Eltern, dass Bildung auch und
besonders für Mädchen sinnvoll und wichtig ist. Gerade in Nachkriegsphasen
kann durch schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung von Männern
und Frauen der Hoffnungslosigkeit, die sich negativ auf eine nachhaltige
Befriedung und den ethnischen, religiösen und politischen Dialog auswirkt,
entgegengewirkt werden. Zudem stellen Mikrokredite insbesondere für Frauen
ein wichtiges Instrument für Hilfe zur Selbsthilfe und damit zur langfristigen
Armutsbekämpfung dar – ebenso wie die Bildung von Eigentum.
Begonnene Bemühungen zur Familienplanung sowie des Ausbaus der Gesund-
heitsversorgung können in Krisensituationen sehr oft nicht weitergeführt wer-
den. Jedoch sind Frauen und ihre Kinder aufgrund der hohen Geburtenraten auf
diese Gesundheitsversorgung dringend angewiesen. Gerade in Krisenregionen
sind auch heute noch Kinder die wichtigste Vorsorge für Krankheit und Alter.
Damit wächst auch der Druck auf Frauen, mehr Kinder zur Welt zu bringen.
Zudem ist die Mütter- und Säuglingssterblichkeit dramatisch hoch, denn Heb-
ammen, Gynäkologen und Krankenhäuser sind rar. Darüber hinaus brauchen
viele von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen auch psycholo-
gische Hilfe. Der Bedarf nach psychologischer Betreuung ist jedoch weitaus
größer als das momentane Angebot.
Neben dem Bevölkerungswachstum ist HIV/Aids eine der größten Herausfor-
derungen in Subsahara-Afrika. UNAIDS zufolge sind dort mehr Frauen als
Männer vom HI-Virus infiziert. Frauen und Mädchen sind aus unterschiedlichs-
ten Gründen einer höheren Infektionsgefahr ausgesetzt als Männer. Insbeson-
dere bei sexualisierter Gewalt – wie sie häufig in gewaltsamen Konflikten vor-
kommt – gegen Frauen und Mädchen ist die Gefahr der ungewollten
Schwangerschaft und der Ansteckung mit dem tödlichen Virus aus physiologi-
schen Gründen sehr hoch. In einigen Regionen Afrikas sind bis zu 30 Prozent
der Schwangeren HIV positiv, und rund ein Drittel der Neugeborenen kommen
mit dem Virus zur Welt. HIV/Aids Prävention sowie Antiretrovirale Therapien,
die ein Leben mit Aids ermöglichen könnten, sind in Krisengebieten nicht
durchführbar. Damit wird allen mit dem Virus infizierten Menschen die Chance
auf ein längeres Leben geraubt.
Damit die Rechte von Frauen und Mädchen künftig in Subsahara-Afrika geach-
tet werden, ist es notwendig, Einflussmöglichkeiten sowie die angemessene
Vertretung von Frauen in allen Lebens- und Politikbereichen zu stärken. Der
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedete dazu am 31. Oktober
2000 die Resolution 1325. Wegbereiter dieser Resolution waren beispielsweise
die Vierte VN-Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 sowie die VN-Sonder-
konferenz „Frauen 2000“ in New York. Ziel der Resolution 1325 ist, Frauen
konkreten politischen Einfluss – insbesondere bei Entscheidungen über Frieden
und Wiederaufbau – zu verschaffen, um so die spezifischen Belange von Frauen
und Mädchen einfordern und umsetzen zu können. Für die Krisenregionen
Subsahara-Afrikas bedeutet die Resolution 1325 auch, die Rolle von Frauen
und Mädchen in den Mittelpunkt von Präventions- und Friedensbemühungen
sowie im Wiederaufbau zu stellen. Die Resolution 1325 fordert die UN-Mit-
gliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass sowohl in nationalen als auch in inter-
nationalen Institutionen zur Verhinderung und Beilegung von gewaltsam aus-
getragenen Konflikten Frauen angemessen vertreten sind. Die Resolution 1325
fordert die Vereinten Nationen zudem auf, mehr Frauen bei VN-Missionen ein-
zusetzen, da insbesondere von Gewalttaten betroffene Frauen und Mädchen
eher bereit sind, Frauen zu vertrauen. Die Resolution 1325 des Sicherheitsrates
ist wegweisend, wurde aber bisher weder von der Bundesregierung noch von
der internationalen Staatengemeinschaft insgesamt ausreichend umgesetzt.

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Nicht nur auf der Ebene der Vereinten Nationen ist ein schlüssiges Konzept für
gewaltsame Konflikte und Krisensituationen wichtig. Vielmehr kann durch
enge Zusammenarbeit auf bi- und multilateraler Ebene mit den afrikanischen
Partnern sowie durch eine kohärente Afrikapolitik, die insbesondere die
Belange der Frauen und Mädchen berücksichtigt, eine Stärkung von Frauen auf
allen Ebenen erreicht werden. Zusammen mit dem Kampf gegen existentielle
Bedrohungen wie Armut, sexualisierte Gewalt und die fortschreitende Aids-
Epidemie liegen die inhaltlichen Schwerpunkte einer nachhaltigen Afrikapoli-
tik auf der Hand: Vorgehen gegen Zonen der Instabilität und Ordnungslosig-
keit; Eindämmung länder- und kontinentübergreifender Migrationsströme;
Stärkung einer selbst tragenden wirtschaftlichen Entwicklung der afrikanischen
Völker und insbesondere Aufbau eines soliden Mittelstandes; vernünftige und
faire Nutzung afrikanischer Rohstoffressourcen; sowie der Schutz der Ökosys-
teme und Artenvielfalt Afrikas.
Die Afrikanische Union (AU) spielt bei der Stärkung der Frauen eine wichtige
Rolle. Als Nachfolgeorganisation der Organisation der Afrikanischen Einheit
(OAU) 2002 gegründet, hat sie sich der Schaffung von Einheit und Solidarität,
der Förderung von Frieden, Stabilität und Menschenrechten sowie Demokratie
und guter Regierungsführung verschrieben. Vorbildhaft ist beispielsweise die
Tatsache, dass die Hälfte der AU-Kommissare Frauen sind. Sicherlich wird die
AU nicht alle Herausforderungen allein meistern können. Daher ist eine enge
partnerschaftliche Zusammenarbeit notwendig.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich für die Verhinderung bzw. Beendigung jeglicher gewaltsamer Konflikte

sowie Krisensituationen auf politischer Ebene sowohl bilateral als auch mul-
tilateral einzusetzen;

2. bei entwicklungspolitischen und humanitären Maßnahmen in afrikanischen
Krisen- und Konfliktgebieten die besondere Betroffenheit von Frauen und
Mädchen zu berücksichtigen sowie solche Projekte zu unterstützen, welche
die wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Situation von Frauen
(Empowerment) sichern und stärken;

3. bei der Konzeption der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit den
afrikanischen Staaten den Bildungssektor prioritär zu behandeln, zudem im
Sinne der Millenniumsziele einerseits die universale Grundschulbildung
sicherzustellen und andererseits bis zum Jahr 2015 den gleichen Zugang von
Mädchen und Jungen zur Primär- und Sekundärschulbildung zu gewährleis-
ten;

4. die Akzeptanz der reproduktiven und sexuellen Rechte von Frauen und
Mädchen durch Aufklärungsprogramme für Jugendliche, Frauen und Män-
ner zu stärken und sich dafür einzusetzen, dass Zugang zur Reproduktivge-
sundheitsvorsorge breit ermöglicht wird, spätestens jedoch bis zum Jahre
2015, sowie der Bekämpfung, Prävention und Therapie von HIV/Aids einen
höheren politischen Stellenwert einzuräumen und die Prävention und Be-
handlung von HIV/Aids speziell bei humanitären Einsätzen und im Wieder-
aufbau zu verstärken;

5. dem Gesundheitssektor besondere Bedeutung beizumessen und hierbei ins-
besondere die basismedizinische Versorgung für Frauen und Mädchen sowie
die geburtshelferischen Infrastrukturen zu verbessern und dabei zu unterstüt-
zen, dass mehr Hebammen ausgebildet werden, um das Millenniumsziel der
drastischen Senkung der Sterblichkeitsraten von Säuglingen, Kindern unter
fünf Jahren sowie von Müttern zu erreichen;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/4390

6. sich auf politischer Ebene für die Ächtung jeglicher Form von sexualisier-
ter Gewalt gegen Frauen und Mädchen intensiv einzusetzen sowie darauf
zu drängen, dass die Täter strafrechtlich verfolgt werden;

7. im politischen Dialog mit den betroffenen Staaten gezielt darauf hinzuwir-
ken, das gesetzliche Verbot von Genitalverstümmelung und Frühverheira-
tung einzuführen bzw. konsequent umzusetzen;

8. Organisationen zu unterstützen, die vergewaltigte Frauen und Mädchen
medizinisch, psychologisch und therapeutisch betreuen, sowie für die
Wiedereingliederung beziehungsweise berufliche Ausbildung dieser Opfer
arbeiten;

9. Organisationen besonders zu unterstützen, die spezielle Projekte für
Frauen und Mädchen mit Kindern aus Vergewaltigung durchführen;

10. alle Staaten Afrikas nachdrücklich aufzufordern, das VN-Übereinkommen
zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu unterzeich-
nen und sich für eine Verbesserung bei der Durchsetzung der Frauenrechte
als Menschenrechte einzusetzen sowie nachdrücklich aufzufordern, alle
unterzeichneten internationalen Menschenrechtsabkommen einzuhalten
und zudem mit allen geeigneten Maßnahmen auf europäischer Ebene und
mit Unterstützung der Vereinten Nationen sowie in enger Partnerschaft mit
der Afrikanischen Union dazu beizutragen, dass in den afrikanischen Län-
dern, in denen derzeit kriegerische Auseinandersetzungen stattfinden,
Frauenrechte als Menschenrechte durchzusetzen;

11. Menschenrechtsorganisationen, Organisationen der Entwicklungszusam-
menarbeit sowie die kirchlichen Hilfsorganisationen, die sich für die
Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen an Frauen und Mädchen in
Afrika einsetzen, wirkungsvoll zu unterstützen;

12. sich für eine stärkere Beteiligung von Frauen bei Aktivitäten zum Frie-
denserhalt, der Friedensbewahrung, der Konfliktlösung und beim Wieder-
aufbau in den Krisenregionen Afrikas einzusetzen und damit die Resolu-
tion 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen umzusetzen;

13. verstärkt DDRR-Programme für Kindersoldatinnen sowie Kämpferinnen
zu unterstützen sowie Sorge zu tragen, dass in bestehenden und künftigen
DDRR-Prozessen der besonderen Situation von Frauen und Mädchen
Rechnung getragen wird sowie darauf hinzuwirken, dass der Auf- und
Ausbau medizinischer und psychologischer Hilfsmaßnahmen insbesondere
für Frauen und Mädchen in den betroffenen Regionen schnell und effizient
erfolgt;

14. die nationalen Armutsbekämpfungsstrategien (PRSP) zu unterstützen, die
in 31 Ländern Subsahara-Afrikas unter Beteiligung der Zivilgesellschaft
gegenwärtig entwickelt und umgesetzt werden;

15. in ihrem Aktionsprogramm 2015 zur Halbierung der extremen Armut den
Auf- und Ausbau von Mikrofinanzinstituten wegen ihrer multiplizierenden
Effekte aufzunehmen sowie diese zu fördern und dabei insbesondere den
Zugang zu Mikrokrediten für Frauen zu verbessern, um Frauen Wege aus
der Armut aufzuzeigen und ihnen neue und selbständige wirtschaftliche
Alternativen zu eröffnen;

16. in ihrer Öffentlichkeitsarbeit verstärkt die Situation von Frauen und
Mädchen in den Krisenregionen Afrikas zu problematisieren und die Be-
völkerung auf diesem Wege auf nachhaltige Hilfsprojekte aufmerksam zu
machen;

Drucksache 15/4390 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

17. sich dafür einzusetzen, dass in den afrikanischen Rechtssystemen und der
Rechtspraxis die Gleichberechtigung der Frau verankert und durchgesetzt
wird.

Berlin, den 30. November 2004
Dr. Conny Mayer (Freiburg)
Dr. Christian Ruck
Annette Widmann-Mauz
Arnold Vaatz
Hermann Gröhe
Irmgard Karwatzki
Ilse Aigner
Veronika Bellmann
Renate Blank
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Dr. Ralf Brauksiepe
Monika Brüning
Verena Butalikakis
Gitta Connemann
Marie-Luise Dött
Vera Dominke
Maria Eichhorn
Rainer Eppelmann
Ilse Falk
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer (Göttingen)
Dr. Maria Flachsbarth
Ute Granold
Holger Haibach
Gerda Hasselfeldt
Ursula Heinen
Siegfried Helias
Uda Carmen Freia Heller
Susanne Jaffke
Dr. Egon Jüttner
Volker Kauder
Gerlinde Kaupa
Julia Klöckner
Kristina Köhler (Wiesbaden)

Rudolf Kraus
Dr. Martina Krogmann
Barbara Lanzinger
Vera Lengsfeld
Ursula Lietz
Patricia Lips
Dorothee Mantel
Dr. Angela Merkel
Doris Meyer (Tapfheim)
Maria Michalk
Marlene Mortler
Hildegard Müller
Michaela Noll
Claudia Nolte
Melanie Oßwald
Rita Pawelski
Sibylle Pfeiffer
Beatrix Philipp
Daniela Raab
Christa Reichard (Dresden)
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