BT-Drucksache 15/4269

Finanzierungsverfahren der Bundesregierung für die deutsche Steinkohle

Vom 23. November 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4269
15. Wahlperiode 23. 11. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Ernst
Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin,
Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel,
Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto
(Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Finanzierungsverfahren der Bundesregierung für die deutsche Steinkohle

Die Bundesregierung hat sich am 17. Juli 2003 mit dem Bergbau zur weiteren
Förderung der deutschen Steinkohle bis 2012 mit einem Finanzvolumen von
rund 16 Mrd. Euro verständigt. Die so genannte Anschlussregelung ist im Bun-
deshaushalt 2004, Einzelplan 09, Titel 683 14, unter Erläuterungen Nr. 5 als
Aufforderung zum Erlass der Zuwendungsbescheide für die Jahre 2006 bis
2012 in Höhe von 15,87 Mrd. Euro für den Bund sowie die Festlegung des
Selbstbehaltes von 1,13 Mrd. Euro für die RAG AG festgeschrieben worden.
Im Bundeshaushalt 2005 wird Vorsorge getroffen für die Zuwendungsbeschei-
de für die Jahre 2006 bis 2008. Weitere gesetzliche Regelungen sind nicht ge-
plant.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche rechtliche Qualität hat die Vereinbarung der Bundesregierung mit

dem Bergbau?
2. Handelt es sich dabei um einen privat- oder öffentlich-rechtlichen Vertrag?
3. Kann ein Vertrag – ungeachtet seiner rechtlichen Qualität – die Auszahlung

von Beihilfen des Bundes auslösen?
4. Falls nein, welche rechtliche Grundlage ist dafür erforderlich?
5. Plant die Bundesregierung die Einbringung eines Leistungsgesetzes als

Nachfolgeregelung zum bis 2005 laufenden Kohlekompromiss aus dem Jahr
1997?

6. Falls ja, wann?
7. Falls nein, warum verzichtet die Bundesregierung auf dieses Gesetz?
8. Wo liegen jeweils die Vorteile bzw. Nachteile dieses Verfahrens gegenüber

einem Gesetzgebungsverfahren in einem gesonderten Leistungsgesetz?

Drucksache 15/4269 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
9. Inwieweit ist die Einbindung des einzelnen Abgeordneten bzw. der Fraktio-
nen durch die jeweiligen Verfahren gesichert?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung das Verfahren, die Absichtserklärung als
Haushaltsvermerk im Bundeshaushalt 2004 zu verankern sowie Geld für
Dritte, in diesem Fall für die RAG AG, im Bundeshaushalt 2005 einzustel-
len?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedlichen Verfahren, insbe-
sondere hinsichtlich der Beratungsdauer und -tiefe in den parlamentari-
schen Gremien sowie der Möglichkeit der Heranziehung von Sachverstän-
digen, z. B. im Rahmen parlamentarischer Anhörungen?

12. Gibt es vergleichbare Fälle, in denen ohne Verabschiedung eines Leis-
tungsgesetzes Zuwendungen in vergleichbarer Höhe ausgelöst worden sind
und einem Einzelunternehmen zur Verfügung gestellt worden sind?

Berlin, den 23. November 2004
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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