BT-Drucksache 15/4074

Doppelte Staatsangehörigkeit für Deutsche von Bürokratie befreien

Vom 27. Oktober 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4074
15. Wahlperiode 27. 10. 2004

Antrag
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Jörg van Essen,
Rainer Funke, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Helga
Daub, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael
Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Michael Kauch, Hellmut
Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard
Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig
Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP

Doppelte Staatsangehörigkeit für Deutsche von Bürokratie befreien

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das am 1. Januar 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Staatsange-
hörigkeitsrechtes enthält u. a. Neuregelungen für die Beibehaltung der deut-
schen bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Im Hinblick auf das
Ziel der fortschreitenden europäischen Integration wird in § 87 Abs. 2 des Aus-
ländergesetzes (AuslG) eine spezielle Regelung getroffen:
Bei Unionsbürgern wird nicht verlangt, dass sie vor der Einbürgerung in
Deutschland ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, wenn der andere EU-
Mitgliedstaat im Gegenzug bei der Einbürgerung von Deutschen ebenso ver-
fährt (Gegenseitigkeitsprinzip). Soweit dieses Gegenseitigkeitsprinzip greift,
erteilen deutsche Behörden Deutschen, welche die Staatsangehörigkeit eines
solchen Mitgliedstaates erwerben wollen, regelmäßig in einer Routineentschei-
dung gemäß § 25 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) eine so ge-
nannte Beibehaltungsgenehmigung, die verhindert, dass mit Erwerb der neuen
Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch kraft Gesetz
verloren geht.
Der nach § 25 Abs. 2 zwingend erforderliche schriftliche Antrag auf Erteilung
der Beibehaltungsgenehmigung ist gebührenpflichtig (255 Euro bei positiver
Bescheidung, 191 Euro bei Ablehnung) und stellt für die Betroffenen eine
kostenträchtige bürokratische Formalie dar. Dies zumal dann, wenn die Einbür-
gerung in den neuen Staat kostenlos ist. Bereits in der gemeinsamen deutsch-
französischen Erklärung zum 40. Jahrestag des Elysée-Vertrages ist daher der
weitere Abbau bürokratischer Hindernisse in diesem Bereich angesprochen
worden. Das Erfordernis des Antrags auf eine Beibehaltungsgenehmigung
sollte im Bereich von EU-Mitgliedstaaten, die sich dem Gegenseitigkeitsprin-
zip verpflichtet haben, abgeschafft werden.

Drucksache 15/4074 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
§ 25 Abs. 2 StAG dahin gehend zu ändern, dass für Deutsche, die sich in einen
EU-Mitgliedstaat, mit welchem Gegenseitigkeit im Sinn von § 87 Abs. 2
AuslG besteht, einbürgern wollen, das Erfordernis einer förmlichen Beibehal-
tungsgenehmigung entfällt.

Berlin, den 27. Oktober 2004
Ernst Burgbacher
Gisela Piltz
Dr. Max Stadler
Jörg van Essen
Rainer Funke
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Helga Daub
Ulrike Flach
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Dr. Christel Happach-Kasan
Ulrich Heinrich
Michael Kauch
Hellmut Königshaus
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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