BT-Drucksache 15/4262

Anhalter Bahn in die Dringlichkeitsliste für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen aufnehmen

Vom 23. November 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4262
15. Wahlperiode 23. 11. 2004

Antrag
der Abgeordneten Hellmut Königshaus, Markus Löning, Horst Friedrich
(Bayreuth), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van
Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther
(Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Michael
Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Günther Friedrich
Nolting, Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler,
Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang
Gerhardt und der Fraktion der FDP

Anhalter Bahn in die Dringlichkeitsliste für die Lärmsanierung an bestehenden
Schienenwegen aufnehmen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Beim Wiederaufbau der Anhalter Bahn wurde den Anwohnern in weiten
Strecken der nach der 16. BImSchV bei Neubauten vorgeschriebene Lärmschutz
versagt, weil es sich um eine bestehende Anlage handele und die relevante
Schwellenwertsteigerung um 3 dB bei dem von der Vorhabensträgerin vorgeleg-
ten Betriebsprogramm, das eine Vollauslastung der Strecke ausschließt, nicht
erreicht werde. Dies wäre allerdings der Fall, wenn der an sich für die Dresdener
Bahn, die ebenfalls wiederhergestellt werden soll, vorgesehene Verkehr zusätz-
lich über Anhalter Bahn geführt würde.
Im Planfeststellungsverfahren hat die Vorhabensträgerin dies indessen ausge-
schlossen, weshalb den Anwohnern in weiten Bereichen passiver Lärmschutz
versagt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies unter ausdrücklicher Be-
zugnahme auf die Erwägung, dass eine Verlagerung des für die Dresdener Bahn
vorgesehenen Verkehrs auf die Anhalter Bahn ausgeschlossen wurde, bestätigt.
Die Bundesregierung hat am 10. November 2004 in der Fragestunde bestätigt,
dass eine Fertigstellung der Dresdener Bahn nicht vor dem Jahre 2012 zu erwar-
ten sei und der für diese Strecke vorgesehene Verkehr stattdessen bis an die
Grenze der Vollauslastung auf der Anhalter Bahn abgewickelt werde. Die be-
troffenen Anwohner werden damit ihrer Rechte beraubt, weil die Planfeststel-
lung auf einer falschen tatsächlichen Grundlage erfolgt ist. Die Anhalter Bahn
wird nach Inbetriebnahme eine der meistbelasteten Strecken in Deutschland
sein.
Vor diesemHintergrund ist es zwingend erforderlich, die bisher von Lärmschutz-
maßnahmen ausgesparten Bereiche entlang der Anhalter Bahn im Rahmen des
Lärmsanierungsprogrammes mit entsprechenden Lärmschutzeinrichtungen zu
versehen, wie sie hätten beansprucht werden können, wäre das Planfeststellungs-
verfahren richtigerweise von einer Verkehrsbelastung ausgegangen, wie es nun

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tatsächlich vorgesehen ist. Da die Baumaßnahmen in weiten Teilen der Strecke
noch im Gange sind und die entsprechenden Maschinen und Baustelleneinrich-
tungen bereits vorhanden sind, kann dies schnell, unkompliziert und vor allem
kostengünstig erfolgen.
Die Bundesregierung hat in der Fragestunde am 7. Oktober 2004 mitgeteilt, dass
die Deutsche Bahn AG die Dringlichkeitsliste für Maßnahmen zur Lärmsanie-
rung an bestehenden Schienenwegen derzeit überarbeite und diese noch in die-
sem Jahr vorlegen werde. Die Priorisierung der Maßnahmen erfolge nach der
Höhe der Lärmbelastung und der Anzahl der betroffenen Einwohner bezogen
auf die Länge des Sanierungsabschnittes. Auch nach diesen Kriterien hat die
Maßnahme höchste Dringlichkeit. Zudem können rechtliche Risiken, die sich
aus der auf falscher tatsächlicher Grundlage geführten Planfeststellung ergeben,
ausgeräumt werden.
Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
auf,
diejenigen Abschnitte der Anhalter Bahn, die bisher nicht mit den Lärmschutz-
einrichtungen versehen sind, wie sie nach der 16. BImSchV bei dem nunmehr
zu erwartenden Betriebsprogramm erforderlich wären, unverzüglich an vorderer
Stelle in die Dringlichkeitsliste des Programms „Maßnahmen zur Lärmsanie-
rung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ aufzuneh-
men.

Berlin, den 18. November 2004
Hellmut Königshaus
Markus Löning
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Otto Fricke
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Michael Kauch
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Harald Leibrecht
Günther Friedrich Nolting
Eberhard Otto (Godern)
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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