BT-Drucksache 15/4361

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -15/3660, 15/3844, 15/4310, 15/4323, 15/4324, 15/4325- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (Haushaltsgesetz 2005) hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Vom 23. November 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4361
15. Wahlperiode 23. 11. 2004

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Andreas Pinkwart, Jürgen Koppelin, Otto Fricke,
Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Helga Daub, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Birgit
Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp,
Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der
Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 15/3660, 15/3844, 15/4310, 15/4323, 15/4324, 15/4325 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(Haushaltsgesetz 2005)
hier: Einzelplan 10

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mit dem Bundesprogramm Ökologischer Landbau werden laut Bundesrech-
nungshof durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (BMVEL) nur bedingt Fachinformationen vermittelt, vielmehr
wird die Werbung für politische Ziele des Bundesministeriums in den Vorder-
grund gestellt. Damit werden Steuergelder missbräuchlich für Öffentlichkeits-
arbeit verwendet, so dass der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen
2004 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes dem BMVEL vor-
wirft, gegen Haushaltsrecht zu verstoßen. Statt den Ökolandbau zu fördern,
werden verkürzte und einfache Aussagen über Printmedien, Rundfunk und
Fernsehen kommuniziert. Diese Steuerverschwendung muss vor dem Hinter-

Drucksache 15/4361 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
grund „leerer Kassen“ beendet werden. Haushaltsmittel, die zur Förderung des
ökologischen Landbaus im Haushaltsplan ausgewiesen sind, dürfen daher nicht
zweckentfremdet für die Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben werden. Um einen
derartigen Missbrauch zukünftig zu verhindern, muss der Forderung des
Bundesrechnungshofes entsprochen und der Umfang der Maßnahmen zur
Öffentlichkeitsarbeit im Bundeshaushalt beitragsmäßig ausgewiesen werden.
Bei der notwendigen Haushaltskonsolidierung ist auf eine ausgewogene Kür-
zung der Mittel im Agrarhaushalt zu achten. Das war in den vergangenen Jah-
ren nicht der Fall. Insbesondere die konventionell wirtschaftenden Betriebe
mussten Jahr für Jahr Kürzungen der Haushaltsmittel in dreistelliger Millionen-
höhe hinnehmen. Gleichzeitig wurden die knappen Haushaltsmittel für Werbe-
zwecke des BMVEL missbraucht. Diese Verschwendung erhöht zusätzlich den
Spardruck vor allem zu Lasten der konventionell wirtschaftenden Betriebe. Zur
Vermeidung weiterer überproportionaler Kürzungen der Mittel für konventio-
nell wirtschaftende Betriebe muss die Übersubventionierung der Öffentlich-
keitsarbeit im BMVEL unverzüglich eingestellt und zukünftig verhindert wer-
den.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zu
veranlassen,
– den vom Bundesrechnungshof in den Bemerkungen 2004 zur Haushalts-

und Wirtschaftsführung des Bundes kritisierten Verstoß gegen Haushalts-
recht des BMVEL umgehend anzuerkennen und zu beheben. Die miss-
bräuchliche Verwendung von Steuergeldern, die zur Verbesserung der Rah-
menbedingungen des ökologischen Landbaus über das Bundesprogramm
Ökologischer Landbau vorgesehen waren, für Werbezwecke des BMVEL ist
unverzüglich einzustellen;

– dafür Sorge zu tragen, dass in Zeiten „leerer Kassen“ zukünftig ein derarti-
ger Missbrauch zu Lasten der Steuerzahler und der ökologisch sowie kon-
ventionell wirtschaftenden Betriebe verhindert wird. Dazu ist der Forderung
des Bundesrechnungshofes zu folgen und der Umfang der Maßnahmen zur
Öffentlichkeitsarbeit im Bundeshaushalt beitragsmäßig auszuweisen. Nur
so sind Mutmaßungen zu verhindern, wonach es sich bei dem vom Bundes-
rechnungshof festgestellten Verstoß gegen Haushaltsrecht durch das
BMVEL nur um „die Spitze eines Eisberges“ handele;

– zukünftig die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit im BMVEL drastisch zu
kürzen;

– bei der notwendigen Haushaltskonsolidierung auf eine ausgewogene Kür-
zung der Mittel im Agrarhaushalt zu achten. Die Verschwendung von immer
knapper werdenden Haushaltsmitteln durch das BMVEL für Werbezwecke
erhöht zusätzlich den Spardruck vor allem zu Lasten der konventionell wirt-
schaftenden Landwirte.

Berlin, den 23. November 2004
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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